Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Vor dem Versteigerungstermin

Rz. 556 Vor jedem Versteigerungstermin muss das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert des Versteigerungsobjekts feststellen, damit das geringste Gebot (50 % des gewöhnlichen Verkehrswertes) ermittelt werden kann. I.d.R. wird damit ein Sachverständiger beauftragt, der erst tätig wird, wenn der Gläubiger einen entsprechenden Kostenvorschuss an das Gericht geleistet hat. Liegt e...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Betreuung

Rz. 343 Kann ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln, kann ihm ein Betreuer bestellt werden. Bei der Auswahl des Betreuers hat das Betreuungsgericht gemäß § 1897 Abs. 5 BGB dann, wenn der Betreute nicht selbst einen Betreuer vorgeschlagen hat, auf verwandtschaftliche und sonstige persönlich...mehr

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Angaben vor dem vom VR beau... / Sachverhalt

Der Kl. beantragte bei der Bekl. mit Antrag v. 1.11.2007 eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, wobei er die im Antragsformular unter Ziff. 1 gestellten Fragen nach Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Beschwerden teilweise mit "ja" beantwortete, bei den insoweit abgefragten ergänzenden Angaben zu mit "ja" beantworteten Fragen aber nicht mitteilte, dass er im Septembe...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3. Rechtsmittelverfahren

Richtet sich die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands, finden wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Nrn. 3200 ff. VV Anwendung. Erfasst sind folglich die Beschwerden nach § 256 FamFG, wenn sie sich gegen die Entscheidung über die Festsetzung von Unterhalt oder die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Einwendungen na...mehr

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§ 1 Einleitung / E. Kostenentscheidung

Rz. 24 in Familienstreitsachen richtet sich die Kostenentscheidung gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der ZPO, insbesondere nach den §§ 91 ff. ZPO. Lediglich für Unterhaltssachen enthält das FamFG in § 243 FamFG eine Sonderregelung. Rz. 25 In Scheidungs- und Verbundverfahren richtet sich die Kostenentscheidung nach § 150 FamFG. Grundsätzlich sind die Kosten vo...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / IV. Befangenheit

Rz. 365 Beispielsfall: Richterin A hat in erster Instanz eine Entscheidung getroffen. Nach Anfechtung dieser Entscheidung ist das zweitinstanzliche Gericht zuständig, für das der Richter B tätig ist. A und B leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Rz. 366 Dieser Fall ist einer Entscheidung des OVG Bremen vom 12.5.2015[272] nachgebildet. Zu prüfen war, ob der in z...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Überblick

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Hinweise zur Meldung

Rz. 37 Zur Eintrittspflicht des Verwaltungsrechtsschutzes in Verkehrssachen gelten zwei Voraussetzungen: Es muss sich um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handeln. Hierunter fällt jede behördliche Anordnung, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient. Es spielt hier keine Rolle, wenn sie zusätzlich auch noch einem anderen Zweck dient. Eine Vielzahl von verkehrswirts...mehr

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§ 3 Verlöbnis / f) Wichtiger Grund

Rz. 90 Der Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorlag, § 1298 Abs. 3 BGB. Wichtig ist jeder Grund, der zur Anfechtung berechtigen würde.[116] Es müssen Tatsachen vorliegen, die den Verlobten bei verständiger Würdigung aller Umstände des Einzelfalles von dem Abschluss eines Verlöbnisses abgehalten hätten. Das ist beispielsweis...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / IV. Wahrung von Betroffeneninteressen, Art. 22 Abs. 3 DSGVO

Rz. 376 Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten im Rahmen automatisierter Einzelfallentscheidungen, einschließlich des Pofilings, verarbeitet werden, muss für die betroffenen Person eine faire und transparente Verarbeitung gewährleisten sein.[450] Dies erfordert den Einsatz geeigneter mathematischer und/od...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 3. Ansprüche des zurückgetretenen Verlobten

Rz. 93 Gemäß § 1299 BGB ist der Verlobte, der den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, veranlasst hat, dem Zurückgetretenen zum Schadenersatz verpflichtet. Wegen der Rechtsfolgenverweisung auf die beiden Schadenersatzansprüche des § 1298 Abs. 1 BGB hat der Anspruch aus § 1299 BGB denselben Inhalt wie § 1298 BGB.[120...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 3. Musterschriftsatz/Mandanteninformation zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)

Rz. 27 Muster 8.3: Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Muster 8.3: Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Sehr geehrte/r _________________________, die Fahrerlaubnisbehörde hat angeordnet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung beizubringen. Zuständig für die Erstellung dieses Gu...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / b) Vaterschaftsfeststellung

Rz. 32 Die Vaterschaft kann gerichtlich festgestellt werden, § 1600d BGB. Maßgeblich hierfür sind die Vorschriften der §§ 169 ff. FamFG. Es handelt sich um ein Antragsverfahren mit dem Inhalt, festzustellen, ob bzw. dass der in Betracht kommende Vater der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Denn § 1600d Abs. 2 BGB stellt die Vermutung auf, dass Vater eines Kind...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 15 Wird gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung die gerichtliche Entscheidung des OLG beantragt (§ 107 Abs. 4, 6, 8 FamFG), so richtet sich die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Es gelten nicht etwa die Vorschriften eines Berufungsverfahrens, da dieser Fall in Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. a) VV nicht aufgeführt ist und auch eine anderweitige spezielle Norm wie ...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / b) Entscheidung auf Grundlage von verbindlichen Entgeltregelungen für Heilbehandlungen

Rz. 358 Dies gilt nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 BDSG–Neu nicht, wenn die Entscheidung auf der Anwendung verbindlicher Entgeltregelungen für Heilbehandlungen beruht und der Verantwortliche für den Fall, dass dem Antrag nicht vollumfänglich stattgegeben wird, angemessene Maßnahmen zur Wahrung der berechtigten Interessen der betroffenen Person trifft, wozu mindestens das Recht auf Erw...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / II. Anrechnung im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren

Rz. 9 Wird der Anwalt anschließend mit dem Rechtsmittelverfahren beauftragt, ist eine Anrechnung vorzunehmen. Keine Probleme ergeben sich dabei, wenn die Werte von Beratung und Rechtsmittel identisch sind. Beispiel 3: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit nachfolgendem Rechtsmittelverfahren bei identischem Wert Gegen seine erstinstanzliche Verpflichtung zur Zahl...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / XII. Übersicht über Rechtsbehelfsfristen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

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Wirtschaftsplan: Fortgeltung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer haben eine Beschlusskompetenz, die Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans zu beschließen, bis über einen neuen Wirtschaftsplan beschlossen wird. Ein Beschluss, der die generelle Fortgeltung aller zukünftig beschlossenen Wirtschaftspläne anordnen wolle, ist hingegen nichtig. Normenkette WEG § 28 Abs. 1 Das Problem Die Wohnungseigentümer gen...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Notarhaftung bei Nichtberatung

Leitsatz Klärt ein Notar einen Wohnungseigentümer im Falle einer verwalterlosen Wohnungseigentumsanlage nicht über das Erfordernis der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu einer beabsichtigten Eigentumsübertragung auf und holt der Notar im Rahmen des Vollzuges einer Eigentumsübertragung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer nicht ein, obwohl die Gemeinschafts...mehr

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AGS 12/2017, Anfechtung einer Kostenentscheidung nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz

BGB § 1568a Abs. 3 Nr. 1; FamFG §§ 112 Nr. 3, 113 Abs. 1 S. 2, 200, 266 Abs. 1 Nr. 3 Leitsatz Wird eine Familienstreitsache vom FamG irrtümlich als Familiensache der Freiweilligen Gerichtsbarkeit behandelt, ist die Kostenentscheidung nach dem Meistbegünstigungsprinzip (auch) unter den Voraussetzungen des FamG anfechtbar. Der Wert eines Verfahrens, mit dem ein Ehegatte vom ander...mehr

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AGS 12/2017, Anfechtung ein... / Leitsatz

Wird eine Familienstreitsache vom FamG irrtümlich als Familiensache der Freiweilligen Gerichtsbarkeit behandelt, ist die Kostenentscheidung nach dem Meistbegünstigungsprinzip (auch) unter den Voraussetzungen des FamG anfechtbar. Der Wert eines Verfahrens, mit dem ein Ehegatte vom anderen die Abgabe einer gemeinsamen Erklärung i.S.d. § 1568a Abs., 3 Nr. 1 BGB gegenüber dem Ver...mehr

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AGS 12/2017, Anfechtung ein... / 1 Sachverhalt

Der von der Antragsgegnerin rechtskräftig geschiedene Antragsteller hatte beantragt, diese zu verpflichten, mit ihm gemeinsam gegenüber dem Vermieter der vormaligen Ehewohnung zu erklären, dass die Wohnung der Antragsgegnerin zur weiteren alleinigen Nutzung überlassen werde. Das FamG hat das Verfahren als Ehewohnungssache gem. § 200 FamFG behandelt. Nach Abgabe der gefordert...mehr

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AGS 12/2017, Anfechtung ein... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Der Antrag lautete letztlich auf Abgabe einer Willenserklärung. Unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage er gestützt wurde, handelte es sich nicht um eine Ehewohnungssache. Daher ist die Wertvorschrift des § 48 Abs. 1 FamGKG auch nicht einschlägig. Mangels gesonderter Regelung ist auf § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen. Maßgebend ist das In...mehr

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AGS 12/2017, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist nicht als solche nach den §§ 58 ff. FamFG statthaft, sondern als sofortige Beschwerde i.S.d. §§ 91a Abs. 2, 567 ff. ZPO, §§ 113 Abs. 1 S. 2, 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu behandeln, weil als solche statthaft und auch sonst zulässig. Hierüber entscheidet der Senat durch seinen Einzelrichter, vgl. § 568 ZPO. Denn das vom FamG auf den Antrag de...mehr

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FF 12/2017, Darlegungs- und... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller macht Ansprüche aus Scheinvaterregress für die Zeit von 16.5.1975 bis Juli 1992 in Höhe von 42.400 EUR geltend. Der Antragsteller hat am 1.6.1972 mit M. S. die Ehe geschlossen. Am 16.5.1975 wurde der Sohn Y. H. geboren und im Geburtsregister der Antragsteller und seine damalige Ehefrau als Eltern eingetragen. Die Ehe des Antragstellers mit der Kindesmutte...mehr

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zfs 12/2017, Angaben gegenü... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. Das Rechtsmittel führt zur Zulassung der Revision und gem. § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das BG." [10] 1. Dieses hat die von der Bekl. erklärte Arglistanfechtung für beide Versicherungsverträge durchgreifen lassen. Die Angaben in den Antragsformularen seien objektiv falsch gewesen; der Kl. habe nicht nur alle ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.6 Sonstige Zuschlagskriterien

Rn 24 Da die Verordnung nur Regelbeispiele normiert, handelt es sich bei der Zuschlagsregelung in § 3 Abs. 1 um keine abschließende Regelung. Vielmehr kann sich ein Anspruch des Verwalters auf Gewährung eines Zuschlags auf die Regelvergütung auch in anderen Fällen ergeben, in denen die mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens verbundene Arbeitsbelastung deutlich von dem ni...mehr

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AGS 12/2017, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Klägers ist zulässig und teilweise begründet. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Sie ist gem. § 78 ArbGG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 ZPO statthaft. Die in Kostensachen nach § 567 Abs. 2 ZPO notwendige Beschwer von EUR 200,00 ist erreicht. Die Beschwerde ist auch form- und fristgerecht eingelegt. Ein bestimmter Antrag, der in der Beschwerd...mehr

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zfs 12/2017, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen:

" … Die gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG statthafte Rechtsbeschwerde begegnet hinsichtlich ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen keinen Bedenken. Sie hat auch in der Sache (vorläufigen) Erfolg, indem sie gem. §§ 353 StPO, 79 Abs. 3 S. 1 OWiG zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das AG (§ 79 Abs. 6 OWiG) führt." Die Beschränkung des Einspruchs ...mehr

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Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden. Normenkette § 240, § 224 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 AO, § 143, § 144 InsO Sachverhalt Über das Vermögen des A eröffnete das Amtsgericht X mit Beschluss im Mai 2013 das Insolve...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / f) Anfechtung der Erbschaftsannahme

Rz. 206 Im Einzelfall wird der Pflichtteilsberechtigte die Erbschaft schon angenommen haben und erst später von der ergänzungspflichtigen Schenkung erfahren. Beispiel Erblasser E hinterlässt 20.000 EUR. Er setzt seinen Sohn S, den einzigen Pflichtteilsberechtigten, zum Alleinerben ein, beruft jedoch nach dessen Tod den N hinsichtlich des halben Nachlasses zum Nacherben. Nach ...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / III. Geltendmachung der Pflichtteilsunwürdigkeit

Rz. 10 Zur Geltendmachung der Pflichtteilsunwürdigkeit bedarf es keiner förmlichen Klage nach § 2342 BGB, denn auf diese Vorschrift wird in § 2345 BGB ausdrücklich nicht verwiesen.[31] Vielmehr genügt eine Anfechtungserklärung gegenüber dem Unwürdigen als Gläubiger des Anspruchs (§ 143 Abs. 1 und 4 BGB).[32] Die Anfechtungserklärung bedarf keiner besonderen Form; aus Beweisg...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs unter gleichzeitiger Behauptung einer Erbenstellung

Rz. 13 In der Praxis kann sich die Situation ergeben, dass der enterbte Pflichtteilsberechtigte vor der Frage steht, ob er die ihn enterbende Verfügung von Todes wegen z.B. nach den §§ 2078 ff. BGB anficht unter gleichzeitiger oder zuvor erfolgter Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs.[21] Im Fokus einer solchen Vorgehensweise steht die Frage, ob die Geltendmachung des...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 2. Gesetzliche Ausnahmen vom Stichtagsprinzip

Rz. 13 Bereits von Gesetzes wegen ergeben sich Ausnahmen vom Stichtagsprinzip, nämlich bei Rz. 14 In diesem Zusammenhang sind auch zeitlich nach dem Stichtag eintretende, aber auf diesen zurückwirkende Rechtsveränderunge...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / I. Pflichtteilsunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung

Rz. 1 Das Pflichtteilsrecht ist zwingendes Recht und steht grundsätzlich nicht zur Disposition des Erblassers. Ausnahmsweise entfällt es bei besonders schweren Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten, die dieser gegenüber dem Erblasser, dessen Ehegatten, gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder Abkömmlingen begangen hat. Dies kann kraft Gesetzes bei Vorliegen einer Pflich...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / d) Allgemeine Regelungen gegen die Störung der Vertragsbeziehungen

Rz. 42 Für die Lösung ist weiter zu beachten, dass der Erb- wie auch der Pflichtteilsverzicht nicht seinen Rechtsgrund in sich selbst trägt, sondern nach heute ganz h.M. einer "causa" bedarf;[92] diese ist beim unentgeltlichen Erb- und Pflichtteilsverzicht ein einseitiges, beim entgeltlichen ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Dementsprechend ist auch bei der gerichtlichen Übe...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Abstammung und Verwandtschaftsverhältnis

Rz. 253 So ist der Pflichtteilsberechtigte dahingehend beweispflichtig, dass er zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Ihn trifft insoweit die Beweislast für die Frage des Bestehens des Verwandtschaftsverhältnisses und damit auch für die Frage, ob z.B. die Vaterschaft zum Erblasser festgestellt ist.[406] An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Pflichtteilsb...mehr

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§ 4 Der Pflichtteilsrestans... / III. Ausschlagung des Erbteils

Rz. 11 Wird der unzureichende, aber nicht i.S.v. § 2306 BGB belastete oder beschwerte Erbteil ausgeschlagen, so verliert der Pflichtteilsberechtigte damit grundsätzlich den Erbteil. Es gilt die Grundregel, dass die Ausschlagung des Erbteils zum Verlust des Pflichtteils führt (siehe § 3 Rdn 3). Allerdings behält er dann wenigstens noch den Pflichtteilsrestanspruch,[21] wodurc...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 313 Auf den Pflichtteil eines Kindes oder Enkels ist neben Legaten und anderen Erwerben von Todes wegen (§ 789 ABGB) anzurechnen, was diesem als Ausstattung (Heiratsgut), zum Berufsanfang oder zum Start eines Gewerbes gegeben wurde, was er als Vorschuss auf den Pflichtteil erhielt oder vom Erblasser zur Zahlung von Schulden des volljährigen Kindes verwandt wurde, § 788 A...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 3. Wirkungen der Verzeihung

Rz. 96 Nach § 2337 S. 2 BGB lässt die Verzeihung eine bereits angeordnete Pflichtteilsentziehung unwirksam werden und schließt weiter nach S. 1 dieser Vorschrift aus, dass der Erblasser eine künftige Pflichtteilsentziehung auf den verziehenen Entziehungsgrund stützen kann. Ist in der Pflichtteilsentziehung zugleich eine Enterbung (§ 1938 BGB) zu sehen, so ist zu beachten, da...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / IV. Keine Nachabfindung

Rz. 266 Bei der Beantwortung der Frage, ob der Erbe das Landgut fortführt oder nicht, kommt es prinzipiell auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Übergangs an. Sind zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 2312 BGB gegeben und veräußert der Erbe zu einem späteren Zeitpunkt das Landgut ganz oder teilweise, ist eine Nachabfindung – anders als etwa in § 13 HöfeO – gesetzlic...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / VI. Die Ausschlagung unter "Vorbehalt des Pflichtteils"

Rz. 250 Vielfach wird vorgeschlagen, die Ausschlagung unter dem Vorbehalt des Pflichtteils zu erklären,[446] um die vorstehend aufgezeigten Unsicherheiten zu vermeiden. Diese können sich etwa dadurch ergeben, dass nicht bekannt ist, ob der Erblasser im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebte oder nach früherem Recht im Hinblick auf die Schwierigkeiten zur Bemessung der Wer...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsergänzung

Rz. 410 Die Ausgleichung (Art. 626 ZGB) findet auch im Rahmen der Noterbfolge statt. Unentgeltliche Zuwendungen auf Anrechnung auf den Erbteil, Ausstattungen etc. unterliegen gem. Art. 527 Ziff. 1 ZGB darüber hinaus der Herabsetzung, "wenn sie nicht der Ausgleichung unterworfen sind". Die in der Schweiz überwiegende Ansicht legt die Bestimmung dahingehend aus, dass die Herab...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (1) Abschließende Aufzählung

Rz. 6 Die nach § 2306 BGB maßgeblichen Beschränkungen und Beschwerungen, bei deren Vorliegen abweichend von der allgemeinen Grundregel trotz der Ausschlagung der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil behält, sind in Abs. 1 abschließend aufgezählt ("numerus clausus"). Es handelt sich dabei nach dem Wortlaut der Norm allein um solche erbrechtlichen Inhalts. Eine Erweiteru...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsquoten der Abkömmlinge

Rz. 77 Der nicht den Vorbehaltserben reservierte Teil des Nachlasses (genauer: die Quote des Nachlasses, über die der Erblasser frei verfügen kann) wird abhängig davon definiert, welche und wie viele pflichtteilsberechtigte Personen vorhanden sind. Die den Pflichtteilsberechtigten vorbehaltenen Quoten betragen gem. Art. 913 c.c.:mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Vermächtniszuwendung an den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 210 § 2326 S. 2 BGB greift auch ein, wenn der Pflichtteilsberechtigte Vermächtnisnehmer wird (siehe den Wortlaut von § 2326 S. 2 BGB: "hinterlassen").[578] Mit der Hälfte des Erbteils ist nicht gemeint, dass der Pflichtteilsberechtigte (Mit-)Erbe werden muss. Vielmehr ist die Hälfte als Bezugsgröße und Vergleichsbasis für die Anrechnung auf den Pflichtteilsergänzungsansp...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Meinungsstand

Rz. 174 Ob die Abfindung für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht als unentgeltliche Zuwendung anzusehen ist oder gar nicht der Pflichtteilsergänzung unterliegt, ist nach wie vor in Teilen umstritten. Bis zur BGH-Entscheidung vom 3.12.2008 reichte das Meinungsspektrum von der generellen Annahme der Unentgeltlichkeit der Abfindungsleistung bis hin zur uneingeschränkten Berücks...mehr

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§ 4 Der Pflichtteilsrestans... / IV. Annahme des Vermächtnisses (§ 2307 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 23 Die Annahme kann erst nach Eintritt des Erbfalls erklärt werden. Eine besondere Form ist auch hierfür nicht erforderlich,[43] weshalb sie auch konkludent erfolgen kann.[44] Wird vom Pflichtteilsberechtigten das Vermächtnis eingefordert oder aber stillschweigend entgegengenommen, so kann hierin eine schlüssige Annahme liegen.[45] Dies gilt aber nicht, wenn der Testamen...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / I. Grundzüge

Rz. 58 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs ist der Erbe oder Miterbe, gegen den sich der mit dem Erbfall entstandene Anspruch (§ 2317 BGB) richtet. Jedoch kann er gegen den Testamentsvollstrecker nicht geltend gemacht werden (§ 2213 Abs. 1 S. 3 BGB). Miterben haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Rz. 59 Bis zur Teilung des Nachlasses kann jedoch nach § 2...mehr

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§ 4 Der Pflichtteilsrestans... / VI. Fristsetzung zur Erklärung über die Vermächtnisannahme

Rz. 34 Für Vermächtnisse gibt es kraft Gesetzes keine Ausschlagungsfrist. Daher verschafft § 2307 Abs. 2 BGB dem mit einem Vermächtnis beschwerten Erben die Möglichkeit, dem Vermächtnisnehmer eine angemessene Frist zur Annahme des Vermächtnisses zu setzen, um Rechtsklarheit darüber zu erhalten, ob er mit der Pflichtteils- oder Vermächtniserfüllung belastet ist. Ist – im Wege...mehr