Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auslagen

Rz. 28 Neben den Gebühren erhält der Anwalt auch Erstattung seiner Auslagen nach den VV 7000 ff. Soweit es sich bei dem Verfahren der Gehörsrüge um eine selbstständige Angelegenheit handelt, erhält der Anwalt auch eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Weitere sonstige Gebühren

Rz. 16 Neben der Grundgebühr entsteht immer zugleich auch die Verfahrensgebühr, da diese nach VV Vorb. 5 Abs. 2) "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" entsteht. Nun ist es aber nicht möglich, sich in die Sache einzuarbeiten, ohne Informationen entgegenzunehmen und bereits die Verteidigung zu betreiben (siehe hierzu ausführlich VV 4100 Rdn 31). Das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ein oder mehrere Auftraggeber?

Rz. 16 Nach den allgemeinen Auslegungsregeln des Zivilrechts wird im Zweifel ein Eigengeschäft vermutet (vgl. § 164 Abs. 2 BGB). Dieser Grundsatz gilt auch zugunsten der eigennützigen Beauftragung (vgl. Rdn 6). Falls keine gegenteiligen Anhaltspunkte aus der Vereinbarung oder den Vertragsumständen ersichtlich sind, darf davon ausgegangen werden, dass der Mandant eines Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ein Auftraggeber

Rz. 11 Hat der Anwalt nur einen Vertragspartner (Auftraggeber), so findet § 7 insgesamt keine Anwendung, ungeachtet des Inhalts seiner Tätigkeit (Auftragserteilung namens einer GbR) (siehe Rdn 18).[16] Vertritt er in dessen Auftrag mehrere (vertraglich nicht gebundene) Personen gemeinschaftlich, so fallen sämtliche Gebühren nur einfach an; ein "Mehrvertretungs-Zuschlag“, wie...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / g) Anhang: Kostenentscheidung und -festsetzung bei gegenläufigen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 124 Sind im Anordnungs- und Aufhebungsverfahren auch nur teilweise gegenläufige Kostenentscheidungen ergangen, so kann jede Partei aus der für sie günstigen Kostenentscheidung die erwachsenen Kosten erstattet verlangen.[37] Beispiel: Der Antragsteller hatte durch seinen Anwalt eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erwirkt. Im Verfahren auf Aufhebung wege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Zurückbehaltungsrecht

Rz. 36 Verteidigt sich der Beklagte unter Berufung auf ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht, dann erhöht das nicht den Wert des gerichtlichen Verfahrens. Nur das mit dem Antrag verfolgte Interesse ist Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens und damit auch Bewertungsgegenstand. Bei der gerichtlichen Wertfestsetzung wird nicht berücksichtigt, dass der Anwalt des Beklagten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Gleichzeitige Anmeldung nur durch einen Teil der Streitgenossen

Rz. 79 Melden zwar mehrere Streitgenossen zugleich, aber nicht sämtliche Streitgenossen ihre Kosten an, reicht es für die Festsetzung der Gesamtkosten des gemeinsamen Anwalts nach der hier vertretenen Meinung[101] aus, wenn die Haftungsanteile der anmeldenden Streitgenossen zusammen diesen Betrag erreichen oder übersteigen. Dann ist es nicht erforderlich, dass noch weitere S...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / c) Eine oder beide Parteien erhalten Gerichtskosten zurückgezahlt

Rz. 28 Erhält eine Partei oder erhalten beide Parteien Gerichtskosten von der Landeskasse zurückerstattet, so ergeben sich ebenfalls keine Kostenerstattungsansprüche untereinander. Es stellt sich dann aber die Frage, ob an den Rückzahlungen der Landeskasse ein Quotenvorrecht geltend gemacht werden kann. Beispiel 7: In einem Verfahren (Streitwert 5.000,00 EUR) hat der Kläger ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfung der Vollstreckung/Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO)

Rz. 495 Soll der Anwalt auftragsgemäß zunächst nur prüfen, ob die Vollstreckung formell und/oder materiell in Ordnung ist, oder gibt der Anwalt für seinen Mandanten die Drittschuldnererklärung ab, wird er nicht in einem Vollstreckungsverfahren tätig, sodass für seine außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach VV 2300, 2301 anfällt.[503] Zur Tätigkeit des Gläubiger...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / II. Schutzschrift

Rz. 22 Ist der Anwalt beauftragt, eine Schutzschrift einzureichen, so verdient er damit bereits die Verfahrensgebühr nach VV Teil 3, da er den Auftrag hat, im gerichtlichen Verfahren tätig zu werden. Mangels Anhängigkeit kann der Anwalt zwar noch keinen Sachantrag stellen; andererseits enthält die Schutzschrift bereits Sachvortrag, sodass damit die volle 1,3-Verfahrensgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 6 Anstelle der in VV 3100 ff. bestimmten Gebühren erhält der Anwalt wie bisher (das Eineinhalbfache einer vollen Gebühr nach § 11 Abs. 1 S. 1 und 2 BRAGO) eine 1,5-Gebühr. Es handelt sich um eine Pauschalgebühr, die das gesamte Verfahren abdeckt. Abgegolten werden also sämtliche Tätigkeiten, die nach den VV 3100 ff. durch die Verhandlungs- und Terminsgebühr abgegolten wü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Keine entsprechende Anwendung auf VV 3404

Rz. 16 Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts auf ein einfaches Schreiben, so entsteht ohnehin nur eine 0,3-Gebühr. Eine weitere Reduzierung ist hier nicht vorgesehen. Der Anwalt erhält daher auch die volle 0,3-Gebühr, wenn er den Auftrag zu einem einfachen Schreiben erhält, sich dieser Auftrag aber vorzeitig erledigt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 10 Zu den Anträgen, Gesuchen oder Erklärungen i.S.d. Nr. 2 zählen insbesondere: Beispie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Toleranzbereich bei Schwellenwert

Rz. 89 Auch im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum, den die Rechtsprechung dem Anwalt mit der Zubilligung des Toleranzbereiches eingeräumt hat, kann jedoch eine höhere Geschäftsgebühr als nach dem Schwellenwert nur verlangt werden, wenn die Tätigkeit entweder umfangreich oder schwierig war.[172] Abweichend davon hatten der IX. Senat[173] und der VI. Senat[174] des BGH die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Pauschgebühr

Rz. 58 Eine ausdrückliche Regelung des Vorschusses für die Pauschgebühr nach § 42 fehlt im Gegensatz zu § 51 Abs. 1 S. 5. Daraus kann jedoch nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass ein Vorschuss hier nicht in Betracht käme. Die Regelung in § 51 Abs. 1 S. 5 ist erforderlich, weil sich für den bestellten Anwalt aus § 47 keine Vorschusspflicht ergibt. Beim Wahlanwalt verh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Übergang 2. KostRMoG

Rz. 320 Hinsichtlich der Anrechnungsregelung der VV Vorb. 3 Abs. 6 gab es keine Änderungen durch das 2. KostRMoG. Durch die Änderung der Gebührenbeträge der §§ 13 und 49 ergeben sich grundsätzlich keine Besonderheiten. Rz. 321 Soweit die Gebührenbeträge vor Anrechnung geringer sind als nach der Neufassung, wird nur der geringere Gebührenbetrag des vorangegangenen Verfahrens a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verbindung und Trennung

Rz. 45 Bei Verbindung und Trennung kann der Anwalt wählen, wie er seine Gebühren abrechnet.[63] Er kann seine Gebühren einmal aus dem Gesamtwert des verbundenen Verfahrens berechnen oder einzeln aus den Werten der getrennten Verfahren. Für die Postentgeltpauschale selbst besteht insoweit kein isoliertes Wahlrecht.[64] Die pauschale Berechnung hängt immer davon ab, wie der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

Rz. 104 Bei der Ermittlung des unselbstständigen Erhöhungsbetrages, der auf die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr aufgeschlagen wird (siehe Rdn 3 f.), gilt im Grundsatz die 30 %-Regelung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten. Während jedoch die 30 % bei den Betragsrahmen- und Festgebühren weiterhin von der Ausgangsgebühr berechnet werden, indem einerseits der konkrete ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 141 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 2,3 (VV 3208). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, kann sich in den Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des BPatG die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,8 (VV 3209 i.V.m. VV 3201) ermäßigen. Rz. 142 Für die Wahrnehmung eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anmeldung von Mittelgebühren

Rz. 178 Meldet der Anwalt lediglich die Mittelgebühren zur Festsetzung an, so braucht er diese Bestimmung nicht zu begründen, weil sich die Übung herausgebildet hat, eine Vergütung in dieser Höhe als Normalfall anzusehen (vgl. § 47 Rdn 13). Will der Urkundsbeamte niedrigere Beträge festsetzen (siehe Rdn 179), muss er überprüfbar begründen, weshalb er eine normale Entlohnung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 20 Nach § 23 Abs. 3 S. 2 ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in bestimmten Fällen nach billigem Ermessen zu bestimmen. Für diese Bestimmung ist Abs. 1 nicht anwendbar, da es nicht um die Bestimmung der Gebührenhöhe geht und das Bestimmungsrecht nicht beim Anwalt liegt. Dies folgt zum einen aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1, der von der "Gebühr" spricht, die...mehr

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Vorbemerkung zu VV 5107 ff. / F. Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 11 Findet ein Wiederaufnahmeverfahren statt, so gilt dieses nach § 17 Nr. 13 als gesonderte Angelegenheit. Der Anwalt erhält in diesem Verfahren die gleichen Gebühren wie in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren (VV Vorb. 5.1.3 Abs. 2). Rz. 12 Kommt es zu einer Wiederaufnahme, zählt das wieder aufgenommene Verfahren ebenfalls als neue Angelegenheit, so dass der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Änderung des Gegenstandswerts

Rz. 11 Grundsätzlich gilt für die Bewertung des Gegenstands im Rechtsstreit § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 40 GKG, § 34 FamGKG. Maßgebend ist der Wert bei Einreichung des instanzeinleitenden Antrags. Dieser Wert bleibt auch dann maßgebend, wenn sich der Wert vor Eingang der Sache beim Empfangsgericht ändert. Da das weitere Verfahren nach Verweisung keine neue Angelegenheit eröffn...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 2. Verfahrenswert

Rz. 148 Der Verfahrenswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Verfahren Bezug genommen werden. Beispiel: Das FamG hat die Scheidung ausgesprochen (Werte: Ehesache 9.000; Versorgungsausgleich 2.700 EUR) und den Ehemann zur Zahlung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einlegung eines Rechtsmittels nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10

Rz. 30 Als Ausnahme zu § 17 Nr. 1 ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Ergänzung der VV Vorb. 4.1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels bei dem Gericht desselben Rechtszugs noch durch die Verfahrensgebühren nach VV 4102 ff. abgegolten wird. Dies gilt sowohl für die Einlegung der Berufung oder Sprungrevision beim AG als auch für die Einlegung der Revision beim LG.[6] Rz. 31...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigenes Kraftfahrzeug (VV 7003)

Rz. 14 Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten (VV 7003). Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, er hätte ein günstigeres Transportmittel benutzen müssen.[6] Nur dann, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs missbräuchlich war, sind die Kosten zu kürzen, also wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels deu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedeutung der Erstattungsfähigkeit

Rz. 103 Die außergerichtlich entstandenen Gebühren können nicht vom Gericht gegen den Gegner im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO festgesetzt werden,[67] und zwar weder als Kosten des Mahnverfahrens im Sinne des § 699 Abs. 3 ZPO noch als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO. Denn sie stehen nicht in einem unabdingbaren, unmittelbaren Zusammenhang mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 9 Abs. 2 betrifft nur Fälle der Vertretung mehrerer Gläubiger, die verschiedene Forderungen in demselben Verfahren geltend machen.[7] Dabei liegt stets eine verschiedene Angelegenheit vor, so dass die Gebühren jeweils gesondert entstehen. Die Vorschrift verdrängt in ihrem Anwendungsbereich die Vorschriften des § 7 Abs. 1 und § 22 Abs. 2 mit VV 1008.[8] Dasselbe gilt bei V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundgebühr

Rz. 8 Wird der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren tätig, entsteht grundsätzlich die Grundgebühr nach VV 5100, da dies der erste Abschnitt ist, in dem der Verteidiger tätig werden kann. Ausnahmsweise entsteht die Grundgebühr jedoch nicht, wenn der Anwalt bereits im Strafverfahren wegen derselben Tat tätig war (vgl. VV 5100 Rdn 7).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 VV 3400 gilt nur für die Angelegenheiten des VV Teils 3, also in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie in Verwaltungsstreitverfahren, Finanzgerichtsverfahren und Sozialgerichtsverfahren, und zwar auch in denen nach § 3 Abs. 1 S. 1, also wenn Betragsrahmen gelten. Darüber hinaus ist die Gebühr des Verkehrsanwalts jetzt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 13 Lehnt der Rechtspfleger den Erlass des Vollstreckungsbescheides ab, ist hiergegen gemäß § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben.[4] Wird der Anwalt in diesem Beschwerdeverfahren beauftragt, handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Anwalt erhält daher eine gesonderte Vergütung nach VV 3500. Rz. 14 Gleich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anrechnung

Rz. 56 Sofern der Terminsvertreter bereits vorher tätig war, sei es außergerichtlich oder im Mahnverfahren, werden die entsprechenden Gebühren, die er dort verdient hat, auf die Verfahrensgebühr der VV 3401 angerechnet, also z.B. eine Beratungsgebühr in voller Höhe (§ 34 Abs. 2), eine Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens zu 0,75 (VV Vorb. 3 Abs. 4) und eine Mahnverfahrensge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Die von Abs. 3 S. 1 erfassten anwaltlichen Tätigkeiten, für die sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, lassen sich nicht erschöpfend aufzählen. Selbst für typische Sachverhalte können keine allgemeinen Bewertungsregeln entwickelt werden. Dazu sind die Einzelfälle zu unterschiedlich gelagert. Das lässt sich anschaulich an der Tätigkeit hinsichtlich eines Vertragsen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Leistungsabreden

Rz. 42 Der Anwalt und der Leistende können auch miteinander vereinbaren, auf was und in welchem Umfang mit welcher Maßgabe gezahlt werden soll (§ 55 Rdn 63).[47] Insoweit treffen den Anwalt allerdings Selbstbeschränkungs- und Beratungspflichten. Als Interessenvertreter der Partei muss er z.B. darauf hinweisen, dass für seine gerichtliche Tätigkeit zunächst nur die bis zur Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 22 Hinsichtlich der Kostenerstattung bei der Beauftragung mehrerer Anwälte gilt § 91 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1 und 2 ZPO. Soweit der Mandant mehrere Anwälte in verschiedenen Funktionen beauftragt hat, also Prozessbevollmächtigter/Verkehrsanwalt, Prozessbevollmächtigter/Terminsvertreter o.Ä., wird auf die Kommentierung der entsprechenden Vergütungsvorschriften (VV 34...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 4. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 222 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der VV 2300 nach VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnen. Rz. 223 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Strafsachen

Rz. 29 In strafrechtlichen Angelegenheiten ist die Beratungsgebühr des VV 2501 auf nachfolgende Gebühren anzurechnen, die der Anwalt als Verteidiger, als Neben- oder Privatklagevertreter, als Beistand oder als ein mit Einzeltätigkeiten beauftragter Anwalt erhält.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betriebsbezogene Tätigkeit

Rz. 42 Wird der Anwalt für sich selbst in einer betriebsbezogenen Sache tätig, liegt ein sog. Eigengeschäft vor, bei dem keine Umsatzsteuer anfällt.[11] Dazu gehört es auch, wenn der Anwalt zugleich Steuerberater ist und Steuerberaterhonorar einklagt.[12] Das Problem wird fälschlicherweise häufig im Rahmen der Kostenerstattung diskutiert, ist aber in zutreffender Weise eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 64 Bei der Kostenerstattung ist danach zu differenzieren, ob die Gebühr nach VV 3403 dem Verfahrensbevollmächtigten neben seinen sonstigen Gebühren entstanden ist, ob sie einem anderen Anwalt neben dem Verfahrensbevollmächtigten oder einem anderen Anwalt anstelle des Verfahrensbevollmächtigten entstanden ist.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / f) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Säumnis im Termin

Rz. 86 In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach VV 3105 in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG). Beispiel: Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt nicht zum Termin. Auf Antrag der Antragsgegnerin wir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Berufung ist begründet und anschließend zurückgenommen worden

Rz. 64 War die Berufung bereits begründet worden, bevor sie zurückgenommen wurde, ist wiederum zu differenzieren. Es kommt darauf an, welche Tätigkeit der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 65 Hatte der Anwalt des Berufungsbeklagten noch keinen Zurückweisungsantrag gestellt, ist nur die Gebühr nach VV 3200, 3201 Anm. Abs. 1 Nr. 1 entstanden und somit auch nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe

Rz. 65 Für das Adhäsionsverfahren kann den Parteien Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Der Anwalt kann aus der Staatskasse Gebühren nach VV 4143 nur dann beanspruchen, wenn seiner Partei auch in Bezug auf die in VV 4143 genannte Tätigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Daher reicht die Prozesskostenhilfe für eine Nebenklage nicht auch für die Vertretung im Adhäsionsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mehrere Auftraggeber

Rz. 41 Auch die Gebühr aus VV 3200, 3201 erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008 um jeweils 0,3, sofern diese gemeinschaftlich am Streitgegenstand beteiligt sind. Bei zwei Auftraggebern beläuft sich die Gebühr somit auf 1,4. Rz. 42 Soweit der Anwalt die Gebühr nach VV 3201 neben einer Gebühr nach VV 3200 erhält, ist § 15 Abs. 3 zu beachten. Insgesamt darf der Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Andere Befriedigungsmöglichkeiten

Rz. 15 Neben einer Befriedigung durch die Staatskasse können auch in Betracht kommen eine Befriedigung durch den Gegner (§ 126 ZPO) und/oder durch freiwillige Zahlungen der Partei oder Dritter. Soweit ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner besteht, ist zu berücksichtigen, dass mit weiteren Zahlungen der Partei an die Staatskasse infolge Einstellungsverfügung des Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 121 Die Darlegungs- und Beweislast für die Unangemessenheit liegt grundsätzlich beim Auftraggeber. Allerdings hat der Anwalt darzulegen, welche Leistungen er erbracht hat.[216] Die pauschale Bezugnahme auf Ermittlungs- und Strafakten ohne Vorlage von Handakten oder Schriftsätzen besagt nichts über seine Arbeitsleistung.[217] Die Rechtsprechung des BGH (vgl. Rdn 109 ff.) ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Angelegenheit und Gegenstand (Abs. 1)

Rz. 3 Das Gesetz definiert die für den Anwalt im Mehrpersonenverhältnis typischerweise anfallende Mehrarbeit über die Begriffe "Angelegenheit" und "Gegenstand", mit denen das Auftragsvolumen erfasst werden soll. Hiernach lässt sich bei Wertgebühren (§ 13) eine dreistufige Vergütungsregelung aufzeigen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 19 Nach Abs. 2 S. 1 beträgt der Wert in derselben Angelegenheit höchstens 30 Mio. EUR, wobei diese Regelung von einem Auftraggeber ausgeht, wie sich aus Abs. 2 S. 2 ergibt. Zur Berechnung bei mehreren Auftraggebern siehe Rdn 34 ff. Rz. 20 Die Begrenzung ist verfassungsgemäß.[8] Rz. 21 Möglich sind geringere Höchstwerte nach dem GKG, dem FamGKG oder dem GNotKG, soweit diese...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / c) Einigung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 94 Wird eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände unter Mitwirkung des Anwalts geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,5 (VV 1000). Daneben entsteht aus diesem Mehrwert unter Beachtung des § 15 Abs. 3 die ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2. Die Terminsgebühr entsteht dagegen aus dem Gesamtwert. Beispiel: Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000 EUR, Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Gebühr

Rz. 21 Die Höhe der Grundgebühr beläuft sich für den Wahlverteidiger auf 44 EUR bis 396 EUR, die Mittelgebühr beträgt 220 EUR. Rz. 22 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr in Höhe von 176 EUR. Rz. 23 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich der Gebührenrahmen für den Wahlverteidiger auf 44 EUR bis 495 EUR; die Mittel...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / e) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3

Rz. 121 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[30] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel: Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000 EUR; Versorgungsausgleich 2.700 EUR) tätig. Außergerichtlich wird er mit der Geltendmachung ...mehr