Hinsichtlich der laufenden Besteuerung erweist sich die GmbH als vorteilhaft, wenn längerfristig thesauriert werden soll. Bis zur Ausschüttung sind etwa Miet- und Pachterträge nur mit 15 % Körperschaftsteuer und Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktienverkäufen lediglich mit 5 % Körperschaftsteuer belastet; allerdings kommt bei Dividendenerträgen aus Streubesitz eine Gewerbesteuerbelastung hinzu.
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