Tz. 30

Stand: EL 55 – ET: 10/2005

Vorbemerkungen

Will eine Kö, die nicht über einen ausreichenden Anfangsbestand beim ungemildert mit KSt belasteten Teilbetrag verfügt, ihr Einkommen in vollem Umfang ausschütten, dann errechnet sich die Höhe der möglichen Ausschüttung und daraus wiederum die Höhe der KSt-Minderung nach dem vorhandenen EK 45 (bzw EK 40). Da der SolZ an die festgesetzte KSt (nach Minderung) anknüpft und als nabzb Ausgabe das EK 40 verringert, verändert er die Bemessungsgröße für die GA und für die KSt-Minderung. Eine veränderte festzusetzende KSt verändert wiederum die Höhe des Zuschlags. MaW: Die höchstmögliche Ausschüttung und die festzusetzende KSt einerseits sowie der SolZ andererseits hängen gegenseitig voneinander ab und beeinflussen sich.

In der Fachlit werden Formeln zur Ermittlung der höchstmöglichen Bruttodividende – ggf als Vorstufe für den konkreten Gewinnverwendungsbeschl – aus einem vorgegebenen Gewinn vor KSt erläutert, die aber wiederum von der Höhe der KSt-Tarifbelastung des als verwendet geltenden EK und vom Vorhandensein weiterer nabzb Ausgaben außer dem SolZ abhängen. Insbes s Kempka ( DB 1995, 4 ), Bitz ( DB 1995, 594 und 742), Schult/Hundsdörfer, DB 1994, 285 ), Draspa ( DB 1995, 742 ), Mielke (DStR 1995, 386), Schiffers (GmbHR 1995, 876), Hoffmann (GmbHR 1995, 511) und Schaufenberg/Tillich ( DB 1996, 589 ). Wegen der Berechnung der Ausschüttungen unter Beachtung des 5,5%igen SolZ-Satzes s Schaufenberg/Tillich ( DB 1998, 152 ) und Tillich/Schaufenberg ( DB 1999, 1718 ).

Wegen der Verhältnisaufteilung von Gewinn, KSt und SolZ bei anteiliger Thesaurierung und Ausschüttung des Kö-Gewinns s Schmid ( DB 1999, 1769 ).

 

Tz. 31

Stand: EL 55 – ET: 10/2005

 

Beispiel 1 (Verwendung von EK 45):

Eine GmbH erzielt in 1998 ein zu versteuerndes Einkommen von 500 000 DM, das sie in voller Höhe an ihren Alleingesellschafter ausschüttet. Dieser hat keine anderen Einkünfte.

Lösung:

 
a) Stliche Behandlung bei der GmbH
    EK-Gliederung EK 45 KSt
  DM DM DM
Bestand 01.01.1998 (unterstellt)   0  
Zu versteuerndes Einkommen 1999 500 000    
./. KSt 40 %  ./.  225 000   225 000,00
EK-Zugang 275 000 275 000  
./. SolZ (s u)    ./.      8 375  
Bestand 31.12.1998   266 625  
Nachrichtlich: Höchstmögliche GA (70/55 von 266 625 DM) 339 341    
Dafür Verwendung von EK 45  ./.  266 625 266 625  
KSt-Minderung (15/55 von 266 625 DM)    72 716    ./.  72 716, 00
Festzusetzende KSt        152 284,00
Festzusetzender SoIZ (5,5 % von 152 284 DM)           8 375,00
Auf die Gewinnausschüttung einzubehaltende Steuern: KapSt (25 % von 339 341 DM)         84 835,00
SolZ auf die KapSt (5,5 % von 84 835 DM)           4 665,92
Bei der Vollausschüttung des Einkommens und deren Finanzierung aus dem EK 45 beträgt der SolZ, wenn keine anderen nabzb Ausgaben außer KSt und SolZ vorliegen, 1,675 % des zu versteuernden Einkommens (s Schaufenberg/Tillich, DB 1998, 152).
b) Stliche Behandlung beim AE          DM              DM
GA in 1999 für 1998     339 341,00
+ 3/7 KSt-Anrechnungsguthaben      +  145 432,00
Zu versteuerndes Einkommen 1999[1]         484 773,00
ESt (unterstellte Belastung 50 %)     242 386,00
./. anzurechnende KapSt     ./.    84 835,00
./. anzurechnende KSt      ./.  145 432,00
Verbleibende ESt     12 119,00
Berechnung des SolZ:      
Festzusetzende ESt   242 386  
./. anzurechnende KSt    ./.  145 432  
Verbleiben   96 954  
Davon 5,5 %     5 332,47
./. anzurechnender SolZ auf die KapSt (nicht auf die KSt)    ./.  4 665,92
Verbleibender SolZ         666,55
 
c) Gesamtbelastung mit SolZ            DM
SolZ auf die KSt 8 375,00
SolZ auf die KapSt 4 665,92
SolZ auf die ESt       666,55
Summe     13 707,47

Bezogen auf das Einkommen der GmbH vor St, das voll an den AE ausgeschüttet wurde, beträgt die Belastung mit SolZ insgesamt 2,74 %.

 

Tz. 32

Stand: EL 55 – ET: 10/2005

 

Beispiel 2 (GA über mehrere Stufen):

Die T-GmbH, deren 100%iger AE die M-GmbH ist, erzielt in 1998 ein zu versteuerndes Einkommen von 500 000 DM, das sie in voller Höhe an die M-GmbH ausschüttet (höchstmögliche Ausschüttung: 339 341 DM, s Tz 31 Beispiel 1). Die M-GmbH hat in 1998, für das ihr stlich die Dividende der T- GmbH zuzurechnen ist (phasengleiche Vereinnahmung, s § 20 EStG 1999 Tz 166–177), außerdem ein eigenes Einkommen von 200 000 DM erwirtschaftet. Sie schüttet in 1999für 1998 an ihren Alleingesellschafter A 350 000 DM aus.

Lösung:

 
a) Stliche Behandlung bei der T-GmbH
   

EK-Gliederung

EK 45
KSt
  DM DM DM
Bestand 01.01.1998 (unterstellt)   0  
Zu versteuerndes Einkommen 1998 500 000    
./. KSt 45 %  ./.  225 000   225 000,00
EK-Zugang 275 000   275 000  
./. SolZ (s u)    ./.      8 375  
Bestand 31.12.1998   266 625  
Nachrichtlich:      
Höchstmögliche GA      
(s Tz 31 Beispiel 1) 339 341 266 625  
Dafür Verwendung von EK 45  ./.  266 625    
KSt-Minderung    72 716    ./.    72 716,00
Festzusetzende KSt         152 284,00
Festzusetzender SolZ (5,5 % von 152 284 DM)           8 375,00
Auf die GA einzubehaltende Steuern:      
KapSt (25 % von 339 3...

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