Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorschuss

Rz. 30 Der beigeordnete Anwalt kann auch einen Vorschuss nach § 9 von dem Vertretenen verlangen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Pauschale für eingehende Telefaxe

Rz. 221 Vereinbart werden kann auch, dass beim Rechtsanwalt eingehende Telefaxe (vgl. Anm. Abs. 1 S. 2; Rdn 36) wie Kopien/Ausdrucke abgerechnet werden, zumal der Anwalt diese i.d.R. ebenso bezahlen muss.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Vergütungsfestsetzung

Rz. 31 Da es sich um eine Vergütung aus einem gerichtlichen Verfahren handelt, kann der Anwalt seine Vergütungsansprüche im vereinfachten Verfahren nach § 11 gegen den Vertretenen festsetzen lassen.mehr

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AGS 06/2021, Keine Terminsg... / I. Sachverhalt

Der antragstellende Rechtsanwalt beantragt die Zahlung seiner Vergütung aus der Landeskasse. Angemeldet hat er dabei für das Berufungsverfahren auch eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3202 VV). Diese hat er damit begründet, dass das OLG auf die Berufung hin einen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO erlassen und auf die offensichtliche Unbegründetheit der Berufung hingewiesen habe. Abge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anwaltliche Versicherung

Rz. 44 Insbesondere dann, wenn dem Anwalt greifbare Belege fehlen, bleibt ihm die Bekräftigung seines Vortrages, indem er die Richtigkeit der Angaben anwaltlich versichert. Das kann zwar – muss allerdings nicht stets – hinreichen, um den Ansatz als glaubhaft ansehen zu können. Zu beachten ist hierbei, dass nach § 55 Abs. 5 S. 1, § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO nur hinsichtlich der Aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 12 Nach VV 4200 erhält der Verteidiger die Verfahrensgebühr für ein Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abschließende Abrechnung der Vorschüsse

Rz. 21 Die Festsetzung eines Vorschusses nach § 55 steht ohne weiteres unter dem Vorbehalt der endgültigen Abrechnung, auch wenn dies nicht ausdrücklich erklärt wird (vgl. §§ 675 Abs. 1, 666 BGB).[32] Das folgt bereits aus dem Begriff des Vorschusses (siehe § 58 Rdn 14). Bei der Geltendmachung eines Vorschusses gegen die Staatskasse gem. § 47 oder auch gem. § 51 Abs. 1 S. 5 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendbarkeit und Anspruchsgrundlage

Rz. 82 Die systematische und historische Auslegung des § 49b Abs. 5 BRAO belegt, dass die dort statuierte Hinweispflicht zunächst berufsrechtlicher Natur ist (siehe Rdn 51). Der primär berufsrechtliche Regelungsgehalt der Norm schließt indes nicht aus, dass dem Auftraggeber infolge der Verletzung der anwaltlichen Hinweispflicht ein materiell-rechtlicher Schaden entsteht. Dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Aufhebung der Beiordnung

Rz. 22 Wird die Beiordnung aufgehoben, bleiben die bis dahin entstandenen Vergütungsansprüche gegenüber der Landeskasse bestehen.[8] Der Anspruch geht nicht dadurch verloren, dass dem Anwalt ein Wahlanwaltsauftrag erteilt wird.[9]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren

Rz. 27 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11). Der Anwalt erhält die Gebühren nach VV 3100 ff. Der Gebührentatbestand der VV 3334 ist unanwendbar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schreiben einfacher Art

Rz. 4 Der Gebührensatz der Geschäftsgebühr reduziert sich bei Aufträgen zu Schreiben einfacher Art auf 0,3. Die Anm. zu VV 2301 definiert Schreiben einfacher Art als solche, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten. Maßgeblich ist, ob das Schreiben im Vergleich zu den im Allgemeinen in einer durchschnittlichen Kanzlei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren, in denen das GKG anwendbar ist

Rz. 146 In Verfahren nach Abs. 1 S. 2, in denen das GKG anwendbar ist, bestimmt sich die Kostenerstattung gemäß § 197a Abs. 1 S. 1, 2. Hs. SGG nach § 162 VwGO . Rz. 147 Nach § 162 Abs. 1 VwGO sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verwirkung des Erinnerungsrechts

Rz. 12 Nach h.M. soll dem Erinnerungsrecht in Ausnahmefällen ebenso wie dem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (vgl. § 55 Rdn 86 f.) der Verwirkungseinwand entgegenstehen. Die wohl überwiegende Rechtsprechung wendet auch insoweit § 20 GKG analog an mit der Folge, dass eine Erinnerung unzulässig ist, wenn sie erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderja...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 17 Auf Grund der entsprechenden Anwendung der Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren nach Abs. 2 nach VV 3206 eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Danach liegt eine vorzeitige Beendigung vor,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung

Rz. 36 Die Dienstleistung des Rechtsanwalts kann nach den Umständen nur gegen eine Vergütung erwartet werden, sodass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart anzusehen ist (§ 612 BGB). Der Mandant wird also nicht mit dem Argument gehört, der Rechtsanwalt habe ihn nicht darauf hingewiesen, dass seine Leistung etwas koste. Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Fälle des Abs. 1, Abs. 3 S. 1

Rz. 63 Zahlungspflichtig ist bei der gerichtlichen Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe oder bei Bestellung zum Prozesspfleger nach §§ 57, 58 ZPO (Abs. 1) in Verfahren vor Gerichten des Bundes die Bundeskasse, in Verfahren vor Gerichten eines Landes die jeweilige Landeskasse. Bei sonstigen gerichtlichen Beiordnungen oder Bestellungen (Abs. 3) erhält der Rechtsanwalt die...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Reisekosten, VV 7003 ff.

Rz. 42 Auch Reisekosten nach VV 7003 ff. können erstattungsfähig sein.[42] Sie sind jedoch nur ausnahmsweise erforderlich, etwa wenn der Rechtsanwalt den auswärts wohnenden Gegner oder einen Dritten aus erheblichen Gründen selbst aufsuchen muss. Auslagen für eine Reise zum Anhörungstermin vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind nach Auffassung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

Rz. 8 Der Hauptfall der Entstehung eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs ist die gerichtliche Beiordnung oder Bestellung eines Rechtsanwalts. Bei Beiordnung oder Bestellung durch Justizbehörden (Staatsanwaltschaft und Bundesamt für Justiz) gilt das entsprechend, vgl. § 59a. Nach erfolgter Beiordnung oder Bestellung muss der Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Konkurrenz zu anderen Gebührenvorschriften

Rz. 72 Sind durch andere Gebührenvorschriften höhere Gebühren als 0,8 angefallen, erfolgt keine Reduzierung durch VV 3101 Nr. 1. Erledigt sich also z.B. im Mahnverfahren nach eingelegtem Widerspruch der Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens, bevor der Rechtsanwalt des Antragstellers den Antrag beim zuständigen Gericht eingereicht hat, findet für den Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 3 Der Anwalt erhält zunächst eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206. Rz. 4 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach Anm. Nr. 1 zu VV 3201 liegt eine vorzeitige Beendigung vor, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt das Rechtsmittel eingelegt oder einen Schriftsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gesetzlicher Anspruchsübergang auf die Staatskasse (§ 59)

Rz. 71 Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe oder nach § 138 FamFG, auch i.V.m. § 270 FamG beigeordneten oder nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO bestellten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht der Anspruch mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staatskasse gem. § 59 auf diese über. Der Über...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der vollen Verfahrensgebühr bei zwischengeschaltetem Mahnverfahren auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (sog. Kettenanrechnung)

Rz. 170 Der BGH[148] hat entschieden, dass wenn die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen ist, bei der Kostenfestsetzung die gemäß VV 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß VV 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 5)

Rz. 23 Nr. 5 enthält eine Spezialregelung für verschiedene Abschnitte der dort genannten Eilverfahren; der Anwalt soll danach für eine Tätigkeit in den einzelnen Abschnitten desselben Eilverfahrens seine Vergütung insgesamt nur einmal erhalten (§ 15 Abs. 2). Wirtschaftlicher Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass der Rechtsanwalt in Abänderungs- und Aufhebungsverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Tätigkeit für die Partei (Tätigkeit eines Vertreters)

Rz. 35 Die Beiordnung oder Bestellung als solche begründet noch keinen Vergütungsanspruch, weil dieser an eine tatsächliche Leistung anknüpft, die einen Gebührentatbestand erfüllt. Dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt erwächst ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nur, wenn er Tätigkeiten für seine Partei vornimmt.[50] Der Rechtsanwalt schuldet der von ihm v...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / II. Vorschuss

Rz. 62 Wird ein Vorschuss geltend gemacht, ist grundsätzlich die Mittelgebühr angemessen.[16] Da es nicht um eine Abrechnung geht, sind die Kriterien des § 14 Abs. 1 nur bedingt einschlägig. Die Angemessenheit eines Vorschusses bestimmt der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen. Er hat sich daran zu orientieren, welche Gebühren voraussichtlich anfallen werden. Insoweit ist der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ausschluss bestimmter Tätigkeitsbereiche

Rz. 162 Abs. 2 S. 2 schließt bestimmte Tätigkeitsbereiche vom sachlichen Anwendungsbereich des RVG aus, auch wenn sie von einem Anwalt erbracht werden.[266] Dies beruht im Wesentlichen auf der gesetzgeberischen Erwägung, dass es sich bei den hier genannten Aufgaben um Tätigkeiten handelt, die entweder ehrenamtlich erfolgen, in erheblichem Umfang auch Nicht-Rechtsanwälten übe...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / I. Sachverhalt

Die Kläger hatten sich von dem beklagten Rechtsanwalt wegen eines Testaments beraten lassen. Der Anwalt hatte ein gemeinschaftliches Testament entworfen, in welchem sich die Kläger gegenseitig zu Erben einsetzten. Zusammen mit diesem Entwurf übersandte der Beklagte den Klägern eine Abschlagsrechnung über insgesamt 1.808,80 EUR. Hieraufhin kündigten die Kläger das Mandat. Nun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Beratungshilfe

Rz. 79 Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe muss die Beratungshilfe nicht von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden (§ 3 BerHG). Daher hat der Anwalt hier auch dann Anspruch auf die ohnehin reduzierte Vergütung nach VV 2501 ff., wenn die Beratung durch eine nicht in den Anwendungsbereich des § 5 fallende Person gewährt worden ist, etwa durch einen Nicht-Stationsreferendar. R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Durchzählen der Kopien und Ausdrucke

Rz. 191 Ein Rückgriff auf die für Gerichtskosten geltende Regelung in GKG-KostVerz. Anm. Abs. 1 S. 1 zu 9000, wonach die Höhe der Dokumentenpauschale in jedem Rechtszug und für jeden Kostenschuldner gesondert zu berechnen ist und nur Gesamtschuldner als ein Schuldner gelten, kann angesichts des klaren Wortlauts von Anm. Abs. 1 S. 1 zu VV 7000 somit nicht erfolgen.[287] Werde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 1 § 55 ist eine zentrale Verfahrensvorschrift, damit die öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisse infolge Beiordnung oder Bestellung des Anwalts nach einheitlichen Grundsätzen überschaubar abgewickelt werden können. § 55 regelt das Verfahren zur Festsetzung des öffentlich rechtlichen Vergütungsanspruchs des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anfechtung erforderlich

Rz. 141 Auch hier gilt, dass die eingeschränkte Beiordnung selbst von der bedürftigen Partei oder dem Anwalt[287] angefochten werden muss (vgl. § 127 ZPO, siehe auch Rdn 130 und 136)[288] bzw. dass das Gericht bereits bei der Beiordnung prüfen muss, ob eine Einschränkung möglich ist.[289] Ist das nicht geschehen, besteht kein Bedürfnis mehr, die Einschränkung im Festsetzungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Dauer des Termins

Rz. 130 Eine Terminsgebühr für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins entsteht nur, wenn der Termin auch stattfindet. Die Wahrnehmung beginnt mit dem Erscheinen des Rechtsanwalts im Termin, nachdem das Gericht den Termin gemäß § 220 ZPO aufgerufen oder sonst den Beginn mitgeteilt hat.[140] Ein Terminsbeginn setzt voraus, dass das Gericht – sofern der Termin nicht förmli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung von Amts wegen (Anm. Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 37 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr auch dann, wenn das Gericht bei Säumnis einer Partei von Amts wegen Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung trifft. Diese Regelung kann naturgemäß nur den Rechtsanwalt betreffen, der den Termin für seinen Mandanten wahrgenommen hat, und nicht für den Rechtsanwalt gelten, der im Termin ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 41 Wird der Anwalt beauftragt, gegen den Kostenansatz vorzugehen, oder vertritt er den Auftraggeber in einem von der Gegenseite eingeleiteten Verfahren, so erhält er eine gesonderte Vergütung (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Insoweit ist in § 18 Abs. 1 Nr. 3 jetzt klargestellt, dass Erinnerungen in der Kostenfestsetzung immer eigene Angelegenheiten darstellen, auch wenn keine Entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung durch Versäumnisurteil

Rz. 179 Allein die schriftsätzliche Ankündigung des Widerspruchs reicht zwar aus, um sich die Rechte im Nachverfahren zu erhalten. Die Terminsgebühr fällt aber für den Beklagtenvertreter nur an, wenn er für seinen Mandanten den Termin wahrnimmt. Rz. 180 Ist der Beklagte selbst oder im Anwaltsprozess dessen Rechtsanwalt nicht anwesend und ergeht deswegen ein Versäumnisurteil, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anzurechnender Betrag

Rz. 238 Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr auf die (ggf. verminderte[276]) Verfahrensgebühr[277] zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr wird also auf einen maximalen Gebührensatz von 0,75 begrenzt. Diese Kappungsgrenze wird immer dann relevant, wenn der Rechtsanwalt einen Gebührensatz von mehr als 1,5 berechnet. In d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung der vollen von der PKH umfassten Vergütung

Rz. 149 Die Entscheidung des BGH[268] betraf allerdings eine von vornherein ausdrücklich auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkte PKH-Bewilligung.[269] Hieraus wird zutreffend gefolgert, dass der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse nur dann lediglich die Gebührenerhöhung erhält, wenn sich die PKH-Bewilligung lediglich auf den Erhöhungsbetrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Vergütung nach dem RVG

Rz. 276 Ein als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt kann seine Aufwendungen nach § 1 Abs. 2 S. 1 grds. nicht als Vergütung nach dem RVG abrechnen, weil die Führung einer Verfahrenspflegschaft allein nicht als anwaltliche Tätigkeit i.S.d. RVG angesehen werden kann.[493] Nach §§ 1 Abs. 2 S. 2 RVG, 1835 Abs. 3 BGB kann der Rechtsanwalt jedoch ausnahmsweise Aufwendungsersa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Das Beschwerdeverfahren nach dem GKG

Rz. 167 Das Beschwerdeverfahren wird durch einen Abänderungsantrag eingeleitet. Terminologisch kommt es nicht auf die richtige Wortwahl an. Um eine Streitwertbeschwerde handelt es sich auch dann, wenn der Rechtsanwalt "Erinnerung" gegen eine gerichtliche Wertfestsetzung einlegt.[64] Es gilt der Auslegungsgrundsatz, dass bei Unklarheit über die Art des eingelegten Rechtsmitte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Berichtigung oder Ergänzung der Entscheidung oder ihres Tatbestands (Nr. 6)

Rz. 76 Die Berichtigung oder Ergänzung von Entscheidungen oder ihres Tatbestandes gehört zum Rechtszug. Im Einzelnen ist wie folgt zu unterschieden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 264 Verstößt der Schuldner gegen eine titulierte Unterlassungs- oder Duldungsverpflichtung, kann gegen ihn gemäß § 890 Abs. 1 ZPO nach vorheriger Androhung ein Ordnungsmittel festgesetzt werden. Die Vollstreckung eines Ordnungsmittelbeschlusses findet von Amts wegen statt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrG). Rz. 265 War die Androhung von Ordnungsgeld bereits im Urteil erfolgt, geh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Titulierung für oder Zahlung an Mandanten

Rz. 70 Ist die im Prozess eingeklagte oder im Mahnverfahren geltend gemachte Geschäftsgebühr für den Mandanten tituliert oder an den Mandanten gezahlt worden, besteht keinerlei Anzeigepflicht des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse. Denn die Titulierung der Geschäftsgebühr für bzw. deren Zahlung an den Mandanten wirkt nicht gegen die Staatskasse.[153] Die Titulierung ste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Bedeutung des Antragsrechts auf Wertfestsetzung

Rz. 156 Das Antragsrecht hat keine weitergehende Bedeutung, wenn eine bezifferte Forderung in EUR im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht wird. Deren Betrag ist identisch mit dem Wert des gerichtlichen Verfahrens. Ein Antrag auf Wertfestsetzung ist insoweit nicht erforderlich. Das Gericht kann von einer Wertfestsetzung auch absehen, wenn sie aus anderen Gründen nicht notw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Berufsspezifische Dienste

Rz. 208 Zulässig ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 VBVG die gesonderte Geltendmachung von Aufwendungen i.S.d. § 1835 Abs. 3 BGB.[375] Der anwaltliche Betreuer hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch für seine berufsspezifischen Dienste, etwa für die Prozessvertretung des Betreuten in einem Zivilverfahren. Der Wert dieser Aufwendungen bemisst sich dabei folgerichtig nach dem anwaltl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 54 Die frühere Verweisung in Abs. 5 S. 1 auf den das Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO zwischen den Parteien betreffenden § 104 Abs. 2 ZPO ging ins Leere, soweit sie auch den zum 1.7.1994 angefügten Satz 3 des § 104 Abs. 2 ZPO einschloss, wonach die Erstattung von Umsatzsteuer die Erklärung voraussetzt, dass die Partei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Behörden- und Gerichtsakten

Rz. 45 Für das Anfertigen von Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten erhält der Anwalt die Dokumentenpauschale, sofern deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war (Nr. 1 Buchst. a). Die Entstehung der Dokumentenpauschale setzt also die Notwendigkeit der gefertigten Kopien oder Ausdrucke voraus (vgl. Rdn 49). Kopien und Ausdrucke aus anderen Akte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstattung – Erneute Vollstreckung

Rz. 118 War eine Vollstreckung erfolglos oder nur teilweise erfolgreich, sind die Kosten einer erneuten Vollstreckung nur dann notwendig, wenn der Gläubiger entweder aufgrund konkreter Anhaltspunkte von einer positiven Veränderung der Vermögensverhältnisse ausgehen durfte[112] oder ein gewisser Zeitraum seit dem letzten Vollstreckungsversuch verstrichen ist, der frühestens m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Weitere Beauftragung

Rz. 474 Dem Rechtsanwalt, der bereits aufgrund anderweitiger Tätigkeiten im Zwangsvollstreckungsverfahren die Verfahrensgebühr nach VV 3309 verdient hat, erwächst durch keine der in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 genannten Tätigkeiten die Verfahrensgebühr nach VV 3309 erneut. Das gilt auch umgekehrt. Ist bereits durch die Zustellung die Gebühr VV 3309 erwachsen, entsteht die Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Teilerledigung vor Anhängigkeit

Rz. 20 Bekommt der Prozessbevollmächtigte den Auftrag, eine bestimmte Summe einzuklagen, zahlt der Beklagte jedoch vor Klageeinreichung einen Teil der Forderung, so entsteht die volle Verfahrensgebühr nur aus dem Wert der Restforderung. Nach dem Wert der Teilerledigung erwächst dem Prozessbevollmächtigten daneben eine reduzierte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1, wobei er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 12 ist eine Generalklausel. Sie erweitert die im RVG ausdrücklich geregelten Vorschriften für auf die Fälle § 12 erspart durch die Gleichstellung ständige Wiederholungen in den zahlreichen Vorschriften des RVG, die Regelung...mehr