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Betriebsprüfung



















Autoreifen Stapel
Autoreifen Stapel
Praxis- Tipp - Betriebsprüfung

Hinzurechnungen zur Gewerbesteuer für Reifeneinlagerung - nein danke

Bei Außenprüfungen kennt die Phantasie der Betriebsprüfer keine Grenzen. Neuester Trend sind Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer für Zahlungen der Reifeneinlagerung. Doch liest man die gleichlautenden Erlasse zur Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1e GewStG und eine Verwaltungsanweisung zwischen den Zeilen, kann die Zurechnung von Zahlungen für die Reifeneinlagerung mit den richtigen Argumenten verhindert werden.









Steuer- und Bilanzrecht
Steuer- und Bilanzrecht
Urteilskommentierung - Steuerbescheid

Änderung des Steuerbescheids nur bei neuen Tatsachen

Ein Steuerbescheid kann nicht immer geändert werden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der BFH muss sich immer wieder mit dem Thema Änderung des Steuerbescheid befassen, aktuell urteilte er: Ein so genanntes Benennungsverlangen erfüllt nicht für sich allein die Voraussetzungen für die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids. Unter einem Benennungsverlangen ist hierbei die Aufforderung des Finanzamts an einen Steuerpflichtigen zu sehen, den Empfänger einer Zahlung nennen.


Baby unter gelber Decke
Baby unter gelber Decke
Praxis-Tipp

Nachträglicher Antrag auf Tarifbesteuerung

Der Steueranspruch wird bei den Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich durch Erhebung der Abgeltungsteuer abgegolten. Dies betrifft neben Dividenden auch verdeckte Gewinnausschüttungen, die gleichfalls der Abgeltungsteuer unterliegen. Diese werden regelmäßig im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgedeckt. Es wird dann auch regelmäßig festgestellt, dass die Kapitalerträge ohne Kapitalertragsteuereinbehalt durch die GmbH beim Anteilseigner zugeflossen sind.