Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Weitergehende Folgen von Datenschutzverletzungen (Abs. 4)

Rz. 5 Nach § 19a Abs. 4 EUAHiG bleiben weitergehende Pflichten, die sich im Fall eines Datensicherheitsvorfalls oder einer Datenschutzverletzung aus anderen Gesetzen (beispielsweise dem BSI-Gesetz) ergeben, unberührt.[1] Insbesondere gilt dies für die Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 der DSGVO. Auch Regeln nach dem nationalen Recht, beispielsweise et...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Anspruch auf Entschädigung (S. 1)

Rz. 2 Der Anspruchsberechtigte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat einen Rechtsanspruch auf Entschädigung, die allerdings nur auf Antrag geleistet wird. Die Mitwirkung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht. § 405 AO i. V. m. dem JVEG bringt demgemäß eine abschließende Regelung für den Entschädigungsanspruch sowohl dem...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Amtshaftung – Beweislast des Geschädigten für Kausalität

Rz. 587 Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Erteilung – oder Versagung – der Genehmigung können zu Amtshaftungsansprüchen gem. Art. 34 GG, § 839 BGB führen. Wenn der Nachlassrichter pflichtwidrig eine nachlassgerichtliche Genehmigung erteilt, ohne vorher den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt zu haben, trifft den Geschädigten die Beweislast dafür, dass für einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Staatshaftung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wird ein Stpfl durch staatliches Handeln in seinen Rechten beeinträchtigt, können ihm dadurch Ansprüche gegenüber dem Staat entstehen. Diese beruhen entweder auf einer konkreten Rechtsnorm oder sind durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Zu unterscheiden ist dabei insbesondere zwischen der Amtshaftung (> Rz 2 ff) und der Entschädigung we...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.1 Zusammensetzung (Abs. 2)

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird für den Bezirk einer Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KV/KZV) mindestens ein Berufungsausschuss für Ärzte und ein Berufungsausschuss für Zahnärzte errichtet; möglich ist auch, innerhalb eines Bezirks einer KV/KZV mehrere Berufungsausschüsse zu bilden, falls dies bedarfsgerecht erscheint. Darüber hinaus kann für die Bezirke mehrerer Ka...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / D. Entschließung des Bundesrats oder der Blick in den ERV

Rz. 8 Neben den förmlichen Änderungswünschen hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, die schon darauf hinweist, wie sich der Bundesrat die Fortentwicklung der ZVFV und letztlich die Fortentwicklung des Formularwesens in der Zwangsvollstreckung vorstellt. Die neue ZVFV stellt also nicht den Beginn, aber eben auch nicht das Ende der Entwicklung dar. Der Bundesrat ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 6 Amtshaftung wegen Zinsaufwendungen oder -verlusten

Rz. 30 Zinsaufwendungen und -verluste können einem Stpfl. auch durch rechtswidriges, schuldhaftes oder nicht schuldhaftes Verhalten von Bediensteten der Finanzbehörden entstehen. Die Zahl derartiger nach Auffassung der betroffenen Stpfl. anzunehmender Fälle rechtswidriger Schadensverursachung könnte durch die Verzinsung von Steuernachforderungen nach § 233a AO erheblich anst...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 15. Verkehrssicherungspflicht/Mähfahrzeug/Amtshaftung/Müllfahrzeug/Straßenreinigung/Ladung/Unabwendbarkeit/Steinschlag

Rz. 2329 Rz. 2330 BGH [2185] Wird durch ein langsam fahrendes Kraftfahrzeug, das das Mähen von Gras auf dem Mittelstreifen einer Autobahn sichert, ein Auffahrunfall verursacht, so haftet die zuständige öffentliche Körperschaft (1) als Halter nach § 7 StVG. Die Vorschrift des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB ist anwendbar, wenn ein Amtsträger bei der dienstlichen Teilnahme am allgemeinen ...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 9. Verkehrssicherungspflicht/Blumenkübel/Dunkelheit/Radfahrer

Rz. 2183 Rz. 2184 OLG Celle [2045] Ein auf einer Gemeindestraße innerorts aufgestellter Blumenkübel ist durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen so kenntlich zu machen, dass ein Radfahrer auch in der Dunkelheit rechtzeitig auf ihn aufmerksam wird. Eine auf der nur mangelhaft ausgeleuchteten Fahrbahn aufgetragene weiße Sperrfläche nur wenige m vor dem Kübel und die Anbringung ...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 11. Querverweise zu ähnlich gelagerten Fällen

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 14. Verkehrssicherungspflicht/Fahrbahnverschmutzung (Rollsplitt)/Schleudern

Rz. 2306 Rz. 2307 OLG München [2163] (1) gerät mit seinem Motorrad auf dem Rollsplitt einer ausgebesserten Straße ins Schleudern und kollidiert mit dem entgegenkommenden Pkw (2). Da die verschiedene Helligkeit von Fahrbahnbelag und ausgebesserter Stelle unschwer erkennbar war, haftet die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde (3) nicht für den Schaden von (1), obwohl keine Warn...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.10 Haftung

Rz. 23 Gegenüber dem Mündel haften der Pfleger und der Vormund nach Maßgabe der §§ 1833, 1925 BGB auf Schadensersatz. Der für das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft, der Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft tätig werdende Beamte oder Angestellte handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Daher haftet die Anstellungsbehörde, d. h. der Jugendhilfeträger, wenn und sowe...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten um mögliche Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung. Im Jahr 1979 wurde mithilfe öffentlicher Mittel auf dem Grundstück der Großmutter der Kläger, … in Frankfurt am Main, ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und 639,60 qm Wohnfläche errichtet, das der Mietpreisbindung unterlag. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main bewilligte der ...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.1.1 Zuziehung durch die Finanzbehörde

Rz. 14 Die Entscheidung über die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Diese bestimmt in den Grenzen des § 5 AO, ob die für die Tatsachenfeststellung notwendige Sachkunde vorhanden oder aber von unabhängiger, dritter Seite einzuholen ist. Die Quelle eigener, behördlicher Sachkunde ist beliebig und kann somit auch in der Priva...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.6 Amtshaftung

Rn 113 Ein pflichtwidriges Unterlassen einer erforderlichen Anordnung kann ebenso nach § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG zur Haftung des Staates für das Fehlverhalten des Insolvenzgerichts führen, wie die unverhältnismäßige oder vorschnelle Anordnung überflüssiger Sicherungsmaßnahmen.[306] Weiterhin trifft das Gericht eine Haftung für Auswahlverschulden bei der Bestellung e...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Rechtsmittel der betroffenen Gläubiger

Rn 35 Den von der Fiktion betroffenen Gläubigern steht gegen die gerichtliche Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 245 kein isoliertes Rechtsmittel zu. Eine Überprüfung im Rahmen des § 251 scheidet aus, da dieser nur den einzelnen von der Gruppe überstimmten Gläubiger schützen soll,[64] nicht jedoch den vom Gericht überstimmten Gläubiger, der der Mehrheit de...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / G. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bei anwaltlicher Vertretung

Rz. 61 Nach Ansicht des Gesetzgebers erfordert die gesetzliche Vermutung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristsäumnis.[78] Damit sei eine Wiedereinsetzung in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.[79] Auf diese Weise...mehr

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zfs 04/2022, Betrieb eines ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Berufung der Klägerin ist begründet, soweit sie sich gegen die vom Landgericht angenommene Mithaftung zu einer Quote von 25 % im Verhältnis zur Beklagten zu 2) wendet. Soweit die Klägerin ihre Ansprüche gegen den Beklagten zu 1) weiterverfolgt, bleibt ihre Berufung hingegen ohne Erfolg. 1. Die Klägerin hat gegen die Beklagte zu 2) über die bereits vorprozessual gezahlt...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 3 Der Praxistipp

Zwei Möglichkeiten bei der Vorpfändung Die Vorpfändung kann über den GV in zwei verschiedenen Varianten erfolgen:mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1 Verkehrssicherungspflichten

Das bekannteste Schild an Baustellen ist das Betretungsverbot. Für Schäden, die Personen auf der Baustelle oder einem Grundstück entstehen, ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. Betreiber schadensersatzpflichtig. Die Ergänzung "Eltern haften für ihre Kinder" kann die Haftung des Eigentümers nicht ausschließen. Verkehrspflichten sind der Oberbegriff der Verkehrssicherungspflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Rechtsschutz

Rz. 18 Da eine Anhörung vor der Übermittlung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, kommt ein präventiver Rechtsschutz nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Dieser ist im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage, ggf. durch Beantragung einer einstweiligen Anordnung, vor dem Finanzgericht geltend zu machen.[2] Rz. 19 Übermittelt die Steuerfahndung personenbezogene Dat...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / N. Amtshaftung und Verkehrssicherungspflicht

I. Überblick Rz. 969 In der Praxis des Unfallhaftpflichtrechts und des Amtshaftungsrechts nimmt die Geltendmachung von Schäden wegen ungenügender Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen einen großen Raum ein. Die Einordnung solcher Schadensfälle in das geltende Amtshaftungsrecht bedarf besonderer Betrachtung: Ist zunächst die Pflichtenstellung der Hoheitsträger dem Grunde nach...mehr

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§ 11 Arzthaftung / V. Amtshaftung

Rz. 19 Ist der Rettungsdienst öffentlich-rechtlich organisiert (wie in der Mehrzahl der Bundesländer), so hat die den Rettungsdienst tragende Körperschaft für Behandlungsfehler des Notarztes nach den Grundsätzen der Amtshaftung einzustehen. Zwischen Notarzt und Notfallpatienten kommt kein Behandlungsvertrag zustande, sondern der Arzt erfüllt im Rahmen des Notarztdienstes ein...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Amtshaftung gegenüber Ausländern

Rz. 936 Haftungsbeschränkende Bestimmungen gegenüber Ausländern haben mit zunehmender internationaler und auch rechtlicher Verflechtung an praktischer Bedeutung verloren.[2904] Im Geltungsbereich des RBHaftG und des PBHaftG war die Staatshaftung jeweils ausgeschlossen, soweit nicht Gegenseitigkeit mit dem Staat, dem der Ausländer oder die ausländische juristische Person ange...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. In Ausübung eines öffentlichen Amtes

Rz. 852 Schon nach dem Wortlaut der § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ist Anspruchsvoraussetzung der Amtshaftung, dass die schadensstiftende Pflichtverletzung in Ausübung des dem Beamten anvertrauten öffentlichen Amtes erfolgt. Ob der Beamte im haftungsrechtlichen Sinn Beliehener, Selbstständiger oder sonstiger, unselbstständiger Verwaltungshelfer ist, spiel...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Grundsätze

Rz. 970 Anknüpfungspunkt für die öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung der zuständigen Hoheitsträger ist die Straßenbaulast (vgl. z.B. § 9 Abs. 1 StrWG NRW). Sie umfasst die Aufgabe, Straßen und Wege zu bauen und zu unterhalten und damit dem allgemeinen Bedürfnis nach Verkehrswegen zu genügen. Sie ist Ausfluss der dem Staat obliegenden Daseinsvorsorge und schlicht hoheitli...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Der Begriff des Beamten

Rz. 847 Das Recht der Amtshaftung unterscheidet zwischen dem Beamten im haftungsrechtlichen und dem Beamten im statusrechtlichen Sinne.[2596] Die Unterscheidung dieser Begrifflichkeiten beruht auf der zivilrechtlichen Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Anspruchsgrundlage des § 839 Abs. 1 S. 1 BGB und der Zuweisung der Haftung an den Staat über die Norm des Art. 34 S. 1 GG...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 913 Die Amtshaftung sieht in mehrerlei Hinsicht Privilegierungen der öffentlichen Hand im Rahmen von Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen vor. Besonders hervorzuheben sind die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB, das Spruchrichterprivileg nach § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schuldhafte Rechtsmittelversäumung im Sinne von § 839 Abs. 3 BGB. Neben dies...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Art der Verkehrswege

a) Fahrbahn Rz. 999 Die Fahrbahn muss in einem Zustand unterhalten werden, der dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt. Auch wenn der Benutzer die Straße in demjenigen Zustand hinzunehmen hat, in dem sie sich ihm erkennbar darbietet, verlangt das den Schutz vor überraschenden Gefahren und vor Gefahren, die sich gerade deshalb verwirklichen können, weil im Kraftverkehr mit h...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Streu- und Räumpflicht bei winterlicher Glätte

1. Überblick Rz. 1025 Es liegt auf der Hand, dass es für den Sicherungspflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar ist, Gefahren für die Verkehrsteilnehmer durch Schnee, Eis oder Raureif völlig auszuschließen. Nach den landesgesetzlichen Regelungen gehört zwar zur Verkehrssicherungspflicht auch der Winterdienst als Räum- und Streupflicht, ihr Inhalt ist aber durch umfangreic...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Streupflicht für den Fahrzeugverkehr

Rz. 1032 Insoweit ist grundlegend die Unterscheidung danach, ob sich der Unfall innerorts oder außerhalb geschlossener Ortslage ereignet hat.mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Gesetzliche Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht

Rz. 980 Voraussetzung für die Anwendung der Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 GG ist im Falle der Verkehrssicherungspflicht, dass sie nach gesetzlichen Regelungen als öffentliche Aufgabe hoheitlich zu erfüllen ist. In diesem Sinn sind durch sämtliche Landesstraßengesetze die aus der Straßenbaulast erwachsenden Verkehrssicherungspflichten als hoheitliche Aufgabe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Inhalt der Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Verkehrsraum

1. Allgemeine Maßstäbe Rz. 993 Ausgangspunkt zur Bestimmung des Inhalts der Amtspflicht zur Sicherung öffentlicher Verkehrswege ist der allgemeine deliktsrechtliche Grundsatz, dass jeder, der durch die Eröffnung eines Verkehrs auf seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutze Dritter notwendig sind.[3033] Allerdings ist eine Verkehr...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Sicherungspflicht bei besonderen Gefahren

1. Allgemeines Rz. 1015 Der sicherungspflichtige Straßenbaulastträger hat alle besonders überraschenden Gefahren zu vermeiden, den hochrangigen Rechtsgüterschutz gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Rechnung zu stellen und die gesamten zur Straße gehörenden Anlagen dabei einzubeziehen, also den Straßengrund, den Unterbau, die Straßendecke, Brücken,[3083] Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräbe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Inhalt und Umfang der Pflicht

a) Streupflicht für den Fahrzeugverkehr Rz. 1032 Insoweit ist grundlegend die Unterscheidung danach, ob sich der Unfall innerorts oder außerhalb geschlossener Ortslage ereignet hat. b) Verkehrsflächen außerhalb geschlossener Ortslagen Rz. 1033 Die gesetzliche Regelung, dass nach besten Kräften oder im Rahmen des Zumutbaren zu streuen und zu räumen ist (vgl. etwa § 9 Abs. 3 StrW...mehr

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§ 11 Arzthaftung / B. Rechtsgrundlagen der Arzthaftung

Rz. 6 Der Beziehung zwischen Patient und Arzt oder Krankenhausträger liegt im Regelfall ein Vertrag zugrunde: Vorrangige Anspruchsgrundlage der Haftung von Arzt und/oder Krankenhausträger ist daher der Behandlungsvertrag mit dem Patienten. Kann ein Vertrag nicht abgeschlossen werden (insbesondere in Notsituationen), ist auf das quasivertragliche Rechtsverhältnis der Geschäft...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Streupflicht für den Fahrradverkehr

Rz. 1041 Die Verkehrssicherungspflicht auf Straßen besteht auch gegenüber Radfahrern. Deshalb sind Radwege innerhalb geschlossener Ortslagen nach den gleichen Maßstäben wie Fahrbahnen zu streuen und zu räumen, mithin nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen.[3137] Außerhalb geschlossener Ortslagen sind Radwege, ebenso wie Gehwege, grundsätzlich nicht in den Winterdi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Einführung und Anwendbarkeit in den neuen Bundesländern

Rz. 951 Anders als in der Bundesrepublik Deutschland war das Staatshaftungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik in einem besonderen Staatshaftungsgesetz (StHG) geregelt (Gesetz vom 12.5.1969, BGBl I, 34, geändert durch Gesetz vom 14.12.1988, BGBl I, 329). Dass dieses Gesetz in der Rechtswirklichkeit der DDR keine Rolle gespielt hat und nichts an dem Unrechtscharakter ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Feld- und Wirtschaftswege

Rz. 1014 Auf Feld- und Wirtschaftswegen sowie Wegen innerhalb städtischer Grünanlagen gelten abgesenkte Sicherheitserwartungen, die den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht Grenzen setzen.[3079] Ist auf ihnen Verkehr eröffnet, muss dennoch vor überraschenden Gefahren, die nach äußerem Gepräge, Ausbauzustand und Verkehrsbedeutung nicht zu erwarten sind, geschützt we...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 1015 Der sicherungspflichtige Straßenbaulastträger hat alle besonders überraschenden Gefahren zu vermeiden, den hochrangigen Rechtsgüterschutz gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Rechnung zu stellen und die gesamten zur Straße gehörenden Anlagen dabei einzubeziehen, also den Straßengrund, den Unterbau, die Straßendecke, Brücken,[3083] Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerun...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Zuständigkeit

Rz. 1030 Für öffentlich gewidmete Verkehrswege trägt die für die Verkehrssicherung zuständige Körperschaft die Winterdienstpflicht. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich privater Unternehmer bedienen. Privatwege sind von den Eigentümern zu räumen und zu streuen, soweit sie für den Verkehr eröffnet sind. Anliegern kann die Räum- und Streupflicht durch gemeindliche Sa...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 964 Aktivlegitimiert sind alle natürlichen und – auch ausländischen – juristischen Personen, soweit ihnen gegenüber eine drittschützende Amtspflicht besteht. Aktivlegitimiert sind gemäß § 10 StHG auch Angehörige eines ausländischen Staates, die im Geltungsbereich des Gesetzes keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Zur Passivlegitimation gelten die vom BGH zur A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Überblick

Rz. 969 In der Praxis des Unfallhaftpflichtrechts und des Amtshaftungsrechts nimmt die Geltendmachung von Schäden wegen ungenügender Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen einen großen Raum ein. Die Einordnung solcher Schadensfälle in das geltende Amtshaftungsrecht bedarf besonderer Betrachtung: Ist zunächst die Pflichtenstellung der Hoheitsträger dem Grunde nach zu klären, ...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / E. Rückgriff gegen andere Behörden

Rz. 81 Der Rückgriffsanspruch nach Maßgabe von § 76 BBG steht der Behörde zu, welche die Versorgungsleistungen gewährt. Rz. 82 Der zur Leistung der Versorgungsbezüge verpflichtete Dienstherr kann auch einen Rückgriffsanspruch gegen eine andere an dem Unfall verantwortliche Behörde aufgrund des § 76 BBG geltend machen.[92] Weil § 46 Abs. 2 BeamtVG nicht das Entstehen des Rückg...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aufopferung

Rz. 1083 Der öffentliche-rechtliche Aufopferungsanspruch hat sich gewohnheitsrechtlich gemäß dem in § 75 EinlALR (1794) enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt, wonach der Staat gehalten ist, denjenigen zu entschädigen, der seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern genötigt wird. Der Grundsatz, der in dieser Vorschrift seinen gesetzlichen Ausd...mehr