Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Art der Ermittlungsfehler

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu einem Verwertungsverbot führen nur solche Fehler, die besonders schwerwiegende Rechtsverletzungen des FA bei der Sachverhaltsermittlung darstellen (zu den formellen Voraussetzungen s. Rz. 23 ff.). Dazu zählen Verstöße gegen den verfassungsrechtlich geschützten Bereich des Stpfl. (sog. qualifiziertes materiell-rechtliches Verwertungsv...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Vorwort zur 22. Auflage

Vor Ihnen liegt die 22. Auflage des von Rechtsanwalt Dr. Rolf Kühn begründeten Kommentars zu Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Das sonst so ruhige Verfahrensrecht der Abgabenordnung hat seit der 21. Auflage dieses Kommentars in 2015 ungewohnt viele Änderungen erfahren. Diese sind vor allem erfolgt mit jeweils mehreren Änderungen der AO durch das Steueränderungsgesetz 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wegfall einer Voraussetzung für eine Steuervergünstigung und nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung (§ 175 Abs. 2 AO)

Tz. 67 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 2 Satz 1 AO fingiert im Fall des Wegfalls der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung, bspw. nach § 2 InvZulG (BFH v. 20.12.2000, III B 43/00, BFH/NV 2001, 744), die Rückwirkung. Die Vorschrift setzt die steuerliche Rückwirkung nicht voraus, sondern bestimmt sie (Szymczak in K/S, § 175 AO Rz. 15). Werden die Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die internationale Wirtschafts- und Kapitalverflechtung bringt die Notwendigkeit mit sich, die steuerlich relevanten Beziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten auch über die Grenzen hinaus feststellen und überprüfen zu können. In zunehmendem Maße sind die Staaten gezwungen, gegenseitig zur Abwehr von Manipulationen, die unter Ausnut...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz des Amtsbetriebs, Abs. 1

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 88 Abs. 1 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die Norm ist damit die Grundnorm des Untersuchungsgrundsatzes. Die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung ist aber nicht grenzenlos. In diesem Sinne wird die Art und Weise der Ausfüllung dieser Verpflichtung durch § 88 Abs. 1 Satz 2 und Abs....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 6 AO gewährt ein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nur im Rahmen von Außenprüfungen, wozu auch Umsatzsteuer- und Lohnsteuersonderprüfungen gehören, nicht aber die betriebsnahe Veranlagung oder die Nachschau (s. § 210 AO, insbes. i. V. m. § 146b AO oder § 27b UStG). Auch der Steuerfahndung stehen die Rechte aus § 147 Abs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 68 Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Drüen, Der Automatismus der Klageänderung nach Änderung des Bescheids, AO-StB 2001, 87; Leingang-Ludolph/Wiese, Automatische Klageänderung bei Änderungs- und Erstattungsbescheiden durch § 68 FGO n. F., DStR 2001, 775; Lemaire, Die Reform der FGO – Praktische Konsequenzen für den Rechtsschutz ab 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatung mit Dienstle... / 2 Klare Angebotsstruktur

Zurecht werden Sie einwenden: "Aber so eine GoBD-Beratung ist doch hoch individuell. Wie soll denn da das Produkt aussehen?" Stimmt, der Inhalt jeder Beratung ist sicher unterschiedlich. Das hängt auch von Faktoren wie Betriebsgröße, Branche und Organisationsgrad des jeweiligen Mandanten ab. Auch das Budget ist sicher nicht bei allen Mandanten gleich. Die grundsätzliche Vorg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Basic
Ausblick auf neue Beratungsfelder für Steuerkanzleien

Zusammenfassung Wenn alle Prognosen eintreffen, und 80 % der vereinbaren Tätigkeiten automatisiert sind, was dann? Mit welchen Mandanten und Beratungsthemen verdienen Sie 2020 oder später Ihr Einkommen? Das Geschäftsfeld der vereinbaren Tätigkeiten wird bleiben. Die reine Abwicklung - also das Verbuchen der Geschäftsvorfälle und Erstellen von Steuererklärungen – wird dabei a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung bei Betreuung von Nicht-Wohnungsbauten

Leitsatz Verwaltet und betreut ein Gewerbetreibender nicht nur eigenem Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen, sondern zudem Objekte, die keine Wohnungsbauten sind, ist die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung zu versagen. Sachverhalt Eine KG verwaltete 5.831 Wohnungen, 79 gewerbliche und sonstige Einheiten und 2.930 Garagen bzw. Stellplätze, die alle in ihrem Eigentum stand...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren

Leitsatz 1. Säumniszuschläge sind nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige seinen vom Finanzamt zurückgewiesenen Einspruch gegen die teilweise Ablehnung von AdV trotz entsprechender Ankündigung nicht begründet. 2. Ob zum Zeitpunkt der AdV-Versagung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids vorgelegen haben, is...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Organschaft: wirtschaftliche Eingliederung setzt entgeltliche Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft voraus

Leitsatz Beruht die für eine umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG erforderliche wirtschaftliche Eingliederung auf Leistungen des Organträgers gegenüber seiner Organgesellschaft, müssen entgeltliche Leistungen vorliegen, denen für das Unternehmen der Organgesellschaft mehr als nur unwesentliche Bedeutung zukommt. Im Streitfall erfolgten weder die Gewährung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rangrücktritt gegenüber inaktiver GmbH

Leitsatz Die allgemeinen Grundsätze für eine Rangrücktrittserklärung gelten auch, wenn die Schuldnerin keiner operativen Geschäftstätigkeit nachgeht und damit kein freies Vermögen schaffen kann. Sachverhalt Die U-GmbH ist Alleingesellschafterin der T-GmbH. Die T-GmbH mietet ein Betriebsgelände an und vermietet dies weiter; im Übrigen ist sie seit 2006 ohne operative Geschäfts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anerkennung eines Vertrages zwischen Personengesellschaft und Angehörigen eines Gesellschafters.

Leitsatz Ein Vertrag zwischen Angehörigen eines beherrschenden Gesellschafters einer Personengesellschaft und der Gesellschaft ist steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn er einem Fremdvergleich standhält. Sachverhalt Klägerin war eine Personengesellschaft, an der zwei Gesellschafter jeweils zu 50% beteiligt waren. Die Ehefrau eines Kommanditisten schloss mit der Klägerin eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2018, Testamentsausl... / Sachverhalt

Die am 2.3.2014 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am 22.2.2011 vorverstorben. Aus der Ehe sind die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 als Abkömmlinge hervorgegangen. Die Erblasserin hat am 28.4.2011 vor Notar XXX, Notariat Herrenberg, ein Testament errichtet (Bl. 10 dA), durch das sie ihre Kinder – die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 – mit einem Erbteil von je 1/3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vorschriften im 4. Abschnitt des Bewertungsgesetzes

Rz. 29 [Autor/Stand] Neben den "alten Vorschriften" zur Einheitsbewertung 1964 sind bei Bewertungen nach § 138 BewG die Vorschriften zur Grundstücksbewertung im Vierten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes anzuwenden, und zwar ergänzt durch die entsprechenden Abschnitte in den ErbStR 2003, die dazu gehörenden Erbschaftsteuer-Hinweise[2] sowie die maßgebenden Te...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Beteiligten

Leitsatz Auskunftsersuchen an Dritte zwecks Ermittlung der Lieferkette, um die Einkaufspreise des Beteiligten zu prüfen, sind ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung bei diesem dann nicht ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig, wenn von vornherein feststeht, dass die Mitwirkung des Beteiligten deshalb erfolglos sein wird, weil ihm nach eigenen Angaben die gesamte Lieferket...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Maßgebliche Umsätze für die Bemessungsgrundlage beim Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Leitsatz Spenden können nach § 10b Abs. 1 EStG alternativ bis zur Höhe von 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 2 v.T. (ab Vz 2007: 4 v.T.) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abgezogen werden. Bei der Ermittlung der Umsätze sind auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr auf die im Kalenderjahr der Spende und nicht auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine tarifbegünstigte Veräußerung bei Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit

Leitsatz 1. Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis (§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 EStG) setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewiss...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung von mit Nießbrauch belasteten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die mit einem Nießbrauch belastet sind, in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht, wird dadurch eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung bewirkt. Sachverhalt Mit dem Finanzamt kam es zum Streit darüber, ob durch die Einbringung nießbrauchbelasteter Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Leitsatz 1. Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. 2. Der Steuerpflichtige ist auch dann wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt, wenn in einem Strafbefehl neben dem Schuldspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gesetzgebung: Die neuen Anforderungen von Geldwäschegesetz und Transparenzregister umsetzen und abrechnen

Am 26.6.2017 hat Deutschland im Rahmen des neuen Geldwäschegesetzes die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt. In 59 Einzelnormen wurden neben diversen Neuerungen auch einige inhaltliche Anpassungen an bereits bestehenden Regelungen vorgenommen. Eine der wesentlichen Neuerungen stellt hierbei die Einrichtung eines zentralen Transparenzregisters dar. Es findet sich in den Reg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerschuldnerschaft bei der Montage von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

Leitsatz Der Einbau von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen als Betriebsvorrichtungen "in" ein Gebäude und damit "in" ein Bauwerk ist in den Streitjahren 2008 bis 2010 weder eine Werklieferung noch eine Leistung im Sinne von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG 2008, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient. Sachverhalt Der Kläger ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Hinzurechnung von aktivierten Miet- und Pachtzinsen

Leitsatz Sind Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten in einen Aktivposten "unfertige Erzeugnisse" eingeflossen, erfolgt insoweit keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung. Sachverhalt Ein Bauunternehmen hat in 2008 Miet- und Pachtzinsen bzw. Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter i. H. v. knapp 1,3 Mio. EUR gezahlt. Davon sind rund 1 Mio. EUR den Herstellungskosten f...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sukzessive anteilige Veräußerung innerhalb der Sperrfrist ist unschädlich

Leitsatz Veräußert der Einbringende innerhalb des 7-Jahreszeitraums nach § 22 Abs. 1 UmwStG nur sukzessiv Teile der erhaltenen Gesellschaftsanteile begründet dies keine rückwirkende Gewerbesteuerpflicht. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG wurde zum 31.3.2013 zu Buchwerten in eine AG umgewandelt. Die Kommanditisten A und B erhielten bei dieser Umwandlung Aktien der AG. B veräußert...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Einbringungsgewinns II bei Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft nach einem qualifizierten Anteilstausch

Leitsatz Der Begriff der Veräußerung i. S. v. § 22 UmwStG, welche zu einer Versteuerung des Einbringungsgewinns II nach einem steuerbegünstigten Anteilstausch führt, umfasst jede Übertragung gegen Entgelt, auch Umwandlungen wie z.B. Verschmelzungen, Auf- oder Abspaltungen, Formwechsel und Einbringungen. Selbst eine steuerneutrale Umwandlung erfolgt nicht unentgeltlich, so da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfragen zur verbindlichen Auskunft im Fokus

Kommentar Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit einer aktualisierten Verfügung zur verbindlichen Auskunft Einzelfragen zur Antragstellung, zum (notwendigen) besonderen steuerlichen Interesse an der Auskunftserteilung und zu Zuständigkeitsregeln aufgegriffen. Wenn Steuerzahler wissen möchten, welche steuerlichen Folgen ein noch nicht verwirklichter Sachverhalt (z. B. ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Die Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung ist unverhältnismäßig, wenn sie nur mit dem Hinweis auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) begründet wird

Leitsatz Eine Aufforderung des Betriebsprüfers zur Überlassung eines Datenträgers zu Beginn einer Betriebsprüfung ist unverhältnismäßig und damit aufzuheben, wenn diese lediglich auf die GDPdU verweist und keine Regelungen enthält, ob, wo und wie lange die durch die Überlassung des angeforderten Datenträgers erhaltenen Daten gespeichert werden sollen. Der schlichte Verweis a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit

Leitsatz Ein Eingabefehler kann eine offenbare Unrichtigkeit darstellen, obwohl der Fehler von drei Sachbearbeitern im Finanzamt nicht erkannt wurde. Sachverhalt Der Kläger war im Streitjahr Gesellschafter einer GmbH. Mit Vertrag vom November 2011 veräußerte er einen Gesellschaftsanteil zu einem Verkaufspreis von 138.000 EUR. Da er diese Beteiligung in seinem Privatvermögen h...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung der 44-EUR-Freigrenze bei Sachbezügen

Leitsatz 1. Üblicher Endpreis i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG ist der Endverbraucherpreis und damit der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern für identische bzw. gleichartige Waren tatsächlich gezahlte günstigste Einzelhandelspreis am Markt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Liefert der Arbeitgeber die Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Anwendbarkeit weiterer Normen (§ 138b Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 2 AO)

Rz. 10 Folgenden Regelungen sind gem. § 138b Abs. 4 S. 2 AO entsprechend anwendbar: § 72a Abs. 4 AO (Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden): Übermittelt eine mitteilungspflichtige Stelle vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Daten oder übermittelt sie die Daten pflichtwidrig nicht, haftet sie für die entgangene Steuer. Begeht ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. bei Schenkungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die gesetzliche Anzeigepflicht der Notare [2] besteht bei Beurkundung von Schenkungen (§ 518 Abs. 1 BGB/§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG) und bei ehevertraglich oder durch Lebenspartnerschaftsvertrag vereinbarter Gütergemeinschaft (§§ 1410, 1415 BGB/§ 7 LPartG; § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Sie wird in § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ErbStDV a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Einsehbare Akten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO und § 78 Abs. 4 FGO)

Rz. 15 Das Akteneinsichtsrecht umfasst die vollständigen Gerichtsakten des jeweiligen Verfahrens, an dem die Berechtigten beteiligt sind. Dies sind die Akten, die alle das gerichtliche Verfahren betreffenden Schriftstücke enthalten. Demnach sind auch die Schriftstücke zur Akte zu nehmen, die versehentlich und ohne richterliche Verfügung an die Beteiligten versendet werden.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.5 Verkürzung der Einspruchsfrist

Rz. 14a Eine Verkürzung der einmonatigen Einspruchsfristist im Gesetz nicht vorgesehen und kommt faktisch nur über einen Einspruchsverzicht nach § 354 AO in Betracht.[1] Rz. 14b Eine Verkürzung der einjährigen Einspruchsfrist kann tatsächlich eintreten durch Verwirkung des Einspruchsrechts. Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist eine Folge des in der gesamten Rechtsordnung gel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die Länder verwaltet (s. Rz 3). Sie haben also da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.1 Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Soweit die den Ländern zustehenden Steuern von Bundesfinanzbehörden verwaltet werden, haben die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zum einen das Recht, sich bei den für die Verwaltung zuständigen Bundesbehörden über die für diese Steuern erheblichen Vorgänge zu unterrichten, Akteneinsicht zu nehmen sowie schriftliche oder mündliche Auskünfte zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Steuern werden vielfach nicht von Behörden derjenigen Körperschaft verwaltet, der der Ertrag zufließt. Landesfinanzverwaltungen verwalten Steuern, die ganz oder teilweise dem Bund, den Gemeinden oder gar Religionsgemeinschaften zukommen. Der Bund verwaltet die den Gemeinden zufließende Biersteuer sowie die den Ländern teilweise[1] zufließende EUSt. Die ertragsberechtig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Abgekürzte Außenprüfung

Rz. 39 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp kann bei nicht in regelmäßigen Zeitabständen (turnusmäßig) geprüften Stpfl auch als abgekürzte Ap angeordnet werden, die sich auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen beschränkt (§ 203 AO sowie AEAO zu § 203). Dabei finden grundsätzlich alle Vorschriften über die Ap Anwendung (§§ 193ff AO), mit Ausnahme der § 201 Abs 1 AO (Schlu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Durchführung der Lohnsteuer-Außenprüfung

I. Durchführung aus Sicht des Arbeitgebers 1. Vorbereitung der Prüfung Rz. 40 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Nach Erhalt der Prüfungsanordnung wird der ArbG zunächst deren formale Rechtmäßigkeit überprüfen (> Rz 21ff). Sodann wird er mit dem benannten Prüfer des FA Einvernehmen über den Ort der Prüfung und den tatsächlichen Beginn der Prüfung herstellen. Bei größeren Betrieben ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anordnung einer Außenprüfung

I. Zu prüfender Arbeitgeber Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Nicht jeder ArbG wird geprüft (> Rz 5ff). Angesichts begrenzter sachlicher und personeller Mittel ist das FA berechtigt, unter den zu prüfenden Betrieben nach seinem > Ermessen eine Auswahl zu treffen (BFH 174, 397 = BStBl 1994 II, 678 mwN; BFH/NV 2009, 887 mwN). Das Auswahlermessen wird lediglich durch Zweckmäßigk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundlagen der Lohnsteuer-Außenprüfung

I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dieses Stichwort befasst sich nicht mit der allgemeinen Betriebsprüfung, sondern mit den Besonderheiten der organisatorisch eigenständigen Lohnsteuer-Außenprüfung (LStAp). Das ist der übliche Weg, mit dem die FinVerw die ordnungsgemäße Einbehaltung oder Übernahme und die Abführung der Steuerabzüge vom Arbeitslohn durch den > Arbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Abschluss der Außenprüfung

Rz. 73 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Pflicht des ArbG zur Duldung einer Ap (> Rz 43ff) endet mit dem Abschluss der Außenprüfung. Dazu bedarf es einer ausdrücklichen oder konkludenten Erklärung der prüfenden Behörde (vgl BFH 152, 217 = BStBl 1988 II, 413). IdR dient dazu die Absendung des Prüfungsberichts (AEAO zu § 201 Nr 2; BFH 144, 333 = BStBl 1986 II, 21; BFH/NV 1990, 13...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außenprüfung

Zusammenfassung A. Grundlagen der Lohnsteuer-Außenprüfung I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dieses Stichwort befasst sich nicht mit der allge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dieses Stichwort befasst sich nicht mit der allgemeinen Betriebsprüfung, sondern mit den Besonderheiten der organisatorisch eigenständigen Lohnsteuer-Außenprüfung (LStAp). Das ist der übliche Weg, mit dem die FinVerw die ordnungsgemäße Einbehaltung oder Übernahme und die Abführung der Steuerabzüge vom Arbeitslohn durch den > Arbeitgeber überw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Zuständigkeit

1. Sachliche und örtliche Zuständigkeit Rz. 10 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Für die LStAp ist grundsätzlich das > Betriebsstätten-Finanzamt sachlich zuständig (vgl § 42f Abs 1 EStG); die örtliche Zuständigkeit folgt aus § 41 Abs 2 EStG (> Betriebsstätte Rz 15ff). Ausnahmen gelten für Sonderzuständigkeiten (> Rz 11) und Auftragsprüfungen (> Rz 14). 2. Sonderzuständigkeiten Rz. 11...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Prüfungsgegenstand

1. Persönlicher Prüfungsgegenstand Rz. 5 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp richtet sich in erster Linie gegen den > Arbeitgeber . Dazu gehören nicht nur private Betriebe, sondern auch öffentliche Kassen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen und anderer Behörden) sowie anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber auch als > Juristische Person organisierte...mehr