Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. d. SEStEG bei unterjährigen Zugängen

Leitsatz Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt. Normenkette § 27 Abs. 1 und 2, Abs. 5 Satz 4 KStG 2002 i.d.F. d. SEStEG Sachverhalt Alleingesellschafter der Klägerin, einer GmbH, ist eine AG, die ...mehr

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Steuerneutralität der berichtigenden Ausbuchung einer KSt-Erstattungsforderung (sog. Stornierungsgedanke)

Leitsatz Die Ausbuchung einer nicht bestehenden KSt-Erstattungsforderung durch Bilanzberichtigung in einem späteren Wirtschaftsjahr ist auch dann durch außerbilanzielle Hinzurechnung auszugleichen, wenn die erstmalige Aktivierung in dem früheren Wirtschaftsjahr entgegen § 10 Nr. 2 KStG nicht außerbilanziell neutralisiert worden war (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 16.12.2...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage zu... / 2.4 Ableitung des Werts zum Bewertungsstichtag

In den Zeilen 94 bis 107 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 107 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzstichtag zusammenfällt oder der Betrieb einen den Grundsätzen der Bilanzkontinui...mehr

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ZErb 11/2012, Dauertestamen... / V. Keine Verletzung der Stiftungsautonomie

Fraglich bleibt, ob die (nach § 2210 BGB zeitlich begrenzte) Verwaltung des Stiftungsvermögens durch den Testamentsvollstrecker mit dem Grundprinzip der Stiftungsautonomie vereinbar ist. Dazu muss zunächst der Begriff der Stiftungsautonomie bestimmt werden. Vielfach wird die Stiftung als juristische Person in Reinkultur beschrieben, da sie weder Eigentümer, Mitglieder noch Ge...mehr

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ZErb 11/2012, Dauertestamen... / 1. Anspruch einer Stiftung auf Auskehrung der (Nachlass-) Erträge

Stehen das Stiftungsvermögen und dessen Erträge unter der Verwaltungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers, stellt sich die Frage, ob der Stiftung überhaupt ausreichend Erträge zur Verfügung stehen, um die Stiftungszwecke zu verwirklichen. Die fehlende unmittelbare Verfügungsbefugnis über das Nachlassvermögen und dessen Erträge kann allein der Lebensfähigkeit einer Stiftung...mehr

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ZErb 11/2012, Dauertestamen... / 4. Das Gebot der Vermögenserhaltung

Grundlegendes Gebot bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens ist die Pflicht zur Erhaltung des (Grundstocks-)Vermögens.[32] Ausnahmen sind nur möglich, wenn andernfalls der Stifterwille nicht erfüllt werden kann.[33] Bei einer Pflichtverletzung haften die Mitglieder des Stiftungsvorstands gegenüber der Stiftung persönlich.[34] Die Haftung des Testamentsvollstreckers gegenübe...mehr

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KSt-Belastung des Betriebsstättengewinns einer ungarischen Kapitalgesellschaft vor dem Beitritt Ungarns zur EU

Leitsatz 1. Die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 23.2.2006, C-253/03, CLT UFA (Slg. 2006, I 1831; BFH/NV 2006, Beilage 3, 237, BFH/PR 2006, 195) zur unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit, wonach die Gewinne der Zweigniederlassung einer Gesellschaft, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, nicht mit einem höheren Steuersatz belastet werden dürfen als die Gewinne ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 90 Witwenr... / 2.2.2 Ansprüche nach dem letzten Ehegatten

Rz. 4 § 90 setzt voraus, dass die letzte Ehe aufgelöst, d.h. durch Tod, Scheidung oder Aufhebung nach den §§ 1313 ff. BGB beendet worden ist (vgl. Hauck/Haines, SGB VI Kommentar, § 90 Rz. 3). Die auf die wiederaufgelebte Hinterbliebenenrente anzurechnenden Ansprüche müssen ihren Rechtsgrund ("ihre Wurzel") in persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen des 2. Ehepartners w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entscheidung über die Ergebnisverwendung

Rn. 47 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Nach § 29 Abs. 1 GmbHG hat der Gesellschafter Anspruch auf Ausschüttung des auf ihn entfallenden Anteils am jeweiligen jährlichen Gewinn (d. h. am Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag und abzgl. eines Verlustvortrags) der Gesellschaft, wenn und soweit Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschluss nichts anderes vorschreiben (vgl. i. E. § 29 Gm...mehr

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Rechtsnatur eines Gesellschafterkontos (§ 15a EStG)

Leitsatz Ist nach dem Gesellschaftsvertrag eine Entnahme ausdrücklich zulässig, ohne dass ausschüttungsfähiges Kapital vorhanden ist und wird der so entstandene Saldo gesellschaftsvertraglich als Forderung der Gesellschaft bezeichnet, so liegt ein Darlehenskonto der Gesellschafter vor. Sachverhalt Im Streitfall ging es um eine Kommanditgesellschaft, für deren Gesellschafter e...mehr

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Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

Leitsatz 1. Zwischenberechtigte i.S. v. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG sind alle Personen, die während des Bestehens eines Trusts Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten. 2. Der Besteuerung ausgeschütteter Vermögenserträge steht nicht entgegen, dass der Berechtigte bereits vor Änderung der Rechtslage durch das StEntlG 1999/2000/2002 einen gesicherten Anspruch a...mehr

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Keine Verlustverrechnungsbeschränkungen für private Veräußerungsgeschäfte auf der Ebene der Investmentfonds unter Geltung des AuslInvestmG

Leitsatz Die in § 17 AuslInvestmG enthaltene Verweisung auf private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) dient allein der Definition der ausschüttungsgleichen Erträge, führt aber nicht zur Anwendung der Regelungen über die Verlustverrechnungsbeschränkungen auf der Ebene des Investmentfonds. Normenkette § 23 EStG, § 17 AuslInvestmG, § 1, § 3 Abs. 4 InvStG, § 173 AO, § 127 FGO Sac...mehr

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Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen – kein EK-Charakter des aktiven Ausgleichspostens

Leitsatz 1. Ein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen ist nicht zu bilden, wenn die auf die Or­gangesellschaft entfallenden Beteiligungsverluste (hier: KG-Anteil) aufgrund außerbilanzieller Zurechnung (hier: § 15a EStG) neutralisiert werden und damit das dem Organträger zuzurechnende Einkommen nicht mindern. Hieran hat sich durch § 14 Abs. 4 KStG 2002 i.d.F. d. JStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.2 Auf veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 98 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Im Rückwirkungszeitraum beschlossene oGA für ein früheres Wj und Vorabausschüttungen für das lfd Wj sowie im Rückwirkungszeitraum vorgenommene vGA, für die in der Übertragungsbilanz eine Ausschüttungsverbindlichkeit noch nicht auszuweisen war (s Tz 89), zugunsten der im Rückwirkungszeitraum durch Anteilsveräußerung oder durch Barabfindung (gg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 In dem letzten Wirtschaftsjahr vor dem Übertragungsstichtag vorgenommene (vor In-Kraft-Treten des StSenkG: andere) Ausschüttungen

Tz. 86 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die vor dem Übertragungsstichtag beschlossenen und abgeflossenen Vorabausschüttungen für das letzte Wj der übertragenden Kö sowie die im letzten Wj der übertragenden Kö abgeflossenen vGA sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, und zwar unabhängig davon, ob diese Ausschüttungen an ausgeschiedene oder an verbleibende Gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.3 Auf nicht veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 103 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für im Rückwirkungszeitraum beschlossene GA, die im Rückwirkungszeitraum nicht veräußerten Anteilen zuzuordnen sind, bleibt es nach Verw-Auff (s Tz 96) bei dem Grundsatz der Rückbeziehung nach § 2 Abs 1 UmwStG. Für diese Ausschüttungen, die bei der Verschmelzung auf eine Pers-Ges stlich in Entnahmen umzudeuten sind, ist in der stlichen Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.4 Im Interimszeitraum beschlossene Ausschüttungen an die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 104 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Insoweit handelt es sich uE nicht um eine Ausschüttung, sondern um die Vorwegübertragung von Vermögen. Die KSt-Ausschüttungsbelastung ist vor In-Kraft-Treten des StSenkG nicht herzustellen. Nach In-Kraft-Treten des StSenkG sind die §§ 37 und 38 KStG nF während der 18-jährigen Übergangszeit und § 27 KStG nF nicht anzuwenden. Ebenfalls hierzu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Tz 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Tz 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit beschlossene oGA s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.1 Allgemeines

Tz. 89 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte (s Abschn 77 Abs 6 und 7 KStR 1995) oGA für frühere Jahre und beschlossene, aber noch nicht ausgezahlte Vorabausschüttungen für das lfde (letzte) oder für frühere Wj sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 ... das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des Betrags, der nach § 28 Abs 2 S 1 iVm § 29 Abs 1 KStG dem steuerlichen Einlagekonto gutzuschreiben ist ...

Tz. 9 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 10 UmwStG erhöht sich die KSt der übertragenden Kö um den Betrag, der sich nach den § 38 KStG ergeben würde, wenn das in der St-Bil ausgewiesene EK (Summe aus Nenn-Kap und allen Rücklagen) abz des Betrags, der nach § 28 Abs 2 S 1 iVm § 29 Abs 1 KStG dem stlichen Einlagekonto gutzuschreiben ist (dazu s Tz 10), als am Übertragungsstichtag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 85 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und in Tz 81 und § 2 UmwStG nF Tz 18 ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den Tz 86 ff bezeichneten A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.2 Überhöhte Tantieme- und Pensionsrückstellungen bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der UmwSt-Erl sieht keine Sonderregelung für die stliche Behandlung von (als vGA zu wertenden) überhöhten Tantieme- bzw Pensionsrückstellungen iRd Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges vor. Ein Hinweis findet sich lediglich im Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 02.28, die zur Auseinandersetzung der Fin-Verw mit dem Urt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.6 Vor In-Kraft-Treten des StSenkG: Fehlende gesetzliche Regelung zur Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals der Übertragerin nach Gewinnausschüttungen

Tz. 106 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Da der gesamte in den vorstehenden Tz 85-105 angesprochene Bereich der noch bei der übertragenden Kö zu berücksichtigenden GA nicht im UmwStG geregelt ist, äußert sich das Gesetz auch nicht zur Schlussfeststellung des VEK bei der übertragenden und damit untergehenden Kö. Nach dem Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 02.15 ff sind ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Veranlagungszeitraum, für den sich die Körperschaftsteuer erhöht

Tz. 15 Stand: EL 60 – ET: 07/2007 Nach § 10 UmwStG erhöht sich die ›KSt-Schuld‹ (gemeint: die festzusetzende KSt) der übertragenden Kö für den VZ der Umwandlung. Dh die KSt -Erhöhung ist für denjenigen VZ in die KSt-Festsetzung der übertragenden Kö miteinzubeziehen, in den der stliche Übertragungsstichtag fällt. § 10 UmwStG drückt das so aus, dass die KSt-Erhöhung so zu berech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 10 UmwStG erhöht sich die KSt-Schuld der übertragenden Kö für den VZ der Umwandlung um den Betrag, der sich nach § 38 KStG ergeben würde, wenn das in der St-Bil ausgewiesene EK abz des Betrags, der nach § 28 Abs 2 S 1 iVm § 29 Abs 1 KStG dem stlichen Einlagekonto gutzuschreiben ist, als am Übertragungsstichtag für eine Ausschüttung verw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.7 Nach In-Kraft-Treten des StSenkG: Schlussfeststellung des Körperschaftsteuer-Guthabens, des EK 02 und des steuerlichen Einlagekontos der Übertragerin nach Verringerung durch Gewinnausschüttungen

Tz. 107 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Hier bleibt es, wie in Tz 106 erläutert, dabei, dass diejenigen Ausschüttungen, die noch der Übertragerin zuzurechnen sind, noch bei dieser zu einer Verringerung des KSt-Guthabens, des EK 02 und des stlichen Einlagekontos führen. Hierbei handelt es sich stets um Ausschüttungen, die bereits unter neues Recht fallen. Die verringerten Beträge s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Es handelt sich um einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 Abs 1 UmwStG (§ 5 Abs 4 UmwStG)

Tz. 85 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Einbringungsgeborene Anteile an einer Kap-Ges iSd § 21 UmwStG (wegen des Begriffs s § 8b KStG nF Tz 67 und s § 21 UmwStG nF Tz 14 ff) gelten als an dem stlichen Übertragungsstichtag mit den AK in das BV der Pers-Ges eingelegt. Das gilt auch für einen nicht iSd § 17 EStG beteiligten AE, der seine Anteile im PV hält (keine Besteuerung nach § 7 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.1 Allgemeines

Tz. 149 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Da der Übernahmegewinn auch nach dem Systemwechsel wie eine Auskehrung behandelt wird, erfordert der Wechsel vom Vollanrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren, dass dieser Gewinn auch wie eine Ausschüttung behandelt wird. In § 4 Abs 7 UmwStG, der durch das StSenkG eingefügt worden ist, ist deshalb geregelt, dass der Übernahmegewinnmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte

Tz. 109 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bei der Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges besteht die in vorstehender Tz 81 ff erläuterte Problematik vergleichbar für die während der Zeit der stlichen Rückwirkung zwischen der Kap-Ges und ihren AE gezahlten Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte, zB Miete, Pacht, Darlehenszinsen, Liefer- und Leistungsgeschäfte, Geschäftsführerv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Vor In-Kraft-Treten des SEStEG regelt § 3 UmwStG aF für den Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person die Wertansätze in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö, ohne sich darüber hinaus zur Besteuerung der Überträgerin zu äußern. Danach darf die übertragende Kö in ihrer stlichen Übertragungs-Bil d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Nichtabziehbarkeit eines Übernahmeverlusts nach In-Kraft-Treten des StSenkG (§ 4 Abs 6 UmwStG nF)

Tz. 138 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 6 UmwStG nF bleibt künftig ein Übernahmeverlust stets außer Ansatz, unabhängig davon, ob Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges natürliche Personen oder Kö, Pers-Vereinigungen bzw Vermögensmassen sind. Auch in der Zeit nach dem In-Kraft-Treten des StSenkG ist die Übernahmeergebnisbesteuerung eine Sonderform der Dividendenbest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wochinger/Dötsch, Das neue UmwStG und seine Folgeänderungen und Auswirkungen bei der ESt, KSt und GewSt, DB 14/1994 Beil; Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umwandlung, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Ertragstliche Berücksichtigung von GA bei der stneutralen Umwandlung von Kö auf Kö sowi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinnausschüttungen/Verlust des Bezugsrechts

Rn. 17 Stand: EL 96 – ET: 08/2012 Der BFH v 12.11.2009, BStBl II 2010, 845 beendete die lange schwelende Diskussion um die steuerliche Behandlung der Ausschüttungen aus Versorgungskassen. Werden danach von einer Versorgungskasse Gewinne an den ArbG als Träger ausgeschüttet, so stellt dies weder Arbeitslohn dar noch mindert es die LSt des ArbG. Der BFH geht entgegen der bis da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.8 Umwandlung und Umgliederung nach § 54 Abs 11a KStG 1999 idF vor dem StEntlG 1999/2000/2002

Tz. 108 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 54 Abs 11a KStG idF vor dem StEntlG 1999/2000/2002 ist zum Schluss des letzten vor dem 01.01.1999 endenden Wj der bisherige Teilbetrag EK 50 umzugliedern , und zwar in EK 45 (+) und EK 02 (-). Bei Umwandlungen zu einem im VZ 1998 liegenden stlichen Übertragungsstichtag stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Umwandlung zu Umgliede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Grundsätzliches

Tz. 23 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der Erhöhung des BV der Übernehmerin steht die BV-Verringerung durch den Wegfall des Bw der Beteiligung an der Übertragerin gegenüber, wenn die Beteiligung an der Übertragerin im Gesamthands- oder Sonder-BV der Übernehmerin erfasst ist. Hierzu s Tz 44. Nach § 4 Abs 4 S 2 UmwStG ist der Bw (der Beteiligung) der Wert, mit dem die Anteile nach d...mehr

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Keine Körperschaftsteuererstattung an Konzernmutter im EU-Ausland

Leitsatz Die Anrechnung und Vergütung der anrechenbaren Körperschaftsteuer ist ausgeschlossen, wenn die betreffenden Einnahmen beim Anteilseigner nicht steuerpflichtig sind; dies gilt trotz vorrangigem Gemeinschaftsrecht. Sachverhalt Die in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft M hat von ihrer deutschen Tochter-GmbH T in 1999 und 2000 verdeckte Gewinnausschüttungen er...mehr

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Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer französischen SICAV

Leitsatz Die Gewährung des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs für Ausschüttungen einer französischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer société d´investissement à capital variable (SICAV) an eine deutsche Kapitalgesellschaft ist zwar nicht deswegen ausgeschlossen, weil die SICAV von der französischen KSt persönlich befreit ist. Sie setzt jedoch voraus, dass ...mehr

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Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO, soweit die Gewinnausschüttung und die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge in unterschiedlichen Feststellungsbescheiden berücksichtigt worden sind

Leitsatz 1. Der einheitliche Lebenssachverhalt i.S.d. § 174 Abs. 4 AO erstreckt sich im Falle einer Gewinnausschüttung auch auf die Einbehaltung der Steuerabzugsbeträge. 2. Die Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen im Fall einer Bilanzierungskonkurrenz erfolgt an erster Stelle nach der zeitlichen Abfolge. Bei zeitgleicher Entstehung der Voraussetzungen als Sonderbe­triebsvermö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Nur noch bis 2000/2001: Beispiele zu den Belastungswirkungen des Solidaritätszuschlags und zur Bemessung der Gewinnausschüttung

Tz. 30 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Vorbemerkungen Will eine Kö, die nicht über einen ausreichenden Anfangsbestand beim ungemildert mit KSt belasteten Teilbetrag verfügt, ihr Einkommen in vollem Umfang ausschütten, dann errechnet sich die Höhe der möglichen Ausschüttung und daraus wiederum die Höhe der KSt-Minderung nach dem vorhandenen EK 45 (bzw EK 40). Da der SolZ an die fest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Der Solidaritätszuschlag bei Zwischenschaltung von Investmentfonds

Tz. 23 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Es ist das Ziel des InvStG (vorher des KAGG), die indirekte Beteiligung des AE an einer Kap-Ges über eine KAG im stlichen Ergebnis genauso zu behandeln wie die Direktbeteiligung. Für den SolZ bedeutet dies, dass es durch die Zwischenschaltung eines Fonds nicht zu einer weiteren Kumulation mit Zuschlag kommen darf. Die nachfolgende Tabelle gibt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 1 SolZG)

Tz. 4 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Soweit eine Veranlagung zur ESt oder zur KSt vorzunehmen ist, bemisst sich der SolZ nach der gem § 3 Abs 2 SolZG berechneten ESt bzw nach der festgesetzten KSt, vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verbleibt (s § 3 Abs 1 Nr 1 SolZG). § 3 Abs 2 SolZG geht als lex specialis dem § 51a Abs 2 EStG vor. Wegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Nur noch bis 2001/2002: Vermeidung bzw Milderung der Mehrfachbelastung mit Solidaritätszuschlag durch ein eigenständiges vereinfachtes "Anrechnungs"-Verfahren

Tz. 12 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Keine Anrechnung des auf die anzurechnende KSt entfallenden SolZ (der Vorstufe), sondern Verringerung der Bemessungsgrundlage für den festzusetzenden SolZ beim AE § 3 Abs 1 Nr 1 SolZG 1995, der die Bemessung des SolZ auf die ESt und KSt regelt, unterscheidet sich von den entspr Regelungen im SolZG 1991 (s § 3 Abs 1 Nr 1 und 2 SolZG 1991) dadur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Vermeidung bzw Milderung des Solidaritätszuschlags in der Einstiegsphase

Tz. 19 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wie bereits ausgeführt ( s Tz 12 – 15), hätte ein systematisch "sauberes" Anrechnungsverfahren eine EK-Gliederung oder eine vergleichbare Speicherrechnung speziell für den SolZ vorausgesetzt. Nur so wäre sicherzustellen gewesen, dass es zur Anrechnung des auf der Vorstufe geschuldeten SolZ (technisch über die Verringerung der Bemessungsgrund...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, Föderales Konsolidierungsprogramm: Der neue SolZ zur KSt, DB 1993, 1440; Dötsch, SolZ zur KSt ab 1995, GmbHR 1994, 592; Geiger, Der SolZ bei Kap-Ges und ihren AE ab 1995, INF 1994, 554; Reuter, Auswirkungen des neuen SolZ auf AG und Aktionär, AG 1994, 487; Rüter/Reinhardt, Die Belastungswirkungen des SolZ 1995, DStR 1994, 1023; Schult/Hundsdoerfer, SolZ 1995 – Nur tw gegl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Erhebung der Körperschaftsteuer durch Steuerabzug (§ 3 Abs 1 Nr 5 und 6 SolZG)

Tz. 9 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Soweit KapSt oder ZASt zu erheben ist, bemisst sich der SolZ nach der zu erhebenden KapSt (in DBA-Fällen nach der ggf begrenzten KapSt). Ein SolZ ist nach § 3 Abs 1 Nr 5 SolZG nicht auf die nach § 43b EStG zu bemessende KapSt zu erheben. Die Ausnahme betrifft Ausschüttungen an ausl MG innerhalb der EU. Auf diese Ausschüttungen darf Deutschland...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Behandlung des Solidaritätszuschlags im Vergütungs- und Erstattungsverfahren beim Bundesamt für Finanzen (BfF)

Tz. 24 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Das SolZG 1995 enthält keine Aussage zur Behandlung des auf die anrechenbare KSt und KapSt entfallenden SolZ für die Fälle, in denen der AE nicht zur ESt oder KSt veranlagt wird, sondern beim BfF die Vergütung von KSt und/oder die Erstattung von KapSt beantragt. Aus den Regelungen des SolZG iVm § 51a, § 36 Abs 2 Nr 2 EStG lässt sich wohl mit S...mehr

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Ausscheiden eines Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Leitsatz Das durch Entnahmen entstandene negative Kapitalkonto eines Kommanditisten führt bei seinem Ausscheiden nur dann zu einem Veräußerungsgewinn, wenn es sich um rückzahlungspflichtige Entnahmen gehandelt hat und die KG auf die gesellschaftsrechtliche Ausgleichsforderung gegen den ausscheidenden Kommanditisten verzichtet hat. Sachverhalt Im Streitfall war der Kommanditis...mehr

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ZErb 4/2012, Überlegungen z... / 3. Fazit

Hinsichtlich der laufenden Besteuerung erweist sich die GmbH als vorteilhaft, wenn längerfristig thesauriert werden soll. Bis zur Ausschüttung sind etwa Miet- und Pachterträge nur mit 15 % Körperschaftsteuer und Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktienverkäufen lediglich mit 5 % Körperschaftsteuer belastet; allerdings kommt bei Dividendenerträgen aus Streubesitz eine Ge...mehr

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ZErb 4/2012, Überlegungen z... / 1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Bei einer Personengesellschaft führt die laufende Besteuerung auf Basis des Höchststeuersatzes (45 %) zu einer Gesamtbelastung mit Einkommensteuer einschließlich SolZ von 47,5 %.[96] Allerdings gilt dies nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gem. § 32 d Abs. 1 S. 1 EStG grundsätzlich einer 25 %igen Abgeltungsteuer unterliegen, zzgl. SolZ. Gewinne aus der Veräußerung v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausschüttungs-Rückholverfahren

Rn. 111 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Das Ausschüttungs-Rückholverfahren (auch als ›Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren‹ bezeichnet) war eine besondere – steuerlich beeinflusste – Form der Gewinnverteilung, Sie hatte bis zum Jahr 2001 Bedeutung, als die Körperschaftsteuer der GmbH durch das Ausschüttungsverhalten beeinflusst werden konnte. Das Verfahren sah vor, dass Gewinne ausgesc...mehr