Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang der Außenprüfung

I. Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen bei der Datenübermittlung (§ 203a Abs. 1 Nr. 1 AO) Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Außenprüfung ist nach § 203a Abs. 1 Nr. 1 AO die Überprüfung, ob die mitteilungspflichtige Stelle ihre Verpflichtungen nach § 93c Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4, Abs. 2 und 3 AO erfüllt. Das betrifft die zeitgerechte elektronische Überm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 AO)

1. Bedeutung der Vorschrift Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 4 AO stellt sicher, dass nach Abschluss der Außenprüfung noch Steuerbescheide erlassen, geändert und aufgehoben werden können, ohne die Außenprüfung durch enge Zeitvorgaben zu behindern (BFH v. 15.12.1982, II R 72/81, BStBl II 1983, 384). Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO tritt ein, wenn vor Abl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässigkeit der Außenprüfung

I. Allgemeines Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 AO bestimmt – wenn auch nicht abschließend (s. z. B. § 7 der V zu § 180 Abs. 2 AO, § 180 AO Rz. 34, 64 ff. und § 42f. EStG) –, in welchen Fällen eine Außenprüfung zulässig ist. Bei zusammenveranlagten Eheleuten/Lebenspartnern müssen die Prüfungsvoraussetzungen nach § 193 Abs. 1 AO oder nach § 193 Abs. 2 AO für jeden E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 203a Außenprüfung bei Datenübermittlung durch Dritte

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist durch das StModernG v. 01.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) eingefügt worden mit dem Ziel, die Einhaltung der Pflichten der mitteilungspflichtigen Stelle i. S. des § 93c Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung zu überprüfen. Die Regelung ergänzt die Befugnis der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 Satz ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung

A. Ausweispflicht Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Prüfer muss sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen; das gilt auch für Personen, die nach § 19 FVG oder § 21 FVG an der Prüfung teilnehmen (Schmieszek in HHSp, § 19 FVG Rz. 19 und § 21 FVG Rz. 16). Die Ausweispflicht nach § 198 Satz 1 AO wird nur durch Vorlage des Dienstausweises des Prüfers (Prüferausweis, s. A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung

Schrifttum Apitz, Verfahrensrechtliche Aspekte einer Außenprüfung nach BpO (2000), StBp 2001, 29, 57, 85; von Wedelstädt, Neuregelungen der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) und des AEAO zu § 193ff., DB 2000, 1356; Papperitz, Die Betriebsprüfungsordnung 2000 – Ein Fortschritt oder eher Rückschritt, DB 2001, 1217; Balmes, Digitales Zeitalter der Außenprüfung, AO-StB 2002, 121; Eb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zeitlicher Umfang

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In welchem zeitlichen Umfang Stpfl. geprüft werden, liegt im Ermessen der Finanzbehörde. § 3 BpO ordnet dazu die Stpfl., die nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegen, in Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, wobei die Einordnung in diese Größenklassen im Dreijahresturnus – zuletzt zum 01.01.2016, s. BMF v. 09.06.2015, BSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Der Ort der Außenprüfung nach § 200 Abs. 2 AO, DB 1989, 1536; Finger, Die Rechte des Außenprüfers, StBp 2000, 33; Finger, Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Maßnahmen der Außenprüfung, StBp 2002, 61 und 95; Graf Kerssenbrock/Riedel/Strunk, Zur Verfassungsmäßigkeit des Datenzugriffs der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 147 Abs. 6 AO, DB-Beila...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vorbemerkungen zu §§ 193ff. AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Außenprüfung dient der Steuergerechtigkeit. Die Grundsätze von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) verlangen auch, dass die Gesetze gleichmäßig vollzogen werden. Das Verifikationsprinzip ergänzt das Deklarationsprinzip, indem es fordert, dass überprüft wird, was der Stpfl. dem FA im Rahmen seiner Erklärungsp...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, Prüfungsumfang bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft, DStZ 1984, 559; Bilsdorfer, Der Bundesfinanzhof und die Zinsbesteuerung – Das Urteil vom 18.02.1997 und seine praktischen Auswirkungen, StBp 1997, 262; von Wedelstädt, Verwertungsverbote im Beweiserhebungsverfahren, AO-StB 2001, 19; Weinreuter/Braun, Bankgeheimnis und Maßnahmen der Finanzverwaltung, DStZ 2001, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 1 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 Abs. 1 AO lässt die Außenprüfung zu bei Stpfl. i. S. des § 33 AO, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind, jedoch nicht bei Stpfl., die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG erzielen, oder die unter § 147a AO fallen. Das betrifft zum...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Apitz, Verfahrensrechtliche Aspekte einer Außenprüfung nach BpO (2000), StBp 2001, 29, 57, 85; von Wedelstädt, Neuregelungen der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) und des AEAO zu § 193ff., DB 2000, 1356; Papperitz, Die Betriebsprüfungsordnung 2000 – Ein Fortschritt oder eher Rückschritt, DB 2001, 1217; Balmes, Digitales Zeitalter der Außenprüfung, AO-StB 2002, 121; Eberlein, Di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kuhfus/Schmitz, Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Außenprüfers als Voraussetzung für ein Verwertungsverbot, BB 1996, 1468; Ruban, Verwertungsverbot bei fehlender, unwirksamer oder erfolgreich angefochtener Prüfungsanordnung?, DStZ 1998, 354; Wolff-Diepenbrock, Verwertungsverbot von Feststellungen einer Außenprüfung ohne Prüfungsanordnung, StuW 1998, 267; von Wedelstädt, Durchset...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens, wistra 1994, 48; Braun, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren; der neue § 10 BpO, DStZ 2001, 320; Rolletschke, Verfahrenseinleitung auf Grund einer Selbstanzeige, wistra 2007, 89; Kemper, Der Anfangsverdacht in der Außenprüfung, StBp 2007, 263; Müller, Die Belehrung des Beschuldigten, AO-StB 2008, 305; Hentschel, Die Steuerf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 173 Abs. 2 AO können Steuerbescheide abweichend von § 173 Abs. 1 AO, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur geändert oder aufgehoben werden, wenn eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegt. Trotz der Wörter "können nur" ist dem FA kein Ermessen eingeräumt. D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Auftragsprüfungen (§ 195 Satz 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 195 Satz 2 AO können die nach § 195 Satz 1 AO zuständigen Finanzbehörden andere Finanzbehörden mit der Außenprüfung beauftragen. Das gilt auch, wenn ein FA mit einer Sonderzuständigkeit wie z. B. für Erbschaft- und Schenkungsteuer ein anderes FA mit der Durchführung der Außenprüfung in seinem Fachbereich beauftragt (BFH v. 10.12.2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ermessensregelung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung, ob das FA den Vorbehalt der Nachprüfung setzt, ist eine Ermessensentscheidung, bei der auch das Interesse des Stpfl. an einer baldigen endgültigen Veranlagung und das Interesse der Finanzbehörde an einer schnellen Durchführung der Veranlagung ohne intensivere Überprüfung berücksichtigt werden müssen. Einer Begründung d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Form und Begründung der Prüfungsanordnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt, der das Prüfungsverfahren einleitet. Daneben enthält er weitere selbstständige Regelungen zu den zu prüfenden Steuerarten und zum Prüfungszeitraum, die je eigenständige Verwaltungsakte darstellen (h. M., BFH v. 25.01.1989, X R 158/87, BStBl II 1989, 483; BFH v. 19.03.2009, IV R 26/08, BFH/NV ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanauskünften an...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Vorbehalt der Nachprüfung können nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO Steuern festgesetzt werden. Die Vorschrift ist nicht auf Steuerbescheide i. S. des § 155 Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt, sondern auf alle Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide anwendbar, also auf Freistellungsbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO), Bescheide über die gesond...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Ablaufhemmung in persönlicher Hinsicht

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In persönlicher Hinsicht wirkt die Ablaufhemmung durch die Außenprüfung in Bezug auf diejenigen Personen, auf deren steuerliche Verhältnisse sich die Prüfung unter Beachtung des zulässigen sachlichen Umfangs einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 1 und 2 AO) erstreckt. Eine Erstreckung auf Ansprüche gegen Dritte, mit denen diese Personen in Ges...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines (§ 194 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 194 Abs. 1 Satz 2 AO bleibt es grundsätzlich der Finanzbehörde überlassen, auf welche Steuerarten, Besteuerungszeiträume oder abgegrenzte Sachverhalte sie die Außenprüfung erstrecken will. Sie ist dabei auch bei Kleinstbetrieben nicht an einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus gebunden (BFH v. 23.06.2003, X B 165/02,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 AO bestimmt – wenn auch nicht abschließend (s. z. B. § 7 der V zu § 180 Abs. 2 AO, § 180 AO Rz. 34, 64 ff. und § 42f. EStG) –, in welchen Fällen eine Außenprüfung zulässig ist. Bei zusammenveranlagten Eheleuten/Lebenspartnern müssen die Prüfungsvoraussetzungen nach § 193 Abs. 1 AO oder nach § 193 Abs. 2 AO für jeden Ehegatten/Leben...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Qualifizierte Prüfungsmaßnahme

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff Außenprüfung erfasst die besonders angeordneten, i. d. R. umfassenden Ermittlungen der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Besteuerung und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (BFH v. 13.05.1993, IV R 1/91, BStBl II 1993, 828; BFH v. 24.04.2003, VII R 3/02, BStBl II 2003, 739). Erforderlich ist, da...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Unterrichtung des Steuerpflichtigen (§ 199 Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 199 Abs. 2 AO schreibt vor, dass der Stpfl. während der Prüfung über die festgestellten Sachverhalte und ihre möglichen steuerlichen Auswirkungen zu unterrichten ist. Dies dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs während der Prüfung (zum rechtlichen Gehör nach Abschluss der Prüfung s. §§ 201, 202 Abs. 2 und 203 Abs. 2 AO), ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorbehalt kann jederzeit durch Bescheid von Amts wegen oder auf Antrag des Stpfl. aufgehoben werden (§ 164 Abs. 3 Satz 1 AO). Die Aufhebung muss ausdrücklich erfolgen, da für sie als Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 Satz 2 AO) § 157 Abs. 1 Satz 1 und 3 AO sinngemäß gilt, d. h. die Aufhebung schriftlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei anderen als in § 193 Abs. 1 AO genannten Stpfl. ist die Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Ob eine Prüfung an Amtsstelle nicht zweckmäßig, vielmehr eine Außenprüfung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Unterbrechung der Prüfung (§ 171 Abs. 4 Satz 2 AO)

Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 4 Satz 2 AO ordnet ausdrücklich an, dass die Ablaufhemmung hinfällig wird, wenn die Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die Finanzbehörde zu vertreten hat. Tz. 58 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erforderlich ist eine Unterbrechung unmittelbar na...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung des § 194 Abs. 3 AO, nach der die Auswertung von Feststellungen, die anlässlich einer Außenprüfung auch aufgrund von Sammelauskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1a AO (s. dazu von Wedelstädt, DB 2004, 948) zu Verhältnissen Dritter getroffen werden, u. a. für Besteuerungszwecke der Dritten oder zur Feststellung unerlaubter Hilfel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Ablaufhemmung in sachlicher Hinsicht

Tz. 67 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung bezieht sich nur auf die Steuern, die in der Prüfungsanordnung angegeben sind und auf die sich die Prüfung auch tatsächlich erstreckt (z. B. BFH v. 17.06.1998, IX R 65/95, BStBl II 1999, 4; AEAO zu § 171, Nr. 3.2 m. w. N.). Die Prüfungsanordnung gibt damit grds. den Rahmen vor, innerhalb dessen die Ablaufhemmung eintre...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / I. Allgemeine Vorschriften

§ 1Anwendungsbereich der Betriebsprüfungsordnung (1) Diese Verwaltungsvorschrift gilt für Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden und des Bundeszentralamtes für Steuern. (2) Für besondere Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden und des Bundeszentralamtes für Steuern (z. B. Lohnsteueraußenprüfung und Umsatzsteuersonderprüfung) sind die §§ 5 bis 12, 20 bis 24, 29 und 30 mit Ausn...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / IX. Inkrafttreten

§ 39Inkrafttreten Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung – vom 17. Dezember 1987 (BAnz. Nr. 241a vom 24. Dezember 1987) außer Kraft.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anerkenntnis der Zahlungspflicht

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einer Steueranmeldung steht das Anerkenntnis gleich, mit dem der Steuer- oder Haftungsschuldner nach Abschluss einer Außenprüfung i. S. des § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO seine Zahlungsverpflichtung anerkennt (s. z. B. § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG; § 44 Abs. 5 Satz 3 EStG; § 50a EStG i. V. m. § 73g Abs. 2 EStDV). Will er seiner Zahlungsverpflichtung a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung – Rechtslage, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen, DB 1991, 515; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; Burkhard, Verwertungsverbot wegen fehlender Schlussbesprechung nach Betriebsprüfung, INF 2004, 823; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§ 195 Satz 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung der Außenprüfung ist nach § 195 Satz 1 AO grundsätzlich mit der Zuständigkeit für die Besteuerung verknüpft. Dies folgt ohnehin daraus, dass die Außenprüfung Teil des Besteuerungsverfahrens ist (so auch BFH v. 18.11.2008, VIII R 16/07, BStBl II 2009, 507 m. w. N....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mösbauer, Verbindliche Zusagen im Anschluß an eine Außenprüfung, StBp 2000, 289; Mösbauer, Außer-Kraft-Treten, Aufhebung und Änderung von verbindlichen Zusagen auf Grund einer Außenprüfung, StBp 2005, 277; Bruschke, Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung, StB 2006, 297; Borggreve, Auskünfte und Zusagen über Besteuerungsgrundlagen, AO-StB 2007, 77; von Wedelstädt, Verb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 80 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide (oder Feststellungs- und Messbetragsbescheide) bzw. bis zum Ablauf von drei Monaten nach der Bekanntgabe der in § 202 Abs. 1 Satz 3 AO vorgesehenen Mitteilung, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jope, Der Anknüpfungspunkt "geringfügige Abweichungen" bei der Selbstanzeige: materieller Tatbegriff contra Berichtigungsverbund, NZWiSt 2012, 59; Prowatke/Kelterborn, Zur Wirksamkeit von Selbstanzeigen bei "geringfügiger Unvollständigkeit", DStR 2012, 640; Beyer, Wird eine Selbstanzeige mit Schätzwerten noch geduldet? AO-StB 2013, 385; Burger, Die Verjährungsregelung in § 376 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zweck der Schlussbesprechung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 201 Abs. 1 Satz 2 AO kennzeichnet die Schwerpunkte der abzuhaltenden Schlussbesprechung. Neben der rechtlichen Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und den an sie geknüpften steuerlichen Folgen müssen insbes. solche Sachverhalte erörtert werden, die nach der Kenntnis des Prüfers, die er aus den Kontakten mit dem Stpfl. während der Pr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Wirksame Prüfungsanordnung

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO tritt nur bei einer wirksamen, wenn u. U. auch rechtswidrigen Prüfungsanordnung (§§ 196f. AO) ein (BFH v. 13.10.2005, IV R 55/04, BStBl II 2006, 404; BFH v. 13.10.2016, IV R 20/14, BFH/NV 2017, 475). Die Hemmungswirkung setzt daher sowohl deren wirksame Bekanntgabe (§ 122 AO) als auch deren...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 4 AO stellt sicher, dass nach Abschluss der Außenprüfung noch Steuerbescheide erlassen, geändert und aufgehoben werden können, ohne die Außenprüfung durch enge Zeitvorgaben zu behindern (BFH v. 15.12.1982, II R 72/81, BStBl II 1983, 384). Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jestädt, Ist die "kleine Selbstanzeige" gem. § 378 Abs. 3 AO nach einer Außenprüfung sinnvoll? BB 1998, 1394; Reichling, Selbstanzeige und Verbandsgeldbuße im Steuerstrafrecht, NJW 2013, 2233. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Täter kann nach näherer Maßgabe des § 378 Abs. 3 AO Bußgeldfreiheit erlangen. Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bestandsaufnahme

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach den Verbrauchsteuergesetzen entsteht die Verbrauchsteuer mit der Entfernung steuerpflichtiger Waren aus dem Steuerlager oder mit ihrer Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager, wenn sich kein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder Zollverfahren anschließt. Zur Überprüfung dieser Vorgänge ordnen Verbrauchsteuergesetze oder -verordnung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ermittlungen auf Ersuchen (§ 208 Abs. 2 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerfahndung und den Zollfahndungsämtern (Fahndungsstellen) können auch weitere Aufgaben übertragen werden, sofern die dafür zuständigen Finanzbehörden darum ersuchen bzw. soweit ihnen zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Zuständigkeit der Finanzbehörden übertragen werden. § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO wird neben § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO auch ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XVII. Ablaufhemmung in der Entrichtungspflicht (§ 171 Abs. 15 AO)

Tz. 118 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verjährungshemmende Umstände i. S. des § 171 AO bei Steuerentrichtungspflichtigen (§ 33 Abs. 1 AO, z. B. Arbeitgeber gem. §§ 39b, 41a EStG, Schuldner von Kapitalerträgen gem. §§ 44, 45a EStG; s. § 33 AO Rz. 7) wie z. B. die Außenprüfung führen nach der durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) eingefügten und für alle...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmung des Datensatzes nach den jeweils einschlägigen Steuergesetzen (§ 203a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einzelnen Steuergesetze bestimmen den Inhalt des von der mitteilungspflichtigen Stelle zu übermittelnden Datensatzes. Ob die mitteilungspflichtige Stelle diese Vorgaben beachtet, ist ebenfalls Gegenstand der Außenprüfung nach § 203a AO. Die Außenprüfung hat keine Bindungswirkung für die steuerliche Berücksichtigung der fraglichen Dat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Pflicht zur Abhaltung der Schlussbesprechung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 201 Abs. 1 Satz 1 AO schreibt die Abhaltung einer Schlussbesprechung vor. Es besteht ein Rechtsanspruch des Stpfl. auf ihre Abhaltung. Die Ablehnung einer Schlussbesprechung ist Verwaltungsakt, der mit dem Einspruch angefochten werden kann. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Durchführung der Schlussbesprechung kann nur abgese...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung, in welchem Aufgabenbereich die Fahndung im Einzelfall tätig ist (s. Rz. 1), ist von großer Bedeutung für die Frage, welche Verfahrensvorschriften Anwendung finden und welcher Rechtsweg gegeben ist. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO verlangt eine eindeutige Trennung. Erfüllt die Fahndung im Einzelfall straf- oder bußgeldrechtliche ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ermäßigung der Gebühr (§ 178a Abs. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das BZSt kann die jeweilige Gebühr nach § 178a Abs. 2 und 3 AO auf Antrag herabsetzen. Der Antrag auf Herabsetzung der Gebühr kann nur vor Eröffnung des Vorabverständigungsverfahrens gestellt werden (§ 178a Abs. 4 Satz 2 AO). Geht er erst nach Versendung des ersten Schriftsatzes an den anderen Staat ein, ist er unzulässig. Kommt es wege...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmung des Prüfungsumfangs

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung muss den sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfang angeben, d. h. die zu prüfenden Steuerarten und Besteuerungszeiträume sowie ggf. den bestimmten Sachverhalt (§ 194 Abs. 1 Satz 2 AO; zur Verwaltungsaktsqualität s. Rz. 2). Zur Erweiterung des Prüfungszeitraums s. § 194 AO Rz. 13. Der Wechsel von einer abgekürzten Auß...mehr