Rz. 65

Für das Adhäsionsverfahren kann den Parteien Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

Der Anwalt kann aus der Staatskasse Gebühren nach VV 4143 nur dann beanspruchen, wenn seiner Partei auch in Bezug auf die in VV 4143 genannte Tätigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Daher reicht die Prozesskostenhilfe für eine Nebenklage nicht auch für die Vertretung im Adhäsionsverfahren.[34]

 

Rz. 66

Ist der Anwalt im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet, so bestimmen sich seine Gebühren nach der Tabelle des § 49. Unter den Voraussetzungen des § 50 kann er auch die weitere Vergütung bis zur Höhe der Wahlanwaltsgebühren erhalten. Darüber hinaus kann der Anwalt die Differenzbeträge gemäß § 126 ZPO gegen den Gegner festsetzen lassen, soweit dieser in die Kosten verurteilt worden ist.

[34] OLG Jena AGS 2009, 587 = RVGreport 2010, 106 = NJW 2010, 455.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge