Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Probleme der Ausschlagung

Rz. 208 Die Ausschlagung (und die ihr gleichstehende Anfechtung der Erbschaftsannahme) ist ebenfalls problematisch: Zwar fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung,[574] jedoch wird nach h.M. – teilweise unter Verweis auf den Wortlaut des § 2326 S. 2 BGB – auch der hinterlassene, aber ausgeschlagene Erbteil vom Pflichtteilsergänzungsanspruch abgezogen.[575] Während die Au...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / Literaturtipps

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / ee) Insolvenz- und sozialrechtliche Auswirkungen

Rz. 57 Gegenstand des Pflichtteilsverzichts ist nur eine "jetzige Erbchance", kein Anwartschafts- oder gar Vollrecht.[148] Daher ist auch ein während des Bezugs von Sozialhilfe erklärter unentgeltlicher Verzicht nicht sittenwidrig.[149] Beim Erlass des bereits durch den Erbfall entstandenen Pflichtteilsanspruchs (§ 397 BGB) wird allerdings teilweise vertreten, dass eine Sitt...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Gütertrennungsmodell

Rz. 64 Als pflichtteilsfeste Gestaltung wird auch ganz überwiegend das sog. Gütertrennungsmodell angesehen:[209] Hierzu wird in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung des entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs nach den §§ 1372 ff. BGB ein entsprechender Vermögenswert übertragen.[210] Es soll eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtig...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 6. Wirkung der Pflichtteilsentziehung

Rz. 86 Selbst die begründete Entziehungsverfügung wird erst mit Eintritt des Erbfalls wirksam, da bis dahin auch noch eine Verzeihung (§ 2337 BGB) erfolgen kann.[245] Rz. 87 Die wirksame Pflichtteilsentziehung führt zum Erlöschen sämtlicher Pflichtteilsrechte, die dem betreffenden Abkömmling zustehen können, also auch bezüglich des Pflichtteilsrestanspruchs (§§ 2305, 2307 BGB...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Die neuere BGH-Rechtsprechung zum Erbverzicht

Rz. 176 Ob und inwieweit die für einen Erbverzicht geleistete Abfindung als unentgeltliche Zuwendung anzusehen ist, die dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt, hatte bereits früher schon den BGH zwei Mal beschäftigt. In seinem Urteil vom 8.7.1985 hatte der II. Senat die Frage zwar offen gelassen, ging aber bezüglich der Abfindung für einen Erbverzicht "jedenfalls in H...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Allgemeines zum Beginn der Ausschlussfrist

Rz. 168 Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien beginnt die zehnjährige Frist bei beweglichen Gegenständen mit Vollendung des Eigentumsübergangs,[456] bei Grundstücken erst mit der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch (§ 873 Abs. 1 BGB),[457] nicht aber bereits mit Erwerb eines Anwartschaftsrechts. Behmer [458] hat dem entgegengehalten, dass § 8 Abs. 2 AnfG ...mehr

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§ 19 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 9 Durch Gesetz vom 31.7.2017 über die Reform des belgischen Erbrechts ist insbesondere auch das belgische Pflichtteilsrecht geändert worden – während die Regeln über die gesetzliche Erbfolge weitgehend unberührt blieben. Entsprechend einer europaweiten allgemeinen Tendenz werden die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers erweitert und das Pflichtteilsrecht beschränkt. Di...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / e) Inhaltskontrolle in den Fällen einer "Drucksituation"

Rz. 44 Was aber die Ausgangsentscheidung des BVerfG [110] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen betrifft, in der es um eine besondere "Drucksituation" und Unterlegenheit eines Vertragsteils ging, so sind solche Fälle auch im Bereich der Erb- und Pflichtteilsverzichte möglich.[111] Jedoch ist hier zu beachten, dass im Hinblick auf die Anwendung des § 138 BGB nicht allein eine ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / dd) Abfindung für Erb- und Pflichtteilsverzichte

Rz. 69 Ob die Abfindung für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht als unentgeltliche Zuwendung anzusehen ist oder gar nicht der Pflichtteilsergänzung unterliegt, war und ist bisher äußerst umstritten.[224] Das Meinungsspektrum reichte von der generellen Annahme der Unentgeltlichkeit der Abfindungsleistung bis hin zur Möglichkeit einer vollständigen Entgeltlichkeit.[225] Der BG...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3), der für sich eine Stellung als gesetzlicher Miterbe in Anspruch nimmt, ist zulässig und führt unter Aufhebung des Feststellungsbeschlusses des Nachlassgerichts Höxter zur Verweisung des Erbscheinsverfahrens an das örtlich zuständige Amtsgericht Holzminden. Nach dem im vorliegenden Verfahren aufgrund des vor dem 16.8.2015 eingetretenen Erb...mehr

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Ist eine Kündigung der Gesellschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftern möglich?

Zusammenfassung Zwar genügt ohne abweichende Vereinbarung die Benachrichtigung eines anderen Gesellschafters von einer Kündigung für deren Zugang. Von dieser Grundregel können die Gesellschafter aber im Rahmen des Gesellschaftsvertrags abweichen und regeln, dass die Kündigung der Gesellschaft und allen Gesellschaftern zugehen muss. Kündigung wurde nur 2 von 6 Gesellschaftern ...mehr

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Erbringung der Haftungseinlage durch Gläubigerbefriedigung

Zusammenfassung Der Kommanditist kann seine Haftungseinlage vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch durch Befriedigung von einzelnen Gesellschaftsgläubigern erbringen. Er wird damit auch im Verhältnis zu anderen Gläubigern von seiner Haftung nach § 171 Abs. 1 HGB in Höhe des Nennbetrags der getilgten Forderung frei. Hintergrund Der Beklagte war Kommanditist einer insolvente...mehr

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AGS 10/2017, Keine Mindestbeschwer bei isolierter Anfechtung der Kostenentscheidung im Notarkostenbeschwerdeverfahren

GNotKG § 129; FamFG § 81 Leitsatz Im Notarkostenbeschwerdeverfahren ist auch die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nicht davon abhängig, dass die Beschwer 600,00 EUR übersteigt. OLG Celle, Beschl. v. 27.4.2017 – 2 W 91/17 1 Aus den Gründen Die Beschwerde ist gem. § 129 Abs. 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG statthaft. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen vor. Die Bes...mehr

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zerb 10/2017, Zustimmung de... / Sachverhalt

I. (...) Der Erblasser I.G. betrieb eine Spedition mit zwei Niederlassungen und war in erster Ehe mit seiner Frau L verheiratet. Die Ehegatten errichteten in den Jahren 1962, 1968 und 1971 notarielle Erbverträge, wobei der jüngere den älteren jeweils ersetzte. In diesen Erbverträgen (Anlagen K 1 bis K 3) erklärten sie, dass der gemeinsame Sohn, der Beklagte, Alleinerbe nach d...mehr

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AGS 10/2017, Keine Mindestb... / Leitsatz

Im Notarkostenbeschwerdeverfahren ist auch die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nicht davon abhängig, dass die Beschwer 600,00 EUR übersteigt. OLG Celle, Beschl. v. 27.4.2017 – 2 W 91/17mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

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zfs 10/2017, Rechtsfolgen d... / 2 Aus den Gründen:

[18] "… 1. Rechtsfehlerhaft hat es das BG versäumt zu prüfen, ob die von der Bekl. zur Frage vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen des VN und der Versicherten durchgeführte Erhebung von Gesundheitsdaten der Kl. bei ihren gesetzlichen Krankenversicherern und Ärzten gegen die Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rspr. zum Recht des Versicherten auf informationelle Selbs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck des § 12 Abs. 4 BewG

Rz. 168 [Autor/Stand] § 12 Abs. 4 BewG bestimmt, wie noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen zu bewerten sind. Die Vorschrift des § 12 Abs. 4 BewG stammt aus dem preußischen Ergänzungs-Steuergesetz (§ 15) und ist von dort aus über die AO 1919 (§ 143 Abs. 4) in das BewG übernommen worden (RBewG 1931 = § 16 Abs. 4; BewG 1934 = § 14 Abs. 4; ...mehr

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zerb 10/2017, Methodische G... / III. Spätere Umstandsänderungen und mutmaßlicher Erblasserwille

Wichtige Stimmen im Schrifttum sind sich neben der These der bloßen (Teil-)Aufhebbarkeit aber auch darin einig, dass bei späteren unvorhergesehenen Entwicklungen Antrag und Beschluss nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB dann möglich sind, wenn dies dem mutmaßlichen Erblasserwillen entspricht. Ändern sich z. B. die Umstände des Nachlasses, die der Erblasser nicht vorhergesehen hat, ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIV. Übliche Gelegenheitsgeschenke (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 129 [Autor/Stand] Der unbestimmte Rechtsbegriff: "Übliches Gelegenheitsgeschenk" ist nicht definiert. Umso fragwürdiger ist die behauptete[2] Funktion der angeblich "am häufigsten beanspruchten" Befreiungsnorm des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG, die Unterlassung der nach § 30 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich vorgeschriebenen Anzeige jedes schenkungsteuerbaren Erwerbs zu rechtferti...mehr

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AGS 10/2017, Trennung eines... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde, über die der Senat entscheidet (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.5.2014 – 10 C 12.1343, juris Rn 17), hat Erfolg. Das Begehren des Klägers, der keinen konkreten Antrag stellt, ist nach verständiger Auslegung dahingehend zu verstehen, dass er den Kostenfestsetzungsbeschluss nur teilweise angefochten hat, nämlich hinsichtlich der Verfahrensgebühr und der Kürz...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 10. Anfechtung der Vereinbarung

Rz. 296 Wurde eine Vereinbarung geschlossen und wird sie später – wirksam – angefochten, so bleibt die einmal angefallene Einigungsgebühr bestehen.[222]mehr

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§ 8 Kostenerstattung nach d... / III. Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 33 § 183 FamFG: erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung → Gerichtskostentragung der Beteiligten mit Ausnahme des Kindes zu gleichen Teilen; außergerichtliche Kosten tragen die Beteiligten selbst. Es kann sich kostenmäßig vor allem im Hinblick auf notwenige Sachverständigenkosten rächen, wenn vorgerichtlich nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, ein gerichtliches Verfah...mehr

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§ 8 Kostenerstattung nach d... / D. Rechtsmittelkosten

Rz. 14 Das Gericht soll die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt hat, § 84 FamFG. Rz. 15 Hat das Gericht in einer Kindschaftssache bereits auf den mangelnden Erfolg der Beschwerde hingewiesen, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts durch die Gegenseite nach Ansicht des OLG Brandenburg regelmäßig nicht mehr notwendig...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / c) Beweislast

Rz. 66 Die Beweislast für die Einhaltung der Textform trägt nach Ansicht von Hertel die Partei, die aus der Einhaltung der Textform Rechte herleiten will.[44] Dies wird der Rechtsanwalt sein, wenn er eine höhere als die gesetzliche Vergütung beanspruchen möchten; im umgekehrten Fall der Mandant. Rz. 67 Nach Hertel unterliegt eine Erklärung in Textform, wenn sie in Papierform ...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Der Rechtsmittelverzicht – Fluranwalt

Rz. 358 § 144 FamFG regelt die Möglichkeit des umfassenden Rechtsmittelverzichts: Zitat Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist. § 144 FamFG setzt voraus, dass die Ehegatten beide a...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Erstellung eines Erbvertrags

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Klose, SGB I § 33b Lebenspa... / 2.2.1 Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft

Rz. 8 Die Voraussetzungen für die Lebenspartnerschaft waren und sind in § 1 Abs. 1 LPartG geregelt. Danach wird eine Lebenspartnerschaft von 2 Personen gleichen Geschlechts dadurch begründet, dass sie gegenseitig persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Partnerschaftsversprechen). Diese wechselseitige...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen der Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

Leitsatz 1. Neben der Enterbung des dem Erblasser unbekannten Pflichtteilsberechtigten ist für das Durchgreifen der Anfechtung aufgrund Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten gem. § 2079 BGB erforderlich, dass der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten bei Kenntnis von dessen Existenz bzw. nachfolgenden Hinzutretens nicht von der Erbfolge ausgeschlossen hätte. 2. Dies ist ...mehr

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zfs 09/2017, Anfechtung der einer Fahrerlaubnis beigefügten Nebenbestimmung

StVG § 2; FeV § 11 Abs. 8 § 23; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 4 Leitsatz 1. Wird eine Fahrerlaubnis nach Überprüfung der Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers unter Auflagen regelmäßiger Kontrolluntersuchungen und der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung belassen, so sind diese Auflagen als Verwaltungsakte selbstständig anfecht...mehr

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zerb 9/2017, Anfechtung des unentgeltlichen Verzichts auf einen lebenslangen Nießbrauch durch den Sozialhilfeträger

Leitsatz 1. Der unentgeltliche Verzicht auf einen lebenslangen Nießbrauch ist eine Schenkung, die nach § 528 Abs. 1 S. 1 BGB auch von einem Sozialhilfeträger widerrufen werden kann. 2. Der Wert des Nießbrauchs kann durch Kapitalisierung des jährlichen Nutzungswerts mithilfe der Vervielfältiger des § 14 BewG berechnet werden. OLG Köln, Urteil vom 9. März 2017 – 7 U 119/16 Sachv...mehr

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zfs 09/2017, Anfechtung der... / Leitsatz

1. Wird eine Fahrerlaubnis nach Überprüfung der Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers unter Auflagen regelmäßiger Kontrolluntersuchungen und der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung belassen, so sind diese Auflagen als Verwaltungsakte selbstständig anfechtbar. 2. Der Anfechtbarkeit der einer Fahrerlaubnis beigefügten N...mehr

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zerb 9/2017, Anfechtung des... / Leitsatz

1. Der unentgeltliche Verzicht auf einen lebenslangen Nießbrauch ist eine Schenkung, die nach § 528 Abs. 1 S. 1 BGB auch von einem Sozialhilfeträger widerrufen werden kann. 2. Der Wert des Nießbrauchs kann durch Kapitalisierung des jährlichen Nutzungswerts mithilfe der Vervielfältiger des § 14 BewG berechnet werden. OLG Köln, Urteil vom 9. März 2017 – 7 U 119/16mehr

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zerb 9/2017, Anfechtung des... / Sachverhalt

Der Kläger ist der für die Mutter des Beklagten zuständige Sozialhilfeträger. Er nimmt den Beklagten aus übergeleitetem Anspruch in Höhe von 52.120,66 EUR nebst Zinsen aus Schenkungsrückforderung auf Ersatz von Kosten für die Heimunterbringung der Mutter in Anspruch. Die Mutter hatte dem Beklagten im Jahr 1995 schenkungsweise das Eigentum an dem von ihr bewohnten Hausgrundst...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Sachverhalt

Der Erblasser war bis zu seinem Tod mit der Beteiligten zu 1) verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen, die Beteiligten zu 2) und 3). Der Erblasser ist auch der Vater des Beteiligten zu 4), der am 20.12.1996 nichtehelich geboren ist (Bl I/3 d. A.). Der Erblasser hat die Vaterschaft für den Beteiligten zu 4) durch die am 9.12.1996 von dem Notar ... (Urkundenr...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Leitsatz

1. Neben der Enterbung des dem Erblasser unbekannten Pflichtteilsberechtigten ist für das Durchgreifen der Anfechtung aufgrund Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten gem. § 2079 BGB erforderlich, dass der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten bei Kenntnis von dessen Existenz bzw. nachfolgenden Hinzutretens nicht von der Erbfolge ausgeschlossen hätte. 2. Dies ist auszusch...mehr

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zfs 09/2017, Anfechtung der... / 1 Aus den Gründen:

" … Bei den Nebenbestimmungen in dem Bescheid v. 13.4.2016 handelt es sich um Auflagen i.S.v. § 2 Abs. 4 S. 2 StVG und § 23 Abs. 2 S. 1 FeV. Nach diesen Vorschriften kann die Fahrerlaubnisbehörde einem Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber, der nur bedingt zum Führen von Kfz geeignet ist, die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und auch im Übrigen zulässig. Sie ist auch begründet. Denn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin des Erblassers ausweist, sind gegeben. Die Rechtsnachfolge der Beteiligten zu 1) ergibt sich aus dem gemeinschaftlichen Testament...mehr

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zerb 9/2017, Anfechtung des... / Aus den Gründen

1. Zutreffend nimmt das Landgericht an, dass die Mutter des Beklagten durch den unentgeltlichen Verzicht auf den Nießbrauch eine Schenkung an den Beklagten erbracht hat (vgl. BGH NJW 2000, 728, 730 = ZEV 2000, 111; OLG Nürnberg ZEV 2014, 37 = MittBayNot 2015, 30; MüKo/Koch, BGB, 7. Aufl., § 516 Rn 8 mwN). Durch die Zuwendung muss zwar eine Verminderung der Vermögenssubstanz ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.2 Darlehen

Rn 63 (Rückzahlungs-)Ansprüche des Insolvenzschuldners aus gewährten Darlehen gehören zur Masse. Mangels eines Sonderkündigungsrechtes des Verwalters kann sich der Darlehensschuldner des Insolvenzschuldners auf die im Darlehensvertrag getroffenen Abreden (insbesondere Ratenzahlung) berufen (vgl. § 108 Rn. 28).[133] Soweit künftige Ansprüche geltend gemacht werden (z. B. Rück...mehr

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FF 09/2017, Beschlussvergle... / 2 Anmerkung

Die Frage, ob ein durch feststellenden gerichtlichen Beschluss zustande gekommener Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zugleich entsprechend § 127a BGB die gesetzlich vorgeschriebene Form der notariellen Beurkundung ersetzt, war bislang in der Rechtsprechung und Literatur umstritten. Dies wird vor allem in familiengerichtlichen Verfahren bedeutsam, in denen sich die beteiligten...mehr

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zfs 09/2017, Obliegenheiten... / III. Fristen während des "gestuften Dialogs"

Zu beachten ist ferner, dass der VR im Bereich der Personenversicherung, soweit es um Anzeigepflichtverletzungen vor Abschluss des Versicherungsvertrags geht, für die Ausübung bestimmter Rechte an die Wahrung von Fristen gebunden ist. Hierzu gehören insbesondere die Frist des § 21 Abs. 1 VVG für einen Rücktritt, eine Kündigung oder eine Vertragsanpassung von einem Monat und ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.2 Firma

Rn 19 Die Firma (Name des Vollkaufmanns im Handelsverkehr, § 17 Abs. 1 HGB) unterliegt grundsätzlich der Insolvenzmasse,[45] obwohl sie nicht Gegenstand der Einzelzwangsvollstreckung ist.[46] Eine Verwertung kann im Hinblick auf § 23 HGB allerdings nur durch den Verkauf des Unternehmens samt seiner Bezeichnung erfolgen. Enthält die Firma den Namen einer Person, so kann aufgr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Neuerwerb als Teil der Masse

Rn 109 Im Gegensatz zu § 1 KO wird gem. § 35 Abs. 1 Var. 2 auch der Neuerwerb, d. h. dasjenige Vermögen, welches während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner erworben wird, zur Insolvenzmasse gerechnet. Dabei kann die Abgrenzung zwischen dem in die Masse fallenden Neuerwerb und dem Erwerb im Anschluss an das Insolvenzverfahren schwierig sein. Dieses Probl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Echte Freigabe

Rn 126 Die echte Freigabe erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung mit dinglicher Wirkung, die gegenüber dem Schuldner bzw. dessen gesetzlichem Vertreter abzugeben ist.[251] Wie jede Willenserklärung kann auch die Freigabe durch schlüssige Handlung vorgenommen werden.[252] Kümmert sich der Verwalter nicht um einen Massegegenstand, weil er davon ausgeht, d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Liquide Mittel

Rn 83 Zu den liquiden Mitteln gehören insbesondere die Bankkonten.[189] Der zugrundeliegende Kontokorrentvertrag erlischt mit Eröffnung (siehe § 116 Rn. 19) und es ist ein außerordentlicher Saldenabschluss vorzunehmen.[190] In der Krise[191] eintreffende Gutschriften können durch Anfechtung (siehe dazu § 129 Rn. 11) vor einer Verrechnung geschützt und dadurch zur Masse gezog...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.5 Freigabe des Vermögens aus selbstständiger Tätigkeit

Rn 155 Der Insolvenzverwalter muss sich entscheiden, ob er das Vermögen, das der Schuldner aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt, freigeben möchte, um damit auch die Masse vor einer möglichen Inanspruchnahme zu schützen. Eine Freigabe erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Schuldner. Die Freigabe erfasst keinen konkreten Gegenstand, wie die echte Freigabe, sondern eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO [1]; als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden Ric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr