Rz. 376

Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten im Rahmen automatisierter Einzelfallentscheidungen, einschließlich des Pofilings, verarbeitet werden, muss für die betroffenen Person eine faire und transparente Verarbeitung gewährleisten sein.[450] Dies erfordert den Einsatz geeigneter mathematischer und/oder statistischer Verfahren für das Profiling. Ebenso sind an die Etablierung technischer und organisatorischer Maßnahmen erhöhte Anforderungen zu stellen, um zu gewährleisten, dass Faktoren, die zu unrichtigen personenbezogenen Daten führen, korrigiert und das Risiko von Fehlern minimiert werden kann. Ebenso sind die für automatisierte Einzelfallentscheidungen genutzten personenbezogenen Daten in einer Weise zu sichern, die den potenziellen Bedrohungen für die Interessen und Rechte der betroffenen Person Rechnung trägt.[451] Als Mindestanforderung normiert Art. 22 Abs. 3 DSGVO das Recht des Betroffenen auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung.

[450] Erwägungsgrund 71 DSGVO.
[451] Ebenda.

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