Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung auf die Geschäftsgebühr

Rz. 89 Ist der Anwalt in mehreren Verfahrensabschnitten tätig, so erhält er auch in Verfahren nach der WBO jeweils eine gesonderte Geschäftsgebühr (§ 17 Nr. 1a). Allerdings muss er sich auch hier die erste Geschäftsgebühr nach Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 1 hälftig auf die zweite Geschäftsgebühr anrechnen lassen, höchstens jedoch mit 207 EUR (Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 2). Dafür ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sonstige Gebühren

Rz. 20 Da die Geschäftsgebühr das gesamte Verfahren abdeckt, fällt folglich keine zusätzliche Terminsgebühr für eine Teilnahme an einer Güteverhandlung oder einem anderen Termin an,[31] zumal eine Terminsgebühr im Rahmen von Tätigkeiten nach Teil 2 ohnehin nicht entstehen kann. Rz. 21 Neben der Geschäftsgebühr kann der Anwalt eine Einigungsgebühr nach VV 1000 ff. verdienen. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zahlungen eines mitvertretenen Nebenklägers

Rz. 68 Zahlungen eines mitvertretenen Nebenklägers sind grundsätzlich anzurechnen, da auch diese Personen Dritte i.S.d. Abs. 3 S. 1 sind (siehe Rdn 51). Eine Anrechnung kommt aber nur insoweit in Betracht, als der mitvertretene Nebenkläger nicht ausschließlich auf seine eigene Schuld, sondern auf die Gesamtschuld zahlt. Rz. 69 Den Fall der Zahlung eines Mitangeklagten dürfte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 158 Im Verfahren vor dem BGH kann einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt oder Patentanwalt beigeordnet werden (§§ 129 ff. PatG); in den Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH kommt allerdings nur die Beiordnung eines dort zugelassenen Anwalts in Betracht. Die Vergütung aus der Staatskasse richtet sich für beide nach den §§ 129 ff. Hat das Gericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Einigungsgebühr, VV 1000, 1003, 1004; VV 1005, 1006

Rz. 92 Die Einigungsgebühr erhält der Verfahrensbevollmächtigte, wenn eine Einigung zustande kommt und er daran mitgewirkt hat.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Aufhebung der Prozesskostenhilfe (§ 124 ZPO)

Rz. 25 Wird die Prozesskostenhilfe gem. § 124 ZPO aufgehoben, kann die Staatskasse ohne die Beschränkungen des § 122 Abs. 1 ZPO die auf sie übergegangenen Ansprüche des beigeordneten Anwalts gegen die Partei geltend machen.[27] Ziel der Aufhebung der Prozesskostenhilfe ist damit, der Staatskasse den Rückgriff gegen den Berechtigten auf Erstattung der geleisteten Prozesskoste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 169 Soweit Versicherungsschutz besteht (siehe VV Vorb. 4 Rdn 132 ff.), sind die Gebühren nach Anm. Abs. 1 stets vom Versicherungsschutz umfasst. Der Rechtsschutzversicherer ist auch verpflichtet, die Zusätzlichen Gebühren nach Anm. Abs. 1 zu übernehmen. Hierüber entsteht in der Praxis häufig Streit, da die Rechtsschutzversicherer versuchen, an dieser Stelle Kosten zu spa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 11 In schiedsrichterlichen Verfahren entstehen Wertgebühren, sodass Teil 3 Abschnitt 1 zunächst nur insoweit anwendbar ist, als sich die Gebührenregelungen nicht auf Betragsrahmengebühren beziehen. Anwendbar sind über § 36 Abs. 1 Nr. 1 daher Die Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 mit einem Gebührensatz von 1,3 entsteht – wie auch sonst (zu den weite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mehrere Gläubiger im Verteilungsverfahren

Rz. 28 Entsprechendes gilt für die Vertretung mehrerer Gläubiger im Verteilungsverfahren. Hier wie auch sonst ist richtigerweise danach zu differenzieren, ob der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist oder nicht. Beispiel 1: A und B haben eine Pfändung ausbringen lassen aufgrund einer titulierten Forderung, die ihnen als Gesamtgläubiger zusteht. Vertritt der Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bedeutung

Rz. 57 Ein frei von Einwendungen bestehender Zahlungsanspruch lässt sich gleichwohl nicht durchsetzen, wenn und soweit der Schuldner berechtigt ist, dessen Erfüllung zu verweigern. Während dieser Gesichtspunkt im allgemeinen Schuldrecht eine erhebliche Rolle spielt, hat er bei dem gesetzlichen Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse nur eine untergeordnete Bedeu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung

Rz. 81 Förderung bedeutet auch hier nicht Ursächlichkeit, sondern lediglich eine mitwirkende, begleitende Tätigkeit, die wiederum vermutet wird (Anm. Abs. 2). Es ist danach nicht erforderlich, dass der Verteidiger selbst die Rücknahme des Einspruchs erklärt. Es genügt, wenn der Mandant den Einspruch zurücknimmt, solange der Anwalt daran mitgewirkt hat, etwa weil er dazu gera...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 5. Einstweiliges Anordnungsverfahren und späteres Abänderungs- und Aufhebungsverfahren

Rz. 228 Wird nachträglich die Abänderung einer nach § 17 Nr. 4 Buchst. c) ergangenen Entscheidung beantragt, handelt es sich zwar auch gegenüber der Hauptsache um eine selbstständige Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d). Ein Verfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. c) und ein Abänderungsverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. d) stellen jedoch nach § 16 Nr. 5 nur eine Angelegenheit dar. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Durchsetzung

Rz. 81 Ein Vorschuss ist nicht nach § 11 festsetzbar. Zwar handelt es sich auch insoweit um die gesetzliche Vergütung des Anwalts. Ein Festsetzungsantrag ist nach § 11 Abs. 2 S. 1 jedoch erst zulässig, wenn die Vergütung fällig und nach § 10 abgerechnet ist. Rz. 82 Ein Vorschuss kann klageweise geltend gemacht werden. Dies ist zwar nach überwiegender Auffassung berufswidrig,[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Bestimmung durch eine Vertragspartei (§ 4 Abs. 3 S. 2)

Rz. 37 Soll die Bestimmung der Höhe der Vergütung einem Vertragspartner überlassen bleiben, gilt die gesetzliche Vergütung als vereinbart. Rz. 38 Einen solchen Verstoß nimmt der BGH bereits dann an, wenn sich der Anwalt ein Wahlrecht einräumen lässt, ob er bestimmte Tätigkeiten konkret oder pauschal abrechnet (hier Sekretariatskosten nach Pauschalbetrag oder tatsächlich angef...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Berechnung der eigenartigen Gesamtschuld und der alleinigen Haftung

Rz. 52 Die Berechnung dieser eigenartigen Gesamtschuld hängt davon ab, ob der Rechtsanwalt für die mehreren Auftraggeber wegen desselben oder wegen verschiedener Gegenstände tätig ist. aa) Derselbe Gegenstand und zwei Auftraggeber Rz. 53 Beispiel 1 (Anwalt vertritt zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für seine beiden Auftraggeber A und B einen Anspruch i.H.v. 5.000 EUR ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kündigung

Rz. 25 Streitig ist, wie es sich bei dem Auftrag an den Anwalt verhält, lediglich eine Kündigung zu erklären. Verschiedentlich wird angenommen, sie falle unter Abs. 1 S. 2, weil sie Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs sei, etwa einer Räumungsklage gegen den Mieter.[16] Diese Auffassung berücksichtigt nicht die Fassungsänderung des in § 23 Abs. 1 S. 3 übernomme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeine Geschäftskosten (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeinen Geschäftskosten können nicht auf den Auftraggeber abgewälzt werden. Diese Kosten muss der Anwalt vielmehr selbst tragen. Sie sind nach Abs. 1 S. 1 durch die jeweiligen Gebühren mit abgegolten. Rz. 8 Zu den allgemeinen Geschäftskosten zählen insbesondere die Aufwendungen für die Unterhaltung des Geschäftsbetriebes wie Miete, Gehälter und Sozialabgaben der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Inanspruchnahme des Vertretenen

Rz. 15 Ist der Anwalt des Beschuldigten gerichtlich bestellt oder beigeordnet, kann er unter den Voraussetzungen des § 52 den Vertretenen unmittelbar in Anspruch nehmen. Rz. 16 Ist der Anwalt dem Verletzten im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet, kann er diesen unter den Voraussetzungen des § 53 in Anspruch nehmen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Mehrere Verstöße

Rz. 271 Hat der Schuldner mehrfach Verstöße begangen, bevor eine Entscheidung des Gerichts ergangen ist, und werden wegen dieser mehrfachen Verstöße mehrere Verfahren eingeleitet oder ein bereits eingeleitetes Verfahren hinsichtlich der weiteren Verstöße erweitert, so gilt Folgendes: Abzustellen ist darauf, dass gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 14 für "jede Verurteilung" die Gebühren er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen

Rz. 147 Neben der Gebühr der VV 3400 erhält der übersendende Anwalt auch Ersatz seiner Auslagen nach den VV 7002, insbesondere Dokumentenpauschalen (VV 7000). Da er die Handakten übersenden muss, fallen auch Post- und Telekommunikationsentgelte an, die der Anwalt wahlweise konkret nach VV 7001 oder pauschal nach VV 7002 berechnen kann.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Auslagen

Rz. 19 Da es sich beim selbstständigen Räumungsfristverfahren nach VV 3334 um eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 handelt, erhält der Anwalt auch Ersatz seiner Auslagen, insbesondere eine gesonderte Postentgeltpauschale nach VV 7002 (siehe VV 7001–7002 Rdn 35).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 20 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf Abs. 1 S. 1 nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des Abs. 1 S. 3 und S. 5 mit der Ausnahme in Abs. 1 S. 4.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3210

Gesetzestext Rz. 1 Die Terminsgebühr beträgt im Revisionsverfahren 1,5. Hier ist eine Staffelung, je n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 38 Anders als in der Zwangsversteigerung (Anm. Nr. 1, 2 zu VV 3311) richtet sich die Vergütung des Anwalts danach, wen er vertritt: Ist es der Antragsteller, so finden Anm. Nr. 3 und 4 zu VV 3311 Anwendung. Vertritt der Anwalt einen sonstigen Beteiligten, gilt Anm. Nr. 5 zu VV 3311. Die Regelung für den Gegenstandswert findet sich in § 27 .mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 75 Der Vorschuss unterliegt der Umsatzsteuer, soweit die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist[41] (im Einzelnen siehe VV 7008 Rdn 46). Soweit der Anwalt Umsatzsteuer abführen muss, kann er diese auch nach VV 7008 auf den Vorschuss berechnen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begrenzung bei mehreren Einzelaufträgen

Rz. 26 Soweit der Anwalt den Auftrag zu mehreren Einzeltätigkeiten erhalten hat, kann er insgesamt nicht mehr an Gebühren erhalten, als wenn er von vornherein mit der Gesamtvertretung beauftragt worden wäre. Hier ist jeweils als Höchstgrenze diejenige Vergütung zu beachten, die der Verteidiger oder der Beistand oder Vertreter eines Neben- oder Privatklägers oder eines sonsti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 5113)

Rz. 7 Für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 5113. Rz. 8 Eine entsprechende Anwendung auf andere Verfahren, wie z.B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zulässig.[2] Rz. 9 Die Verfahrensgebühr ist eine Pauschalgebühr, die sämtliche Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren abdeckt (VV Vorb. 5.1 Abs. 2), einschließ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 5115 f.

Rz. 1 Ebenso wie in Strafsachen kann der Anwalt auch in Bußgeldsachen zusätzliche Gebühren verdienen. In Bußgeldsachen sind zwei zusätzliche Gebühren geregelt, nämlichmehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Rat oder Auskunft

Rz. 37 Erteilt der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe lediglich einen Rat (Beratung) oder eine Auskunft, so wird es in der Regel an Telekommunikationsauslagen fehlen, es sei denn, der Anwalt ruft den Ratsuchenden an und gewährt die Beratung telefonisch oder das Beratungsergebnis wird schriftlich zusammengefasst und dem Auftraggeber zugeschickt.[29] Es reicht aus, wenn nur e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. PKH mit Zahlungsbestimmung

Rz. 160 Bei der weiteren Vergütung gem. § 50 geht es um einen besonderen Vergütungsanspruch, der nur dem Anwalt zustehen kann, der im Wege der PKH (auch in Strafsachen als Vertreter der Nebenklage oder der Privatklage) oder VKH in Familiensachen (§ 12) beigeordnet worden ist. Ob ein Anspruch auf weitere Vergütung besteht und wie dieser geltend gemacht wird, regelt § 50. Demg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Festgebühren

Rz. 74 Bei Festgebühren, wie sie etwa in der Beratungshilfe oder i.d.R. in Strafsachen für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt anfallen (VV 2500 ff., VV 4100 ff.), besteht keinerlei Möglichkeit, den Gegenstandswert gebührenbestimmend zu berücksichtigen. Die Zusammenrechnung der Werte verschiedener Gegenstände (§ 22 Abs. 1) lässt die Festgebühr unveränd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bewilligungsbeschluss

Rz. 11 Ausgangspunkt der Betrachtung, für welche Interessenwahrnehmung des Anwalts zugunsten der bedürftigen Partei die Staatskasse aufzukommen hat, ist der Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Dieser ist für das Festsetzungsverfahren (§ 55) bindend (§ 55 Rdn 155), auch wenn die Bewilligung überhaupt nicht hätte beschlossen werden dürfen[13] oder wenn die D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Häufung von identischen Gegenständen (Trennung/Verbindung)

Rz. 56 Soll der Anwalt verschiedene Rechtsfolgen durchsetzen oder abwehren, ergibt sich daraus ohne Weiteres eine Vielzahl von Gegenständen. Unterscheiden sich jedoch die vertretenen Rechtspositionen sachlich nicht voneinander, stellt sich die Frage, ob sie nur gleichartig – d.h. zwar äußerlich gleich, aber inhaltlich verschieden – oder identisch sind. Letzteres trifft einzi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Der Gegenstand der nachfolgenden Angelegenheit ist umfangreicher

Rz. 67 Ist der Gegenstand des nachfolgenden Verfahrens umfangreicher, wird dennoch nur die Gebühr aus dem geringeren Wert angerechnet, da der Anwalt nur insoweit vorher tätig war. Beispiel: Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000 EUR geltend. Die Sache ist umfangreich und schwierig. Der Schuldner zahlt nicht. Der Anwalt erhebt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Auftrag; Abgrenzung zur Beratung

Rz. 47 Bei der Übernahme des Mandats sollte sich der Anwalt unbedingt versichern, dass der Auftrag des Mandanten auf die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens gerichtet ist. Die Unterscheidung zwischen gutachtlicher und beratender Tätigkeit ist bereits mit Blick auf die Anrechnungsvorschrift des Abs. 2 von großer Bedeutung. Sie gilt nur für die Beratung, nicht aber für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 76 Vertritt der Anwalt zunächst mehrere Auftraggeber gesondert, kommt es dann aber zu einer einheitlichen nachfolgenden Angelegenheit, sind alle Gebühren anzurechnen, nach Abs. 2 jedoch nicht mehr als eine Gebühr aus dem Gesamtwert, berechnet nach dem höchsten anzurechnenden Gebührensatz.[29] Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, für den Mandanten A eine angebliche Forde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 241 Nach Abs. 4 ist es – soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt – ohne Einfluss, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endet, bevor die Angelegenheit erledigt ist. Diese Vorschrift zieht damit die Konsequenz aus dem Pauschalcharakter der Gebühren (Abs. 1, Abs. 2). Ebenso wie eine Gebühr mit der ersten Tätigkeit entsteht, entfällt sie nicht, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anfechtbarkeit

Rz. 61 Die Entscheidung ist unanfechtbar, weil eine Beschwerde im RVG nicht vorgesehen ist. Das gilt sowohl für die Ablehnung der Feststellungsentscheidung als auch für die positive Entscheidung und auch für die Staatskasse.[108] Für die Anerkennung einer außerordentlichen Beschwerde zum Schutz der Partei[109] besteht kein Anlass, obwohl aus ihrer Sicht ein ablehnender Beschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beschluss über die Anrechnung nachträglicher Zahlungen

Rz. 30 Soweit im Verfahren nach §§ 58 Abs. 3, 55 ein Beschluss darüber ergeht, dass der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt nachträgliche Zahlungen anzurechnen und zurückzuzahlen hat, kann der Anwalt den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, da er insoweit beschwert ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Berechnung der ersten 50 abzurechnenden Seiten bei Zusammentreffen von Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c

Rz. 183 Fallen nach verschiedenen Buchstaben von VV 7000 mehr als 50 abzurechnende Seiten an, ist nur bis 50 Seiten insgesamt die höhere Dokumentenpauschale geschuldet, nicht für je 50 Seiten je einzelnen Buchstaben. Beispiel: Der Anwalt fertigt 130 Seiten Kopien zur Zustellung an weitere Beteiligte (Nr. 1 Buchst. b) und 140 Seiten Kopien zur Unterrichtung des Auftraggebers ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 43 Obwohl es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt, richtet sich die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts (VV Vorb. 3 Abs. 2) nicht nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach den VV 3100, 3101 – 1,3/0,8 Gebühr). Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich vielmehr – mit Ausnahme der Verfahren vor dem FG – nach VV 3300 (1,6/1,1), die zu diesem Zweck eingeführt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass ein Rechtsanwalt, der nach den §§ 57, 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellt wird, ebenso behandelt wird wie ein nach § 138 FamFG oder § 67a VwGO beigeordneter Anwalt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Vorschuss/Abschlag (Abs. 1 S. 5)

Rz. 119 Ein Vorschuss auf die Pauschvergütung war bislang gesetzlich nicht vorgesehen. Die Zahlung eines Vorschusses ist an sich auch nicht möglich, weil sowohl die Frage, ob überhaupt eine Pauschvergütung zu bewilligen ist, als auch die Frage, in welcher Höhe dem Anwalt eine Pauschvergütung zusteht, erst beantwortet werden kann, wenn das Verfahren, zumindest der Verfahrensa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Innerer Zusammenhang

Rz. 37 Soweit der Anwalt lediglich hinsichtlich eines Gegenstands beauftragt ist, ist ein innerer Zusammenhang immer gegeben. Wird er hinsichtlich mehrerer Gegenstände beauftragt, müssen diese einem einheitlichen Lebensvorgang entstammen und im Falle der gerichtlichen Durchsetzung in einem Verfahren gleichzeitig verfolgt werden können. Beispiel 1: Mehrere Geschädigte aus ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Mehrere Personen als Auftraggeber

Rz. 43 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöhen sich sowohl die Verfahrensgebühr nach VV 3307 als auch die nach VV 3100 gemäß VV 1008. Angerechnet wird dann nach Anm. zu VV 3307 die insgesamt erhöhte Verfahrensgebühr. Beispiel: Gegen zwei Mandanten als Gesamtschuldner ist ein Mahnbescheid i.H.v. 3.000 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Das Verfahren

Rz. 8 Zum "Verfahren" i.S.d. Abs. 1 gehören nicht nur die kontradiktorischen Erkenntnisverfahren, sondern alle in einer Prozessordnung geregelten Abläufe zur Herbeiführung einer Entscheidung. Erfasst werden grundsätzlich auch die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.[7] Beispiele: Der Anwalt wird beauftragt mit der Erteilung eines Erbscheins[8] oder einer Eintragung im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 76 In sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 1 (bis 31.7.2013: VV 2400). Anstelle der früheren Gebührenermäßigung (VV 2401 a.F.) ist auch hier nach Abs. 4 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Anhängigkeit in einem Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 6 Nach Anm. zu VV 1003 beträgt der Gebührensatz auch dann 1,0, wenn ein Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe anhängig ist, soweit nicht lediglich Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren oder die gerichtliche Protokollierung des Vergleichs beantragt wird (siehe hierzu ausführlich VV 1003, 1004 Anh. Rdn 114 ff.) oder si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Unterbevollmächtigter

Rz. 16 Zum Begriff des Unterbevollmächtigten (siehe VV Vor 3400 ff. Rdn 10 f.). Bei dem Unterbevollmächtigten muss es sich um einen Anwalt handeln, der im Namen des Auftraggebers beauftragt worden ist. Hat dagegen der prozess- oder verfahrensbevollmächtigte Anwalt den weiteren Anwalt im eigenen Namen beauftragt, so handelt es sich nicht um einen Unterbevollmächtigten, da die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erfolglose gütliche Erledigung

Rz. 222 Führt der isolierte Auftrag zur gütlichen Erledigung nicht zum Erfolg bzw. kommt die gütliche Erledigung nicht zustande und wird deshalb vom Gerichtsvollzieher der bedingt für den Fall des Scheiterns der gütlichen Erledigung gestellte Vollstreckungsauftrag durchgeführt, bildet die gütliche Erledigung keine besondere Angelegenheit. Es entsteht insgesamt eine Verfahren...mehr