Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Analoge Anwendung von Abs. 2 auf den "halbstarken" Verwalter

Rn 63 Grundsätzlich gibt es keine analoge Anwendung von Abs. 2 auf den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter.[133] Es sind jedoch Fälle denkbar, in denen das Gericht kraft Einzelermächtigung den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter mit wesentlichen Verwaltungs- und Verfügungskompetenzen ausstattet (sog. halbstarker Verwalter). In solchen Fällen kann sich die Einzelerm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Vergütungsansprüche bei Masseunzulänglichkeit

Rn 39 Im Falle einer Masseunzulänglichkeit bestand nach überkommenem Recht das Problem, dass nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung[32] für die Vergütung des Verwalters eine zeitraumbezogene Aufteilung vorzunehmen war in solche Vergütungsteile, die vor und solche, die nach dem Eintritt oder der Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstanden waren.[33] Sicher...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nachdem die früheren insolvenzrechtlichen Regelungen in KO, VerglO und GesO keine ausdrückliche Regelung über die Verjährung der insolvenzspezifischen Ersatzansprüche gegen den Verwalter aus § 82 KO, § 42 VerglO und § 8 Abs. 1 Satz 2 GesO enthielten, findet sich in der InsO nunmehr eine eindeutige Regelung. Damit war auch der mittlerweile akademische Streit entschieden,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Aufsicht des Insolvenzgerichts

Rn 4 Trotz stärkerer Ausrichtung der InsO auf die Gläubigergesamtheit unterliegt der Verwalter hinsichtlich der Erfüllung seiner Amtspflichten einer Überwachung durch das Insolvenzgericht. Inhaltlich ist diese Aufsicht wie nach bisherigem Recht[2] grundsätzlich auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt. Die Zweckmäßigkeit des Verwalterhandelns ist also nicht Gegenstand de...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Amtshaftung

a) Die sich aus § 37 Abs. 1 SGB VIII ergebende Verpflichtung des Jugendamts, die leiblichen Eltern über die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie zu unterrichten, hat nicht den Zweck, den Kindesvater vor der Zahlung nicht mehr geschuldeten Kindes- und Betreuungsunterhalts an seine geschiedene Ehefrau zu schützen. b) Die besondere, sich aus § 92 Abs. 3 S. 1 SGB VIII...mehr

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zfs 08/2014, Hoheitliche Tä... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass deliktische Ansprüche des Kl. gegen den Bekl. wegen der behaupteten Beschädigung seines Fahrzeugs im Rahmen des Abschleppvorgangs gem. Art. 34 S. 1 GG ausgeschlossen sind. Der Bekl. handelte bei der Durchführung des ihm von der Stadt M erteilten Abschleppauftrages in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes, so dass di...mehr

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zfs 08/2014, Hoheitliche Tä... / 3 Anmerkung

Die Stadt hatte eine Ersatzvornahme im Wege der sog. Fremdvornahme gewählt. Mit der Durchführung der Ersatzvornahme hatte sie einen privaten Dritten, das in Anspruch genommene Abschleppunternehmen, beauftragt. Da das Abschleppunternehmen nur einen eng begrenzten Entscheidungsspielraum für die Durchführung der Ersatzvornahme hatte und den Einzelweisungen der Stadt folgen muss...mehr

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FF 7+8/2014, FF 7+8/2014 / Amtshaftung

a) Zu (hier: verneinten) Amtshaftungsansprüchen wegen des Verhaltens von Mitarbeitern des Jugendamts im Zusammenhang mit der Beantragung familiengerichtlicher Maßnahmen wegen möglicher Kindeswohlgefährdung. b) Die Entscheidung über die Erstattung von Auslagen nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde ist nach Billigkeitsgründen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 24.4.2014 – 1 ...mehr

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ZFS 11/2013, Amtshaftung für Steinschlagschäden an einem vorbeifahrenden Kfz bei Mäharbeiten am Grünstreifen einer Bundesstraße

GG Art. 34; BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ist das die Arbeiten durchführende Land verpflichtet, zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzurühren, um die Schädigung vorbeifahrender Fahrzeuge durch bei den Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine zu verhindern. Dabei bietet sich insb. die Aufstellung einer auf Rollen montierten, wieder verwendbaren Sc...mehr

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ZFS 11/2013, Amtshaftung fü... / Leitsatz

Bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ist das die Arbeiten durchführende Land verpflichtet, zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzurühren, um die Schädigung vorbeifahrender Fahrzeuge durch bei den Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine zu verhindern. Dabei bietet sich insb. die Aufstellung einer auf Rollen montierten, wieder verwendbaren Schuttwand auf Kunststoffplanen an, um vorb...mehr

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ZFS 11/2013, Amtshaftung fü... / 3 Anmerkung:

Eine Haftung für durch Mäharbeiten verursachte Schäden durch Abschleudern von Steinen und Beschädigung vorbeifahrender Fahrzeuge hat der BGH beim Einsatz eines Mähfahrzeugs (Unimog) gem. § 7 Abs. 1 StVG bejaht. Das auf der BAB eingesetzte Fahrzeug war eine Arbeitsmaschine, diente allerdings auch Transportzwecken, so dass sie sich im Betrieb gem. § 7 Abs. 1 StVG befand (BGH D...mehr

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ZFS 11/2013, Amtshaftung fü... / Sachverhalt

Die Kl. war mit ihrem Kfz auf einer Bundesstraße unterwegs, an deren Straßenrand zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei die zur Bundesstraße gehörenden Grünstreifen mit Freischneidern mähten. Dabei wurden Motorsensen eingesetzt, die über keine Auffangkörbe verfügten. Bei den Mäharbeiten wurden Steine hochgeschleudert, die das Fahrzeug der Kl. beschädigten. Nach Abweisung der ...mehr

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ZFS 11/2013, Amtshaftung fü... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… b) Die tatrichterliche Würdigung des BG, die Mitarbeiter der Straßenmeisterei des beklagten Landes hätten die ihnen gegenüber den die B 166 befahrenden Verkehrsteilnehmern obliegenden Amtspflichten schuldhaft verletzt, lässt keine Rechtsfehler erkennen." [13] aa) Zu den Amtspflichten, die Amtsträger zu beachten haben, gehört die Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten. Eine...mehr

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Klose, SGB I § 16 Antragste... / 2.4 Weiterleitung von Anträgen

Rz. 14 Abs. 2 enthält eine Weiterleitungsverpflichtung unabhängig davon, ob die begehrte Leistung von einem Antrag abhängig ist. Hinsichtlich möglicher Beratungspflichten des Leistungsträgers im Zusammenhang mit der Antragstellung vgl. die Komm. zu § 14. Der Arbeitslose muss von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme höherer Leistungen nur hingewiese...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Verfolgung – Verjährung

Rz. 824 Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Verwalter können die Beteiligten bereits während der Dauer der Verwaltung (und ohne dass der Verwalter vorher entlassen wurde) auf dem Prozessweg geltend machen. Als Gerichtsstand kommt § 31 ZPO in Betracht. Das Vollstreckungsgericht kann den Verwalter nicht anweisen, einem Beteiligten Schadensersatz zu leisten. Rz. 825 Erfüllt d...mehr

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VI Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.3 Amtshaftung der Stiftungsbehörde

Rz. 649 Erleidet die Stiftung einen Schaden, z. B., wenn ein Organmitglied Gelder veruntreut, so stellt sich die Frage, ob die Stiftungsbehörde für eine mangelhafte Aufsicht haftet.[1009] Rz. 650 Grundsätzlich kommt ein Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG in Betracht.[1010] Die Aufsicht über die Stiftung obliegt dem zuständigen Beamten als Amtspflicht auch...mehr

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zfs 04/2013, Beschädigung d... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das BG davon ausgegangen, dass die Erzieherinnen der in öffentlicher Trägerschaft stehenden Kindertagesstätte in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig waren und sich die Haftung der beklagten Stadt daher nach Amtshaftungsgrundsätzen gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG beurteilt. Dies wird von der Revision auch nicht in Frage ...mehr

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zfs 03/2013, Haftung einer ... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von der Bekl. Schadensersatz aus Amtshaftung wegen unzutreffender Auskünfte über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kl., die zuvor ebenfalls gesetzlich krankenversichert war, wechselte nach einem Beratungsgespräch mit dem Mitarbeiter der Bekl., dem Zeugen K, mit Wirkung zum 1.4.2007 zur Bekl. als gesetzlichem Krankenversicherer. Die...mehr

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zfs 03/2013, Haftung einer ... / 3 Anmerkung:

Im Bereich der Sozialleistung ist der versicherte Bürger umfassend zu informieren (vgl. BGH MDR 2005, 1166; BGH BGH-Report 2004, 1617; OLG Hamm MDR 2008, 389; Stein/Ital/Schwall, Praxis-Handbuch des Amts- und Staatshaftungsrecht, 2. Aufl., Rn 738). Die Pflicht zur zutreffenden Auskunft folgt aus § 141 SGB I. Der Bürger muss sein Verhalten aufgrund der Auskunft ausrichten kön...mehr

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zfs 03/2013, Haftung einer ... / 2 Aus den Gründen:

“Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Der Kl. steht gegen die Bekl. ein Schadensersatzanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG i.H.v. 2.533,18 EUR zu. 1. Die Bekl. ist als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruchsverpflichtete aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG. Gem. § 4 Abs. 1 SGB V handelt es sich bei der Bekl. um eine Körperschaft des öffe...mehr

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FoVo 2/2013, Es läuft noch nicht alles rund …

Unsicherheiten bleiben Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Die Erfahrungen des ersten Monats zeigen, dass noch viel Unsicherheit herrscht. Hieran haben die Landesjustizverwaltungen einen wesentlichen Anteil, weil sie es nicht geschafft haben, mit der Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung rechtzeitig Klarheit im Sinne aller Beteiligten zu schaffen. ...mehr

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FoVo 3/2013 Sonderheft, Gru... / I. Die Grundsätze der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher als Dienstleister des Gläubigers Als ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung und damit zugleich als Grundsätze für die Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers wird postuliert, dass er die Zwangsvollstreckung zügig zu betreiben hat, seine Tätigkeit auf die vollständige Befriedigung des Gläubigers ausrichten muss und zugleich im Sinne von Schuldner wie Gläubiger...mehr

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zfs 10/2012, Amtshaftung ei... / Leitsatz

Zur Amtshaftung des Landes Berlin wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg. BGH, Urt. v. 5.7.2012 – III ZR 240/11mehr

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zfs 10/2012, Amtshaftung eines Landes wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für "desolaten" Zustand eines Gehwegs

BGB § 839; BerlStrG § 7 Leitsatz Zur Amtshaftung des Landes Berlin wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg. BGH, Urt. v. 5.7.2012 – III ZR 240/11 Sachverhalt Die im Jahre 1939 geborene Kl. verlangt von dem Bekl. materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung von Verkehrssicherungspfl...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: Keine Pflicht zur Ingewahrsamnahme des gepfändeten Gegenstands

Leitsatz Die Zivilprozessordnung eröffnet die Möglichkeit, einen gepfändeten Gegenstand im Gewahrsam des Schuldners zu belassen, sofern dadurch nicht die Befriedigung des Gläubigers gefährdet wird. Es besteht grundsätzlich keine Amtspflicht zugunsten des Schuldners, den Gegenstand in Verwahrung zu nehmen, um etwaigen Schäden an dem gepfändeten Gegenstand im Zuge des fortbeste...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: ... / Leitsatz

Die Zivilprozessordnung eröffnet die Möglichkeit, einen gepfändeten Gegenstand im Gewahrsam des Schuldners zu belassen, sofern dadurch nicht die Befriedigung des Gläubigers gefährdet wird. Es besteht grundsätzlich keine Amtspflicht zugunsten des Schuldners, den Gegenstand in Verwahrung zu nehmen, um etwaigen Schäden an dem gepfändeten Gegenstand im Zuge des fortbestehenden B...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: ... / III. Der Praxistipp

Entscheidung gibt wichtigen Hinweis für die Vollstreckungspraxis Die Entscheidung gibt für die Praxis einen ganz wichtigen Hinweis. Findet der GV beim Schuldner einen Pkw oder ein Motorrad, so handelt es sich meist um einen wertvollen Gegenstand, der eine nicht nur unerhebliche (Teil-)Befriedigung des Gläubigers verspricht. Nicht selten verdirbt der GV dem Gläubiger aber die ...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: ... / I. Der Fall

Die Antragstellerin begehrt PKH für eine beabsichtigte Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern. Sie meint, der Antragsgegner müsse ihr Schadensersatz in Höhe von mindestens 300 EUR leisten, da der GV ein ehemals auf die Antragstellerin zugelassenes Fahrzeug lediglich gepfändet, nicht jedoch in Verwahrung genommen habe. Das Fahrzeug, das sich zum Zeitpunkt der Pfändung a...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: ... / II. Die Entscheidung

Keine Amtspflicht, die gepfändete Sache zu entfernen Die ZPO, auf die die Abgabenordnung verweist, eröffnet die Möglichkeit, einen gepfändeten Gegenstand im Gewahrsam des Schuldners zu belassen, sofern dadurch nicht die Befriedigung des Gläubigers gefährdet wird. Es besteht grundsätzlich keine Amtspflicht zugunsten des Schuldners, den Gegenstand in Verwahrung zu nehmen, um et...mehr

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zfs 10/2012, Amtshaftung ei... / Sachverhalt

Die im Jahre 1939 geborene Kl. verlangt von dem Bekl. materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Die Kl. stürzte am Vormittag des 24.9.2009 auf einem von ihr seit etlichen Jahren benutzten Überweg des Mittelstreifens der N-Straße an der Kreuzung zur A-Straße in Berlin-P. Dieser vor dem 3.10.1990 angelegte Weg bestand am Tag...mehr

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zfs 10/2012, Amtshaftung ei... / 2 Aus den Gründen:

[4] “Die zulässige Revision hat in der Sache keinen Erfolg. [5] I. Nach Auffassung des BG ist das schädigende Ereignis Folge einer von dem Bekl. zu vertretenden Verletzung der im Land Berlin hoheitlich ausgestalteten Straßenverkehrssicherungspflicht. Der streitgegenständliche Überweg habe sich ausweislich der vorgelegten Lichtbilder insg. in einem desolaten Zustand befunden, ...mehr

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FoVo 7/2012, Anforderung an... / II. Die Lösung

Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung Eine ausdrückliche Regelung über Art und Inhalt der Bezeichnung des Drittschuldners lässt sich den Vorschriften über die Forderungspfändung, wie allgemein der ZPO, nicht entnehmen. § 829 ZPO spricht schlicht von dem Drittschuldner, dem die Verfügung über die Forderung zu verbieten und der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zuzustelle...mehr

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FoVo 7/2012, Grundsätze der... / I. Die Grundsätze der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher als Dienstleister des Gläubigers Als ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung und damit zugleich als Grundsatz für die Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers wird postuliert, dass er die Zwangsvollstreckung zügig zu betreiben hat, seine Tätigkeit auf die vollständige Befriedigung des Gläubigers ausrichten muss und zugleich im Sinne von Schuldner wie Gläubiger ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 196 Einsich... / 2.2 Merkblatt über Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Die Regelung in Abs. 2 verpflichtet die Krankenkasse darüber hinaus, jedem Mitglied unentgeltlich ein Merkblatt über Beginn und Ende der Mitgliedschaft bei Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung, über Beitrittsrechte sowie die von der Krankenkasse zu gewährenden Leistungen und über die Beiträge auszuhändigen. Anders als in § 325 Abs. 1 RVO, der den kostenlos...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2011, Darf die inso... / 3 Der Praxistipp

Rechtspfleger schießen über das Ziel hinaus – Amtshaftung? Die Entscheidung des LG Mühlhausen zeigt – leider wieder einmal – dass "vorauseilender Gehorsam" und der Wunsch, den Schuldner zu schützen, die sachgerechte Durchsetzung von Vollstreckungsansprüchen zeitlich hindern. Presseverlautbarungen ersetzen nicht harte Tatsachen Der Presse war zu entnehmen, dass die XYZ in Insolv...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dachlawine: Gemeinde für Beseitigung der Gefahr zuständig?

Leitsatz Ist es einem Gebäudeeigentümer nicht zuzumuten, ein auf dem Dach überhängendes Schneebrett selbst zu entfernen, so ist die Gemeinde verpflichtet, die hierdurch drohende Gefahr zu beseitigen. Handelt der hierzu von der Gemeinde Beauftragte (hier: Feuerwehr) fahrlässig und entsteht hierdurch ein Schaden, so haftet die Gemeinde nach den Grundsätzen der Amtshaftung. (Leit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2.1.2 Verhältnis der Amtshaftung zu kostenrechtlichen Ersatzansprüchen

Rz. 46 Der Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung umfasst auch die dem Beteiligten (§ 78) entstandenen Aufwendungen zur sachgerechten Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung, insbesondere die Kosten der Hinzuziehung eines rechtskundigen Bevollmächtigten (§ 80; Vor §§ 347–368 Rz. 66). Die AO sieht insoweit nur teilweise Erstattungsansprüche vor (s. Rz. 33) bzw. s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Amtshaftung

4.2.1 Allgemeines 4.2.1.1 Grundlage Rz. 45 Nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB hat ein Amtsträger (s. aber Rz. 49), der die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Amtsträger nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2.2 Subsidiarität der Amtshaftung

Rz. 48 Die Haftung bei Amtspflichtverletzung durch einen Amtsträger ist eine Verschuldenshaftung (s. Rz. 51). Sie wird durch § 839 Abs. 1 S. 2 BGB wesentlich dadurch eingeschränkt, dass bei Fahrlässigkeit des Amtsträgers die Anstellungskörperschaft nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz verlangen kann. Hierbei ist es gleic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.3.3.2 Einlegung eines Rechtsmittels

Rz. 53 Im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht hat der Beteiligte die Verpflichtung zur Schadensabwendung durch Einlegung von Rechtsbehelfen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs schließt nach § 839 Abs. 3 BGB die Amtshaftung aus. Rechtsbehelfe i. d. S. sind alle Rechtsschutzmöglichkeiten förmlicher oder nichtförmlicher Art (s....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.1 Rechtsgrundlage

Rz. 43 Der Bürger hat einen Rechtsanspruch auf Beseitigung der aus rechtswidrigem Verhalten der Finanzbehörde entstandenen nachteiligen Folgen. Dieser Folgenbeseitigungsanspruch [1] bezieht sich auf die Besei­tigung der rechtswidrigen Maßnahme sowie der unmittelbaren Folgen des nach Vollzug angefochtenen und aufgehobenen Verwaltungsakts. Schadensersatz kann insoweit nicht ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2.1 Allgemeines

4.2.1.1 Grundlage Rz. 45 Nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB hat ein Amtsträger (s. aber Rz. 49), der die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Amtsträger nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2.1.1 Grundlage

Rz. 45 Nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB hat ein Amtsträger (s. aber Rz. 49), der die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Amtsträger nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.6 Rechtsweg

Rz. 56 Die Geltendmachung des Amtshaftungsanspruchs erfolgt gemäß Art. 34 S. 3 GG durch Klage vor den ordentlichen Gerichten (s. Vor §§ 347–368 Rz. 12). Es handelt sich insoweit nicht um eine Abgabenangelegenheit i. S. v. § 347 AO. Dies gilt auch für den zur Vorbereitung der Amtshaftungsklage geführten Streit über die Benennung des Namens des Amtsträgers[1]. Die Klage wegen A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2.3 Keine unmittelbare Inanspruchnahme des Amtsträgers

Rz. 49 Neben der Haftung der Anstellungskörperschaft kommt eine persönliche Haftung des Amtsträgers nicht in Betracht, wenn dieser in Ausübung öffentlicher Gewalt gehandelt hat. Es haftet nach Art. 34 S. 1 GG nur die Anstellungskörperschaft des Amtsträgers, sie hat aber nach Art. 34 S. 2 GG gegen den Amtsträger einen Regressanspruch, sofern die Amtspflichtverletzung vorsätzl...mehr

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ZErb 02/2011, Amtshaftung wegen unwirksamer Testamentserrichtung

Leitsatz Ein Amtsträger, der bei der Bestätigung einer Unterschrift unter ein Testament den Anschein erweckt, er habe eine Prüfung vorgenommen und die Testamentserrichtung gehe in Ordnung, handelt pflichtwidrig, selbst wenn er zuvor darauf hingewiesen hat, dass er nicht befugt ist, ein Testament zu beurkunden. OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Dezember 2010 – 12 U 102/10 Sachverhal...mehr

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zfs 01/2009, Amtshaftung bei Nichtanerkennung einer in EU-Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis; gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; Führerscheintourismus

EG Art. 288; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; Art 7 Abs. 1, 5; Art. 8 Abs. 2, 4; Art. 9; BGB 839; FeV §§ 11, 28 Abs. 4, 46 Abs. 3, 5 Leitsatz Ergibt sich aus einem Führerschein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt worden ist, dass der Inhaber, dessen Fahrerlaubnis zuvor in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Straftat im Zusam...mehr

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zfs 04/2011, Grundsätzlich kein Anspruch auf Streuen von Straßen; Amtshaftung

GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, 14 Abs. 1, 3 Abs. 1; StrReinGNRW § 1; StrWG NRW § 9a § 9; örtliche Straßenreinigungssatzung; BGB § 839; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Der Amtspflicht i.S.d. § 839 BGB, die Gemeindestraßen ordnungsgemäß zu reinigen und ihre Verkehrssicherheit zu gewährleisten, steht kein subjektiv-öffentliches Recht der Straßenbenutzer auf Erfüllung der Amtspflichten g...mehr

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ZErb 02/2011, Amtshaftung w... / Leitsatz

Ein Amtsträger, der bei der Bestätigung einer Unterschrift unter ein Testament den Anschein erweckt, er habe eine Prüfung vorgenommen und die Testamentserrichtung gehe in Ordnung, handelt pflichtwidrig, selbst wenn er zuvor darauf hingewiesen hat, dass er nicht befugt ist, ein Testament zu beurkunden. OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Dezember 2010 – 12 U 102/10mehr

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ZErb 02/2011, Amtshaftung w... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagte Amtshaftungsansprüche geltend. Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ehemann, Karl-Heinz L, waren Eigentümer einer Wohnung in der F-Straße 1, ... Diese war seit 1984 an Hartmut K vermietet. Karl-Heinz L setzte im Sommer 2006 handschriftlich den Text des Testaments ohne Datumszusätze sowie Beglaubigungsvermerk auf (Testament vom 4. ...mehr