Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.4.2 Besteuerung einer neben den Anteilen gewährten Gegenleistung (§ 20 Abs 4a S 2 EStG)

Tz. 299a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 4a S 2 EStG liegt ein Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG vor, soweit der Stpfl neben dem Anteilstausch eine Gegenleistung (sog Spitzenausgleich) erhält. Diese Gegenleistung gilt als Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und unterliegt der AbgeltungSt (s Steinlein, DStR 2009, 509, 510 und s Bron/Seidel, DStZ 2009, 268, 270). Die Rege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 152 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In seiner früheren Rspr hatte es der BFH (s Urt des BFH v 30.10.1973, BStBl II 1974, 234) in einem Fall, in dem die Anteile einschl der Dividendenansprüche im Lauf des Wj der Kö veräußert wurden, zunächst zugelassen, dass der Erwerber von Anteilen an einer Kap-Ges den Anschaffungspreis in einen Kaufpreisanteil für das Stammrecht selbst und i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 3c Abs 1 EStG ergänzt die Regelungen über die St-Befreiung von Einnahmen und schränkt die in § 4 Abs 4 und in § 9 EStG angeordnete Abzugsfähigkeit von BA und WK ein. Ausgaben dürfen nicht als BA oder WK abgezogen werden, soweit sie mit stfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtsch Zusammenhang stehen. Dazu s Tz 15 ff. Tz. 2 Stand: EL 84 – ET: 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Ausbeuten

Tz. 54 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ausbeuten sind gem der RFH-Rspr (s Urt des RFH v 28.11.1933, RStBl 1934, 461) Ausschüttungen aus Kuxen, also aus Anteilen an bergrechtlichen Gewerkschaften oder an bergbautreibenden Vereinigungen in der Rechtsform einer jur Person. Die bergrechtlichen Gewerkschaften wurden zum 01.01.1986 aufgelöst (s § 123 BBergG). Daher wurde der Begriff "Ku...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 86 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 UBG sind in der Rechtsform einer AG bzw SE, einer GmbH, einer KG oder einer KGaA geführte Finanzierungs-Zwischengesellschaften, deren Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, Wagnis-Kap-Beteiligungen zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern (s § 2 UBGG, BGBl I 1998, 2765; zuletzt geändert durch Art 2 des MoRaKG v 12.08.2008, BGBl I 2008, 16...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Wündisch, Was ist eine GA iSv § 20 EStG? FR 1969, 11; Richter, Die Besteuerung der ausgeschütteten (KSt-)Gewinne bei den AE – Anrechnungs- und Vergütungsverfahren, DStR 1977, 81; Schoor, Die Besteuerung von GmbH-Ausschüttungen bei AE, INF 1987, 194; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Bayer/Sprave, Der Kleinaktionär und die ESt, BB 1992, 1825...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Abtretung; Ver- und Rückkauf um den Dividendenstichtag

Tz. 50 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ausschüttungen, die formal an den Empfänger geleistet werden, die diesem jedoch nur zufließen, weil der AE den zu erwartenden Dividendenanspruch an ihn abgetreten hat, sind beim AE und nicht beim tats Empfänger als Kap-Ertrag zu versteuern (s Urt des BFH v 12.10.1982, BStBl II 1983, 128 und v 23.01.1985, BStBl II 1985, 330). Wegen der Veräuße...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 54 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In pers Hinsicht ist § 3c Abs 2 EStG nur bei natürlichen Personen anzuwenden, die unmittelbar oder über eine Pers-Ges Anteile an sog Ausschüttungs-Kö in ihrem PV oder einem BV halten. Für Kö als AE sind die in § 8b Abs 3 und 5 KStG enthaltenen Abzugsbeschränkungen maßgebend. Tz. 55 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In sachlicher Hinsicht wird der Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 55 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG gehören neben den Gewinnanteilen und Ausbeuten auch die sonstigen Bezüge aus Anteilen an einer in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG genannten Kö. Hierbei handelt es sich um Beträge, die die AE einer noch nicht aufgelösten Kö ohne Herabsetzung des Kap erhalten, soweit es sich hierbei nicht um Gewinnanteile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Gewinn aus der Veräußerung von nicht unter § 17 EStG fallenden Kapitalbeteiligungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Tz. 196 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem durch das URefG 2008 eingefügten § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung von im PV gehaltenen Anteilen an einer Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (KapGes, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft) – unabhängig von der Dauer des Haltens der Anteile – zu den Eink aus KapV. Der Begriff der Veräußerung ist uE deckungsglei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten und zu Sondervorschriften in anderen Gesetzen

Tz. 5 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 EStG ist im Verhältnis zu den §§ 13, 15, 17, 18 und 21 (Eink aus Gew, aus L + F, aus selbständiger Arbeit und aus V + V) subsidiär, dh wenn Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zu diesen Eink gehören, sind sie gem § 20 Abs 8 (vorher: Abs: 3) EStG stlich auch dort zuzurechnen (s Tz 311). Tz. 6 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Im Verhältnis zu § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Anwendung des § 20 Abs 5 EStG auf verdeckte Gewinnausschüttungen und auf Ausgleichszahlungen iSd § 304 AktG?

Tz. 220 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wichmann (GmbHR 1995, 426) weist auf ein Problem hin, das sich bei der Anwendung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG in den Fällen der vGA ergibt. § 20 Abs 5 EStG enthält die Legaldefinition des AE und regelt, wem die Eink aus KapV stlich zuzurechnen sind. Die AE-Definition des § 20 Abs 5 S 2 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf Kap-Ertr...mehr

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Zurechnung von Aktien bei einer Wertpapierleihe

Leitsatz Das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden, kann ausnahmsweise beim Verleiher verbleiben, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles ergibt, dass dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte. § 8b KStG 2002 i.d.F. des Un...mehr

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Verfahren bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils "van Caster und van Caster"

Kommentar Der EuGH hatte mit Urteil v. 9.10.2014 in der Rechtssache C-326/12 "van Caster und van Caster" entschieden, dass § 6 InvStG an das Unionsrecht anzupassen ist. Dem Steuerpflichtigen, der Anteile an einem ausländischen Investmentfonds gezeichnet hat, sei die Möglichkeit einzuräumen, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seine...mehr

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Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

Leitsatz 1. Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß. 2. § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG ist im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen (Anschluss an EuGH, Urteil vom 21.5.2015, C–560/13, Wagner-Raith,...mehr

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Besteuerung von Einkünften aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

Leitsatz 1. Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß. 2. § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG sind im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen. Normenkette § 18 Abs. 1, 2 und Abs. 3, § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 293 Vermög... / 2.3 Auflösung von Anlage- und Beteiligungsvermögen

Rz. 6 Abs. 3 verpflichtet die Deutsche Rentenversicherung Bund, ihr nicht liquides Anlagevermögen und ihr liquides Beteiligungsvermögen "unbeschadet von Abs. 2", also auch die Anteile an den in Abs. 2 genannten Einrichtungen im Wohnungsbau, unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit aufzulösen. Zum nicht liquiden Anlagevermögen gehören die nicht liquiden Teile de...mehr

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Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer KG ausscheidenden Kommanditisten

Leitsatz Scheidet ein Kommanditist gegen Entgelt aus einer KG aus, ist ein von ihm nicht auszugleichendes negatives Kapitalkonto bei der Berechnung seines Veräußerungsgewinns in vollem Umfang zu berücksichtigen. Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen das Kapitalkonto negativ geworden ist. Normenkette § 15a, § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG 1999, § 169 Abs. 1 Satz 2, § 17...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / aaa) Zwischenberechtigter eines Trusts

Eine Besonderheit gilt für ausländische "Vermögensmassen".[34] Der Gesetzgeber versucht in § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG und in § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ErbStG (Errichtungs- und Zuwendungsbesteuerung) die Vermögensübertragung ins Ausland und in § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 1. Alt. ErbStG (Auflösungsbesteuerung) die Vermögensübertragung aus dem Ausland zu erfassen. Zusätzlich will...mehr

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Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still

Leitsatz Beteiligt sich der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft an dieser zugleich als atypisch stiller Gesellschafter und verzichtet die Kapitalgesellschaft im Interesse des stillen Gesellschafters auf eine fremdübliche Gewinnbeteiligung, wird der Kapitalgesellschaft bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der atypisch stillen Gesellschaft der ...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / d) Aufgaben und Befugnisse

Der Testamentsvollstrecker hat für den jeweiligen Bedachten die Aufgabe, für die Abwicklung des Nachlasses zu sorgen, insbesondere die angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen. Die Abwicklungsvollstreckung ist die übliche Aufgabe eines Testamentsvollstreckers. Er ist zudem Dauertestamentsvollstrecker bis zur Volljährigkeit/Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Bedachte...mehr

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Phasengleiche Bilanzierung einer Dividende

Leitsatz Vor einem Gewinnverwendungsbeschluss kann eine Dividendenforderung nicht aktiviert werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Gesellschafter am Bilanzstichtag endgültig entschlossen sind, eine bestimmte Gewinnverwendung künftig zu beschließen und diesen Entschluss nicht mehr nachträglich ändern werden. Dazu müssen schriftliche Unterlagen vorgelegt werden. Nur konzerni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Der Zeitpunkt der Überleitung des EK 04 in das steuerliche Einlagekonto

Tz. 11 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Endbestand des EK 04, der in § 39 Abs 1 KStG angesprochen ist, ist der Bestand des EK 04, wie er sich bei der Schlussgliederung des VEK ergibt. Abzustellen ist dabei nicht auf die Schlussgliederung des VEK nach § 47 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG 1999, sondern auf die nach § 36 Abs 7 KStG vorzunehmende Schlussfeststellung eines modifizierten VEK. In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 39 KStG, eine dem VI. Teil des KStG (Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeink-Verfahren) zugehörige Vorschrift, steht in engem Zusammenhang mit § 27 KStG (nicht in das Nenn-Kap geleistete Einlagen) und mit § 28 Abs 1 S 3 KStG (Sonderausweis). § 39 Abs 1 KStG regelt, dass aus der früheren EK-Gliederung ein posi...mehr

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Sondervergütungen als kapitalertragsteuerpflichtiger Teil des Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art

Leitsatz Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein Betrieb gewerblicher Art begründet. Die im Rahmen der Beteiligung bezogenen Sondervergütungen unterliegen auf der Ebene des Betriebs gewerblicher Art der KSt und auf der Ebene der Trägerkörperschaft der KapESt (Bestätigung des BMF, Schr...mehr

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Keine Wertaufholung durch einbringungsbedingte Werterhöhung von teilwertberichtigten Anteilen

Leitsatz Erfolgt nach einer Teilwertabschreibung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft eine Einbringung von Betriebsvermögen in die betreffende Kapitalgesellschaft, hat eine durch die Einbringung bewirkte Werterhöhung keine Wertaufholung für die Anteilseigner der aufnehmenden Gesellschaft zur Folge. Die Regelungen zur Wertaufholung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. m. N...mehr

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Hinzurechnung bei vollständiger Steuerfreiheit nach DBA.

Leitsatz Auch bei Dividenden, die nach DBA steuerfrei sind, kommt eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 5 KStG in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin war eine GmbH, die Tochtergesellschaften in China und der Türkei hatte. Von diesen Tochtergesellschaften erhielt sie in den Streitjahren Dividenden in Höhe von mehreren Millionen Euro. Die Klägerin behandelte diese in ihren Steuererk...mehr

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Anforderungen an Rückzahlungsansprüche der KG gegen ihre Kommanditisten

Zusammenfassung In Publikums-KGs müssen Ansprüche auf Rückzahlung von Ausschüttungen der KG gegenüber Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Aber auch kleine Kommanditgesellschaften sollten das Urteil des OLG Nürnberg zum Anlass nehmen, die Rückzahlung explizit im Gesellschaftsvertrag zu regeln. Hintergrund Der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG sah vor, ...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des vEK beim Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz Die in § 36 Abs. 4 KStG 2002 i.d.F. des § 34 Abs. 13f KStG 2002 i.d.F. des JStG 2010 getroffene Regelung zur Umgliederung der Teilbeträge des vEK in ein KSt-Guthaben ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 20.4.2011, I R 65/05, BStBl II 2011, 983, BFH/NV 2012, 130; BFH/PR 2012, 543). Normenkette § 36 Abs. 4, § 34 Abs. 13f KStG 2002 i.d.F....mehr

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Zwangsverwaltung – Einkommensteuerentrichtungspflicht des Zwangs­verwalters

Leitsatz 1. Der Zwangsverwalter hat auch die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung). 2. An der Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters ändert sich nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über das Verm...mehr

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Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos – Änderungsbescheid als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, nach der Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören, soweit für diese das steuerliche Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG als verwendet gilt, knüpft tatbestandlich an die im Bescheid nach § 27 Abs. 2 KStG ausge­wiesenen Bestände des steuerlichen Einlagekontos an (Bestätigung ...mehr

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Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz 1. Im Veranlagungszeitraum 2001 sind Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Stiftung aus Altgewinnen, die bei dieser noch einer Körperschaftsteuerbelastung von 40 % unterlegen haben, beim Destinatär zusätzlich nach der bereits auf das Halbeinkünfteverfahren zugeschnittenen Regelung des § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG i.d.F. des StSen...mehr

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Zerb 12/2014, Unternehmensn... / b) Das Problem der Erbersatzsteuer

Über den Begriff Familienstiftung als Tatbestandsmerkmal wird vor allem im Steuerrecht im Zusammenhang mit der Erbersatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), bei der es regelmäßig um erhebliche Summen geht, nach wie vor gestritten.[36] So hat das FG Berlin-Brandenburg[37] am 5.9.2007 in einem Fall, in dem es um den Begriff der Familienstiftung bezogen auf einen speziellen Sachve...mehr

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KSt-Erhöhung: ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des Endbestandes des EK 02

Leitsatz 1. Die durch das JStG 2008 eingeführte pauschale und ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 (§ 38 Abs. 5 und 6 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008) geht zwar mit einer unechten Rückwirkung einher; die bloße Erwartung, dass bei Verzicht auf Ausschüttungen bis zum Ablauf eines 15- bzw. später 18-jährigen Übergangszeitraumes eine Nachbelastung ver...mehr

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KSt-Erhöhung: ausschüttungsunabhängige Nachbelastung bei EK 02; "Verschonungsregelung" des § 34 Abs. 16 KStG 2002 n.F.

Leitsatz 1. Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 eingeräumte Recht, für die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren und damit einer sofortigen, ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 zu entgehen, begründet eine Besserstellung steuerbefreiter Körperschaften sowie bestimmter Körperschaften aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft....mehr

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Kapitalvermögen, Zufluss bei einem beherrschenden Gesellschafter

Leitsatz 1. Ausschüttungen an den beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH fließen diesem in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung i.S. d. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu, wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs beschlossen hat (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die Zahlungsfäh...mehr

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Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Leitsatz Sammelbetrachtung für mehrere Ausschüttungen innerhalb eines Jahres. Sachverhalt Das Finanzamt hat eine GmbH als Haftende für die Kapitalertragsteuer zu Gewinnausschüttungen in Anspruch genommen. Strittig war dabei, ob und inwieweit Ausschüttungen unter Verwendung des steuerlichen Einlagekontos erfolgt sind und damit kein Steuerabzug einzubehalten war. Die GmbH hatte...mehr

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Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge: zur Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens bei Wahl der Zuflussbesteuerung

Leitsatz 1. Bei Veräußerung einer Beteiligung i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG und Wahl der Zuflussbesteuerung (entsprechend R 140 Abs. 7 i.V.m. R 139 Abs. 11 EStR 2001) richtet sich die Besteuerung nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Recht (entgegen BMF, Schreiben vom 3.8.2004 in BStBl I 2004, 1187). 2. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1 EStG ist bei einer Veräußerun...mehr

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Leistungen der Kapitalgesellschaft i.S. v. § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n.F. in Abgrenzung zur Rückzahlung von Nennkapital

Leitsatz Eine Rückzahlung des Nennkapitals i.S. v. § 28 Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 n.F. (nach einer Nennkapitalherabsetzung) ermöglicht einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto. Um als Rückzahlung des Nennkapitals behandelt zu werden, muss feststehen, dass die entsprechende Leistung der Kapitalgesellschaft darauf gerichtet ist, den Herabsetzungsbetrag auszuzahlen. D...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.3 Darlehen und wirtschaftlich entsprechende Rechtshandlungen

Rn 41 Vom sachlichen Anwendungsbereich der Norm werden Forderungen von Gesellschaftern (oder gleichgestellten Dritten) erfasst, die gerichtet sind auf die Rückgewähr von gewährten Geld- oder Sachdarlehen[93] oder Rechtshandlungen, die wirtschaftlich einem Darlehen entsprechen.[94] Solche wirtschaftlich entsprechenden Rechtshandlungen sind beispielsweise die faktische oder au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolge: Durchführung der Schlussverteilung

Rn 14 Die Schlussverteilung stellt die Ausschüttung der nach Abschluss der Verwertungsmaßnahmen und der Vornahme der Abschlagsverteilungen noch vorhandenen Teilungsmasse dar.[31] Zuvor sind die Masseverbindlichkeiten zu berichtigen.[32] Rn 15 Unterlässt der Verwalter pflichtwidrig die Schlussverteilung, so kann das Insolvenzgericht nach § 58 gegen den Verwalter im Aufsichtswe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger (Nr. 4)

Rn 60 Bereits aus § 294 ergibt sich der Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger und besonders aus Abs. 2, dass ein Sonderabkommen mit Sondervorteilen für einzelne Insolvenzgläubiger nichtig ist. Rn 61 Zur Untermauerung und Sicherung des Grundsatzes der gleichmäßigen Behandlung und Befriedigung der Insolvenzgläubiger obliegt es dem Schuldner, Zahlungen zur Befrie...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Zeitpunkt der Verfahrensaufhebung

Rn 3 Nach § 200 Abs. 1 erfolgt die Aufhebung erst nach dem Vollzug der Schlussverteilung. Die Schlussverteilung ist vollzogen, wenn der Verwertungserlös an die Gläubiger ausgeschüttet oder hinterlegt worden ist.[3] Im Einzelnen erfolgt die Schlussverteilung durchmehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Schlussverzeichnis

Rn 10 Mit der Schlussrechnungslegung hat der Verwalter ein Schlussverzeichnis vorzulegen, das als Verteilungsvorschlag gegenüber Insolvenzgericht und Gläubigern dienen soll. Dieses Schlussverzeichnis ist bereits weitgehend identisch mit dem Verteilungsverzeichnis nach § 188, das allerdings dann nach Niederlegung und fristgemäßer Erhebung von Einwendungen gemäß §§ 189-192 Änd...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeiten (§ 294 Abs. 3)

Rn 15 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 wurde § 114 und damit auch dessen Abs. 1aufgehoben.[23] Die Sichtweise, dass entsprechende Vorausverfügungen des Schuldners grundsätzlich wirksam seien und eine Beschränkung deshalb erforderlich sei, um die Insolvenzgläubiger zumindest teilweise an dem ...mehr

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Ein Vertrag ohne Regelungen zur Schadenregulierung ist eine Veräußerung und keine Rückabwicklung eines zuvor geschlossenen Kaufvertrags

Leitsatz Wird ein Vertrag aus Kaufvertrag bezeichnet und enthält er keinerlei Regelungen zu den üblichen Fragen einer Schadensregulierung, handelt es sich um ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG und nicht um eine nicht steuerbare Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäfts. Sachverhalt Die Kläger hatten sich in den Jahren 1997 und 1998 an zwei vermög...mehr

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Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften

Kommentar Hintergrund Die steuerliche Transparenz der Personengesellschaft verursacht schon bei innerstaatlichen Sachverhalten nicht unerhebliche Probleme. Diese werden noch gesteigert bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das BMF hat nun sein Schreiben zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften aktualisiert. Das neue BMF-Schreiben v. 26.9.2014 soll das Schreiben v. 1...mehr

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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über materiell rechtliche Rechtslage

Leitsatz Der Antrag auf Besteuerung von Kapitalerträgen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt beim Versäumen der Frist regelmäßig nicht in Betracht. Sachverhalt Dem Kläger ist zu 40 % an der A-GmbH beteiligt. Am 30.11.2010 floss ihm eine Gewinnausschüttung in Höhe von 18.00...mehr