Tz. 104
Stand: EL 54 – ET: 07/2005
Insoweit handelt es sich uE nicht um eine Ausschüttung, sondern um die Vorwegübertragung von Vermögen. Die KSt-Ausschüttungsbelastung ist vor In-Kraft-Treten des StSenkG nicht herzustellen. Nach In-Kraft-Treten des StSenkG sind die §§ 37 und 38 KStG nF während der 18-jährigen Übergangszeit und § 27 KStG nF nicht anzuwenden.
Ebenfalls hierzu s § 11 UmwStG nF Tz 47 unter d).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen