Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

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AGS 10/2017, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Hat der Parteivertreter den für die Anreise zum Verhandlungstermin gebuchten Flug wegen Aufhebung des Termins nicht in Anspruch genommen, sind dessen Kosten gleichwohl erstattungsfähig, wenn die Terminsaufhebung erst einen Tag vor dem beabsichtigten Termin erfolgte. Die Buchung des Fluges war notwendig, um die angemessene Rechtsverfolgung der Partei zu gewährleisten. Vor Fest...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 161 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen

Rz. 25 Nach Ziff. 1.1 ist die "gesetzliche Haftpflicht" des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden abgedeckt. Eine Legaldefinition, was unter dem Begriff der "gesetzlichen Haftpflicht" zu verstehen ist, findet sich im Produkthaftpflicht-Modell nicht. Bedingt durch die Präambel kann jedoch auf die allgemeine Regelung in Ziff. 1.1 AHB z...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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zfs 8/2017, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

" … Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ZPO zulässig. Sie ist insb. form- und fristgerecht eingelegt worden." Die sofortige Beschwerde hat aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses des AG Potsdam v. 22.8.2016 aber keinen Erfolg. Das AG hat mit der angegriffenen Entscheidung zu Recht 208,50 EUR für den gebuchten Flug, der nicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichtanwendungserlass

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Mit einem Nichtanwendungserlass wird die FinVerw angewiesen, eine Entscheidung des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Berechtigung derartiger NAE ist umstritten: Einerseits wird die Auffassung vertreten, NAE seien rechtswidrig, weil die FinVerw an höchstrichterliche Urteile generell gebunden ist (vgl Lange, DB 2005, ...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.2 Anforderung von Übersetzungen

Rz. 6 Werden bei einer Behörde in fremder Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Schriftstücke vorgelegt, so muss die Behörde diese entgegennehmen, wie aus Abs. 2 folgt. Sieht sich die Behörde in der Lage, fremdsprachige Anträge, Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Schriftstücke zu verstehen, kann sie die Sachbearbeitung unmittelbar vorne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.1 Zweck

Rz. 9 Die Durchführung der Verwertung nach den Bestimmungen der AO [1] setzt nach § 327 S. 3 AO voraus, dass dem Vollstreckungsschuldner die Absicht, die Verwertung des Sicherungsgegenstands vorzunehmen, bekannt gegeben worden ist. Dem Vollstreckungsschuldner soll hierdurch Gelegenheit gegeben werden, innerhalb der Schonfrist[2] die Verwertung abzuwenden.[3] Diese Verpflichtun...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Amtshaftung

Rz. 11 Im Rahmen der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit stehen vordringlich Amtspflichtverletzungen in Rede, wobei gem. § 839 Abs. 1, S. 2 BGB, Art. 34 S. 1 GG die Haftungsüberleitung zunächst auf den Anstellungsträger[56] erfolgt und von dort gegenüber dem konkret handelnden Mitarbeiter der Jugendhilfe ein Regress nur unter den Voraussetzungen dessen Vorsatz oder einer gro...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / b) Amtshaftung

Rz. 115 Zur Amtshaftung nach Art. 34 GG, § 839 BGB ist eine Amtspflichtverletzung nötig, die zudem vom Amtsträger rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde. Grundsätzlich besteht die Amtspflicht zum gesetzeskonformen Handeln (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 Abs. 3 GG). Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Grundsatzes der abgestuften Vorgehenswei...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / c) Amtshaftung – Beweislast des Geschädigten für Kausalität

Rz. 415 Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Erteilung – oder Versagung – der Genehmigung können zu Amtshaftungsansprüchen gem. Art. 34 GG, § 839 BGB führen. Wenn der Nachlassrichter pflichtwidrig eine nachlassgerichtliche Genehmigung erteilt, ohne vorher den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt zu haben, trifft den Geschädigten die Beweislast dafür, dass für einen ...mehr

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§ 39 Rechtmäßigkeit des auf... / D. Amtshaftung im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Rz. 106 Im Zusammenhang mit der Aufstellung von Verkehrszeichen oder der Einrichtung von Verkehrseinrichtungen kann es zu Schadensfällen kommen. Man denke dabei z.B. nur an die Schadensfälle im Zusammenhang mit dem sog. feindlichen Grün [195] oder an die von fehlerhafter Beschilderung ausgehenden Gefahrenquellen.[196] Eine widersprüchliche Beschilderung beinhaltet eine Amtspf...mehr

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§ 48 Rechtsbeziehungen und ... / C. Amtshaftungsansprüche (Art. 34 GG, § 839 BGB)

Rz. 11 Zieht der Staat private Unternehmer zur Erfüllung ihm obliegender Aufgaben auf privatrechtlicher Grundlage heran, so hängt die Qualifikation der Tätigkeit des Unternehmers als hoheitlich oder nicht hoheitlich von dem Charakter der wahrgenommenen Aufgabe, der Sachnähe der übertragenen Tätigkeit zu dieser Aufgabe und dem Grad der Einbindung des Unternehmers in den behör...mehr

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§ 36 Überblick zur FZV

Rz. 1 Die Zulassung von Fahrzeugen ist grundsätzlich in § 1 StVG geregelt. Danach müssen Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein. Am 1.3.2007 trat dazu die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) als Ausführungsverordnung i.S.d. § 6 StVG in Kraft. Die Zulassung von Fahrzeugen zum öf...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Aufsichtspflichtverletzung

Rz. 13 Neben Amthaftungspflichten kommen im Zivilrecht auch Regressansprüche aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht bezüglich Minderjähriger (§§ 828, 832 BGB) in Betracht.[66] Diese Pflichten können unmittelbar zwischen dem Personensorgeberechtigten und der die Leistung erbringenden Einrichtung vertraglich begründet oder Folge einer öffentlich-rechtlichen Leistungsgewähru...mehr

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§ 2 Fahrerlaubnisrecht und ... / I. § 25 VwVfG: Beratung und Auskunft

Rz. 8 Die Behörde hat – soweit erforderlich – Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten zu erteilen. Die Auskunft muss richtig, klar, unmissverständlich, eindeutig und vollständig sein.[6] Eine Rechtsberatung ist damit aber nicht institutionalisiert; die Behörde hat lediglich Auskünfte zu erteilen.[7] Rz....mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 3. Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung

Rz. 167 Verletzt der jeweilige Realvertreter im Rahmen der Ausübung einer Amtsvertretung gegenüber dem Minderjährigen zu beachtende Pflichten, so haftet er diesem gegenüber grundsätzlich nicht persönlich. Die Haftung obliegt vielmehr dem Jugendamt als Legalvertreter nach den im Zivilrecht verankerten allgemeinen Haftungsgrundsätzen (§§ 1716, 1833, 1915 BGB) bzw. den Kriterie...mehr

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§ 48 Rechtsbeziehungen und ... / B. Rechtsbeziehungen beim Abschleppen im Rahmen der Ersatzvornahme

Rz. 5 Bei der Ersatzvornahme ist zwischen der Selbstvornahme und der Fremdvornahme zu unterscheiden. Während bei der Selbstvornahme die Behörde die Handlung selbst ausführt, beauftragt sie bei der Fremdvornahme einen anderen (privaten Dritten) mit der Durchführung der Handlung durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages. Führt die Behörde den Abschleppvorgang mit eigen...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / I. Ausgangspunkt: Untersuchungsgrundsatz

Rz. 2 Ausgangspunkt ist zunächst der Untersuchungsgrundsatz, der sowohl im Verwaltungsverfahren (§ 24 VwVfG) als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 86 VwGO) gilt.[2] Dieser Grundsatz hat im StVG seine Ausprägung erfahren (vgl. § 2 Abs. 7 u. 8 StVG) und wird durch die §§ 11 ff. FeV weiter präzisiert.[3] Rz. 3 Die Fahrerlaubnisbehörde bedient sich dabei aller Beweism...mehr

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§ 48 Rechtsbeziehungen und ... / D. Ansprüche gegen den Abschleppunternehmer

Rz. 17 Kommt es im Zusammenhang mit – wie oben entwickelt (siehe Rdn 11 ff.) – behördlich veranlassten Abschleppvorgängen zu Schäden am Fahrzeug, so haftet die anordnende Körperschaft, weil die Stellung des Unternehmers in Abwicklung der Vollstreckungsmaßnahme derjenigen eines Verwaltungshelfers angenähert ist bzw. weil er als Erfüllungsgehilfe der Vollstreckungsbehörde täti...mehr

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§ 37 Rechtsnatur der Verkeh... / IV. Polizeiliche Weisungen an Verkehrsteilnehmer (§§ 36, 44 Abs. 2 StVO)

Rz. 18 Polizeiliche Weisungen sind Verwaltungsakte i.S.d. § 35 VwVfG. Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36 StVO) zu regeln (§ 44 Abs. 2 S. 1 StVO). Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer aber nicht von seiner Sorgfaltspflicht (§ ...mehr

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§ 54 Anlieger – Anwohner – ... / 9. Entschädigung/Schadensersatz

Rz. 75 Zufahrten und Zugänge verbinden die der Straße benachbarten Grundstücke oder private Wege mit der Straße. Die Behinderung durch Baumaßnahmen ist zunächst durch den Gemeingebrauch gedeckt.[146] Werden auf längere Zeit Zufahrten oder Zugänge durch Straßenbauarbeiten unterbrochen oder wird ihre Benutzung erheblich erschwert, so müssen grundsätzlich Maßnahmen und Vorkehru...mehr

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§ 54 Anlieger – Anwohner – ... / 2. Rechte von Anliegern und Straßenbenutzern bei Aufpflasterungen

Rz. 32 Aufpflasterungen, welche den einschlägigen Regeln des Straßenbaus und den sonstigen einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen, erfüllen den Tatbestand des § 32 Abs. 1 StVO nicht.[78] Unsachgemäß durchgeführte Aufpflasterungen können allerdings zu Ansprüchen aus Amtshaftung führen. Rz. 33 Für Teilaufpflasterungen der Fahrbahn in einer Zone mit zulässiger Höchstg...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / aa) Beratung und Unterstützung bei der Personensorge sowie Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 18 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 SGB VIII)

Rz. 23 § 18 Abs. 1 SGB VIII sieht kostenfreie Unterstützungsleistungen für alleinerziehende Elternteile sowohl bei der Ausübung der Personensorge als auch der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der von ihnen betreuten Kinder vor (Abs. 1 Nr. 1). Ferner ist eine Unterstützung bei der außergerichtlichen Umsetzung von eigenen Unterhaltsansprüchen nach § 1615l BGB vorgesehen...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / V. Verwaltungsrechtsweg auch für Ausgleichsansprüche im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG

Rz. 10 § 40 Abs. 2 VwGO sieht wegen der Nähe zu den Amtshaftungsansprüchen (Art. 34 GG, § 839 BGB) bisher schon den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten vor für:mehr

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§ 56 Verwaltungsgerichtlich... / XVII. (Besonderes) Feststellungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)

Rz. 52 Zum besonderen Feststellungsinteresse der Fortsetzungsfeststellungsklage gehören:mehr

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§ 9 Rechtsmittel / E. Rechtsmittel wegen Untätigkeit

Rz. 77 Gesetzlich war lange Zeit ein Rechtsbehelf gegen eine unangemessen lange Verfahrensdauer[181] nicht geregelt. In der Praxis wurde daher auf die sog. Untätigkeitsbeschwerde [182] zurückgegriffen. Sie wurde von der herrschenden Meinung als statthafter außerordentlicher Rechtsbehelf angesehen, wenn eine über das normale Maß hinausgehende unzumutbare Verfahrensverzögerung ...mehr

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ZAP 8/2016, Grundstückskaufvertrag: Amtshaftung eines Notars

(BGH, Urt. v. 21.1.2016 – III ZR 160/15) • Es kann einen sorgfaltswidrigen Pflichtverstoß darstellen, wenn ein Notar eine Annahmeerklärung der Verkäufer beurkundete, ohne den Anbietenden zuvor oder wenigstens bei Übersendung der Erklärung über die Zweifel zu belehren, die im Hinblick auf die Wirksamkeit einer in dem Kaufangebot enthaltenen unbefristeten Fortgeltungsklausel b...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmediator: Umfang der Beratungspflicht

(OLG Stuttgart, Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16) • Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Ein Mediator kann daher bei einem unterbliebenen Ausgleich von Rentenanwartschaften haften. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Versorgungsausgleich nach der K...mehr

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ZAP 11/2015, Anwaltsmagazin / Neue Verfahrensordnung des EuG

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat sich mit Genehmigung des EU-Rates und in Abstimmung mit dem EuGH eine neue Verfahrensordnung gegeben (Abl. L 105 v. 23.4.2015). Die Überarbeitung war notwendig geworden, weil das Gericht immer mehr Streitsachen zu bewältigen hat und sich Möglichkeiten schaffen wollte, in angemessener Zeit über eine steigende Anzahl an Verfahren en...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei geleisteten Schadensersatzzahlungen aus Amtshaftung

Leitsatz Eine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt auch dann vor, wenn eine Schadensersatzleistung aus Amtshaftung als Surrogat für die durch eine rechtswidrige Abberufung als Bankvorstand entstandenen Verdienst- und Betriebsrentenausfälle geleistet wird. Normenkette § 19 Abs. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 120 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 FGO, Art. 34 GG Sachverhalt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Auswahl und Bestellung

Rn 5 Auch nach Inkrafttreten der InsO gestaltet sich bis heute das Verfahren der Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters im Einzelfall vielerorts höchst unterschiedlich, vor allem aber meist intransparent. So gab es so genannte geschlossene Listen, in die ein Verwalterkandidat nur aufgenommen wurde, wenn ein bisher regelmäßig bestellter Verwalter aus der Liste ausschi...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung bei grob fahrlässiger richterlicher Fehlleistung

BGB § 839 i.V.m.;GG Art. 34 Leitsatz 1. Versucht eine Familienrichterin zweimal eine Ehe durch einen nicht unterschriebenen und sodann durch einen nicht verkündeten Beschluss zu scheiden, so haftet der Dienstherr (Land) für die entstandenen Anwaltskosten, die durch die zwei überflüssigen Beschwerdeverfahren, die jeweils zur Zurückverweisung geführt haben, entstanden sind. 2. Je...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / Leitsatz

1. Versucht eine Familienrichterin zweimal eine Ehe durch einen nicht unterschriebenen und sodann durch einen nicht verkündeten Beschluss zu scheiden, so haftet der Dienstherr (Land) für die entstandenen Anwaltskosten, die durch die zwei überflüssigen Beschwerdeverfahren, die jeweils zur Zurückverweisung geführt haben, entstanden sind. 2. Jenseits der Haftung nach § 839 Abs. ...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Scheidungsverfahrens geltend. Zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau lief das Scheidungsverfahren 35 F 208/03 AG Mainz. Die Beteiligten stritten über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt. [2] Durch nicht von der Richterin unterzeichneten Beschluss des Amtsgerichts vom 1...mehr

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zerb 5/2016, Zinsanspruch d... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt im angefochtenen Umfang zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, etwaige Bereicherungsansprüche auf Herausgabe bzw. Wertersatz von Nutzungen, vor allem auch unter dem Blickwinkel von Anlage- oder ersparten Kreditzinsen, seien zum ganz überwiegenden Teil verjährt. Außerdem hätten die K...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Rückgriff auf Amtspflichtverletzungen

Rz. 12 Wird die Anstellungskörperschaft wegen einer Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auf Schadensersatz in Anspruch genommen, z. B. wegen Abhaltens des Stpfl. von einem Rechtsbehelf durch unlautere Mittel, obwohl eine viel zu hohe Steuer festgesetzt war, so wäre bei einem Rückgriff der Anstellungskörperschaft auf den Amtsträger gem. § 78 BBG, § 46 Abs...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

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Jansen, SGB X § 6 Durchführ... / 2.4 Amtshaftung

Rz. 7 Rechtswidrige Amtshilfe kann Amtshaftungsansprüche (vgl. Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB) nach sich ziehen. Hat sich die angefochtene Maßnahme als rechtswidrig erwiesen, so muss im Innenverhältnis – zwischen den Behörden – die ersuchende Behörde die entstandenen Kosten (z. B. Prozesskosten oder Schadenersatz) tragen; sie hat sie der vom Bürger in Anspruch genommenen, ers...mehr

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zfs 4/2015, Einmalige Trunk... / Leitsatz

1. Die alkoholbedingte strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB hat keine Tatbestandswirkung für das Vorliegen von Alkoholmissbrauch i.S.v. § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. a FeV. (amtlicher Leitsatz) 2. War die behördliche Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über eine medizinisch-psychologische Untersuchung rechtswidrig, ist der Betroffene diesem Verlangen z...mehr

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zfs 4/2015, Einmalige Trunk... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist begründet, da der vom Kl. angefochtene Versagungsbescheid der Bekl. hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen A, B und BE rechtswidrig war (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)." 1. Obwohl der Kl. von der Bekl. am 20.11.2014 die Fahrerlaubnis für die Klassen A, B und BE erhalten und sich sein ursprüngliches Verpflichtungsbegehren hierdurch erledigt hat, kann er gem. §...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (3) Amtshaftung

Rz. 30 Anspruchsgrundlagen bieten u.a. § 839 BGB (Art. 34 GG), BPolG und BLG.[9] Rz. 30a In seinem Anwendungsbereich verdrängt § 839 BGB als vorrangige Spezialregelung konkurrierende Ansprüche aus §§ 823 ff. BGB sowie aus § 839a BGB.[10] Im Rahmen der Haftung nach § 839 BGB tritt gemäß Art. 34 S. 1 GG – im Wege der befreienden Haftungsübernahme – der Staat beziehungsweise die...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Amtshaftung, § 839 BGB

Rz. 1623 Kommt der RVT seinen Aufgaben (Regress und Anlage des regressierten Geldes; sozialrechtliche Pflicht zum Einzug und zweckentsprechender Verwendung der Beiträge) nicht ordnungsgemäß nach, dürfen dem verletzten Versicherten keine Rechtsnachteile entstehen. Der RVT haftet insbesondere im Falle einer unzureichenden Geltendmachung des Beitragsregresses bei subjektiv vorw...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / bb) Unrichtige Leistung (Zuvielleistung, Falschleistung)

Rz. 398 Erbringt ein SVT eine von ihm rechtlich nicht geschuldete [277] Leistung, erfolgt kein Forderungsübergang. Der Rechtsübergang erfolgt stets nur in Höhe des wirklichen Schadens, nicht aber in Höhe der vom Versicherer gezahlten Entschädigung.[278] Rz. 399 Liegen beispielsweise auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung[279] die Voraussetzungen für eine ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / aa) Schadenersatzanspruch

Rz. 1419 § 119 I 1 Hs. 1 SGB X begründet keinen Beitragsanspruch des SVT, sondern regelt den Übergang eines vorhandenen Beitragsanspruchs des Geschädigten. Die Forderung nach § 119 SGB X setzt dazu einen Schadenersatzanspruch des Verletzten voraus. Rz. 1419a Auch Amtshaftungsansprüche (§ 839 BGB, Art. 34 GG) begründen einen Regressanspruch.[887] Bei Ansprüchen nach dem Nato-T...mehr

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FF 11/2014, Das BVerfG, die... / 5. Besonders strenge Anforderungen an die Prüfung milderer Mittel aufgrund von Verschuldenserwägungen?

Hervorzuheben ist auch die Argumentation des BVerfG, dass im vorliegenden Fall besonders strenge Anforderungen an die Prüfung milderer Mittel zu stellen seien, weil die Unterbringung der Kinder nicht wegen einer missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge angeordnet worden sei, sondern freiwillig wegen eines unverschuldeten Unvermögens der Eltern erfolgt sei. "Aufgrund d...mehr

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FF 11/2014, Rechtsfolgen bei übermäßiger Dauer des Verfahrens in Familiensachen

Im familiengerichtlichen Verfahren hat jeder Beteiligte nach deutschem Recht einen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz. Dieser Justizgewährungsanspruch gebietet, dass streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 5 Schmidt, Amtshaftung und interne Verantwortlichkeit des Konkursverwalters – Eine Analyse des § 82 KO, KTS 1976, 191 ff.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 19 Ehlers, Haftungsgefahren des zukünftigen Insolvenzverwalters, ZInsO 1998, 356; ders., Besondere Haftungsgefahren für Juristen in der Insolvenzverwaltung – insbesondere die Notwendigkeit der Nutzung betriebswirtschaftlicher Techniken, ZInsO 2005, 902; Gundlach, Die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber Aus- und Absonderungsberechtigten, NZI 2001, 350 ff.; Lüke, Haft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsmittel

Rn 20 Weder gegen die Versagung der Bestellung eines nach Abs. 3 einstimmig gewählten Verwalterkandidaten noch gegen die Bestellung eines (vorläufigen) Verwalters unter Verletzung der Mitwirkungsrechte des vorläufigen Gläubigerausschusses ist ein Rechtsmittel bzw. eine sofortige Beschwerde möglich, wie sich aus § 6 ergibt. Insofern wird hinsichtlich der Bestellung des Verwal...mehr