Kein generelles 3-jähriger Intervall für Betriebsprüfung

Der Zeitraum, in welchem ein Betriebsprüfer des Finanzamts im Unternehmen vorbeischaut, ist im Regelfall von der jeweiligen Betriebsgröße abhängig. Für große Betriebe erfolgt eine lückenlose Prüfung aller Jahre, bei kleineren Betrieben bleiben viele Jahre ungeprüft. Dabei wird es bleiben.

Gesetzesinitiative der Opposition

Die Fraktion Die Linke hatte einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach insbesondere "Reiche" häufiger geprüft werden sollen. Die seit Jahren rückläufige Tendenz bei der Anzahl der Steuerprüfungen wäre dann gestoppt. Die Mehrkosten für das benötigte Heer an zusätzlichen Betriebsprüfern würden sich aus den Mehreinnahmen selbst finanzieren.

Vorgesehen war ein neuer § 194a AO, der ein Mindestintervall für eine Außenprüfung festschreibt. Für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige) sollte eine Prüfung nach spätestens 3 Jahren gesetzlich verankert werden. Auch war vorgesehen, dass der Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließt und damit eine lückenlose Überprüfung erfolgt.

Ablehnender Beschluss des Bundestags

Nachdem bereits im Finanzausschuss am 21.6.2017 eine Mehrheit gegen eine entsprechende Änderung der Abgabenordnung votiert hatte, wurde die Gesetzesinitiative am 29.6.2017 endgültig im Bundestag gestoppt. Eine lückenlose Prüfung aller Betriebe würde ca. 190.000 zusätzliche Prüfer erfordern; dies wird als unrealistisch angesehen. Auch wird davon ausgegangen, dass die Bundesländer nicht bereit sind, die damit verbundenen Personalmehrausgaben zu tragen.

Gesetzentwurf v. 7.7.2015, Bundestag-Drucksache 18/9125

Beschluss des Bundestages v. 29.6.2017 zu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 21.6.2017, Bundestag-Drucksache 18/12839