Gesetzesentwurf: Betriebsprüfung in 3-jährigem Intervall

Der Zeitraum, in welchem ein Betriebsprüfer des Finanzamts im Unternehmen vorbeischaut, ist im Regelfall von der jeweiligen Betriebsgröße abhängig. Für große Betriebe erfolgt eine lückenlose Prüfung aller Jahre; bei kleineren Betrieben bleiben oftmals viele Jahre ungeprüft. Dies soll sich nach der Intention eines Gesetzesentwurfs künftig ändern.

Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt mit dem Ziel, dass insbesondere "Reiche" häufiger geprüft werden sollen. Damit soll die seit Jahren rückläufige Tendenz bei der Anzahl der Steuerprüfungen gestoppt werden. Die Mehrkosten für mehr Steuerprüfer könnten aus den Mehreinnahmen finanziert werden.

Konkret ist Änderung der AO vorgesehen. Ein neuer § 194a AO soll einen Mindestintervall für eine Außenprüfung vor. Für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige) würde damit mindest 1x innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren eine Außenprüfung stattfinden. Zudem soll der Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen und damit eine lückenlose Überprüfung erfolgen.

Ob und inwieweit diese Initiative Erfolg haben wird, ist schwer einschätzbar. Betroffen wären aber nicht nur "Reiche", sondern mangels näherer Differenzierung alle Betriebe. Zumindest in verfassungsrechtlicher Hinsicht würde eine verstärkte Betriebsprüfung die geforderte Gleichmäßigkeit der Besteuerung wahren.

Gesetzentwurf v. 7.7.2015, BT-Drucksache 18/9125