Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendung des BewG auf Vorschriften außerhalb des Steuerrechts

Rz. 76 [Autor/Stand] § 1 BewG enthält keine ausdrückliche Regelung der Anwendung des BewG auf außersteuerliche Vorschriften, insbesondere zivilrechtliche Gesetze (z.B. BGB, HGB). Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, die Vorschriften des BewG auf gesetzliche Regelungen außerhalb des BewG – sowie auch besonderer Steuergesetze – in entsprechender Weise anzuwenden.[2] Alle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verweis auf §§ 9 bis 16 BewG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verweisung in § 12 Abs. 1 ErbStG auf § 9 BewG ist prima facie von großer materiell-rechtlicher Bedeutung, da sie den Grundsatz der Bewertung mit dem gemeinen Wert aufstellt. So ist etwa ein Eigentumsverschaffungsanspruch (zum Erwerb eines Grundstücks) nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG zu bewerten. Eine Anwendung des § 12 Abs. 3 ErbStG, w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verweis auf §§ 1, 2 BewG

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Verweis auf § 1 BewG ist ohne praktische Bedeutung[2], denn die Vorschrift regelt allein den Geltungsbereich des Bewertungsgesetzes. Rz. 11 [Autor/Stand] Aber auch die Bezugnahme auf § 2 BewG (wirtschaftliche Einheit) ist ohne Relevanz[4], weil insb. ein Nachlass keine wirtschaftliche Einheit in diesem Sinne ist.[5] Zudem regeln eine Fülle von Sonderv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] geänderte Vorschrift stellt die Verbindung zum ebenfalls mit Wirkung ab dem 1.1.2009 geänderten Bewertungsgesetz her. Ausweislich der Gesetzesbegründung[3] wird so das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet. Soweit nach §§ 151 ff. BewG gesonderte Feststellungen erfolgen, ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendung

Rz. 27 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 ist nach Art. 2 des ErbStRG vom 24.12.2008[2] für Schenkung- und Erbschaftsteuerfälle die Bewertung von Erbbaurechten in §§ 192, 193 BewG und von Erbbaugrundstücken in §§ 192, 194 BewG im eingeführten Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes geregelt. Allerdings bestand nach Art. 3 des ErbStR...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 1 Geltungsbereich

A. Ursprung und Grundaussagen der Vorschrift I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Fassung des § 1 BewG 1935 galten die allgemeinen Bewertungsvorschriften für die "Steuern des Reiches, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts, soweit sich nicht aus den Steuergesetzen oder dem Zweiten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorabüberlegungen

Rz. 47 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.1995 und vor dem 1.1.2009 ist nach § 148 Abs. 1 Satz 3 (bis 2006) BewG und § 148 Abs. 6 BewG das Recht auf den Erbbauzins weder als Bestandteil des Grundstücks noch als gesonderter Anspruch bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs anzusetzen. Auch die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses kann weder bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verweis auf §§ 4 bis 8 BewG

Rz. 15 [Autor/Stand] Bei der Erbschaftsteuer sind die Vorschriften zur Behandlung bedingter Erwerbe (§§ 4 und 5 BewG) und Lasten (§§ 6 und 7 BewG) dann anwendbar, wenn der Erwerb einzelner Vermögensgegenstände oder die Belastung durch Nachlassverbindlichkeiten von einer Bedingung oder Befristung abhängt. Ist der gesamte Erwerb aufschiebend bedingt, findet § 9 Abs. 1 Nr. 1a Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erweiterter Geltungsbereich für die Grunderwerbsteuer

Rz. 28.1 [Autor/Stand] Zwar ist der Gesetzgeber der Forderung des Bundesverfassungsgerichts[2] mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz [3] nachgekommen, so dass sich die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 nach den Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes richtet (§ 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsbereich von § 12 Abs. 5

Rz. 63 [Autor/Stand] § 12 ErbStG sieht für die Bewertung bestimmter zum Erwerb gehörender Vermögensgegenstände gesonderte Feststellungen vor. Über deren Erfordernis dem Grunde nach entscheidet das Erbschaftsteuerfinanzamt, über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG das Feststellungsfinanzamt.[2] Zur Bewert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verweis auf § 3 BewG

Rz. 12 [Autor/Stand] § 3 BewG findet tatbestandlich immer dann Anwendung, wenn ein Wirtschaftsgut mehreren zuzurechnen ist (s. § 3 BewG Rz. 7). Erbschaft-/schenkungsteuerliche Anwendungsfälle dieser Verweisnorm ergeben sich, wenn der Erblasser/Schenker an dem Nachlass-/Zuwendungsgegenstand vermögensmäßig nur anteilig (als Bruchteils- oder Miteigentümer bzw. Gesamthänder) bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 12 verweist in Absatz 1 auf den "Ersten Teil des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften)". Es gelten für die Bewertung der erbschaft-/schenkungsteuerlichen Erwerbe im Grundsatz daher die allgemeinen Bewertungsvorschriften des BewG, also §§ 1 bis 16 BewG. Dieser Grundsatz wird jedoch durchbrochen, soweit in § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG anderes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögens (Abs. 7)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften der Absätze 2 bis 6 gelten nur für inländisches Vermögen. Auslandsvermögen ist also – auf den ersten Blick ohne Unterschied zum Inlandsvermögen – nach § 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da jedoch § 31 BewG bei Auslandsvermögen die Anwendung des BewG auf den Ersten Teil des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 249 Grundstücksarten

Schrifttum: Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 249 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Aufzählung der verschiedenen Grundstücksarten und deren Defi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 244 Grundstück

Schrifttum: Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 244 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Konzeption durch das JStG 1997

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung von Grundstücken, an denen ein Erbbaurecht bestellt wurde, ist in § 148 Abs. 1 (bis 2006) BewG geregelt. Sowohl das belastete Grundstück als auch das Erbbaurecht werden als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens behandelt. Für das belastete Grundstück ist das 18,6-fache des nach den vertraglichen Bestimmungen am Bewertungsstichtag zu zah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 239 Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Schmitte, Potentielle Auswirkungen der neuen Grundsteuerwerte auf die Höfeordnung, AUR 2020, 167. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 239 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 245 Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz

Schrifttum: Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 245 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung des Grundvermögens nach dem Bundesmodell die Regelungen zu Gebäuden, Gebäudeteilen und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 192 Bewertung in Erbbaurechtsfällen

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 162 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden ist, regelt in Absatz 1 das Bewertungsverfahren für den Wirtschaftsteil und definiert den jeweils zu ermittelnden Wirtschaftswert als Fortführungswert. Der Fortführungswert ist der Wert, der den Nutzungen, Nebenbetrieben und übrigen W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 162 Bewertung des Wirtschaftsteils

Schrifttum: Bruschke, Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Eisele, Nutzungsüberlassungen in der Land- und Forstwirtschaft – Einordnungen und Abgrenzung, NWB 2015. 1381; Halaczinsky, B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 163 Ermittlung der Wirtschaftswerte

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG beim Übergang von Eigentum an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, UVR 2017, 10; Eisele, Erbschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Jahressteuergesetz 2022

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[2] hat in Art. 19 die Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14.7.2021[3] angepasst. Die Neuregelung wurde in enger Anlehnung an die anerkannten Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Geltungsbereich der allgemeinen Bewertungsvorschriften (Erster Teil des BewG)

I. Grundsätzliches (Abs. 1) Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Vorau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wohnungseigentum (Abs. 5)

Rz. 134 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 135 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 249 Abs. 5 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die Definition der Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung und Neuregelung des Grundsteuerwerts

Rz. 5 [Autor/Stand] Nachdem das Bundesverfassungsgericht[2] festgestellt hat, dass die Einheitsbewertung nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist, erfolgte durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[3] sowie des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020[4] eine Neuregelung. Die neuen Grundsteuerwerte sind nach § 266 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 45 [Autor/Stand] Für die wirtschaftliche Einheit eines Grundstücks, dessen Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen dem Zivilschutz dienen, kann – wie bei allen anderen Grundstücken – im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes geführt werden. Anders als beispielsweise bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätze

Rz. 52 [Autor/Stand] Über § 162 Abs. 4 BewG werden die Regelungen, die bei einer Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines Anteils davon gelten, auf die Veräußerung oder Zweckänderung bei wesentlichen Wirtschaftsgütern ausgeweitet. Das bedeutet, dass wesentliche Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren aus dem Betriebsvermögen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zweck der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 1 BewG regelt den Anwendungsbereich der Bewertungsvorschriften des BewG. Zum einen wird die Anwendbarkeit des BewG vor dem Hintergrund der im Grundgesetz festgelegten differenzierten Gesetzgebungszuständigkeiten festgelegt, vgl. § 1 Abs. 1 BewG. Die Regelung kodifiziert zum anderen die allgemein üblichen Entscheidungen zwischen allgemeiner und speziell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 245 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung des Grundvermögens nach dem Bundesmodell die Regelungen zu Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Regelung des § 245 BewG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ermittlung des Grundsteuerwertes (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 239 Abs. 1 BewG fasst die zur Vereinfachung der Bewertung jeweils gesondert ermittelten Reinerträge der einzelnen Nutzungen und der Nebenbetriebe als Reinertragsanteile zu einem Gesamtwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zusammen. Daraus bildet sich die Summe der Reinerträge, die unter Ansatz des Kapitalisierungsfaktors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 13d Steuerbefreiungen für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift enthält eine Steuerbefreiung in Form eines Bewertungsabschlags von 10 % auf den nach den §§ 157 ff. BewG zu ermittelnden Grundstückswert. Abweichend vom Wortlaut in § 13d Abs. 2 und Abs. 3 ErbStG ("verminderter Wertansatz") handelt es sich um eine sachliche Befreiungs- und nicht um eine Bewertungsvorschrift.[2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 12 Bewertung

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] geänderte Vorschrift stellt die Verbindung zum ebenfalls mit Wirkung ab dem 1.1.2009 geänderten Bewertungsgesetz her. Ausweislich der Gesetzesbegründung[3] wird so das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet. Soweit nach §§ 151 ff. BewG gesonde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Stand] Das BewG gliedert sich in drei (Haupt-)Teile: Erster Teil (§§ 1–16 BewG) Allgemeinen Bewertungsvorschriften Zweiter Teil (§§ 17–263 BewG) Besonderen Bewertungsvorschriften Dritter Teil (§§ 264–266 BewG) Übergangs- und Schlussvorschriften. Die besonderen Bewertungsvorschriften des zweiten Teils unterteilen sich weiter in die folgenden Abschnitte: Erster Abschn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungs- und Teilerbbaurechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Rz. 74 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 60 [Autor/Stand] Anders als beim Ansatz des Anspruchs auf den Erbbauzins dürfte zu erwarten sein, dass der Steuerzahler innerhalb der Veranlagung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer – zumindest für Bewertungsstichtage bis zum 13.12.2011 – den Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses verlangt. Rz. 61 [Autor/Stand] Die bisherige Konzeption des Bewertungsgesetzes (vgl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Teileigentum (Abs. 6)

Rz. 143 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gehört gem. § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG zum Grundvermögen und gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 144 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Büroräume, Ladenlokale) in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bebaute Grundstücke

a) Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Rz. 55 [Autor/Stand] Mit der Grundsteuerreform ist die Neuerung eingeführt worden, dass Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb land- und forstwirtschaftlich genutzter Hofstellen den Wohnzwecken des Betriebsinhabers oder der Altenteiler dienen, also den sog. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft darstel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG – gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG verfahrensrechtlich gesondert – zu ermitteln. Nach § 12 Abs. 2 ErbStG ist maßgeblicher Zeitpunkt hierfür der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Insoweit stellt § 12 Abs. 2 ErbStG klar, was bereits nach § 11 ErbStG gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Norm des § 249 BewG zu den Grundstücksarten gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich so...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Wohnungsbegriff (Abs. 10)

Rz. 180 [Autor/Stand] Der Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne für Zwecke der Grundsteuer wird entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen durch § 249 Abs. 10 BewG erstmals gesetzlich definiert. und übernimmt die typologische Umschreibung des bewertungsrechtlichen Begriffs der Wohnung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs[2]. Rz. 181...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 40 [Autor/Stand] Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit des Erbbaurechts und korrespondierend dazu des Erbbaugrundstücks erfährt durch die Neuregelung der §§ 192 bis 194 BewG keine Änderung gegenüber den bisherigen Regelungen der Grundbesitzbewertung. Danach erstreckt sich das Erbbaurecht i.d.R. auf das gesamte Grundstück. Rz. 41 [Autor/Stand] Insoweit wird auf die Komme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abweichender Bewertungsmaßstab (Abs. 2)

Rz. 21 [Autor/Stand] Nach § 162 Abs. 2 BewG wird der Wert des Wirtschaftsteils für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 160 Abs. 7 BewG nach § 164 BewG ermittelt. Betriebe nach § 160 Abs. 7 BewG sind Stückländereien, die als gesonderte wirtschaftliche Einheit zu bewerten sind. Rz. 22 [Autor/Stand] Unter Stückländereien sind einzelne land- und forstwirtsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung des Erbbaurechts

Rz. 44 [Autor/Stand] In Erbbaurechtsfällen ist sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks eine getrennte Wertermittlung vorzunehmen. Dies hat der Gesetzgeber neben der Festlegung in § 192 BewG u.a. dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Bewertung von Erbbaurechten in § 193 BewG und die Bewertun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sondervorschriften in anderen Steuergesetzen (Abs. 2 Alt. 2)

Rz. 66 [Autor/Stand] Rangfolge der gesetzlichen Regelungen: Die allgemeinen Bewertungsvorschriften gelten gem. § 1 Abs. 2 2. Alt. BewG ausdrücklich nicht, soweit andere Steuergesetze besondere Bewertungsvorschriften enthalten. Beispiel: § 11 Abs. 4 BewG ist für die Bemessung des Teilwerts i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG nicht anwendbar.[2] Eine Bewer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Der § 244 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Rz. 17 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens wird gem. § 244 Abs. 1 BewG als Grundstück bezeichnet. D.h. die Vorschrift enthält die Definition des bewertungsrechtlichen Grundstücksbegriffs für Zwecke der Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeiner Bewertungsmaßstab (Abs. 1)

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der gemeine Wert zugrunde zu legen. Die grundsätzliche Definition des gemeinen Wertes findet sich in § 9 Abs. 2 BewG. Danach wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundzüge der Bewertung des Grundbesitzes

Rz. 50 [Autor/Stand] Bei unbebauten Grundstücken (§ 178 BewG) bestimmt sich der Wert nach der Fläche und dem Bodenrichtwert (§ 196 BauGB). Maßgebend sind die zuletzt ermittelten Bodenrichtwerte, § 179 Satz 3 BewG. Sofern die Gutachterausschüsse keine Werte vorlegen bzw. ermitteln, kommen Werte vergleichbarer Flächen zum Ansatz. Einen Abschlag von dem so ermittelten Wert von ...mehr