Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
VP-Dokumentation / 2.3 Country-by-Country-Reporting

Nun kommen wir zu einem Thema bzw. zu einer Begrifflichkeit, die in 2015 wohl sehr hohe Chancen auf den Titel des (steuerlichen) Unworts des Jahres hätte. Es handelt sich um ein sehr aktuelles praxisrelevantes Thema, das erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben könnte: Es geht um die Ausgestaltung der relativ harmlos anmutenden Maßnahme Nr. 13 „Überprüfung der Verrechnu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / jj) Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Tz. 75 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[248]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen[249]. Sie verweist darauf, dass die Kapitalrücklage kraft Gesetzes als T...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb) Sondervorschriften für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Tz. 314 IFRS 5 legt besondere Anforderungen bezüglich Klassifizierung, Bewertung und Ausweis (Darstellung) von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (non-current assets held for sale) und aufgegeben Geschäftsbereichen (discontinued operations) fest. Die Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Klassifizierung und die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen l...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd) § 272 Abs. 4 Satz 3 HGB

Tz. 98 Für eigene Anteile bis zum BilMoG besagten § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG a. F. bzw. § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a. F., dass eine Rücklage aus freien Mitteln gebildet werden musste, die nicht zu Ausschüttungszwecken zur Verfügung stand. Das muss mangels gesetzlichen Anhaltspunktes für die Neuregelung der Sache nach unterstellt werden[293]. Daraus ergibt sich auch, warum der Ges...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / dd) Rechtliche Folgen und Probleme

Tz. 226 Die ermittelten Differenzbeträge dürfen nicht als Gewinn ausgeschüttet werden. Alle nunmehr anzusprechenden Probleme sind die Konsequenz aus der systematisch unzutreffenden Einordnung. Tz. 227 Die ganz h. M. [456] geht unter Berufung auf die Gesetzesbegründung[457] von einer außerbilanziellen Ausschüttungssperre aus. Damit soll die Ausschüttungssperre immer erst auf Eb...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / ii) Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 268 Abs. 8 HGB

Tz. 239 Wird ein zu hoher Gewinnverwendungsbeschluss gefasst, der zur Ausschüttung ausschüttungsgesperrter Beträge führen würde, ist dieser Beschluss gem. § 241 Nr. 3 AktG nichtig.[475] Unter Verstoß gegen § 268 Abs. 8 HGB ausgeschüttete Beträge können gem. § 31 GmbHG bzw. § 62 AktG zurückgefordert werden.[476] Bei einer gegen § 172 Abs. 4 Satz 3 HGB verstoßenden Ausschüttun...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb1) Die phasengleiche Aktivierung

Tz. 107 Unabhängig vom Verständnis der "Beträge, auf deren Zahlung die Gesellschaft einen Anspruch hat", ist es unbestritten, dass die Grundsätze zur phasengleichen Vereinnahmung von Dividenden nach der "Tomberger"-Rechtsprechung [309] weiterhin anwendbar bleiben.[310] Die "Tomberger"-Grundsätze besagen, dass eine Muttergesellschaft die Gewinnansprüche gegen ihre Tochtergesel...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ff2) Einzelfälle

Tz. 35 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn die gelieferte Ware das La...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb3) Vorzugsaktien

Tz. 217 Fraglich ist, ob wegen des Rechts auf Vorwegdividende auch die deutschen Vorzugsaktien als zusammengesetzte Finanzinstrumente zu qualifizieren sind. Eine reine Fremdkapitalqualifikation scheidet von vornherein aus, da der Vorzugsaktionär hinsichtlich seiner Einlage keinen Rückzahlungsanspruch hat, sondern ihm nur ein sog. residuales Interesse auf das nach Bedienung d...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / cc) Jahreserfolg und erhaltene Dividendenzahlungen

Tz. 101 Nach IAS 28.10 ist der Beteiligungsbuchwert um den anteiligen Jahreserfolg zu erhöhen bzw. zu vermindern. Nicht zu berücksichtigen sind hierbei ggf. anrechenbare Ertragsteuern. Der hier maßgebende Jahreserfolg ist aus dem Abschluss des Beteiligungsunternehmens abzuleiten, der bereits an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angepasst ist. Bei...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ff) Beträge, die der ausschüttungsgesperrten Rücklage unterfallen

Tz. 118 Unter der Geltung von § 272 Abs. 5 HGB mit der ausschüttungsgesperrten Rücklage kann die Rechtsprechung des BGH zur phasengleichen Aktivierung noch weiter liberalisiert werden, wenn man bedenkt, dass die Beträge einer Ausschüttungssperre unterworfen werden können. Ausgangspunkt muss jedoch immer die Mehrheitsherrschaft bei deckungsgleichem Geschäftsjahr sein, weil an...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / aa) Erstbewertung

Tz. 289 IFRS 5.1(a) i. V. m. IFRS 5.15 verlangt bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen eine Niederstwertbewertung mit dem niedrigeren (lower) Wert aus Buchwert (carrying amount) und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell). In diesem Zusammenhang ist in der logischen Sekunde vor der erstmal...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Die gesellschaftsrechtlichen Erwerbsvorgaben

Tz. 29 §§ 71 ff. AktG und § 33 GmbHG geben restriktiv vor, unter welchen Voraussetzungen eigene Anteile erworben werden dürfen. Für das Bilanzrecht sind § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG und § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG relevant, wonach der Erwerb aus freien, d. h. zur Ausschüttung an den Gesellschafter bestimmten Rücklagen geschehen darf. Nicht verfügbar sind Grund- bzw. Stammkapital, ge...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / a) Überblick

Tz. 284 § 275 HGB regelt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV bildet mit Bilanz und Anhang den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 i. V. m. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Während Bilanz und Anhang die Vermögens- und Finanzlage zeigen, zeigt die GuV die Ertragslage.[558] Die Bilanz als Zeitpunktrechnung weist ein eher statisches Element auf, während die GuV als ...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / bb) Anteiliger Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag

Tz. 70 Der im Konzernabschluss ausgewiesene Beteiligungsbuchwert ist unabhängig vorgenommener Gewinnausschüttungen GuV-wirksam um den anteiligen beteiligungsproportionalen Jahresüberschuss zu erhöhen. Erfolgt in einem sich der Entstehung eines Jahresüberschusses anschließenden Geschäftsjahr eine Gewinnausschüttung, ist diese im Sinne eines Aktivtauschs GuV-neutral zu behande...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / b) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Tz. 192 Gem. § 268 Abs. 3 HGB ist auf der Aktivseite am Schluss der Bilanz ein gesonderter Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen, wenn das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist. Dabei handelt es sich um einen bloßen Korrekturposten, der notwendig ist, weil auf der Passivseite kein negativer Eigenkapitalbetrag ausgewiesen werden darf,[389] ...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / cc) Die Regelungskomplexe der Vorschrift

Tz. 218 § 268 Abs. 8 HGB regelt Ausschüttungssperren in Höhe der Beträge, in denen selbstgeschaffene Immaterialgüter gem. § 248 Abs. 2 HGB aktiviert worden sind (§ 268 Abs. 8 Satz 1 HGB). Eine derartige Ausschüttungssperre gibt es auch für den Überhang aktiver Steuerlatenzen (§ 268 Abs. 8 Satz 2 HGB). Ebenfalls darf in der Höhe nicht ausgeschüttet werden, in der ein Wertansa...mehr

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Kapitel 20: Haftung für feh... / II. GmbH-Recht

Tz. 55 Wäre bei zutreffender Bilanzierung eine Unterbilanz ausgewiesen worden, wären Ausschüttungen an die GmbH-Gesellschafter unzulässig gewesen. § 31 GmbHG statuiert einen strengen Erstattungsanspruch, der sich auf die volle Höhe des an den Gesellschafter ausgezahlten Betrags beläuft.[189] § 31 Abs. 3 GmbHG statuiert eine Ausfallhaftung der Mitgesellschafter, die sich jed...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / b) Konsolidierung und Bewertungsmethode

Tz. 38 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind nach der Equity-Methode zu bilanzieren (IAS 28.16). Hiernach sind die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten anzusetzen. In der Folge ist eine Anpassung des Ansatzes um Änderungen beim Anteil des Investors am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens vorzunehmen (IAS 28.2). Tz. 39 Bei erstmalig...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa1) Gesellschaftsrechtliche Vorgaben

Tz. 43 Die Untergliederung der Kapitalrücklage und ihre Abgrenzung zur Gewinnrücklage haben nicht nur Informationsfunktion[116], sondern vielfach materiellrechtliche Auswirkungen.[117] In der AG sind gem. § 150 Abs. 4 AktG Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 HGB darauf beschränkt, entweder einen Jahresverlust auszugleichen oder zur Kapitalerhöhung aus Gesellsc...mehr

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Kapitel 20: Haftung für feh... / III. Geschäftsführer der GmbH

Tz. 13 Der Geschäftsführer einer GmbH haftet gem. § 43 Abs. 2 GmbHG für alle Schäden, die aus seinen schuldhaften Pflichtverletzungen entstehen. Mit § 43 Abs. 3 GmbHG gibt es eine weitere (eigenständige) Anspruchsgrundlage für den Fall, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals notwendige Vermögen an die Gesellschafter verteilt wird.[35] § 43 Abs. 3 GmbHG ist nicht darauf ...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / D. Checkliste für die Aufstellung des Konzernanhangs nach HGB für den Konzernabschluss

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Kapitel 12: Anhangangaben / z) Anteile an Investmentvermögen (Nr. 26)

Tz. 74 Halten KapGes oder KapCo-Gesellschaften mehr als 10 % der Anteile oder Aktien an im Inland ansässigen oder ausländischen Investmentunternehmen, wird die Angabe von stillen Reserven oder Lasten im Anhang gefordert. Auch eine Aufschlüsselung der stillen Reserven und Lasten ist vom Ersteller zu leisten. Zusätzlich sind Anlageziele zu nennen und die Gegenüberstellung von ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / hh) Anpassung von § 172 Abs. 4 HGB und § 301 AktG

Tz. 123 Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen in § 172 Abs. 4 HGB bzw. § 301 AktG sind nicht an die neue Rechtslage angepasst worden. Bei der gesetzestypischen Kommanditgesellschaft geht es um die Frage, inwieweit sie bestimmte Einkünfte aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften zur Ausschüttung an ihre Kommanditisten sperren muss. Bei § 301 AktG geht es um die Frage, i...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 173 Mit den Annual Improvements to IFRSs aus Mai 2008 wurde der Begriff der point-of-sale costs in IAS 41 durch den auch in anderen Standards verwendeten Begriff der costs to sell ersetzt. Der Begriff findet insbes. im Zusammenhang mit dem Wertmaßstab fair value less costs to sell Anwendung. Diese terminologische Änderung wurde u. a. auch in IAS 2 und IFRS 5 vorgenommen....mehr

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Kapitel 10: Darstellung / ee) § 268 Abs. 8 HGB als Schutzvorschrift

Tz. 235 Abzulehnen ist die Sichtweise, wonach § 268 Abs. 8 HGB Schutzgesetz gem. § 823 Abs. 2 BGB sein soll.[471] § 30 GmbHG bzw. § 57 AktG sind auch keine Schutzvorschriften.[472] Das beruht darauf, dass Verstöße gegen Kapitalerhaltungsvorschriften nicht zu einer Außenhaftung, sondern allein zu Rückforderungsansprüchen der Gesellschaft (bzw. ihres Insolvenzverwalters) aus §...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / bb) Anteiliges Eigenkapital

Tz. 53 Generell entspricht das bilanzielle Eigenkapital eines assoziierten Unternehmens – sofern dieses als KapGes firmiert – den Posten gem. § 266 Abs. 3 A. HGB . Sofern ein miterworbener anteiliger Ergebnisvortrag und das Jahresergebnis nicht früheren Eignern zustehen, sind diese in die Abgrenzung einzubeziehen. Berücksichtigungspflichtig sind ggf. auf der Aktivseite ausgew...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / III. Personengesellschaftsrecht

Tz. 58 Ausgehend von einer fehlerhaften Bilanz statuiert § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB das Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten, wenn ihm entsprechend Gewinnanteile zugewiesen werden. § 172 Abs. 5 HGB lässt diese Haftung bei doppelter Gutgläubigkeit beiseite: Der Kommanditist und der mit Aufstellung befasste Gesellschafter bzw. GmbH-Geschäftsführer müssen redlich sein.[...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 128 Kernproblem der Anwendung von Sonderregeln für Kapitalgesellschaften auf bestimmte Personengesellschaften wird es sein, ob diese überhaupt sinnvoll angewendet werden können. Die Probleme treten dadurch auf, dass eine Kapitalgesellschaft als juristische Person eigenes Vermögen hat und das Vermögen nach einer Ausschüttung dem Gesellschafter endgültig zugeordnet ist. Au...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / a) Informationstheoretisch orientierte Bilanzauffassungen

Tz. 205 Den Ausgangspunkt der informationstheoretisch orientierten Bilanzauffassungen bildet die Erkenntnis, dass Rechnungslegung und Bilanz einer Vielzahl potenzieller Adressatengruppen gewidmet sind, die unterschiedliche Informationsinteressen verfolgen.[290] Hier werden neben dem Kreis der aktuellen und potenziellen Eigen- wie Fremdkapitalgeber (Gesellschafter und Gläubig...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / f) Befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabschlusses nach IFRS

Tz. 18 Abs. 2b macht die befreiende Wirkung des IFRS-Abschlusses von folgenden formalen Voraussetzungen abhängig: Nr. 1 stellt klar, dass bei Anwendung des Abs. 2a der Bestätigungsvermerk des Prüfers zum IFRS-Einzelabschluss an Stelle des Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss bekannt zu machen ist. Den in Nr. 2 verlangten Angaben über das handelsrechtliche Jahresergebnis ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / bb) Beteiligungserträge

Tz. 191 Erträge aus Beteiligungen sind phasengleich beim Gesellschafter zu aktivieren, wenn bei der Tochtergesellschaft des Jahresabschlusses festgestellt und über die Gewinnausschüttung beschlossen wurde, bevor der Jahresabschluss des Gesellschafters geprüft worden ist.[295] Unabhängig davon, dass der entsprechende Betrag auch für die Bilanzsumme der Tochtergesellschaft ein...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ee) Umbuchung innerhalb der Rücklagen

Tz. 87 Fraglich ist die Umbuchung von Gewinn- in Kapitalrücklagen. Durch das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren kann von der Gewinn- in die Kapitalrücklage umgebucht werden.[271] Gegen die Umbuchung aus der Gewinn- in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB bestehen aus der Perspektive der Minderheitsgesellschafter, aber auch der Gläubiger keine Bedenken. Die Informatio...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Anhangangaben / II. Checkliste für die Aufstellung des Anhangs nach IFRS

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Kapitel 7: Eigenkapital / ff) Bilanzielle Behandlung bei Fremdkapitalausweis

Tz. 200 Zwar ist bei Nichterfüllung der Kriterien für den Eigenkapitalausweis ein sachlicher Ausweis der kündbaren Instrumente bei den Verbindlichkeiten erforderlich. Die Fremdkapitalklassifizierung eines kündbaren Instruments schließt aber nicht aus, dass die entsprechenden Instrumente unter Verwendung beschreibender Zusätze wie "Anspruch der Anteilseigner auf das Nettoverm...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd5) Abhängigkeit der Zahlungsströme von der Unternehmensentwicklung

Tz. 194 Als fünfte Bedingung für den Eigenkapitalausweis kündbarer Instrumente legt IAS 32.16A(e) fest, dass die Summe der erwarteten Cashflows (total expected cash flows) aus dem Instrument über seine Laufzeit "sub­stanziell" (substantially) von den folgenden Größen abzuhängen hat: Den über die Laufzeit des Instruments erzielten Gewinnen oder Verlusten, den in diesem Zeitraum...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / bb) § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Tz. 46 Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mindestens zum Nennwert auszugeben (§ 9 Abs. 1 AktG). Darüber hinausgehender Betrag ist das Aufgeld, auch Agio genannt (§ 36a Abs. 1 AktG).[126] Dieses ist in der Kapitalrücklage zu buchen. Das gilt ebenso im GmbH-Recht.[127] Auf Zeitpunkt und Form der Leistung kommt es nicht an; jeder mit der Anteilsausgabe bei Gründung oder Ka...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / bb) § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB

Tz. 13 § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB statuiert zusätzliche Pflichten für die gesetzlichen Vertreter kapitalmarktorientierter Gesellschaften (§ 264d HGB), wenn diese Gesellschaften nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Dann muss der Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitert werden, zudem kann der Jahresabschluss...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb) Ansatz zum Nennbetrag

Tz. 12 Kapital ist zum Stichtag zum Nennbetrag anzusetzen. Trotz Nettoausweises ergibt sich aus dem Zusammenhang mit § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB, dass auch bei nicht voller Einzahlung ein voller Ansatz notwendig ist.[18] Der Nennbetragsziffer wird elementare Bedeutung für den Kapitalschutz zugebilligt, weil in dieser Höhe das Vermögen gegen Ausschüttung gesperrt ist.[19] Das ist...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / aa) Zielsetzung von Abschlüssen (inneres System der IFRS)

Tz. 136 Zielsetzung von Abschlüssen ist nach IASC F.12 (1989) und IAS 1.9 Satz 2 die Vermittlung von Informationen über die Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen in der Ver­mö­gens- und Finanzlage eines Unternehmens, die für einen weiten Adressatenkreis bei dessen wirt­schaft­lichen Ent­schei­dun­gen nützlich ist. Der Adressatenkreis wird in IASC F.9 (1989) um derzeiti...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ff1) Grundlagen

Tz. 33 Das Realisationsprinzip ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips (vgl. Kapitel 4 Tz. 117). Gewinne dürfen danach erst verbucht werden, wenn sie realisiert sind. Das ist im Grundsatz dann der Fall, wenn der Gewinn durch einen Umsatzakt am Markt verwirklicht worden ist.[65] Konkretisiert wird es durch das Anschaffungskostenprinzip (vgl. Tz. 666). Dadurch sind Beschaffu...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / I. § 253 HGB

Tz. 73 § 253 Zugangs- und Folgebewertung (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Soweit si...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlus... / ee) Eigenkapitalspiegel

Tz. 225 Der Eigenkapitalspiegel ist der fünfte Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Seine inhaltliche Ausgestaltung ist im HGB nicht näher geregelt. Die Praxis stützte sich bisher auf DRS 7, der in absehbarer Zeit durch den bislang im Entwurf vorliegenden DRS 29 ersetzt wird und sich inhaltlich an IAS 1 orientiert. Der Eigenkapitalspiegel soll durch eine systematische ...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / III. Synopse

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Kapitel 7: Eigenkapital / ii) Eigenkapitalähnliche Instrumente

Tz. 68 Insbesondere bei Genussrechten oder atypisch stillen Beteiligungen wird diskutiert, ob sie – obwohl eigentlich Fremdkapital[214] – in besonderen Konstellationen bzw. bei besonderer Ausgestaltung als Eigenkapital ausgewiesen werden können. Für eine Einordnung als eigenkapitalähnliches Instrument kommt es auf diese Kriterien an:[215] Nachrangigkeit Teilnahme an Gewinn und...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd3) Höhe des Ausschüttungsvolumens

Tz. 17 Anders als beim Bruttoausweis kann beim Nettoausweis für die Bemessung des ausschüttungsfähigen Vermögens entweder an die um das abgesetzte Kapital gekürzte Nennbetragsziffer oder an die volle Nennbetragsziffer (d. h. das Grund- bzw. Stammkapital) angeknüpft werden. In letzterem Fall beginnt die Möglichkeit der Ausschüttung erst deutlich später bzw. ein nicht durch Ei...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ff) Wahlrecht hinsichtlich Ertragswirksamkeit

Tz. 62 Nach h. M. kann der Gesellschafter entscheiden, ob seine Leistung in das Kapital oder als Ertrag gebucht werden soll.[193] Ein freiwilliger Verlustausgleich, ein Sanierungszuschuss oder ein Forderungsverzicht sind typische Fälle. Im Zweifel soll aber eine Kapitalrücklage gewollt sein. Diese Sichtweise wird insbesondere von Hüttemann/Meyer und Schulze-Osterloh mit ganz...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / I. § 268 HGB

Tz. 180 § 268 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke (1) Die Bilanz darf auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag"...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / aa) Höhe der Anschaffungskosten, Äquivalenzprinzip

Tz. 666 Ob die Höhe des gezahlten Entgelts für den Erwerb angemessen ist, spielt für die Zugangsbewertung grds. keine Rolle. Vielmehr geht das Gesetz vom Äquivalenzprinzip aus.[756] Maßgeblich für den Ansatz in der Bilanz ist danach die Gegenleistung.[757] Sie definiert die Höhe der Anschaffungskosten und die Wertobergrenze für die Bewertung des anzusetzenden Vermögensgegens...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Anhangangaben / I. § 285 HGB

Tz. 23 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr