Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

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ZErb 03/2020, Keine gefährl... / 1

Schmidl vertritt die Auffassung, dass es dem Nachlassgericht verwehrt sei, letztwillige Verfügungen zu eröffnen und diese umgehend den Erben bekanntzugeben und damit die Ausschlagungsfrist in Gang zu setzen, ohne Rücksicht darauf, ob der Testamentsvollstrecker das Amt angetreten habe. Der Testamentsvollstrecker solle versuchen, das Nachlassgericht dazu zu bewegen, so lange m...mehr

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ZErb 03/2020, Keine gefährl... / 3. Das Nachlassgericht: die (vermeintliche) Staatshaftung

Nicht überzeugend erscheint insbesondere der Hinweis Schmidls auf eine drohende Amtshaftung, wenn (anders als bisher) mit der Bekanntgabe nicht zugewartet werde, wobei sich Schmidl seiner Meinung ohnehin nicht ganz sicher zu sein scheint, wenn es in seinem Beitrag heißt, dass es vom Nachlassgericht "geradezu schuldhaft" wäre, würde es die Testamentsvollstreckung bei der Beka...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / II. Verweisungsprivileg bei Beamten

Rz. 349 Nach § 839 Abs. 1 S. 2 BGB kann ein Beamter im Falle der fahrlässigen Schadensverursachung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Rz. 350 Bei einer Haftung nach § 839 BGB besteht damit eine subsidiäre Staatshaftung, die wegen Art. 34 GG aber nicht den handelnden Beamten selbst, sondern den Staat bzw. ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / V. Haftung von Sonderrechtsfahrzeugen

Rz. 361 Das Verweisungsprivileg greift jedoch ein, wenn der Amtsträger unter Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs. 1 StVO schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht (BGH zfs 1983, 69). Rz. 362 Praktisch bedeutsam ist die Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Fahrzeugen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, de...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.3.1.2 Herstellungs- und Schadensersatzansprüche

Rz. 17 Aus einer Verletzung des § 86 kann der Leistungsempfänger, da § 86 kein subjektives Recht zu seinen Gunsten begründet, keinen Herstellungs- oder Schadensersatzanspruch ableiten (so auch Dietmair, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Stand: 13.12.2018, § 86 Rz. 63). Insbesondere das Bestehen eines Anspruchs aus Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG wird aber b...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Haftungsprivileg bei notarieller Tätigkeit

Rz. 142 Die Haftung des Rechtsanwalts folgt aus einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Die Haftung des Notars richtet sich gem. § 19 BNotO nach den Grundsätzen der Amtshaftung.[369] Rz. 143 Eine im Vergleich zur Anwaltshaftung systemwidrige Regelung enthält § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO . Danach kann ein Notar, dem Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur dann in A...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 1. Ersatzpflichtige

Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133 ff.). Rz. 29 Nach §...mehr

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Mehrere schädigende Handlungen

Rz. 37 Davon zu unterscheiden ist eine Situation, in der stets neue Handlungsakte je für sich eine Pflichtverletzung darstellen. Hier beginnt die Verjährung mit jeder Verletzungshandlung neu.[112] Das kann auch für pflichtwidrige Unterlassungen gelten. So geht der BGH von unterschiedlichen Verjährungszeitpunkten aus, wenn die Dürftigkeitseinrede gegen spätere Klageerweiterun...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Fehler des Gerichts

Rz. 54 Es gehört zu den vertraglichen Pflichten des Anwalts, durch vollständigen Sachvortrag und geeignete Rechtsausführungen auch darauf hinzuwirken, gerichtliche Fehler möglichst zu vermeiden (vgl. § 2 Rdn 237 ff.). Schon daraus folgt, dass eine Haftung des Anwalts auch dann in Betracht kommt, wenn er dieser Aufgabe nicht gerecht geworden und deshalb eine Fehlentscheidung ...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / 1

Bei verschiedenen Nachlassgerichten scheint es Usus zu sein,[1] ohne Rücksicht darauf, ob der Testamentsvollstrecker das Amt angetreten hat, letztwillige Verfügungen zu eröffnen, diese sodann umgehend den Erben bekanntzugeben und damit gemäß § 1944 II 2 BGB die 6-Wochen-Frist in Gang zu setzen. Diese Praxis kann Nachlass, Erben und nicht zuletzt den Testamentsvollstrecker vo...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / VI. Empfehlungen für die Praxis

1. Vor Amtsantritt möge der Testamentsvollstrecker (wie auch sonst!) stets Akteneinsicht nehmen, um zu erfahren, wie es um den Nachlass und die Erbschaftsannahme bzw. Ausschlagung steht. Das Amt "blind" anzutreten und auf die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit nach § 2226 S 1 BGB als Ausweg zu vertrauen, ist aufgrund des Risikos der latenten Schadensersatzpflicht aufgrund Kü...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / III. Ausschlagungsfrist, Eröffnung und Bekanntgabe von Verfügungen von Todes wegen

Für den Beginn der Ausschlagungsfrist ist im Falle einer angeordneten Testamentsvollstreckung stets § 1944 II 2 BGB maßgeblich, da die Anordnung der Testamentsvollstreckung einer Verfügung von Todes wegen bedarf, § 2197 I BGB. Außer in den Fällen des § 1944 III BGB beginnt die 6-Wochen-Frist daher zwingend und frühestens mit der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht im Sinne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 53 Die Aufrechnung wird durch Aufrechnungserklärung geltend gemacht. Für die Aufrechnungserklärung durch die Finanzbehörde und durch den Stpfl. gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche öffentlich-rechtliche Willenserklärung, durch die ein steuerschuldrechtliches Gestaltungsrecht aus...mehr

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AGS 06/2019, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die beklagte Stadt aus eigenem und abgetretenem Recht der Eheleute T (nachfolgend: die Zedenten) aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Anspruch, die beide aufgrund einer Honorarvereinbarung der Rechtsanwaltskanzlei C in N für ihre Vertretung in einer öffentlich-rechtlichen Baurechtstreitigkeit zu zahlen hatten. Anlass ...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Anspruchsgrundlagen

Rz. 2 Die Haftung des Rechtsanwalts ist – abgesehen von der Pflicht zur unverzüglichen Mandatsablehnung in § 44 BRAO – nicht gesondert geregelt worden. Regelmäßig werden Regressansprüche auf die Bestimmungen der §§ 241, 280 und 311a BGB gestützt. Diese früher entsprechend aus den Instituten der p.V.V. und c.i.c. abgeleiteten Anspruchsgrundlagen führen zu einem insbesondere v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kruse, Über Vollverzinsung, FR 1988, 1; Siegert, Einzelfragen zur Vollverzinsung nach § 233a AO, DStR 2000, 46; Heuermann, Verzinsung nach § 233a AO 1977 bei Verlustrücktrag, StBp 2006, 384; Prinz, Der Erstattungsbetrag nach § 11 Abs. 2 AStG ist nicht zu verzinsen, StR 2006, 600; Maunz/Zugmaier, Erstattungszinsen für Steuervergütungsanspruch, DStR 2008, 2165; Bretz, Nichtabziehba...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kirchhof, Handbuch des Staatsrechtes, Bd. III, S. 268; List, Die Rechtsquelle des modernen Steuerrechts, StBKongrRep 1975, 139 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988; von Wedelstädt, 75 Jahre Abgabenordnung, DB 1995, 7; Grammer, Zur Rechtsanwendung im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 201; Tipke, Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., Köln 2000; Balmes, Rückwirkun...mehr

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AGS 7/2018, Zur Geltendmach... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat nur zum geringen Teil Erfolg. 1. Dem Kläger steht aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG ein Anspruch zu, dass er vom Beklagten bezüglich der seinen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Terminswahrnehmung am 7.4.2016 entstandenen Reisekosten i.H.v. 289,50 EUR und deren Anspruch auf Tagesgeldpauschale gem. Nr. 7005 RVG i.H.v. 70,00 EUR freigestellt ...mehr

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zfs 7/2018, Verhältnis von ... / 2 Aus den Gründen:

"… B. I. 1. Dem Kl. steht aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG ein Anspruch zu, dass er vom Bekl. bzgl. der seinen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Terminswahrnehmung am 7.4.2016 entstandenen Reisekosten i.H.v. 289,50 EUR und deren Anspruch auf Tagesgeldpauschale gemäß Nr. 7005 VV RVG i.H.v. 70 EUR freigestellt wird. (…)" 1.2 Dem Anspruch des Kl. auf Freistellung von d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen

Rz. 38 Art. 83 Abs. 7 der EU-DSGVO enthält eine Öffnungsklausel, nach der es den Einzelstaaten obliegt, zu regeln, ob und in welchem Umfang gegen Behörden und andere öffentliche Stellen Geldbußen verhängt werden können.[1] Rz. 39 Vom Ausgangspunkt der Geltung der EU-DSGVO gegenüber öffentlichen wie nicht-öffentlichen Stellen und dem Ziel, das Datenschutzrecht umfassend durchz...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Geltendmachung des gesetzlichen Haftungsanspruchs[1] gegen den Haftungsschuldner erfolgt stets durch Haftungsbescheid nach § 191 Abs. 1 S. 1 AO.[2] Aus der Formulierung des § 191 Abs. 1 AO ("kann") ergibt sich hinsichtlich der Art und Weise der Geltendmachung kein Auswahlermessen.[3] Rz. 14a Der Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt [4], in dem der bestehende mate...mehr

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Zu späte Eintragung eines Gewinnabführungsvertrags verzögert Organschaft

Zusammenfassung Ein Gewinnabführungsvertrag wird steuerlich frühestens für das Jahr wirksam, in dem er in das Handelsregister eingetragen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Eintragung durch das Registergericht verzögert wird. Hintergrund Die klagende GmbH schloss im September 2006 als Organgesellschaft mit ihrer Gesellschafterin einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertra...mehr

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AGS 10/2017, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Hat der Parteivertreter den für die Anreise zum Verhandlungstermin gebuchten Flug wegen Aufhebung des Termins nicht in Anspruch genommen, sind dessen Kosten gleichwohl erstattungsfähig, wenn die Terminsaufhebung erst einen Tag vor dem beabsichtigten Termin erfolgte. Die Buchung des Fluges war notwendig, um die angemessene Rechtsverfolgung der Partei zu gewährleisten. Vor Fest...mehr

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AGS 10/2017, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses des AG aber keinen Erfolg. Das AG hat mit der angegriffenen Entscheidung zu Recht 208,50 EUR für den gebuchten Flug, der nicht in Anspruch genommen werden musste, festgesetzt. Da der Termin erst einen Tag vor dem beabsichtigten Termin aufgehoben wurde, war die Buchung des Fluges notwendig, ...mehr

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zfs 8/2017, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

" … Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ZPO zulässig. Sie ist insb. form- und fristgerecht eingelegt worden." Die sofortige Beschwerde hat aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses des AG Potsdam v. 22.8.2016 aber keinen Erfolg. Das AG hat mit der angegriffenen Entscheidung zu Recht 208,50 EUR für den gebuchten Flug, der nicht...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.2 Anforderung von Übersetzungen

Rz. 6 Werden bei einer Behörde in fremder Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Schriftstücke vorgelegt, so muss die Behörde diese entgegennehmen, wie aus Abs. 2 folgt. Sieht sich die Behörde in der Lage, fremdsprachige Anträge, Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Schriftstücke zu verstehen, kann sie die Sachbearbeitung unmittelbar vorne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.1 Zweck

Rz. 9 Die Durchführung der Verwertung nach den Bestimmungen der AO [1] setzt nach § 327 S. 3 AO voraus, dass dem Vollstreckungsschuldner die Absicht, die Verwertung des Sicherungsgegenstands vorzunehmen, bekannt gegeben worden ist. Dem Vollstreckungsschuldner soll hierdurch Gelegenheit gegeben werden, innerhalb der Schonfrist[2] die Verwertung abzuwenden.[3] Diese Verpflichtun...mehr

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ZAP 8/2016, Grundstückskaufvertrag: Amtshaftung eines Notars

(BGH, Urt. v. 21.1.2016 – III ZR 160/15) • Es kann einen sorgfaltswidrigen Pflichtverstoß darstellen, wenn ein Notar eine Annahmeerklärung der Verkäufer beurkundete, ohne den Anbietenden zuvor oder wenigstens bei Übersendung der Erklärung über die Zweifel zu belehren, die im Hinblick auf die Wirksamkeit einer in dem Kaufangebot enthaltenen unbefristeten Fortgeltungsklausel b...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmediator: Umfang der Beratungspflicht

(OLG Stuttgart, Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16) • Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Ein Mediator kann daher bei einem unterbliebenen Ausgleich von Rentenanwartschaften haften. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Versorgungsausgleich nach der K...mehr

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ZAP 11/2015, Anwaltsmagazin / Neue Verfahrensordnung des EuG

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat sich mit Genehmigung des EU-Rates und in Abstimmung mit dem EuGH eine neue Verfahrensordnung gegeben (Abl. L 105 v. 23.4.2015). Die Überarbeitung war notwendig geworden, weil das Gericht immer mehr Streitsachen zu bewältigen hat und sich Möglichkeiten schaffen wollte, in angemessener Zeit über eine steigende Anzahl an Verfahren en...mehr

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Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei geleisteten Schadensersatzzahlungen aus Amtshaftung

Leitsatz Eine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt auch dann vor, wenn eine Schadensersatzleistung aus Amtshaftung als Surrogat für die durch eine rechtswidrige Abberufung als Bankvorstand entstandenen Verdienst- und Betriebsrentenausfälle geleistet wird. Normenkette § 19 Abs. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 120 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 FGO, Art. 34 GG Sachverhalt...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Auswahl und Bestellung

Rn 5 Auch nach Inkrafttreten der InsO gestaltet sich bis heute das Verfahren der Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters im Einzelfall vielerorts höchst unterschiedlich, vor allem aber meist intransparent. So gab es so genannte geschlossene Listen, in die ein Verwalterkandidat nur aufgenommen wurde, wenn ein bisher regelmäßig bestellter Verwalter aus der Liste ausschi...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung bei grob fahrlässiger richterlicher Fehlleistung

BGB § 839 i.V.m.;GG Art. 34 Leitsatz 1. Versucht eine Familienrichterin zweimal eine Ehe durch einen nicht unterschriebenen und sodann durch einen nicht verkündeten Beschluss zu scheiden, so haftet der Dienstherr (Land) für die entstandenen Anwaltskosten, die durch die zwei überflüssigen Beschwerdeverfahren, die jeweils zur Zurückverweisung geführt haben, entstanden sind. 2. Je...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / Leitsatz

1. Versucht eine Familienrichterin zweimal eine Ehe durch einen nicht unterschriebenen und sodann durch einen nicht verkündeten Beschluss zu scheiden, so haftet der Dienstherr (Land) für die entstandenen Anwaltskosten, die durch die zwei überflüssigen Beschwerdeverfahren, die jeweils zur Zurückverweisung geführt haben, entstanden sind. 2. Jenseits der Haftung nach § 839 Abs. ...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Scheidungsverfahrens geltend. Zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau lief das Scheidungsverfahren 35 F 208/03 AG Mainz. Die Beteiligten stritten über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt. [2] Durch nicht von der Richterin unterzeichneten Beschluss des Amtsgerichts vom 1...mehr

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zerb 5/2016, Zinsanspruch d... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt im angefochtenen Umfang zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, etwaige Bereicherungsansprüche auf Herausgabe bzw. Wertersatz von Nutzungen, vor allem auch unter dem Blickwinkel von Anlage- oder ersparten Kreditzinsen, seien zum ganz überwiegenden Teil verjährt. Außerdem hätten die K...mehr

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Jansen, SGB X § 6 Durchführ... / 2.4 Amtshaftung

Rz. 7 Rechtswidrige Amtshilfe kann Amtshaftungsansprüche (vgl. Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB) nach sich ziehen. Hat sich die angefochtene Maßnahme als rechtswidrig erwiesen, so muss im Innenverhältnis – zwischen den Behörden – die ersuchende Behörde die entstandenen Kosten (z. B. Prozesskosten oder Schadenersatz) tragen; sie hat sie der vom Bürger in Anspruch genommenen, ers...mehr

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zfs 4/2015, Einmalige Trunk... / Leitsatz

1. Die alkoholbedingte strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB hat keine Tatbestandswirkung für das Vorliegen von Alkoholmissbrauch i.S.v. § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. a FeV. (amtlicher Leitsatz) 2. War die behördliche Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über eine medizinisch-psychologische Untersuchung rechtswidrig, ist der Betroffene diesem Verlangen z...mehr

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zfs 4/2015, Einmalige Trunk... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist begründet, da der vom Kl. angefochtene Versagungsbescheid der Bekl. hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen A, B und BE rechtswidrig war (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)." 1. Obwohl der Kl. von der Bekl. am 20.11.2014 die Fahrerlaubnis für die Klassen A, B und BE erhalten und sich sein ursprüngliches Verpflichtungsbegehren hierdurch erledigt hat, kann er gem. §...mehr

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FF 11/2014, Das BVerfG, die... / 5. Besonders strenge Anforderungen an die Prüfung milderer Mittel aufgrund von Verschuldenserwägungen?

Hervorzuheben ist auch die Argumentation des BVerfG, dass im vorliegenden Fall besonders strenge Anforderungen an die Prüfung milderer Mittel zu stellen seien, weil die Unterbringung der Kinder nicht wegen einer missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge angeordnet worden sei, sondern freiwillig wegen eines unverschuldeten Unvermögens der Eltern erfolgt sei. "Aufgrund d...mehr

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FF 11/2014, Rechtsfolgen bei übermäßiger Dauer des Verfahrens in Familiensachen

Im familiengerichtlichen Verfahren hat jeder Beteiligte nach deutschem Recht einen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz. Dieser Justizgewährungsanspruch gebietet, dass streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 5 Schmidt, Amtshaftung und interne Verantwortlichkeit des Konkursverwalters – Eine Analyse des § 82 KO, KTS 1976, 191 ff.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 19 Ehlers, Haftungsgefahren des zukünftigen Insolvenzverwalters, ZInsO 1998, 356; ders., Besondere Haftungsgefahren für Juristen in der Insolvenzverwaltung – insbesondere die Notwendigkeit der Nutzung betriebswirtschaftlicher Techniken, ZInsO 2005, 902; Gundlach, Die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber Aus- und Absonderungsberechtigten, NZI 2001, 350 ff.; Lüke, Haft...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Rechtsmittel

Rn 20 Weder gegen die Versagung der Bestellung eines nach Abs. 3 einstimmig gewählten Verwalterkandidaten noch gegen die Bestellung eines (vorläufigen) Verwalters unter Verletzung der Mitwirkungsrechte des vorläufigen Gläubigerausschusses ist ein Rechtsmittel bzw. eine sofortige Beschwerde möglich, wie sich aus § 6 ergibt. Insofern wird hinsichtlich der Bestellung des Verwal...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Analoge Anwendung von Abs. 2 auf den "halbstarken" Verwalter

Rn 63 Grundsätzlich gibt es keine analoge Anwendung von Abs. 2 auf den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter.[133] Es sind jedoch Fälle denkbar, in denen das Gericht kraft Einzelermächtigung den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter mit wesentlichen Verwaltungs- und Verfügungskompetenzen ausstattet (sog. halbstarker Verwalter). In solchen Fällen kann sich die Einzelerm...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Vergütungsansprüche bei Masseunzulänglichkeit

Rn 39 Im Falle einer Masseunzulänglichkeit bestand nach überkommenem Recht das Problem, dass nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung[32] für die Vergütung des Verwalters eine zeitraumbezogene Aufteilung vorzunehmen war in solche Vergütungsteile, die vor und solche, die nach dem Eintritt oder der Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstanden waren.[33] Sicher...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nachdem die früheren insolvenzrechtlichen Regelungen in KO, VerglO und GesO keine ausdrückliche Regelung über die Verjährung der insolvenzspezifischen Ersatzansprüche gegen den Verwalter aus § 82 KO, § 42 VerglO und § 8 Abs. 1 Satz 2 GesO enthielten, findet sich in der InsO nunmehr eine eindeutige Regelung. Damit war auch der mittlerweile akademische Streit entschieden,...mehr