Tz. 128

Kernproblem der Anwendung von Sonderregeln für Kapitalgesellschaften auf bestimmte Personengesellschaften wird es sein, ob diese überhaupt sinnvoll angewendet werden können. Die Probleme treten dadurch auf, dass eine Kapitalgesellschaft als juristische Person eigenes Vermögen hat und das Vermögen nach einer Ausschüttung dem Gesellschafter endgültig zugeordnet ist. Auch eine Personengesellschaft als teilrechtsfähige Gesamthand hat eigenes Vermögen, jedoch wird für den Passivausweis auf das Modell der Gesellschafterkonten zurückgegriffen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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