Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Gebührenfreiheit und Kostenerstattungsausschluss (Abs. 9)

Rz. 176 Die Gebührenfreiheit ist auf das Antragsverfahren (Abs. 1) beschränkt. Für das Beschwerdeverfahren und das Verfahren der weiteren Beschwerde richten sich die Gebühren nach Nr. 1812 GKG-KostVerz., Nr. 1912 FamGKG-KostVerz. oder Nr. 19116 GNotKG-KostVerz. Rz. 177 Weder im Antrags- noch im Beschwerdeverfahren werden Kosten erstattet. Die Beschlüsse sollten deshalb keine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Höhe der Gebühr

Rz. 6 Ebenso wie nach bisherigem Recht findet eine Staffelung der Gebühren je nach Zuständigkeit des Gerichts statt. Der Anwalt erhält danach im Verfahren vor dem Amtsgericht im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Berechnungsformel

Rz. 11 Vereinfacht lässt sich dies mit folgender Formel ausdrücken: Gegenstandswert für den jeweiligen Anwalt = Vorzugehen ist in mehreren Schritten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliches Verfahren

Rz. 52 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren kommt die Anwendung der VV 5115 ebenfalls zum Zuge. Voraussetzung für die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115 ist, dass die anstehende Hauptverhandlung entbehrlich wird. Rz. 53 Wird das gerichtliche Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung nicht nur vorläufig eingestellt und wirkt der Anwalt daran mit, so erhält er die Zusätzlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beiordnung oder Bestellung vor Verbindung

Rz. 138 Ebenfalls kein Fall des Abs. 6 S. 3 liegt vor, wenn der Anwalt in den verbundenen Verfahren jeweils bereits zuvor bestellt oder beigeordnet worden war. Die Verbindung wirkt sich dann letztlich gar nicht mehr aus, da der Anwalt bereits in sämtlichen Verfahren mit entsprechender Rückwirkung bestellt bzw. beigeordnet war und entsprechende Ansprüche gegen die Landeskasse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Fremde Kosten

Rz. 60 Mitunter beauftragt ein Anwalt im Rahmen des Mandats dritte Personen, etwa einen Terminsvertreter, einen Rentenberater, einen Detektiv o.Ä. Legt der Anwalt diese Kosten vor und rechnet er sie anschließend mit dem Mandanten ab, ist zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Rechtsschutzversicherung

Rz. 26 Die Gebühr für ein Gutachten über die Aussichten eines Rechtsmittels ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert, soweit derjenige Anwalt beauftragt wird, der später das Rechtsmittel durchführen soll. Der Rechtsschutzversicherer kann seine Deckungsschutzzusage für das Rechtsmittelverfahren auch zunächst auf eine Begutachtung über die Erfolgs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 108 Ein weiteres Vorschussrecht in der Form des Entnahmerechts ergibt sich in Zwangsvollstreckungssachen. Hier können nach § 788 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. ZPO die Kosten der Vollstreckung zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben werden. Geschieht dies, so darf der Anwalt seine beigetriebene Vergütung entnehmen und vereinnahmen. Auch hier wird zum Teil angenommen, das Entna...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigung im gerichtlichen Verfahren

Rz. 4 Kommt es im Verfahren vor dem Amtsgericht zu einer solchen Einigung, so erhält der Anwalt nach VV 1000 i.V.m VV 4147 eine Gebühr i.H. der Verfahrensgebühr nach VV 4106 (zur genauen Berechnung siehe Rdn 14). Rz. 5 Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht erhält der Anwalt eine Gebühr i.H. der Verfahrensgebühr nach VV 4124 (zur genauen Berechnung siehe Rdn 14). Rz. 6 Im R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ab- oder Rücklieferung von Wertpapieren und Kostbarkeiten (Anm. Abs. 4)

Rz. 41 Die Hebegebühr fällt nach Anm. Abs. 4 auch dann an, wenn der Anwalt Wertpapiere oder Kostbarkeiten entgegennimmt und diese an den Auftraggeber oder Dritte ab- oder zurückliefert. Rz. 42 Unter Wertpapieren i.S.d. Anm. Abs. 4 sind Urkunden zu verstehen, die als Träger einer Forderung einen bestimmten Wert haben.[36] Rz. 43 Hauptanwendungsfall der Anm. Abs. 4 sind Schecks ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere nicht geregelte Anwendungsfälle

Rz. 123 Über den Wortlaut hinaus ist Abs. 2 auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 124 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gegen den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufhebung der Beiordnung

Rz. 47 Liegen wichtige Gründe für eine Entpflichtung des Anwalts vor, so kann das Gericht die Beiordnung aufheben (§ 48 Abs. 2 BRAO), auch wenn es weiterhin einer anwaltlichen Vertretung der Partei bedarf. Mit dem Aufhebungsbeschluss endet die Beiordnung und können weitere Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse nicht mehr entstehen. Wird ein neuer Anwalt beigeordnet, so w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verweisung auf andere Vorschriften (Abs. 1 S. 6)

Rz. 23 Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 verweist. Rz. 24 Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 erteilt worden, dann gelten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zeitpunkt der Beurteilung

Rz. 10 Ob eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung objektiv erforderlich ist, beurteilt sich allerdings aus der Sicht einer verständigen Partei im Zeitpunkt der kostenauslösenden Handlung.[19] Reisekosten zu Gerichtsterminen sind stets erforderlich.[20] Das Risiko einer Terminsabwesenheit hat weder die Partei noch der beigeordnete Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Auslagen nach § 670 BGB

Rz. 138 Ob neben den Auslagen auch sonstige Aufwendungen, insbesondere für vorgelegte Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten oder für vorgeschossene Kosten an Sachverständige etc., festgesetzt werden konnten, war zur BRAGO umstritten. Ein Teil der Rspr. berief sich auf den Wortlaut des § 19 Abs. 1 S. 1 BRAGO, wonach nur die "gesetzliche Vergütung", also die nach der damalige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattungspflicht des Auftraggebers

Rz. 11 Bei der Umsetzung der Erstattungspflicht ergab sich die Schwierigkeit, dass einerseits § 22 Abs. 2 S. 1; § 23 Abs. 1 i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG, § 30 Abs. 2 FamGKG und § 35 Abs. 2, 1. Alt. GNotKG auf den Gegenstandswert abstellen, während es im Rahmen der Haftpflichtversicherung auf das Haftungsrisiko ankommt. Gegenstandswert und Haftungsrisiko müssen aber nicht übereinst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 2508 erhält der Anwalt eine weitere Gebühr, wenn die Tätigkeit des Anwalts nach VV 2501 ff. zu einer Einigung (VV 1000) oder einer Erledigung der Rechtssache (VV 1002) geführt hat. Die Gebühr nach VV 2508 erhält der Anwalt gesondert neben den Gebühren nach VV 2501 ff. Die Höhe der Gebühr beläuft sich für eine Einigung oder Erledigung einheitlich auf 165 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Vergütung (§ 50)

Rz. 8 Mit Abs. 6 hat der Gesetzgeber dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ein wirksames Instrument an die Hand gegeben, das zum Erlöschen des Anspruchs des Anwalts gegen die Staatskasse führen kann. Allerdings betrifft es nur die Festsetzung einer weiteren Vergütung (§ 50), also der Differenz zwischen der erhaltenen Grundvergütung des im Wege der PKH beigeordneten Anwalts ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Kostenerstattung

Rz. 22 Die Kosten für eine Begutachtung über die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.[8] Rz. 23 Die Frage der Erstattungspflicht stellt sich ohnehin nicht, wenn der begutachtende Anwalt mit der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens beauftragt worden ist, da dann infolge der Anrechnung – abgesehen von der zweiten Postentgeltpauschale...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erlass eines zweiten Versäumnisurteils

Rz. 20 Ob der Ermäßigungstatbestand von VV 3105 auch auf ein zweites Versäumnisurteil Anwendung findet, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits den Verhandlungstermin wahrgenommen hat, in welchem das erste Versäumnisurteil erwirkt wurde, war umstritten. Nach einer Ansicht [21] ist im Wortlaut von VV 3105 das Wort "eines" nicht als Zahlwort, sondern als qualitative Beschre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Andere Angelegenheiten

Rz. 67 Abs. 5 S. 1 trifft eine generelle Regelung für den Vergütungsanspruch des Anwalts gegenüber der Staatskasse, wenn sowohl ein Hauptsacheverfahren als auch begleitend dazu eine andere Angelegenheit, insbesondere ein "Nebenverfahren" anhängig ist. Erfasst von Abs. 5 ist die Tätigkeit in einer anderen (nicht in Abs. 2–4 genannten) Angelegenheit, die mit dem (zugehörigen) ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Dieselbe Angelegenheit: Prozessverfahren und erstinstanzliches Musterverfahren

Rz. 120 Nach § 16 Nr. 13 bilden das Prozessverfahren und das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem KapMuG dieselbe Angelegenheit. Nach § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in dieser Angelegenheit nur einmal fordern. Hat der Rechtsanwalt Gebühren bereits im Ausgangverfahren erhalten, stehen sie ihm im Musterverfahren nicht erneut zu. Die Verfahrensgebühr wird in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Auftraggeber

Rz. 92 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die entstehenden Betragsrahmengebühren ebenfalls nur einmal (§ 7 Abs. 1). Nach VV 1008 erhöht sich bei Betragsrahmengebühren aber bei einer anfallenden Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jeden weiteren Auftraggeber der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %. Mehrere Erhöhungen dürfen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr vor Rechtshängigkeit

Rz. 28 Die Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 kann entsprechend den vorstehenden Ausführungen auch schon vor Rechtshängigkeit, d.h. vor Zustellung der Klage, entstehen, wenn dem Anwalt Prozessauftrag erteilt wird und er in Wahrnehmung dieses Auftrags eine Tätigkeit (z.B. Informationsbeschaffung) durchführt. Kommt es in der Folgezeit nicht mehr zur Rechtshängigkeit der Klage, dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Übereinstimmende Erledigungserklärungen erstmals im Termin

Rz. 186 Bei übereinstimmender Erledigungserklärung reduziert sich der Streitwert erst, wenn beide Erklärungen dem Gericht vorliegen, denn erst dann ist die Erledigungserklärung wirksam. Erfolgt die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung, entsteht die Terminsgebühr nach dem vollen Streitwert der Hauptsache, da ein Termin wahrge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fälligkeit

Rz. 13 Fällig wird der Anspruch des beigeordneten Anwalts, sobald eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht (§ 8 Abs. 1 S. 2). Sobald eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, kann der beigeordnete Rechtsanwalt seinen Gebührenanspruch gegen den Antragsgegner geltend machen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Endet der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat, so erhält er nach Nr. 1 nur eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8. Die Einschränkung des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei höherem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 98 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen höheren Wert, wird die Terminsgebühr des Mahnverfahrens gemäß Anm. Abs. 4 zu VV 3104 nur insoweit angerechnet, als sie tatsächlich angefallen ist, soweit sich also seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken. Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 100 Für die in Abs. 3 geregelte Terminsgebühr kommt es nicht darauf an, ob in dem Termin ein Antrag gestellt oder der Sachverhalt erörtert wird.[114] Es reicht vielmehr aus, dass der Rechtsanwalt einen Termin wahrnimmt. Unbeachtlich ist ferner, ob eine streitige oder unstreitige Verhandlung bzw. eine einseitige oder zweiseitige Erörterung vorliegen. Schließlich kann die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Regelung der VV 4142 ist anwendbar, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf eine der vorgenannten Maßnahmen bezieht. Es sind dies die Fälle:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Herbeiführung der Schlussabrechnung

Rz. 23 Wird der beigeordnete oder bestellte Anwalt nicht mehr abschließend im Verfahren nach § 55 tätig (vgl. § 45 Rdn 59), kann die Staatskasse auch von sich aus eine Rückfestsetzung betreiben. Die Staatskasse darf die Schlussrechnung unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 3 fordern. Stellt der Rechtsanwalt keinen abschließenden Festsetzungsantrag, darf der Urkundsbeamte die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ii) Rechtsnachfolge

Rz. 65 Nach Abtretung des Vergütungsanspruchs an einen anderen Rechtsanwalt müssen sich beide Anwälte zu erhaltenen Zahlungen erklären. Das gilt entsprechend bei wirksamer Abtretung an einen Nicht-Rechtsanwalt wie beispielsweise eine Abrechnungsstelle (siehe dazu Rdn 25 ff.).mehr

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Anhang VII. Steuerliche Anforderungen an eine Rechnung

Rz. 1 Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gegenüber einem Unternehmer ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht des Mandatsvertrages, da dieser die ordentliche Rechnung in der Regel für den Vorsteuerabzug benötigt. Dem Mandanten kommt bis zur ordnungsgemäßen Ausstellung einer Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht bezogen auf den gesamten (Brutto-)Rechnungsbetrag zu.[1] D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertrag

Rz. 6 Grundlage für den Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts können sein Das RVG regelt bei einem auf Vertrag beruhenden Vergütungsanspruch grds. nur die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts und setzt damit das Bestehen eines sich i.d.R. nach bürgerlichem Recht bestimmenden Vergü...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Dokumentenpauschale, VV 7000

Rz. 40 Der Rechtsanwalt erhält im Rahmen von Beratungshilfe auch die Dokumentenpauschale VV 7000 vergütet. Die Dokumentenpauschale kann insbesondere berechtigt sein, wenn der Anwalt Kopien oder Ausdrucke aus einer Gerichtsakte (bzw. Akte der Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde) fertigen muss (vgl. VV 7000 Nr. 1), soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltung von § 91 Abs. 2 ZPO

Rz. 575 Im Rahmen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit kann sich die Frage stellen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu der konkreten Maßnahme notwendig war (z.B. Zahlungsaufforderung, Gerichtsvollzieherauftrag, Hebegebühr). Zutreffend geht die wohl h.M.[616] davon aus, dass die Kosten für einen mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalt gr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fälle des Abs. 3 S. 2, 3

Rz. 64 Hat zuerst ein Gericht des Bundes und sodann ein Gericht des Landes den Rechtsanwalt bestellt oder beigeordnet, zahlt die Bundeskasse die Vergütung, die der Rechtsanwalt während der Dauer der Bestellung oder Beiordnung durch das Gericht des Bundes verdient hat, die Landeskasse die dem Rechtsanwalt darüber hinaus zustehende Vergütung. Dies gilt entsprechend, wenn zuers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anwaltsmediator

Rz. 143 Ein Rechtsanwalt darf sich unter den Voraussetzungen des § 7a BORA zugleich als Mediator bezeichnen. Nach § 34 Abs. 1 soll der Rechtsanwalt für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Mediation ist eine typisch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Folge der Verletzung der Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 79 Verschweigt der Rechtsanwalt eine erhaltene Zahlung bei der Antragstellung (Abs. 5 S. 2, 3) oder eine danach erhaltene Zahlung (Abs. 5 S. 4), bedeutet das nicht, dass diese Zahlungen ohne Beachtung von § 58 Abs. 2, 3 uneingeschränkt anzurechnen sind. Eine Anrechnung und Rückforderung kann daher nicht allein wegen eines unlauteren Verhaltens des beigeordneten oder best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verbraucherberatung (§ 34 Abs. 1 S. 3)

Rz. 73 Hat der Rechtsanwalt für seine Beratung keine Gebührenvereinbarung getroffen, bestimmt sich gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 seine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. S. 3 dieser Vorschrift kappt den Vergütungsanspruch gegenüber einem Verbraucher bei 250 EUR; die Vergütung für die Erstberatung darf 190 EUR nicht übersteigen. Abs. 1 ist in beiden Fällen anwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Terminsteilnahme

Rz. 30 Ausreichend für das Entstehen der Gebühr ist die Teilnahme des Rechtsanwalts am Termin. Er muss nicht verhandeln, insbesondere keine Anträge stellen oder sich aktiv an Erörterungen beteiligen. Der Anwalt muss auch nicht bis zum Ende des Termins anwesend sein. Rz. 31 Ob der Verfolgte im Termin anwesend ist, ist unerheblich. Der Anwalt erhält die Terminsgebühr also auch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 4118–4119

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kein Einverständnis des Auftraggebers

Rz. 47 Der Rechtsanwalt kann eine Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a verlangen, ohne dass es darauf ankommt, dass der Auftraggeber hierzu sein Einverständnis erklärt hat. Erforderlich ist lediglich, dass das Anfertigen von Kopien oder Ausdrucken zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war. Insoweit besteht ein Ermessensspielraum des Anwalts. Darauf, ob dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kein Vordruckzwang

Rz. 37 In Abschnitt A Nr. 1.1 der bundeseinheitlichen Ausführungsvorschriften über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung VwV Vergütungsfestsetzung ist ausdrücklich bestimmt, dass beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte nicht verpflichtet sind, die Festsetzung mit den amtlichen Vordrucken zu beantragen (vgl. Rdn 2).[76] Formlos oder mithilfe von E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 108 Die Verjährung der anwaltlichen Vergütung ist nicht unmittelbar im RVG geregelt, sondern im BGB (Ausnahme: Hemmung nach Abs. 2). Mittelbar stützt sich die Verjährung jedoch auf Abs. 1, da der Beginn des Ablaufs der Verjährungsfrist vom Eintritt der Fälligkeit abhängig ist. Nach Ablauf der Verjährungsfrist steht dem Auftraggeber die Einrede der Verjährung zu, so dass ...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / II. Vorschuss

Rz. 49 Zu beachten ist, dass auch im Rahmen der Rechtsschutzversicherung ein Anspruch auf Vorschuss besteht, der unbedingt geltend gemacht werden sollte, da damit insbesondere nachträgliche Abrechnungsprobleme vermieden werden können. Rz. 50 Dem Anwalt steht ein Vorschuss in Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren zu. Dazu gehören alle Gebühren, die bei gewöhnlichem Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erledigung der Hauptsache nach Antragstellung

Rz. 10 Kündigt der Anwalt des Gegners schriftsätzlich einen Sachantrag an, wird dann jedoch die Hauptsache in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt, erhält er die volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr. Die volle Gebühr wird selbst dann verdient, wenn beide Parteien schriftsätzlich die Erledigung der Hauptsache ankündigen, da die Parteien trotz der a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verjährung

Rz. 82 Faktisch ist der Festsetzungsantrag nach Abs. 1 allerdings befristet durch die Verjährungsregelung. Auch die zivilrechtlichen Ansprüche von Rechtsanwälten wegen ihrer Gebühren und Auslagen verjähren gem. § 195 BGB in drei Jahren. Die Verjährungsfrist des Privatrechts gilt ebenso für den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts gegen die Staatskasse...mehr