Rundfunkanstalt muss Umlage U2 auch für freie Mitarbeiter zahlen
Der Hessische Rundfunk, eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, stufte eine Vielzahl bei ihm tätiger Personen arbeitsrechtlich als "freie Mitarbeiter" ein. Er meldete sie als Angestellte und entrichtete für sie Gesamtsozialversicherungsbeiträge, bezog ihre Entgelte aber nicht in die Berechnung der Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen ein.
Betriebsprüfung: Nachzahlung Umlage U2 für freie Mitarbeiter
Aufgrund einer Betriebsprüfung sollte die Rundfunkanstalt 198.881,14 Euro Umlage U2 für die Zeit von 2006 bis Ende 2008 nachzahlen. Dabei wurden die rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelte für die "freien Mitarbeiter" ohne Einmalzahlungen geschätzt. Für die Zeit ab 2009 sollte die Rundfunkanstalt rückwirkend selbst eine Korrekturberechnung vorzunehmen.
BSG: Nachzahlung und Schätzung der Umlage U2 für freie Mitarbeiter bestätigt
Während das Sozialgericht der Meinung war, die Entgelte der "freien Mitarbeiter" seien nicht in die Umlage einzubeziehen, hat das Hessische Landessozialgericht die Klage abgewiesen. Zu Recht, wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts entschieden hat: Wer sozialversicherungsrechtlich beim Kläger Beschäftigter ist, ist selbst unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich verbürgten Rundfunkfreiheit arbeitsrechtlich Arbeitnehmer. Da die klagende Rundfunkanstalt Einmalzahlungen an die „freien Mitarbeiter“ nicht auswies, diese aber in die U2-Umlage nicht einzubeziehen sind, Einzelermittlungen unverhältnismäßig großen Aufwand verursacht hätten und kein Nachteil für die Mitarbeiter entstand, durfte die Beklagte die Höhe der Umlage schätzen.
Hinweis: BSG, Urteil v. 26.9.2017, B 1 KR 31/16 R
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
5.737
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
3.25944
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
3.0821
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
2.375
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
2.312
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
2.034
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.924
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
1.8452
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
1.65011
-
Entgeltabrechnung: Was bei einer nachträglichen Korrektur zu beachten ist
1.603
-
FAQ zur steuerfreien Aktivrente ab 2026
02.04.2026
-
Änderungen bei Betriebsveranstaltungen: Voraussetzungen und Freigrenze
24.03.2026
-
Definition: Was gilt als Betriebsveranstaltung?
24.03.2026
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
24.03.2026
-
Steuerliche Regeln bei mehreren Betriebsveranstaltungen im Jahr
24.03.2026
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
24.03.2026
-
Unfallversicherungsschutz bei Betriebsveranstaltungen
24.03.2026
-
Sozialversicherungsbeiträge aus Feiertagszuschlägen richtig berechnen
24.03.2026
-
Welche Stolperfallen bei Minijobs und Arbeit auf Abruf auftreten
23.03.2026
-
Das Statusfeststellungsverfahren im Überblick
19.03.2026