Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / bb2) § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB

Tz. 32 Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennbetrag bzw. dem rechnerischen Wert der Anteile ist bei Aufstellung der Bilanz mit frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen. Beim Verständnis der Vorschrift ist zu beachten, dass § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB nur noch regelt, wie der Erwerb eigener Anteile im folgenden Jahresabschluss auszuweisen ist. Die Vo...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / e) Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.106–.110)

Tz. 63 IAS 1.10(c) sieht die Eigenkapitalveränderungsrechnung als dritten selbständigen Be­standteil des Abschlusses vor. Sie ist auf die Periode des Geschäftsjahres bezogen und stellt sowohl die ergebniswirksamen als auch die ergebnisneutralen Veränderungen des Eigen­kapitals dar. Damit zeigt sie das Gesamtergebnis der Unternehmenstätigkeit und die Ein­lagen, Kapitalrückzah...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa2) Gezeichnetes Kapital, nicht eingeforderte ausstehende Einlagen und Kapitalrücklage

Tz. 289 Die einzelnen Elemente des Konzerneigenkapitalspiegels werden in DRS 22 den handelsrechtlichen Vorschriften folgend definiert. Der verwendete Begriff des gezeichneten Kapitals (DRS 22.26) entspricht § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB. Verschiedene Aktiengattungen sind entsprechend § 152 Abs. 1 Satz 2 AktG auch im Eigenkapitalspiegel gesondert auszuweisen.[497] Entsprechend § 27...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Fehlende Verpflichtung zur Untergliederung

Tz. 232 Das Mindestgliederungsschema des IAS 1.54 schreibt für den bilanziellen Ausweis des Eigenkapitals nachfolgende Posten verbindlich vor: "Nicht beherrschende Anteile, die im Eigenkapital dargestellt werden sollen" (IAS 1.54(q)) "Gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnen sind" (IAS 1.54(r)) Im Gegensatz zur sog. Guidance in Imple...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / gg) Wertminderungen und -aufholungen

Tz. 107 Für die Ermittlung von Wertminderungen für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sind gem. IAS 28.40 ff. Besonderheiten zu beachten. So ist für die Beurteilung der Frage, ob eine Wertminderung vorliegt, auf die Regelungen des IAS 39 bzw. IFRS 9 zurückzugreifen. Ist tatsächlich eine Wertminderung angezeigt, so hat die Bemessung der Höhe nach den Bestimmungen des I...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa3) Eigene Anteile

Tz. 290 Für die eigenen Anteile und Rückbeteiligungen der Tochterunternehmen sind nach DRS 22.29 wie zuvor nach DRS 7.11–.13 der Nennbetrag oder der rechnerische Wert entsprechend §§ 272 Abs. 1a, 298 Abs. 1 Satz 1 und 301 Abs. 4 HGB offen vom Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen (par value method).[500] Damit im Einklang stehen nunmehr die verbindlichen Schemata in Anlag...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / gg) Schlussfolgerung für PersGes und Genossenschaften

Tz. 202 Die h. M. kommt zu dem Schluss, dass dem gesetzlichen Regelstatut folgende PersGes in Deutschland regelmäßig Eigenkapital ausweisen dürfen.[407] Da die zugrunde liegenden rechtlichen Vorgaben jedoch weitgehend dispositiv sind und damit per Gesellschaftsvertrag von ihnen abgewichen werden kann, ist in der Praxis stets eine Einzelfallbetrachtung zur Beurteilung der Mög...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / a) Überblick

Tz. 401 Die Norm benennt Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB. Ihr Abs. 1 betrifft Ansatzverbote, wobei Nr. 1 und Nr. 2 nur klarstellende Funktion haben, weil die hier genannten Zahlungen schon nicht der (An-)Schaffung eines VGs dienen, Nr. 3 hingegen eine echte Ausnahme begründet (vgl. Tz. 411). Tz. 402 Abs. 2 enthält ein Wahlrecht zur Aktivierung ...mehr

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Kapitel 12: Anhangangaben / I. Checkliste für die Aufstellung des Anhangs nach HGB für den Einzelabschluss

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Kapitel 1: Einführung in di... / I. Grundlagen

Tz. 222 Formal besteht ein erster Unterschied in der Rechtsqualität der maßgeblichen Regelungen: Die HGB-Rechnungslegungsgrundsätze sind gesetzlicher Natur, die internationalen Standards werden vom IASB als einem privaten Gremium geschaffen. Darin liegt zunächst ein verfassungsrechtliches Problem, denn über den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 EStG erlangt ein privates auslä...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / aa3) Das Folgeproblem: true and fair view als Auslegungshilfe oder overriding principle

Tz. 32 Als Folgeproblem der h. M. stellt sich nach wie vor die Prinzipienfrage, ob § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB die Einzelvorschriften im Einzelfall überlagert (overriding principle)[57] oder nur Auslegungs- und Lückenschließungscharakter hat. Bereits der Wortlaut sorgt für die Unklarheit. Einerseits sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten; andererseits soll e...mehr

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Kapitel 11: Kapitalflussrec... / d) Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Tz. 30 Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist nach der direkten Methode zu ermitteln (DRS 21.24, .42). Er umfasst sämtliche Zahlungsvorgänge für den Erwerb oder die Herstellung und aus dem Verkauf von Anlagevermögen, inkl. nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungsauszahlungen sowie ausgewählte mit dem Anlagevermögen im Zusammenhang stehende zahlungswirksame Erfo...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / aa7) Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes

Tz. 43 Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Wegen der Vielzahl der mit einer Bewertung verbundenen Prognosen und dem Realisationsprinzip, das insbesondere den Ausweis erhöhter Grundstückswerte oder selbst geschaffener Immaterialgüter untersagt, wird nie ein der wirtschaftlichen Situation 1:1 en...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / aa4) Beispiele und Einzelfälle zur Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Tz. 35 Das Prinzip des true and fair view findet über § 252 Abs. 2 HGB bzw. § 246 Abs. 3 Satz 2 HGB bzw. § 265 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB Eingang in die Rechnungslegung. Die begründeten Ausnahmen von den Ansatz, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften können am Maßstab der Bilanzwahrheit gemessen werden. So kann im Lichte von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB über ein Abrücken vom ...mehr

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Kapitel 17: Prüfung / a) Prüfungspflicht für Jahresabschluss und Lagebericht (Abs. 1)

Tz. 8 Solange der Jahresabschluss eines prüfungspflichtigen Unternehmens (vgl. Tz. 2) nicht geprüft wurde, besteht eine Feststellungssperre, d. h., der Jahresabschluss kann nicht festgestellt werden. Mangels rechtlicher Grundlage (Feststellung) kann über die Ergebnisverwendung (§ 42a Abs. 2 GmbHG) nicht wirksam beschlossen werden und es entsteht kein Zahlungsanspruch der Ges...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / III. Synopse

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Kapitel 20: Haftung für feh... / aa) Schadensposten

Tz. 23 Ein typischer Fall liegt in den Kosten für die erneute Prüfung des JA. Die Kosten für die erneute Aufstellung des JA müssen ihm nicht auferlegt werden, weil eine neue Aufstellung sowieso nötig ist.[71] Das ist nur anders, wenn der JA zutreffend aufgestellt worden war und der Mangel allein aus dem Bereich des Prüfers stammt. So kann es sein, dass ein Abschlussprüfer ni...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / a) Überblick

Tz. 40 IAS 1 regelt die Darstellung des "Abschlusses" (presentation of financial sta­te­ments) nach IFRS und strukturiert dessen Grund­ele­men­te. IAS 1.9 definiert den Begriff des Abschlusses als eine strukturierte Ab­bildung der Ver­mögens-, Finanz- und Er­trags­lage und beschreibt seine Zielsetzung, Infor­mationen hierüber und über die Cashflows eines Unter­neh­mens berei...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / aa) Widerlegbare Assoziierungsvermutung

Tz. 32 Per definitionem stellt ein assoziiertes Unternehmen ein Unternehmen dar, auf das der Anteilseigner maßgeblichen Einfluss hat (IAS 28.3) und bei dem es sich nicht um ein Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen handelt. Maßgeblicher Einfluss ist als Möglichkeit zur Mitwirkung eines Anteilseigners bei den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen eines Beteiligungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ausnahme von der Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttungen im steuerfreien Bereich (§ 38 Abs 3 KStG)

4.1 Allgemeines Tz. 47 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 38 Abs 3 S 1 KStG wird die KSt nicht erhöht, soweit eine von der KSt befreite Kö Leistungen vornimmt an Nach dem S 3 des § 38 Abs 3 KStG gilt die vorstehende Ausnahmeregelung von der Pflicht zur KSt-Erhöhung nicht (Rückausnahme), soweit die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.1 Letztmalige Körperschaftsteuer-Minderung bei Ausschüttungen (§ 37 Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 105 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 37 Abs 4 S 4 KStG idF des SEStEG ist durch das JStG 2008 klarstellend geändert worden. Ua wurde der im SEStEG noch enthaltene falsche Stichtag "31.12.2006" durch den zutreffenden Stichtag "01.01.2007" ersetzt. Eine KSt-Minderung sowie eine NachSt nach Maßgabe des § 37 Abs 1 – 3 KStG kommen letztmals bei GA und bei als ausgeschüttet geltende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Nebeneinander von Minderung und Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 29 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch den Ausschluss der anderen Ausschüttungen (vGA) und sonstigen Leistungen von der KSt-Minderung wirkt § 37 Abs 2 KStG im Ergebnis wie eine Reihenfolgevorschrift für die Verwendung (s Tz 14). Sie verdrängt die Finanzierung dieser Auskehrungen auf die anderen "Finanzierungstöpfe", nämlich (in dieser Reihenfolge) auf das neutrale Vermögen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.2 Einzelfragen

Tz. 24/3 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 a) Unterlassene Pflichtprüfung Wenn bei einer anderen als einer kleinen Kap-Ges iSd § 267 Abs 1 HGB die zwingend vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses nicht vorliegt, kann gem § 316 Abs 1 S 2 HGB der Jahresabschluss nicht festgestellt werden (s Venrooy, GmbHR 2003, 125). Ein für ein Wj gefasster Gewinnverteilungs-Beschl ist in Folge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Zeitpunkt der Steuerbefreiung

Tz. 56 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 38 Abs 3 KStG betrifft den Fall der Ausschüttung von einer stfreien Kö an einen stfreien AE, äußert sich aber bei keiner der genannten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die St-Freistellung gegeben sein muss. So fehlt für die ausschüttende Kö die Aussage, ob es für die Anwendung des § 38 Abs 3 S 1 KStG darauf ankommt, ob die Kömehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 "Deckelung" der Körperschaftsteuer-Minderung nach Maßgabe der verbleibenden Übergangszeit (§ 37 Abs 2a Nr 2 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2a Nr 2 KStG ist bei oGA, die nach dem 31.12.2005 erfolgen, die KSt-Minderung auf den Betrag begrenzt, der auf das Wj der GA entfällt, wenn das auf den Schluss des vorangegangenen Wj festgestellte KSt-Guthaben gleichmäßig auf die einschl des Wj der GA verbleibenden Wj verteilt wird, für die nach § 37 Abs 2 S 3 KStG eine KSt-Mind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erstmalige und letztmalige ausschüttungsabhängige Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 43 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Frage, für welchen VZ erstmals eine KSt-Erhöhung nach § 38 KStG vorzunehmen ist, wird im KStG nicht direkt beantwortet; die Antwort lässt sich aber aus dem Zusammenhang entnehmen, in dem die Einzelregelungen stehen. Auf den Stichtag 31.12.2000 (bei abw Wj Schluss des letzten vor dem 01.01.2002 endenden Wj) ist letztmals nach § 47 Abs 1 S 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.6 Nachsteuer bei Bezügen mit Doppelverwendung

Tz. 73 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Erhält eine MG Dividenden, die bei der ausschüttenden TG gleichzeitig nach § 37 KStG eine KSt-Minderung auslösen und für die nach § 27 KStG das Einlagekonto als verwendet gilt (dazu s Tz 31 ff, weiter s § 27 KStG Tz 28/2), hat die ausschüttende Kö uE nach § 27 Abs 3 KStG ihren AE in der St-Besch insoweit nur die Verwendung des Einlagekontos z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Fortführung in § 32 Abs 2 Nr 2 (ab 2009: Nr 4) KStG idF des UntStFG

Tz. 46 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die zuvor beschriebene Regelung des § 50 Abs 2 Nr 2 KStG 1999 war zunächst – wegen des Wegfalls des Anrechnungsverfahrens an sich konsequenterweise – in § 32 Abs 2 KStG idF des StSenkG gestrichen worden. Dabei wurde übersehen, dass es zum Einen wegen der Anwendungsregeln des § 34 KStG nF auch nach dem 31.12.2000 noch Ausschüttungen unter dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.7 Anwendung der Differenzrechnung, wenn der ausschüttbare Gewinn negativ ist oder wenn er niedriger als der Bestand des EK 02 ist

Tz. 30 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wenn die erste in § 38 Abs 1 S 4 KStG genannte Vergleichsgröße (ausschüttbarer Gewinn) wegen nach dem Systemwechsel eingetretener Verluste niedriger ist als der im EK 02 ausgewiesene Bestand, ergibt sich eine Negativdifferenz. UE ist in diesem Fall nach dem Sinn und Zweck der Regelung der Differenzbetrag mit null anzusetzen mit dem Ergebnis, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Höhe der Körperschaftsteuer-Minderung (§ 37 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 1 und 2 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die (festzusetzende) KSt "um 1/6 der GA, die . . .". Damit löst sich das neue Recht von dem in § 28 Abs 6 S 1 KStG 1999 verankerten Grundsatz, wonach die KSt-Minderung mit als für die Ausschüttung verwendet gilt (s § 28 KStG 1999 Tz 74, 75). Im zeitlichen Anwendungsbereich des KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 1 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die festzusetzende KSt nur bei GA, die "in den folgenden Wj erfolgen und die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen". Anders als im früheren Recht ist es nicht mehr ges Voraussetzung dass die GA "für ein abgelaufenes Wj" erfolgen mus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.10 Sonderprobleme bei in 2001 gegründeten Kapitalgesellschaften

Tz. 46 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei einer in 2001 gegründeten Kö ist das KStG idF des StSenkG stets von ihrem Beginn an anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie ein mit dem Kj übereinstimmendes oder ein von dem Kj abw Wj hat. OGA für abgelaufene Wj von in 2001 neu gegründeten Kap-Ges fallen – unabhängig von der Art des Wj – sowohl bei der ausschüttenden Kap-Ges als auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen (§ 37 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 28 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Unter der Herrschaft des KStG 1999 wurden in organschaftlicher Zeit vorgenommene Mehrabführungen einer OG an den OT mit vororganschaftlicher Veranlassung (s R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995) stlich wie eine GA behandelt und konnten eine KSt-Minderung auslösen. Nachdem der BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) die Verw-Auff verworfen hat ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.5 Maßgeblichkeit des Eigenkapitals laut Steuerbilanz

Tz. 26 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Reg-Entw des § 38 Abs 1 KStG (s BT-Drs 14/2683, 82) definierte den in § 38 Abs 1 S 4 iVm § 27 Abs 1 S 4 KStG angesprochenen Unterschiedsbetrag zwischen dem ausschüttbaren Gewinn (EK lt St-Bil abz gezeichnetes Kap abz stliches Einlagekonto) und dem Bestand des EK 02 noch ausgehend von der H-Bil. In der beschlossenen Gesetzesfassung wird st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2 Die "Finanzierungsquellen" für eine Leistung

Tz. 15 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Frage, ob und in welchem Umfang die Kap-Ges eine GA vornehmen kann, richtet sich nach dem ausschüttbaren Vermögen lt H-Bil. Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr GA ist nur möglich bis zur Höhe des in der H-Bil ausgewiesenen Bil-Gewinns (s § 174 Abs 1 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Sollen in einem Vorjahr in Rücklagen eingestellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Keine Auswirkung der Abgeltungswirkung auf § 27 Abs 1 KStG 1999 (§ 50 Abs 2 Nr 2 KStG 1999)

Tz. 43 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 50 Abs 2 Nr 2 KStG 1999 war die KSt nicht abgegolten, soweit nach § 27 KStG 1999 die Ausschüttungsbelastung herzustellen war. Dies stellte sicher, dass bei Weiterschüttung der abzugstpfl Eink trotz § 50 Abs 1 KStG 1999 (jetzt § 32 Abs 1 KStG) bei der ausschüttenden Kö eine KSt-Erhöhung stattfinden durfte. Die nicht praxisrelevante Frag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Der Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrag (§ 38 Abs 5 KStG)

Tz. 65 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 38 Abs 5 S 1 KStG beträgt der KSt-Erhöhungsbetrag 3/100 des nach § 38 Abs 4 KStG festgestellten Endbestands des Teilbetrags EK02. Der Bescheid über die Schlussfeststellung ist Grundlagenbescheid für die Ermittlung des KSt-Erhöhungsbetrags nach § 38 Abs 5 KStG. Bei Entrichtung in einer Summe statt in zehn Jahresbeträgen wird nach § 38 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3 Die "Verwendungsreihenfolge"

Tz. 19 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Das KStG nF enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge (ebenso hierzu s Lang, DB 2002, 1793, 1795). Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben); des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei Verwendung von EK 02) und des § 27 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.4 Nachholung bzw Änderung eines Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/8 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 UE dürfen Gewinnverteilungsbeschl unter den gleichen Voraussetzungen nachgeholt (erstmals gefasst) werden, unter denen sie auch geändert werden können (dazu s Tz 24/9). Dh entgegen Stockmeyer (GmbHR 1980, 59, 63) muss ein erstmaliger Gewinnverteilungsbeschl auch in solchen Fällen nachträglich möglich sein, in denen der Gewinn eines Jahres z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Jährliche Fortschreibung und gesonderte Feststellung eines positiven Teilbetrags EK 02 (§ 38 Abs 1 S 1 und 2 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 1 S 1 KStG ist ein positiver Endbestand beim EK 02 iSd § 36 Abs 7 KStG auch zum Schluss der "folgenden" Wj fortzuschreiben und gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist während der 18-jährigen Übergangszeit zum Schluss jedes Wj vorzunehmen und nicht nur zum Schluss solcher Wj, in denen eine Ausschüttung erfolgt ist (s § 37 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Halten der Beteiligung in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in einem Betrieb gewerblicher Art (§ 38 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Ausnahme von der KSt-Erhöhung gem S 1 des § 38 Abs 3 KStG greift nach dessen S 3 nicht, soweit die Leistung auf Anteile entfällt, die der stfreie Ausschüttungsempfänger in einem stpfl wG oder die eine jur Pers d öff Rechts in einem BgA hält, dh soweit die Anteile zum jeweiligen BV gehören. Das ist der Fall, wenn die Beteiligung zum BV des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Der Veranlagungszeitraum, für den sich die Körperschaftsteuer mindert (§ 37 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 3 KStG mindert sich bei oGA und Vorabausschüttungen die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die GA erfolgt. Bedingt durch den Wegfall des kstlichen Anrechnungsverfahrens wurde im neuen Recht die in § 27 Abs 3 S 1 KStG 1999 enthaltene frühere Regelung, wonach sich die KSt für den VZ ändert, in dem das Wj endet, für das die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.7 Nachsteuer bei Veräußerung von Dividendenscheinen sowie bei der Abtretung von Dividendenansprüchen

Tz. 75 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Durch das UntStFG ist dem § 8b Abs 1 KStG ein S 2 angefügt worden. Danach erstreckt sich die St-Freiheit auch auf Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG sowie auf Einnahmen aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 2 EStG (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Jährliche Fortschreibung und gesonderte Feststellung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 2 S 4 und 5 KStG)

Tz. 47 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Für den Fall des kj-gleichen Wj sieht § 37 Abs 1 S 1 KStG auf den 31.12.2001 die erstmalige Ermittlung des KSt-Guthabens, aber nicht dessen gesonderte Feststellung vor. Eine gesonderte Feststellung des (verbleibenden) KSt-Guthabens sieht § 37 Abs 2 S 4 KStG erst ab dem Stichtag 31.12.2002 vor (zur Kritik s Tz 4). Nach § 37 Abs 2 S 4 KStG (weit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 38 KStG sieht – wenn man von der durch das JStG 2008 erfolgten Umstellung auf eine ratierliche KSt-Erhöhung (dazu s Tz 60 ff) absieht –, für die 18-jährige Übergangszeit die Weiterführung eines positiven Teilbetrags EK 02 und eine KSt-Erhöhung für den Fall der Finanzierung von Leistungen aus diesem Teilbetrag vor. Bei der Weiterausschüttung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.2 Summe der Leistungen

Tz. 22 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wie schon erläutert (s Tz 14), können nicht nur oGA für ein abgelaufenes Wj und Vorabausschüttungen für das lfde Wj zur KSt-Erhöhung nach § 38 KStG führen, sondern auch andere Ausschüttungen (insbes vGA) und auch sonstige Leistungen. Nach § 38 Abs 1 S 4 KStG ist wegen der Verringerung des EK 02 und uE auch für die KSt-Erhöhung auf die im Wj er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 12 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 1 S 3 KStG verringert sich "der Betrag" (des EK 02), soweit er als für Leistungen verwendet gilt. Die Regelung in Abs 1 S 3 wird durch die in Abs 2 S 2 (dazu s Tz 26) ergänzt. Danach verringert auch der KSt-Erhöhungsbetrag das EK 02. Der S 4 des § 38 Abs 1 KStG regelt im Wege einer ges Fiktion, ob und inwieweit das EK 02 als für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Das EK 02 wird abgeschafft, aber nicht für alle

Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das JStG 2008 vollzieht einen Schritt nach, der bereits im SEStEG fällig gewesen wäre. Es geht um die Abschaffung des Teilbetrags EK02 und der damit zusammenhängenden ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung. Für die große Masse der Unternehmen, soweit sie nicht ohnehin unter die Kleinbetragsregelung (s Tz 67) fallen, ist dieser Schritt jetzt zwi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke, Nochmals: Neue Fristen für G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 2 S 1 KStG erhöht sich die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die Leistungen erfolgen, um 3/7 des Betrags der Leistungen, für die ein Teilbetrag aus dem Endbetrag (des EK 02) iSd Abs 1 als verwendet gilt. Nach dem S 2 des § 38 Abs 2 KStG verringert die KSt-Erhöhung den Teilbetrag EK 02 bis zu dessen Verbrauch. Wegen der Fra...mehr