Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entbehrlichkeit eines Leistungsgebots

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Leistungsgebot ist entbehrlich, wenn der Vollstreckungsschuldner eine von ihm aufgrund einer Steueranmeldung geschuldete Leistung nicht erbracht hat (§ 254 Abs. 1 Satz 4 AO). Gleiches gilt, wenn der Steuer- oder Haftungsschuldner nach Abschluss einer Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 167 Abs. 1 Satz 3 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtiger

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat. Die entsprechenden Pflichten ergeben sich aus §§ 140ff. AO. Auch hier wird sich regelmäßig eine Überschneidung mit anderen die Steuerpflichtigeneigenschaft begründenden Pflichten (z. B. der Erklärungspflicht) ergeben. Personengesellschaften obliegt die Buchführungs- bzw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

Tz. 9b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der Mitwirkungspflicht kann Zwangsmittel (§ 328 AO) zur Folge haben, sofern das Mitwirkungsverlangen ein Verwaltungsakt ist, und zur Beweismaßreduzierung beim FA und ggf. zur Schätzung führen (AEAO zu § 200, Nr. 1 Abs. 3 Satz 2; s. § 162 AO Rz. 2 und 33). Nach § 146 Abs. 2b AO kann außerdem ein Verzögerungsgeld in Höhe vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mit Zustimmung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn dies aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint. Wichtige Gründe sind die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden, Musterprozessen oder Normenkontrollklagen, die Durchführung einer Außenprüfung, die Verhandlung mit Oberbehörden, eine zu erwartend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Fehlender oder nichtiger Verwaltungsakt

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Ermittlungsmaßnahme kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt, muss das materiellrechtlich relevante Verwertungsverbot unmittelbar im Rechtsbehelfsverfahren gegen die die Erkenntnisse auswertenden Steuerfestsetzung oder -feststellung geltend gemacht werden (BFH v. 14.08.1985, I R 188/82, BStBl II 1986, 2; Kuhfus/Schmitz, BB 1996,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Maßgebliche Vorschriften (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 3 AO sind die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung auf die Festsetzung der Steuermessbeträge sinngemäß anzuwenden. Das betrifft nicht nur die Regelungen zur "Durchführung der Besteuerung" in §§ 134 bis 217 AO, sondern alle allgemeinen Verfahrensvorschriften der AO, vor allem die Regelungen über die Er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Konkretisierung der Besteuerungsgrundsätze

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 85 Satz 2 AO konkretisiert die Aufgaben der Finanzbehörden dahingehend, dass sie sicherzustellen haben, dass Steuern weder verkürzt noch zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen oder -vergütungen weder zu Unrecht gewährt noch versagt werden. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Tätigkeit der Finanzverwaltung nicht primär das Ziel hat, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Maßgebliche Finanzbehörde

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Finanzbehörde in diesem Sinne ist nicht die (zuständige) Behörde oder die Finanzverwaltung als Einheit, sondern nach Verwaltungspraxis und Rechtsprechung (BFH v. 16.01.2002, VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621) die zur Bearbeitung des betr. Steuerfalles organisationsmäßig berufene Dienststelle (BFH v. 28.04.1998, IX R 49/96, BStBl II 1998, 4...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Verzinsung nach § 233a AO im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunktes zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden (BT-...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erhebliche Härte (§ 222 Satz 1 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Gewährung einer Stundung ist, dass die Einziehung bei Fälligkeit für den Steuerschuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde (§ 222 Satz 1 AO). Eine erhebliche Härte i. S. der Vorschrift ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Entrichtung der Steuer oder sonstigen Geldleistungen am Fälligkeitstag dazu führen würd...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die in § 180 AO vorgeschriebenen gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung hat für Einheitswertfeststellungen nur noch geringe Bedeutung, da zum einen seit 1993 Bodenschätze im Betriebsvermögen mit ertragsteue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 185 bis 189 AO befassen sich ausschließlich mit der Zerlegung von Steuermessbeträgen und betreffen daher zur Zeit lediglich die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Zerlegung bedeutet die Aufteilung des Steuermessbetrags auf verschiedene steuerberechtigte Gemeinden, in deren Gebiet Teile des Steuergegenstandes (Grundstück, Gewerbebe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erteilung der verbindlichen Zusage

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die verbindliche Zusage ist durch die für die Auswertung der Prüfungsfeststellungen zuständige Finanzbehörde zu erteilen, d. h. durch den für die Veranlagung zuständigen Beamten (Sachgebietsleiter), bei veranlagender Außenprüfung durch den Sachgebietsleiter der Betriebsprüfungsstelle (AEAO zu § 204, Nr. 2 Satz 1; Frotscher in Schwarz/Pah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 104 Verweigerung der Erstattung eines Gutachtens und der Vorlage von Urkunden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dehnt die für die Erteilung von Auskünften bestehenden Verweigerungsrechte der §§ 101 bis 103 AO auf die in den §§ 96 Abs. 3, 97 und 100 AO geregelten Pflichten aus. Wer ein Auskunftsverweigerungsrecht hat, kann demnach auch die Erstattung eines Gutachtens und die Vorlage von Urkunden oder Wertsachen ablehnen. Das Ablehnun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsätzliche Zuständigkeit nach § 367 Abs. 1 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den Einspruch entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 367 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AO) oder nachträglich für den Steuerfall zuständig geworden ist (§ 367 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AO). Damit kommt dem Einspruch kein Devolutiveffekt zu. Hier zeigt sich der Zweck des Einspruchsverfahrens, den Finanzbehörden eine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verzögerungsgeld

Tz. 14e Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit § 146 Abs. 2b wurde eine neuartige Nebenleistung in die AO eingeführt (§ 3 Abs. 4). Das Verzögerungsgeld soll die Stpfl. insbes. zur "zeitnahen Mitwirkung" anhalten (vgl. BT-Drs. 16/10189, 81). Allerdings ist unklar, wie dieser Zweck erfüllt werden soll, wenn es zur Ahndung einer unerlaubten Buchführungsverlagerung festgesetzt wird...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Inhalt und Form des Auskunftsersuchens

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 2 AO behandelt den Inhalt des Auskunftsersuchens sowie dessen Form. Die Regelung betrifft sowohl Auskunftsersuchen nach Abs. 1 als auch die Sammelauskunftsersuchen nach Abs. 1a. Der Auskunftspflichtige muss darüber informiert werden, welche Auskünfte zu erteilen sind, ferner muss er darüber unterrichtet werden, ob die Auskunft ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gegenstand der Gebührenpflicht

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für verbindliche Auskünfte i. S. des § 89 Abs. 2 AO sehen § 89 Abs. 3 bis 7 AO eine Gebührenregelung vor. Die Einführung einer Gebührenpflicht beruht auf der Befürchtung der Bundesländer, dass die Finanzämter durch die gesetzliche Einführung der verbindlichen Auskunft in erheblichem Maße zusätzlich belastet werden. Die Gebührenpflicht b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Besteuerungsgrundlagen im Steuerbescheid

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch den Steuerbescheid wird die Steuer festgesetzt (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO). Die festgesetzte Steuer gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner ist der Ausspruch (Tenor) des Steuerbescheids. Dementsprechend bestimmt § 157 Abs. 2 AO, dass die der Steuerfestsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen keine selbstständige Rechtsqual...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Form der Buchführung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 146 Abs. 5 AO befasst sich mit der Zulässigkeit besonderer Buchführungs- und Aufzeichnungsmethoden, wobei die in § 146 Abs. 1 bis 4 AO niedergelegten Grundsätze auch in diesen besonderen Fällen sinngemäß gelten. Sofern Aufzeichnungen allein nach den Steuergesetzen vorzunehmen sind, ist die Wahl der Aufzeichnungsmethode nach dem Zweck a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässigkeit der Bestellung eines Bevollmächtigten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Allgemein kann sich jeder Beteiligte (s. § 78 AO) ohne besondere Voraussetzungen durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Gemeint ist die gewillkürte Vertretung. Erteilt wird die Vollmacht durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung gegenüber demjenigen, der bevollmächtigt werden soll, oder gegenüber der Finanzbehörde. Wirks...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtswirkungen der Prüfungsanordnung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung legt den Umfang der Prüfung fest (s. Rz. 1) und begründet in diesem Umfang die Pflicht des Stpfl. zur Mitwirkung. Prüft der Prüfer Bereiche, die durch die Prüfungsanordnung nicht gedeckt sind, prüft er ohne Prüfungsanordnung. Zu etwaigen Folgen s. Rz. 14 ff. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Heilung durch Nachholung (§ 126 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einer Heilung nach Erlass des Verwaltungsakts sind nur die in § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO aufgezählten Mängel zugänglich. Die nachträgliche Beachtung der entsprechenden Verfahrens- oder Formvorschrift bewirkt, dass deren ursprüngliche Verletzung unbeachtlich, d. h. ohne jede Auswirkung (beachte aber § 126 Abs. 3 AO) ist. Tz. 4 Stand: 22. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Nebenpflichten der mitteilungspflichtigen Stelle

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben der Datenübermittlung hat die mitteilungspflichtige Stelle noch weitere Verpflichtungen zu erfüllen, die Ausfluss der Datenübermittlung sind. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 AO verpflichtet die mitteilungspflichtige Stelle zur Information der Stpfl. über die die erfolgte oder bevorstehende Datenübermi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz: Recht auf Anhörung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass vor Erlass eines Verwaltungsakts, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit gegeben werden soll, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Durch Verwendung des Wortes "soll" bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Gewährung des rechtlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Schätzung ist durchzuführen, wenn der Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten nicht genügt, die sich aus verschiedenen Vorschriften wie z. B. aus § 90 AO ergeben; das ist auch der Fall, wenn er über seine Angaben z. B. in der Steuererklärung keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder verweigert, d. h. bei Rückfragen keine Klä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO regelt verbindliche Zusagen oder ähnliche Rechtsinstitute in § 89 Abs. 2 AO mit der allgemeinen verbindlichen Auskunft (s. Rz. 2) und in §§ 204ff. AO mit der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung. Sonderfälle außerhalb der AO geregelter verbindlicher Auskünfte sind die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG auf dem Gebiet de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Billigkeitsmaßnahmen

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO ergibt sich die Zinsfestsetzung nach dem festgesetzten Steuerbetrag; einer gesonderten Zinsfestsetzung aus Billigkeitsgründen bedarf es wegen der Verbindung von Steuerfestsetzung und Zinsfestsetzung deshalb nicht. Bei einem Erlass nach § 227 AO bleibt die Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortführung des Verwaltungsverfahrens (§ 26 Satz 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unzuständig gewordene Finanzbehörde kann das Verwaltungsverfahren fortführen, sofern dies einfacher und zweckmäßiger ist, die zuständig gewordene Finanzbehörde zustimmt und Interessen der Beteiligten nicht verletzt werden. Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Fortführung ist zunächst, dass das Verwaltungsverfahr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Zuschlag bei verspäteter oder unterlassener Vorlage verwertbarer Unterlagen (§ 162 Abs. 4 AO)

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Legt der Stpfl. keine Aufzeichnungen i. S. des § 90 Abs. 3 AO vor oder sind die von ihm vorgelegten Aufzeichnungen unverwertbar, ist – neben der Schätzung nach § 162 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO – ein Zuschlag festzusetzen. Der Zuschlag beträgt 5000 Euro, mindestens jedoch 5 % und höchstens 10 % des Mehrbetrags der Einkünfte, der sich nach ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen der Verjährung (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsfolgen des Ablaufs der Festsetzungsfrist ergeben sich aus deren Rechtsnatur als Erlöschensgrund. Sie wirken formell- (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO) und materiellrechtlich (§ 47 AO). Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist von Amts wegen zu beachten (BFH v. 07.02.2002, VII R 33/01, BStBl II 2002, 447). Im Fall der Gesamtschuldners...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige kann aus Gesetz oder aus einer Aufforderung der Finanzbehörde (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO) resultieren (BFH v. 04.10.2017, VI R 53/15, BStBl II 2018, 123; auch s. § 149 AO Rz. 4. Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung (§ 149 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117c AO wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) mit Wirkung vom 24.12.2013 eingefügt. Die Vorschrift wird durch § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO ergänzt, die eine Zuwiderhandlung geg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zuständige Behörde

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im finanzbehördlichen Rechtsbehelfsverfahren wird unterschieden zwischen der Finanzbehörde, die über den Einspruch zu entscheiden hat (Entscheidungsbehörde) und derjenigen Finanzbehörde, bei der der Einspruch eingelegt werden muss (Einlegungsbehörde). Nur der Zugang bei der Einlegungsbehörde hindert den Ablauf der Einspruchsfrist (Keß i...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Eich, Die Verwirkung im Steuerrechtsverhältnis, AO-StB 2006, 48. Tz. 76 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwirkung ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlichen Tuns und greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nach Ablauf e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Erforderlichkeit der Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erforderlichkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung ist nur für schriftliche und elektronische Verwaltungsakte angeordnet. Ein Verwaltungsakt ist dann schriftlich oder elektronisch, wenn seine Bekanntgabe schriftlich oder elektronisch erfolgt. Wie der Verwaltungsakt hätte ergehen müssen ist unerheblich, ebenso ob die Form gesetzlich geford...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 200 Abs. 1 AO ist lex specialis gegenüber § 90 Abs. 1 Satz 1 und § 97 AO (BFH v. 28.10.2009, VIII R 78/05, BStBl II 2010, 455 m. w. N.). Die Mitwirkungspflichten des § 200 AO entstehen deshalb erst mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gem. § 196 AO; Letztere bildet sowohl im Hinblick auf das Prüfungssubjekt als auch den Prüfungsum...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 10. Feststellungsverfahren bei steuerverstrickten Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 10 VO a. F.)

Tz. 69 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung zur gesonderten Feststellung in Mitverstrickungsfällen trat am 30.12.1999 in Kraft, kann aber auch auf Verlagerungsfälle angewendet werden, die vor diesem Datum verwirklicht waren (Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 99d m. w. N.). Sie ist wegen der durch das SEStEG eingeführten ausdrücklichen gesetzlichen Regelung der Mit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Zoll- und Steuerfahndung (§ 171 Abs. 5 AO)

Tz. 81 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 5 Satz 1 AO ordnet eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist an, wenn die Zollfahndungsämter oder die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden (s. § 208 AO) vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Stpfl. mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen beginnen. Maßgebender Zeitpunkt für den Eintritt de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Befugnisse der Steuerfahndung (§ 208 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift steht unter der Prämisse des § 393 Abs. 1 AO, der nach § 208 Abs. 1 Satz 3 AO a. E. unberührt bleibt. Das bedeutet, dass sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der Fahndung danach richten, in welchem Verfahren – Strafverfahren oder Besteuerungsverfahren – die Fahndung im Einzelfall tätig wird (s. Rz. 3, 10 und 11). ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Form und Anwendung von Verfahrensvorschriften

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Haftungs- oder Duldungsbescheid ist schriftlich zu erteilen (§ 191 Abs. 1 Satz 3 AO). Aus den §§ 119 Abs. 1 und 121 AO ergibt sich, dass der Haftungsbescheid angeben muss, für welche und gegen wen gerichtete Ansprüche aus dem Schuldverhältnis gehaftet bzw. die Vollstreckung geduldet werden soll. Angegeben werden muss auch der Umfang...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zeitliche Grenzen

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Korrekturen sind grundsätzlich nur innerhalb der Festsetzungsfrist zulässig. Diese endet nach § 171 Abs. 10 AO jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids (s. § 171 AO Rz. 92 ff.; BFH v. 24.05.2006, I R 93/05, BStBl II, 2007, 76). Ist der Grundlagenbescheid innerhalb dieser Zwei-Jahres-Frist unvo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anlassbezogene Gründe

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die erste Fallgruppe betrifft Vorabanforderungen, weil eine der gesetzlichen Voraussetzungen des § 149 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 AO n. F. gegeben ist. Insoweit handelt es sich um eine zu begründende Ermessensentscheidung, wobei die Entscheidung nicht durch das Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen vorgeprägt ist (Schindler in Gosch,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen sind als Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten anzusehen. Ohne die Pflicht zur Aufbewahrung wäre es weder einem Dritten möglich, sich einen Überblick über Vermögenslage und einzelne Geschäftsvorfälle zu verschaffen (§ 145 Abs. 1 Satz 1 AO), noch könnte eine A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge wächst der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hinein (für den Erben s. BFH v. 21.07.2016, X R 43/13, BFHE 255, 27). Das bedeutet, dass bei der Feststellung der Rechte und Pflichten, die den Rechtsnachfolger betreffen, so zu verfahren ist, als ob der Rechtsnachfolger...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87c tritt an die Stelle von §§ 3 und 4 SteuerdatenübermittlungsVO, deren Regelungen er weitgehend übernommen hat. Die Vorschrift regelt die Pflichten von Herstellern und Vertreibern nicht amtlicher Datenverarbeitungsprogramme, die im Besteuerungsverfahren für die Erhebung, die Verarbeitung (einschließlich der Übermittlung an Finanzbehö...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Inhaltsadressat

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung ist an denjenigen zu richten, der die Prüfung dulden muss ( Inhaltsadressat). Das ist der Stpfl. i. S. des § 193 AO (s. § 193 AO Rz. 6 ff.). Wegen der inhaltreichen Bestimmtheit s. § 119 AO Rz. 3. Bei zusammenveranlagten Eheleuten/Lebenspartnern, die je für sich Prüfungssubjekte sind, können die Prüfungsanordnungen ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts. Beteiligte sind in aller Regel die Stpfl., die einen Besteuerungstatbestand verwirklicht haben. Die Mitwirkungspflicht beschränkt sich auf den Sachverhalt, die Stpfl. sind demnach nicht verpflichtet, ihren Sachvortrag um Rechtsausführun...mehr