Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Ausschüttungen während der sogenannten Interimszeit nach einer Umwandlung

Tz. 18f Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Rn 02.29 des UmwSt-Erl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1 998 268) und nach Rn 23–27 des Einf-Schr des BMF v 16.12.2003 (BStBl I 2003, 786); ebenso hierzu s Dötsch/ Pung, DB 2004, 208, 210) sind Ausschüttungen der zivilrechtlich noch bestehenden übertragenden Kö im Rückwirkungszeitraum stlich nach der Rückwirkungsfiktion des § 2 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Ausschüttungen, für die noch bisheriges Recht gilt

Tz. 16 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die GA und sonstigen Leistungen, die § 36 Abs 2 S 1 KStG nF erwähnt, sind diejenigen, für die gem § 34 Abs 12 KStG nF und gem § 52 Abs 36 und 50b EStG nF sowohl auf der Seite der ausschüttenden Kö als auch auf der der AE noch bisheriges Recht gilt. Dh für diese GA hat die Kö noch die KSt-Ausschüttungsbelastung herzustellen; die AE haben einen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Die Besteuerung der späteren Ausschüttungen bei inländischen Anteilseignern

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Die "Töpfe" zur Finanzierung von Ausschüttungen während der 18-jährigen Übergangszeit

Tz. 5 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Da es in einer 18-jährigen Übergangszeit auf der Seite der ausschüttenden Kö – vom KSt-Moratorium gem § 37 Abs 2a KStG abgesehen – noch weiterhin eine KSt-Minderung sowie eine KSt-Erhöhung gibt, werden von den nach § 36 Abs 7 KStG nF getrennt auszuweisenden und gesondert festgestellten Teilbeträgen nur drei für die 18-jährige Übergangszeit wei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Sonderprobleme bei in 2001 bzw in 2002 gegründeten Kapitalgesellschaften

Tz. 6b Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 36 KStG nF kann in Teilbereichen auch bei einer in 2001 (oder in Sonderfällen auch noch in 2002) gegründeten Kö anwendbar sein, vorausgesetzt es handelt sich um eine Kö, die im früheren Recht zu den sog Anrechnungs-Kö gehört hätte. Wegen der erstmaligen Anwendung der KStG nF bei einer in 2001 gegründeten Kap-Ges s § 34 KStG nF Tz 6 und s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Regelungslücken in § 34 Abs 12 KStG

Tz. 23 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 In § 34 Abs 12 S 2ff KStG fehlt eine dem § 23 Abs 2 S 5 KStG 1999 und dem § 37 Abs 3 S 2 KStG entspr Regelung, wonach die Nach-St auch auf einen Anteil am Übernahmegewinn zu erheben ist. S § 34 KStG Tz 212. Weiter fehlt in § 34 Abs 12 S 2ff KStG eine entspr Regelung für Ausschüttungen aus dem Teilbetrag EK 30. Dessen Ausschüttung unterliegt be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Weiterausschüttung von EK 45 zwischen Körperschaften (§ 34 Abs 12 S 2–5 KStG nF)

Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für eine zur EK-Gliederung verpflichtete Kö und Pers-Vereinigung (Dividendenbezieherin) beträgt nach § 34 Abs 12 S 2–5 KStG nF die KSt 45 % der Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zuz der anzurechnenden KSt (s § 20 Abs 1 Nr 3 EStG 1999), für die bei der ausschüttenden Kö der Teilbetrag EK 45 als verwendet gilt; die KSt beträgt höchstens 45...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 13 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 2 S 1 KStG nF sind die Teilbeträge zu verringernmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Problemfälle

Tz. 18c Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Probleme können sich insbes bei in 2001für 2000 (bei abw Wj; in 2001/2002für 2000/2001) beschlossenen GA ergeben, wenn diesen GA ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss nicht zugrunde liegt, weil eine dazu erforderliche Abschlussprüfung nicht durchgeführt worden ist (s Förster/Ott, Stbg 2001, 349, 350; weiter s § 34 KStG nF Tz 109 und s § 37 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 2 S 3 KStG nF erhöht sich jeweils nach Abzug der KSt, der sie unterlegen haben. Die Vorschrift des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines; erstmalige Anwendung

Tz. 1 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Durch das UntStFG wurde in § 3 EStG die Nr 41 eingefügt. § 3 Nr 41 Buchst a EStG stellt GA ausl Zwischengesellschaften iSd § 8 AStG von der ESt frei, bei denen das entspr Einkommen über die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem §§ 7–14 AStG in D bereits der Besteuerung unterlegen hat. Der Buchst b des § 3 Nr 41 EStG regelt Entspr für Gewinne aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Stfrei sind nach § 3 Nr 41 Buchst a EStG GA, soweit für das Kj oder Wj, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj aus einer Beteiligung an derselben ausl Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (s § 10 Abs 2 AStG) der ESt unterlegen haben, § 11 Abs 1 und 2 AStG nicht anzuwenden war und der Stpfl dies nachweist. Tz. 7...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Die Höhe des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 AStG)

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 UmwStG idF des StSenkG

Tz. 93 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) wurde auch das UmwStG geändert. Die bedeutsamsten Änderungen ergaben sich für den in den §§ 3–10 UmwStG behandelten Vermögensübergang durch Verschmelzung von einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person. Da diese Bestimmungen des UmwStG aF die Übernahmegewinn-(bzw -verlust-)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Ergebnisermittlung bei Personengesellschaften

Tz. 163 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Für die Umwandlung auf Pers-Ges sieht § 4 Abs 4 S 3 UmwStG vor, dass der Wert der übergegangenen WG bei der Ermittlung des Übernahmegewinns oder -verlusts außer Ansatz bleibt, soweit er auf Anteile an der übertragenden Kö entfällt, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zum BV des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Eine tats vorherige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Die Umgliederungsformel

Tz. 26 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Da die Umgliederung ohne den Verlust des im EK 45 gespeicherten KSt-Guthabens erfolgen soll, bestimmt § 36 Abs 3 KStG, dass dem EK 40 ein Betrag iHv 27/22 des bisherigen EK 45 hinzugerechnet wird. Da sich dasVEK in seiner Summe durch die Umgliederung jedoch nicht verändern darf (s § 29 KStG 1999), ist iHd an sich überhöhten Zugangs beim EK 40...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 36 Abs 3 KStG, der durch das JStG 2010 als Reaktion auf den Beschl des BVerfG v 17.11.2009 (BGBl I 2010, 326) gestrichen und durch Abs 6a ersetzt worden ist (dazu s Tz 48a ff), ist iRd Feststellung des modifizierten VEK ein positiver belasteter Teilbetrag EK45 rechnerisch so in die Teilbeträge EK 40 (+) und EK 02 (./.) umzugliedern, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 . . . nach Anwendung der Absätze 2 und 3 . . .

Tz. 36 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Umzugliedern ist nach § 36 Abs 4 KStG ein Bestand der Teilbeträge EK 01 bis EK 03, wie er sich nach Anwendung des Abs 2 ergibt. Nach Abs 2 des § 36 KStG können sich im letzten Gliederungsjahr Veränderungen des EK 01 bis EK 03 ergeben ausmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 . . . nach Anwendung des Absatzes 2

Tz. 40 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Für die Prüfung, ob die Summe des EK 01 bis EK 03 positiv ist, ist nach § 36 Abs 5 S 1 KStG auf die Bestände bei den Teilbeträgen EK 01 bis EK 03 abzustellen, wie sie sich "nach Anwendung des Abs 2" ergeben. Nach Abs 2 des § 36 KStG können sich im letzten Gliederungsjahr Veränderungen des EK 01 bis EK 03 ergeben ausmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Umgliederungsformel durch das BVerfG; Reaktion des Gesetzgebers

Tz. 27 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nachdem zuvor der BFH (s Urt des BFH v 31.05.2005, BStBl II 2005, 884) die ges Regelungen zur Umrechnung des beim Systemwechsel vorhandenen Bestands beim EK 45 als mit dem GG vereinbar erklärte, hat das BVerfG (s Beschl des BVerfG v 17.11.2009 (BGBl I 2010, 326) die Umgliederungsregelungen des § 36 Abs 3 und 4 KStG für verfassungswidrig erklä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Einer der belasteten Teilbeträge ist negativ (§ 36 Abs 6 S 1 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Ist einer der mit KSt belasteten Teilbeträge des VEK negativ, sind diese Teilbeträge zunächst untereinander zu verrechnen. Ein danach sich ergebender Negativbetrag verringert vorrangig das EK 02, anschließend das zusammengefasste EK 01/EK 03. § 36 Abs 6 KStG ist durch das UntStFG iS einer Klarstellung neu gefasst worden. Da nach § 36 Abs 3 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Übersicht über die Rechenschritte in den gesonderten Feststellungen nach § 36 Abs 1 und 7 sowie § 37 Abs 1 und 2 KStG nF

Tz. 55 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die nachstehende Übersicht zeigt die vd Rechenschritte beim Übergang von der EK-Gliederung zur Feststellung des KSt-Guthabens. Rechenschritt 1:Feststellung des VEK (s § 47 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG 1999) Zum 31.12.2000 (bei abw Wj 2000/2001: zum Schluss des letzten vor dem 01.01.2002 endenden Wj) sind die Teilbeträge des VEK gesondert festzustellen. ...mehr

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Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht

Leitsatz 1. Die Regelung des § 6 InvStG unterfällt nicht der Stillhalteklausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV. 2. Inländischen Anteilsscheininhabern eines Investmentfonds mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika steht zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gemäß §§ 2, 6 InvStG die Möglichkeit zu, die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentverm...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentfonds: Anwendbarkeit des EStG und Veräußerungsbegriff

Leitsatz 1. Private Veräußerungsgeschäfte mit Anteilen an in- und ausländischen Investmentfonds unterliegen im Streitjahr 1999 der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. 2. Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Anleger den Anteilsschein gemäß § 11 Abs. 2 KAGG an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgibt. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 11 Abs. 2, § 18...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Verwaltungsregelungen 1938/1939

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Entstehungsgeschichte des § 34 c EStG beginnt streng genommen im Jahr 1938, als der frühere Reichsminister der Finanzen mit einem unveröffentlichten Erlass (v. 12.8.1938 – S 1289 – 18 III R –) gewisse Anordnungen zur Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften im Verwaltungswege erlassen hat. Zu der weiteren Vorgeschichte der Maßnahmen gegen eine st...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 17. Ermittlung inländischer Betriebseinkommen (Satz 4)

Rz. 197 [Autor/Stand] Sinn und Zweck von § 34 c Abs. 1 Satz 4. § 34 c Abs. 1 Satz 4 ist wie Satz 3 mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003[2] ab dem VZ 2003 eingefügt worden (vgl. Anm. 21). Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die BFH-Rspr.[3], wonach Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten den ausländischen Einkünften ...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des End­bestandes des EK 02 und der "Verschonungsregelung" des § 34 Abs. 16 KStG 2002

Leitsatz 1. Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 eingeräumte Recht, für die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren und damit einer sofortigen, ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 zu entgehen, begründet eine Besserstellung steuerbefreiter Körperschaften sowie bestimmter Körperschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossensch...mehr

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Keine Anwendung von § 8b Abs. 5 KStG auf Gewinnausschüttungen, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben

Leitsatz Bei Kapitalgesellschaften ist das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 5 KStG auf die nach § 3 Nr. 41 EStG steuerfreien Gewinnausschüttungen, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 - 10 AStG unterlegen haben, nicht anzuwenden. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH mit 100 %iger Beteiligung an der Schweizer X-AG. Die Voraussetzungen der Hin...mehr

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§ 4 Güterstände / (cc) Ausschüttungsannahme

Rz. 277 Bei der Bewertung des objektivierten Unternehmenswerts ist die Ausschüttung derjenigen finanziellen Überschüsse anzusetzen, die nach Berücksichtigung des zum Bewertungsstichtag dokumentierten Unternehmenskonzepts und rechtlicher Restriktionen (z.B. Bilanzgewinn) zur Ausschüttung zur Verfügung stehen.[458] Rz. 278 Für die Ermittlung der Ausschüttungsquote in der Detail...mehr

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§ 4 Güterstände / (d) Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens

Rz. 254 Für die Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens ist es notwendig, den zukünftigen Zahlungsstrom an die Eigentümer (Nettozuflüsse unter Berücksichtigung der persönlichen Steuern) mit einer Alternativinvestition zu vergleichen.[401] Demnach bestimmt sich der Wert eines Unternehmens unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit ...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) Vor- und Nachteile der Ertragswertmethode

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Ausschüttung auf Genussrechte

Ausgewählte Literaturhinweise Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.2 Die steuerliche Behandlung bei in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 93 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist auch dann zu beachten, wenn die Anteile an der Kap-Ges zu einem BV des AE gehören und die Kap-Erträge nach § 20 Abs 8 EStG den Eink aus Gew zuzurechnen sind. Die Auskehrungen sind "der Art nach" (isoliert betrachtet) solche iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG. Zur buchmäßigen Behandlung der Ausschüttungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.5 Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung (§ 20 Abs 4a S 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Werden einem Stpfl Anteile iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG an einer Kap-Ges zugeteilt, ohne dass er eine gesonderte Gegenleistung – zB in Form eines Tauschs oder einer Geldzahlung – zu entrichten hat, werden nach § 20 Abs 4a S 5 EStG der Ertrag und "die AK dieser Anteile"mit null Euro angesetzt, wenn die Voraussetzungen der S 3 und 4 des § 20 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Die jüngere BFH-Rechtsprechung und ihre Bewertung

Tz. 144 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In dem Urt des BFH v 26.11.1998 (BStBl II 1999, 547) deutete sich bereits eine Änderung der Rspr des BFH an. Danach ist die Besitzgesellschaft nicht zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen verpflichtet, wenn in der Satzung der Betriebsgesellschaft bei Stimmengleichheit Gewinnthesaurierung vorgesehen ist und der Jahresabschluss de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 81 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Besteuerung von Erträgen aus Anteilen an inl und aus ausl Investmentfonds ist im InvStG geregelt. Nach § 18 InvStG ist das Gesetz erstmals auf Erträge anzuwenden, die in dem nach dem 31.12.2003 beginnenden Geschäftsjahr zufließen. Für das InvStG galten zunächst die Begriffsdefinitionen des InvG. Das InvG wurde durch das Kapitalanlagegeset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 53 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das Genussrecht an einer Kap-Ges ist die einzige schuldrechtliche Beteiligungsform, die Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auszulösen vermag. Der Genussrechtsinhaber kann gleichzeitig Gesellschafter der Kap-Ges sein, muss es aber nicht. Wegen der Abgrenzung zwischen Genussrecht und stiller Beteiligung s Urt des BFH v 08.04.2008 (BStBl II 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Gewinnausschüttungen

Tz. 43 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 2013, 111). Die GA führt zur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 109 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Pers-Ges gelten hinsichtlich der stlichen Anerkennung einer disquotalen (inkongruenten) GA keine gesteigerten Anforderungen. Zu berücksichtigen ist jedoch die stliche Unzulässigkeit einer rückwirkenden Abänderung der urspr Gewinn- und Verlustverteilung. Ferner ist bei der Beteiligung von Familienangehörigen die sog "15%-Grenze" bei der F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.3 Keine Bindungswirkung durch die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und die Steuerbescheinigung

Tz. 99 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ob ein bestimmter Kap-Ertrag aus einer Ausschüttung stammt, für die das stliche Einlagekonto als verwendet gilt, entscheidet sich grds in der Differenzrechnung nach § 27 Abs 1 S 3 KStG der ausschüttenden Kö. Der BFH (s Urt des BFH v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362) sieht – uE zutr – in der gesonderten Feststellung des Einlagekontos der Kö für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 182 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 EStG gehören zu den Eink aus KapV Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse iSd § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG (dazu s Tz 187), vorausgesetzt, die Leistungen sind GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar und sie gehören nicht bereits zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.1 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto als nicht steuerbare Einnahme

Tz. 88 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus der nachstehenden Übersicht ergibt sich, wo in diesem Komm die stliche Behandlung von Leistungen aus dem stlichen Einlagekonto sowie eine Kap-Rückzahlung anlässlich einer Kap-Herabsetzung auf der Seite des AE erläutert sind: Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören die Bezüge insoweit nicht zu den Einnahmen iSd Vorschrift, als sie aus Ausschüt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65; Weber, Die Einbehaltung von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 67 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.4 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinveräußerer

Tz. 248 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG regelt die stlichen Folgen für den AE, der seinen (noch nicht entstandenen) Gewinnanspruch aus Aktien, GmbH-Anteilen oder aus Genossenschaftsanteilen ohne das Stammrecht veräußert. Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188) steht in diesen Fällen die Vereinnahmung des Veräußerungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Die ältere BGH- und BFH-Rechtsprechung

Tz. 137 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BGH (s Urt des BGH v 03.11.1975, BGHZ 65, 230) durfte eine Obergesellschaft den auf sie entfallenden Dividendenanspruch bereits vor dem Gewinnverwendungsbeschl der Untergesellschaft in ihrem Jahresabschluss ausweisen, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Bil der Obergesellschaft die Entstehung der Dividendenforderung tats...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Freianteile; Kapitalerhöhung aus Rücklagen; Überlassung eigener Anteile

Tz. 58 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Unter die besonderen Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 EStG bezeichneten Eink oder an deren Stelle gewährt werden (s § 20 Abs 3 EStG), fallen nach Auff des BFH und der Fin-Verw insbes Freiaktien und sonstige Freianteile (auch Gratis- oder Berichtigungsaktien genannt), die dem AE in einem bestimmten Verhältnis zu seiner bishe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.1 Grundsätzliches zur Anwendung des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 233 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden. Diese Besteuerung tritt an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilserwerben, GmbHR 2000, 1015; Köster, StSenkG: Befreiung innerkonzernlicher Beteiligungserträge – Dividenden...mehr