Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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FoVo 4/2017, Ergänzungsfragen bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Wird dem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen, greift der Gerichtsvollzieher (GV) auf den amtlichen Vordruck des Vermögensverzeichnisses zurück und füllt dies nach der Neuregelung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO gemeinsam mit dem Schuldner elektronisch aus. Das Formular des Vermögensverzeichnisses ist allerdings nicht vollständig und auch nicht abschließend, was allgemein an...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / 2 II. Die Entscheidung

OLG bestätigt seine Ansicht: keine Kosten! Die weitere Beschwerde ist nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthaft, da das LG sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat. Sie ist auch im Übrigen zulässig und hat in der Sache Erfolg. § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG stellt keine taugliche Grundlage für die angeset...mehr

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FF 4/2017, Rückblick auf 40 Jahre Familienrechtsreform einschließlichFamiliengerichtsbarkeit undaktuelle Reformvorhaben

Interview mit Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz © phototek Heiko Mass FF/Schnitzler: In diesem Jahr wird am 1.7.2017 das 40-jährige Jubiläum der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform aus dem Jahre 1977 gefeiert, die das gesamte Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht revolutionierte. Es ist angebracht, einen Rückblick zu wagen. Wie fällt Ihr persö...mehr

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AGS 4/2017, Keine Umdeutung... / 2 Aus den Gründen

Eine Entscheidung der Kammer ist nicht veranlasst. Zwar ist es zutreffend, dass die notwendigen Auslagen grundsätzlich bei demjenigen verbleiben, dem sie entstanden sind, wenn es an einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung in einer das Verfahren abschließenden Entscheidung fehlt und eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung durch das erkennende Gericht unzulässig ist, vi...mehr

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zfs 4/2017, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [13] II. … Ein Leistungsanspruch des Kl. ist derzeit jedenfalls noch nicht fällig, weil die Bekl. notwendige Erhebungen zur Prüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Kl. aufgrund dessen unzureichender Mitwirkung nicht hat abschließen können. [14] 1. Die Fälligkeit des Leistungsanspruchs hängt nach § 14 Abs. 1 VVG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7 Folgen fehlender bzw. fehlerhafter Prüfungsanordnung (Verwertungsverbot)

Rz. 17 Wird eine Außenprüfung trotz fehlerhafter oder fehlender Prüfungsanordnung durchgeführt (z. B. Ausdehnung der Prüfung auf eine Steuerart/einen Besteuerungszeitraum, die/der nicht von der Prüfungsanordnung erfasst ist), stellt sich die Frage, ob die Ergebnisse dieser Außenprüfung für die Besteuerung verwendet werden dürfen (Verwertungsverbot). Hinzuweisen ist darauf, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.4 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 77 Da es sich bei den zusammengefassten Steuerbescheiden um zwei oder mehrere selbstständige Steuerfestsetzungen handelt, sind diese Festsetzungen unabhängig voneinander anfechtbar.[1] Jeder Gesamtschuldner kann danach selbstständig einen Rechtsbehelf einlegen. Im Rahmen dieser Anfechtung des gegen ihn gerichteten (zusammengefassten) Bescheids ist jeder Gesamtschuldner b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6 Rechtsschutz

Rz. 16 Da die Prüfungsanordnung ein Verwaltungsakt ist[1], wird Rechtsschutz durch Einspruch, § 348 AO, gewährt. Zur Anfechtung vgl. auch Rz. 18. Lässt sich der Stpfl. rügelos auf die Prüfung ein und legt er erst später, aber innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, Einspruch gegen die Prüfungsanordnung ein, hat er sein Anfechtungsrecht nicht verwirkt; der Stpfl. hat das Recht, die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.4 Unselbstständige Besteuerungsgrundlagen

Rz. 63 Eine der Bestandskraft fähige Entscheidung enthält der Steuerbescheid regelmäßig nur hinsichtlich des persönlichen, sachlichen und zeitlichen Regelungsbereichs, im Rahmen des sachlichen Regelungsbereichs also nur hinsichtlich der Höhe der Steuer. Die angegebenen Besteuerungsgrundlagen bilden lediglich die Begründung für die festgesetzte Steuer und nach § 157 Abs. 2 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Vorläufigkeitsvermerk

Rz. 65 Der Vermerk der Vorläufigkeit nach § 165 AO ist eine unselbstständige Nebenbestimmung i. S. d. § 120 AO. Er ist daher unselbstständiger Teil der Steuerfestsetzung und kann in seinem Schicksal nicht von dem der Steuerfestsetzung getrennt werden. Er bezieht sich unmittelbar auf den Regelungsgehalt des Steuerbescheids, indem er eine Aussage über die Endgültigkeit der Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 10 Rechtsschutz

Rz. 37 Die Ablehnung der Bearbeitung elektronischer Dokumente trotz Zugangseröffnung und gesetzlich bestimmter Funktionsäquivalenz ist ein mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs[1] und ggf. der Verpflichtungsklage[2] anfechtbarer Verwaltungsakt. Die Nichtgewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[3] bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 87a Abs. 2 S. 1 AO sowi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Begriff und Regelungsumfang des Steuerbescheids

Rz. 21 Die AO enthält keine allgemeine Definition des Begriffs des Steuerbescheids; § 155 Abs. 1 S. 2 AO stellt trotz der missverständlichen Fassung keine solche Definition dar. Die Vorschrift soll also nicht besagen, dass jeder nach § 122 Abs. 1 AO bekannt gegebene Verwaltungsakt auch ein Steuerbescheid ist. Diese Vorschrift bestimmt vielmehr lediglich, mit welchem Inhalt d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2 Materielle Bedeutung der Prüfungsanordnung

Rz. 4 Über eine Außenprüfung ergeht eine (einheitliche) Prüfungsanordnung. Der Rahmen der Außenprüfung ist durch § 194 Abs. 1 AO gezogen, die einheitliche Außenprüfung kann daher mehrere Besteuerungsarten und Besteuerungszeiträume umfassen. Entsprechend werden in der einheitlichen Außenprüfungsanordnung auch mehrere Steuerarten und Besteuerungszeiträume erfasst. Die Gegenmei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 115 Die Vorläufigkeit ist als unselbstständige Nebenbestimmung zum Steuerbescheid nicht selbstständig anfechtbar.[1] Anfechtbar ist nur der vorläufige Steuerbescheid. Eine isolierte Anfechtung und Aufhebung der Vorläufigkeit würden den Inhalt des Bescheids (seine Endgültigkeit) unzulässig verändern.[2] Rz. 116 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid sowie die Aussetzung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Ungewissheit hinsichtlich des Sachverhalts, Abs. 1 S. 1

Rz. 15 Voraussetzung für die Anwendung des § 165 Abs. 1 S. 1 AO ist, dass ungewiss ist, ob und inwieweit die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer eingetreten sind. Die Ungewissheit muss sich darauf beziehen, ob in dem maßgeblichen Vz der steuerpflichtige Tatbestand verwirklicht worden und daher für diesen Vz eine Steuer entstanden ist. Ist dagegen ungewiss, ob ein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3 Leistungsgebot und Abrechnungsteil

Rz. 43a Soweit ein schriftlicher Steuerbescheid üblicherweise weitere Teile enthält, handelt es sich um mit dem Steuerbescheid äußerlich verbundene Entscheidungen oder Mitteilungen. So wird üblicherweise das Leistungsgebot nach § 254 AO (zu unterscheiden vom Leistungsbescheid) mit dem Steuerbescheid verbunden; es handelt sich um einen selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt...mehr

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Verwalter: Bestellung

Leitsatz Wohnungseigentümer sind dem Grunde nach gehalten, sich vor der Bestellung eines Verwalters Gewissheit darüber zu verschaffen, ob er finanziell zuverlässig ist. Normenkette WEG § 26 Abs. 1 Das Problem Die X-UG (haftungsbeschränkt) – die Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage – stockt ihr Kapital auf und nennt sich jetzt X-GmbH. Die Wohnungseigentümer bestellen die X-G...mehr

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Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von Veräußerungsrenten, Wahlrechtsausübung bei Anfechtung eines gem. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Bescheids i. R. d. § 351 Abs. 1 AO

Leitsatz Ein steuerliches Wahlrecht kann bis zur Bestandskraft eines nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Einkommensteuerbescheids erstmalig ausgeübt werden. Voraussetzung ist, dass sich die bei Wahlrechtsausübung ergebende Änderung i. R. d. § 351 Abs. 1 AO hält. Sachverhalt Streitig ist, ob im Einspruchsverfahrens gegen einen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geänderten Bes...mehr

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Insolvenzrecht: Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet

Zusammenfassung Auf der Zielgeraden haben Bundestag und Bundesrat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das Gesetz werden die Risiken der Insolvenz für die Geschäfts-partner kriselnder Unternehmen verringert. Die von der Rechtsprechung formulierten strengen Anforderungen, die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartner zu überprüfen, werden damit korrigiert. Die ...mehr

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BGH erweitert Schadensersatzpflicht für Patronatserklärungen bei Insolvenz

Zusammenfassung Eine Muttergesellschaft, die eine harte externe Patronatserklärung abgibt, ist gegenüber dem Gläubiger, demgegenüber die Erklärung abgegeben wurde schadensersatzpflichtig, wenn die Tochtergesellschaft seinen Anspruch zwar zunächst erfüllt, er die erhaltene Befriedigung aber im Rahmen der Insolvenzanfechtung erstatten muss. Klage gegen die Muttergesellschaft na...mehr

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Beschwer bei Entlastung des Verwaltungsbeirats

Leitsatz Das für die Beschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsbeirat angefochten hat, bemisst sich nach dem regelmäßig mit 500 EUR anzusetzenden Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat hat, zuzüglich des klägerischen Anteils an etw...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / ee) Anfechtung/Nichtigkeit

Rz. 42 Bei Anfechtung einer Einigung treten die Rechtsfolgen gem. § 142 BGB ein, wonach der Vertrag als von Anfang an als nichtig gilt. Unter Anwendung des Grundsatzes, dass der Einigungsvertrag für das Entstehen der Einigungsgebühr zustande gekommen sein muss, kann bei einer Anfechtung die Einigungsgebühr nicht entstanden sein.[20] Rz. 43 Andere Auffassungen bejahen die Eini...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.2 Rechtslage ab dem 1.7.1998

Rz. 15 Ab dem 1.7.1998 gilt das neue Kindschaftsrecht.[1] Danach sind eheliche und nichteheliche Kinder weitgehend gleichgestellt. Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB); dies gilt auch im Fall einer Leihmutterschaft. Vater ist, wer z. Zt. der Geburt mit der Mutter verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6)

Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am Unterhalt erbringt, ohne zugleich auch stärker steue...mehr

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zerb 3/2017, Zur Motivation... / Aus den Gründen

Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 2) und 5) haben im Ergebnis Erfolg mit der Folge, dass der Beschluss des Nachlassgerichts vom 23.5.2016 aufzuheben war. Denn zu Unrecht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Einziehung des Erbscheins vom 30.1.2001 vorliegen. Entgegen seiner Auffassung greift nämlich die von der Beteiligt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 (Besondere) Vereinbarung

Rn 15 Grundlage des Abzugs der Einlage (bzw. des Verzichts auf den Verlustanteil) muss eine (besondere) Vereinbarung sein. Die Bedeutung dieses Tatbestandsmerkmals wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, dass § 136 ein Unterfall der Anfechtung wegen inkongruenter Deckung ist (siehe oben Rn. 2). Die Rückgewähr (bzw. der Verzicht auf den Verlustanteil) muss also – um eine An...mehr

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zerb 3/2017, Zur Motivation... / Sachverhalt

Der am 24.10.2000 verstorbene Erblasser war kinderlos und nicht verheiratet. Dessen Eltern waren bereits vorverstorben. Der Erblasser hatte drei Brüder und zwei Schwestern. Ein Bruder war zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls unter Hinterlassung von zwei Abkömmlingen bereits 1986 vorverstorben. Der Erblasser verfasste am 16.4.1979 ein eigenhändig geschriebenes und untersch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Anfechtungsvoraussetzungen

Rn 13 Da § 136 ein besonderer Fall der Anfechtung ist, müssen neben den besonderen auch die allgemeinen Anfechtungsvoraussetzungen gegeben sein. Hierzu gehört insbesondere, dass die Gläubiger durch die Rechtshandlung benachteiligt werden. Dabei genügt h. M. zufolge auch eine mittelbare Benachteiligung.[41] Nicht notwendig ist, dass die Rechtshandlung vom Schuldner vorgenomme...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Anfechtungszeitraum

Rn 19 Anfechtbar sind die Rechtshandlungen (Rückgewähr bzw. Verzicht) nach § 136 Abs. 1 Satz 1 nur dann, wenn die Vereinbarung i. S. d. § 136 innerhalb des letzten Jahres vor Stellung des Eröffnungsantrags geschlossen wurde. Haben die Parteien die besondere Vereinbarung außerhalb der Jahresfrist vereinbart, erfolgt aber die Rechtshandlung (Verzicht bzw. Rückgewähr) innerhalb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, durch die einem stillen Gesellschafter die Einlage ganz oder teilweise zurückgewährt oder sein Anteil an dem entstandenen Verlust ganz oder teilweise erlassen wird, wenn die zugrundeliegende Vereinbarung im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts oder nach ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Neubeurteilung der Vertragskriterien

Tz. 32 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Sofern zu Beginn des Vertragsverhältnisses alle fünf Kriterien des IFRS 15.9 erfüllt sind, besteht ein für die Zwecke der Umsatzerfassung gültiger Vertrag. Einer Neubeurteilung der Vertragskriterien bedarf es nur dann, wenn Anhaltspunkte bestehen, die auf eine wesentliche Änderung der Fakten und Umstände hindeuten (IFRS 15.13). Während bspw. L...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.4 Konkurrenzen

Rn 12 § 136 schließt eine Anfechtung nach anderen Anfechtungstatbeständen nicht aus. So können die Rückgewähr der Einlage oder der Erlass eines Verlustanteils als unmittelbar nachteiliges Geschäft (§ 132) oder als unentgeltliche Leistung (§ 134) anfechtbar sein, vorausgesetzt die dort aufgestellten Voraussetzungen liegen vor.[40]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Normzweck

Rn 2 Anders als bei den Personenhandelsgesellschaften haftet in der Insolvenz des Geschäftsinhabers der stille Gesellschafter den Insolvenzgläubigern nicht. Das Risiko, das der stille Gesellschafter in der Insolvenz des Geschäftsinhabers zu tragen hat, ist in § 236 HGB geregelt. Danach wird die Einlage grundsätzlich als Darlehen und nicht wie haftendes Eigenkapital behandelt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO: Aufrechnung durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt

Rn 10 Nur auf Grund einer unzulässigen Rechtswegbestimmung und Bindung des BGH an diesen Rechtswegbeschluss gem. § 17 a Abs. 5 GVG konnte der BGH über einen Erstattungsanspruch des Finanzamts im Insolvenzverfahren entscheiden. Auch für Steuerforderungen aus Aufrechnung ist der Finanzrechtsweg und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet. Er hat damit der Finanzrechtsprechung Gelege...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall die Regelungen des RVG in ab 1.8.2013 geltenden Fassung gem. dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) vom 23.7.2013 (BGBl I, S....mehr

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Tod der Vorratsanfechtung?

Leitsatz Gibt ein Wohnungseigentümer in einer Anfechtungsklage zu erkennen, dass er die Klage auf einen (noch unbestimmten) Teil der in einer Versammlung gefassten Beschlüsse beschränken will, versteht es sich nicht von selbst, dass nur eine Auslegung der Klage als Vorratsanfechtung in Betracht kommt. Normenkette WEG § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Das Problem Wohnungseigentümer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / II. Fehler im Anhang

Tz. 63 Der Anhang gehört zum JA (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB), sodass dessen Fehlen zur Nichtigkeit des JA führt.[211] Handelt es sich um eine prüfpflichtige Gesellschaft, dann ist der Anhang nicht geprüft worden, sodass der JA nicht geprüft worden ist und sogar unheilbare Nichtigkeit wegen § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG vorliegt. Ein vorhandener, aber fehlerhafter Anhang wird nicht ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2. Aktienrechtliche Sanktionen

Tz. 264 Besondere Regelungen zur Sanktionierung der aktienrechtlichen Jahresabschlusspflicht sind im Aktiengesetz enthalten. Die wesentliche Rechtsfolge einer Verletzung der Bilanzierungspflicht ist die Nichtigkeit des gesamten Jahresabschlusses gem. § 256 AktG. Die Nichtigkeit wirkt gem. den allgemeinen Vorschriften der §§ 134, 139 BGB zurück auf den Zeitpunkt der Erstellun...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / l) Rechtsfolgen bei Verstoß

Tz. 24 Ein Unterlassen der Offenlegung oder eine sonstige Verletzung der Offenlegungspflichten aus §§ 325 ff. HGB ist weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund.[41] Jedoch stellt der Verstoß gegen Form oder Inhalt der Pflicht nach § 325 HGB eine Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB dar. Vorgesehen ist danach ein Bußgeldverfahre...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / i) Sanktionen

Tz. 32 Wird gegen § 265 HGB verstoßen, kann der Jahresabschluss gem. § 256 Abs. 4 AktG (bzw. in der GmbH analog § 256 Abs. 4 AktG [79]) nichtig sein. Notwendig ist jedoch, dass Klarheit und Übersichtlichkeit dadurch wesentlich beeinträchtigt werden.[80] Grundsätzlich sind Verstöße gegen § 265 HGB ordnungswidrig (vgl. § 334 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) HGB), ggf. i. V. m. § 335b HGB b...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / ff3) Bedingte Forderungen

Tz. 55 Forderungen, die unter einer aufschiebenden Bedingung stehen, dürfen erst mit Bedingungseintritt aktiviert werden, da sie vorher rechtlich noch nicht entstanden sind.[103] Auflösend bedingte Forderungen sind anzusetzen, solange die Bedingung nicht eingetreten ist; die Wahrscheinlichkeit des Bedingungseintritts ist bei der Bewertung zu berücksichtigen.[104] BEISPIEL Ein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb) Verbindlichkeit

Tz. 60 Verbindlichkeiten sind rechtliche oder faktische, dem Grund und der Höhe nach gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns zur Leistung an einen Dritten, die ihn auch wirtschaftlich belasten.[119] Mittel für künftige Belastungen in eigener Sache, etwa für künftige Investitionen, können teilweise als Aufwandsrückstellungen passiviert werden und stellen im Übrigen Rücklagen, a...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ff) Wahlrecht hinsichtlich Ertragswirksamkeit

Tz. 62 Nach h. M. kann der Gesellschafter entscheiden, ob seine Leistung in das Kapital oder als Ertrag gebucht werden soll.[193] Ein freiwilliger Verlustausgleich, ein Sanierungszuschuss oder ein Forderungsverzicht sind typische Fälle. Im Zweifel soll aber eine Kapitalrücklage gewollt sein. Diese Sichtweise wird insbesondere von Hüttemann/Meyer und Schulze-Osterloh mit ganz...mehr

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Kapitel 17: Prüfung / e) Gerichtliche Bestellung (Abs. 4)

Tz. 74 Durch § 318 Abs. 4 HGB soll sichergestellt werden, dass die Abschlussprüfung in Fällen, in denen kein Abschlussprüfer gewählt wurde oder dieser aufgrund anderer Ursachen weggefallen ist, nicht ausbleibt. In diesen Fällen kommt es zur Bestellung des Abschlussprüfers auf Antrag durch das Gericht. Im Unterschied zu dem in § 318 Abs. 3 HGB geregelten Ersetzungsverfahren, ...mehr

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Kapitel 17: Prüfung / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 50 Durch das KonTraG von 1998 erfuhr § 318 HGB grundlegende Änderungen. Diese gingen mit der Übertragung der Zuständigkeit zur Erteilung des Prüfungsauftrags auf den Aufsichtsrat durch den modifizierten § 111 AktG einher. Die Ausnahme für GmbHs, OHGs und KGs in Abs. 1 Satz 2 geht auf das KapCoRiLiG (2000) zurück. Gegenstand weiterer Novellen war insbesondere das handelsr...mehr

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Streitwert bei Genehmigung der Abrechnung

Leitsatz Das für die Beschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Anfechtungsbeklagten, die einen für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Abrechnung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung verteidigen, bemisst sich nach dem Nennbetrag der Abrechnung ohne den auf den Anfechtungskläger entfallenden Anteil. Stützt der klagende Wohnungsei...mehr

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Beschwer: Schadensersatzansprüche gegen Verwalter

Leitsatz Das für die Beschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter erreichen will, bemisst sich nach seinem – im Zweifel nach Miteigentumsanteilen zu bestimmenden – Anteil an der Schadensersatzforderung; ebenso besc...mehr

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Die Förderung von Turnierbridge ist für gemeinnützig zu erklären

Leitsatz 1. Aus der Generalklausel des § 52 Abs. 1 AO und einem Vergleich mit dem in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO genannten Katalogzweck "Schach" ergibt sich, dass auch die Förderung von Turnierbridge für gemeinnützig zu erklären ist. 2. Eine "entsprechende" Förderung i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 2 AO verlangt, dass der Zweck die Allgemeinheit in vergleichbarer Weise fördert wie...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen arglistiger Täuschung über Tatsachen durch Unterlassen

BGB § 123 Abs. 1 § 142 Abs. 1 Leitsatz 1. Bei prozessualen Vergleichsverhandlungen besteht eine Aufklärungs- und Offenbarungspflicht über die der Gegenseite erkennbar nicht bekannten Tatsachen, die für deren Willensbildung von ausschlaggebender Bedeutung sind. 2. Erlangt der Ehemann im laufenden Zugewinnausgleichsverfahren Kenntnis davon, dass er entgegen der bisherigen Vorstel...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / V. Anfechtung des Verzichts wegen Irrtums über die Fernwirkung?

Eine Anfechtung wegen Irrtums über den rechtlichen Gehalt des Pflichtteilsrechts (Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 1) wird wegen der notariellen Belehrung regelmäßig ausscheiden.[52] Ist dem Verzichtenden nicht bewusst, dass als Nebenfolge des Pflichtteilsverzichts Nachabfindungsansprüche nach § 13 HöfeO ausgeschlossen sind, liegt hierin nach der Rechtsprechung ein unbeachtl...mehr