Neue Richtsatzsammlung 2016 zur Vorbereitung der Betriebsprüfung

Praxis-Tipp: Unternehmer sollten sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten
Als Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung sollten Sie die eigenen Werte mit der Richtsatzsammlung abgleichen und sich bei Abweichung mit Argumenten für den Prüfer wappnen.
Wie die Richtsätze ermittelt werden
Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen und entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.
Richtsätze werden basierend auf Rohgewinn, Halbreingewinn und Reingewinn ermittelt
Richtsätze werden in v.H.-Sätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn (Rohgewinn I bei Handelsbetrieben, Rohgewinn II bei Handwerks- und gemischten Betrieben (Handwerk mit Handel), für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt (Spalten 4 bis 7 der tabellarischen Übersicht der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Bei Handelsbetrieben wird daneben der Rohgewinnaufschlagsatz angegeben. Für Handwerks- und gemischte Betriebe ist nachrichtlich auch ein durchschnittlicher Rohgewinn I in Spalte 4 der Richtsatzsammlung verzeichnet, der als Anhalt für den Waren- und Materialeinsatz dienen soll.
Welche Betriebe als Handelsbetrieb gelten
Als Handelsbetriebe im Sinne der Richtsätze gelten auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen: Bäcker, Konditor - Bestattungsunternehmen - Cafés, Eisdielen, Gaststätten, Imbissbetriebe - Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- u. Vollpension (ohne Hotels garnis) - Fleischer, Metzger, Schlachter - Kosmetiksalons. Die Richtsätze bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz. Die Rahmensätze tragen den unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung. Der Mittelsatz ist das gewogene Mittel aus den Einzelergebnissen der geprüften Betriebe einer Gewerbeklasse.
Welche Betriebe als Fertigungsbetriebe gelten
Als Fertigungsbetriebe im Sinne der Richtsätze gelten auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen: - Frisörgewerbe - Glas- und Gebäudereinigungsbetriebe - Gerüstbauer - Kfz-Lackiererei und –Reparatur. Die amtlichen Richtsätze werden jährlich neu ermittelt. Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2016 mit Schreiben vom 8.6.2017 veröffentlicht.
Im Dienstleistungsbereich ist eine Verprobung der Einnahmen über den Wareneinsatz nicht möglich. Einnahmen nicht zu erfassen, ist aber auch hier ebenso gefährlich.
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