Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.8 Verjährung

Ansprüche aus Amtshaftung verjähren grds. nach 3 Jahren (§ 195 BGB).[1] Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene Kenntnis von den den Anspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.[2] Die erforderliche Kenn... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.1 Außergerichtliche Regulierung vor Klageerhebung

Bevor Klage erhoben wird, sollte der Anspruch beim zuständigen FA bzw. der zuständigen OFD geltend gemacht werden. Falls das FA bereits gemahnt wurde, wird das FA regelmäßig zu erkennen geben, ob und in welchem Umfang es den Anspruch anerkennt oder nicht. Mit diesem Vorgehen wird die Kostenfolge des § 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis des Anspruchs durch die Finanzverwaltun... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.1 Subsidiaritätsklausel

Der Geschädigte hat bei fahrlässigem Handeln des Amtsträgers nur dann einen Amtshaftungsanspruch, wenn er nicht auf andere Weise (d. h. von einem Dritten) Ersatz verlangen kann (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB), was er – der Geschädigte – darzulegen und zu beweisen hat.[1] Obwohl diese Subsidiaritätsklausel ursprünglich den Sinn hatte, den persönlich haftenden leistungsschwachen Beam... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung immer komplizierter. Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen hinreichend zu prüfen. Für das Jahr 2023 hat das BMF fes... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.3 Nichtvermögensschaden

§ 253 BGB ist anwendbar. Ein Amtshaftungsanspruch kann deshalb auch auf Schmerzensgeld gerichtet sein (Ersatz eines immateriellen Schadens).[1] Nichtvermögensschäden sind zu ersetzen.[2] Darunter fallen z. B. Verletzungen des Körpers oder der Psyche durch Schock, Aufregung, Schlaflosigkeit, Schmerzen, Wesensveränderungen oder Einbußen der Lebensqualität.[3] Zu zahlen ist eine... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.5 Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der Finanzgerichte

Liegt bereits eine rechtskräftige Entscheidung eines FG bezüglich der Rechtswidrigkeit des Steuerbescheids vor, ist das Zivilgericht an diese Entscheidung gebunden[1], um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden. Bindungswirkung entsteht nur für die Frage der Rechtswidrigkeit des Bescheids. Die weiteren Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruchs sind durch das Zivilgerich... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.4.2 Fahrlässige Amtspflichtverletzung

Der Regelfall ist die fahrlässige Amtspflichtverletzung. Es gilt der zivilrechtliche Fahrlässigkeitsmaßstab. Danach handelt derjenige fahrlässig, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB), wobei auf die im Verkehr erforderliche, nicht auf die in der betreffenden Verwaltung übliche oder die nach dem Leistungsniveau des individuellen Amtsträ... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.2 Einzelne Schadenspositionen

Als Schadenspositionen kommen exemplarisch in Betracht: Gebühren des Rechtsanwalts oder Steuerberaters[1] als Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung[2], Zinsschaden durch zu zahlende Sollzinsen oder entgangene Guthabenzinsen (streitig ist oft der Zeitpunkt der Schadensentstehung bei verzögerter Bearbeitung und Auszahlung durch die Finanzverwaltung), Fahrtkosten, Aufwand für Instan... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.2 Gerichtliche Zuständigkeit und Anwaltszwang

Für Schadenersatzansprüche aus Amtshaftung ist der Zivilrechtsweg eröffnet (vgl. Art. 34 Satz 3 GG). Erstinstanzlich zuständig ist – unabhängig vom Streitwert – ausschließlich die Amtshaftungskammer des Landgerichts (§ 40 Abs. 2 VwGO, § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG). Örtlich zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Behörde, die den Fiskus in der konkreten Sache zu vertreten... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2 Amtspflichtverletzung

Eine Definition bzw. Aufzählung von Amtspflichten enthält § 839 Abs. 1 BGB nicht. Sie sind nicht konkretisiert, sondern werden vorausgesetzt.[1] Amtspflichten wurden kontinuierlich durch Rechtsprechung und Rechtslehre aus Einzelfällen heraus entwickelt. Zwischenzeitlich wurden Fallgruppen gebildet, die überwiegend in Gesetzen Niederschlag gefunden haben.[2] 3.2.1 Definition d... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.3.5 Beispiele für Amtspflichten mit Drittbezogenheit

Einen abschließenden Katalog drittbezogener Amtspflichten gibt es nicht. Als Amtspflichten mit Drittbezogenheit werden z. B. genannt:[1] Pflicht zur rechtmäßigen Amtsausübung, Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, Pflicht zur Erteilung richtiger und vollständiger Auskünfte, Veranlagung, Erhebung und Beitreibung von Steuern nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzu... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.3 Anspruchs- bzw. Klagegegner

Der Schadenersatzanspruch aus § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG richtet sich gegen diejenige Körperschaft, bei der der Beamte angestellt ist (Anstellungskörperschaft)[1], also den Dienstherrn des Handelnden.[2] Schadenersatzklagen sind gegen das betreffende Bundesland zu richten, wobei die Vertretung des Landes regelmäßig durch die zuständige OFD erfolgt.[3] Wenn der Beamt... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.6 Kausalität zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden bzw. Beweislast

Zwischen dem amtspflichtwidrigen Verhalten des Amtsträgers und dem entstandenen Schaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Entscheidend ist, wie sich der Sachverhalt entwickelt hätte, wenn sich der Amtsträger pflichtgemäß verhalten hätte.[1] Die Amtspflichtverletzung war ursächlich für den eingetretenen Schaden, wenn der Geschädigte ohne die Amtspflichtverletzung v... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.2 Spruchrichterprivileg

Eine Amtshaftung für Rechtsfehler in der Rechtsprechungstätigkeit von Richtern ist in der deutschen Rechtsordnung nur unter sehr strengen Voraussetzungen vorgesehen.[1] Wegen des sog. Spruchrichterprivilegs[2] des § 839 Abs. 2 BGB kommt bei einem Urteil in einer Rechtssache ein Amtshaftungsanspruch nur in Betracht, wenn die (vorsätzlich begangene) Amtspflichtverletzung straf... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.4.3 Fehlerhafte Rechtsanwendung

Der Amtsträger hat die Rechtslage unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen[1] und sich danach aufgrund vernünftiger Überlegungen eine Rechtsmeinung zu bilden.[2] Dazu muss er alle üblichen Erkenntnisquellen ausnutzen: ESt- Richtlinien und Hinweise, Veröffentlichungen im BStBl. oder in anderen Fachzeitschriften, Verf... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.1 Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der Geschädigte eine in Geld bezifferbare Einbuße an seinen Vermögensgütern erlitten hat, d. h. beim Vergleich der Vermögenslage nach dem schädigenden Ereignis mit der Lage vorher unter dem Strich ein rechnerisches Minus bleibt (sog. Differenzmethode). Der Steuerpflichtige muss durch den Schadenersatz so gestellt werden, wie er stehen wür... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Rückgriff auf Amtspflichtverletzungen

Rz. 19 Wird die Anstellungskörperschaft wegen einer Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auf Schadensersatz in Anspruch genommen (z. B. wegen Abhaltens des Stpfl. von einem Rechtsbehelf durch unlautere Mittel, obwohl eine viel zu hohe Steuer festgesetzt war), so wäre bei einem Rückgriff der Anstellungskörperschaft auf den Amtsträger gem. § 78 BBG, § 48 Be... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichtanwendungserlass

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mit einem Nichtanwendungserlass (NAE) wird die FinVerw angewiesen, eine Entscheidung des > Bundesfinanzhof über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Berechtigung derartiger NAE ist umstritten: Einerseits wird die Auffassung vertreten, NAE seien rechtswidrig, weil die FinVerw an höchstrichterliche Urteile generell gebunden ist (... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.2 Auskunft und Rat

Rz. 6 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1.3 Durchführung der Beurkundung

Rz. 5 Bei der Beurkundung hat die Urkundsperson die Vorschriften des BeurkG zu beachten (vgl. § 1 Abs. 2 BeurkG). Danach muss eine Niederschrift über die Beurkundung aufgenommen werden ( § 8 BeurkG). Sie enthält neben der Erklärung selbst Feststellungen über Ort und Zeit der Verhandlung und die namentliche Bezeichnung der Urkundsperson und der erklärenden Personen. Zur Prüfun... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.1 Anwendung der Bestimmungen des BGB

Rz. 3 Abs. 1 verweist für die Führung der Beistandschaft, der Vormundschaft und der Pflegschaft durch das Jugendamt als Generalverweisung unmittelbar auf die Bestimmungen des BGB, sofern das SGB VIII, hier insbesondere die Abs. 2 bis 4, nichts anderes bestimmt. Für die Amtsvormundschaft erfasst die Verweisung die §§ 1773 bis 1808 BGB. Die Verweisung erfasst auch die Sondervo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.1 Anspruch auf Veranlagung

Rz. 25 Die Veranlagung ist ein mehrstufiges förmliches Verfahren. Sie beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG) durch den Stpfl. aufgrund derer die zuständige Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen für einen vorgegebenen Zeitraum (§ 2 Abs. 7 S. 2 EStG) ermittelt. Das Ermittlungsergebnis ist Grundlage der ESt-Festsetzung (§ 25 Abs. 1 EStG), die dem Stpfl... mehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.3 Amtshaftung

Die Sammlung und Beseitigung der Abwässer in einer Gemeinde ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine öffentliche Einrichtung und obliegt der Gemeinde als schlichthoheitliche Tätigkeit. Für Fehler bei der Planung, der Herstellung und dem Betrieb einer solchen Anlage, die nicht nur dem allgemeinen Interesse dient, sondern auch die Anlieger und Nutzer im Rahmen des Zumutb... mehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / Zusammenfassung

Überblick Die Sammlung und Ableitung der Abwässer im Kanalnetz einer Gemeinde obliegt der Kommune als öffentliche Aufgabe, die sie im Rahmen schlicht-hoheitlicher Verwaltung wahrnimmt. Damit ist die Gemeinde für die Planung, Herstellung und Unterhaltung einer solchen Anlage verantwortlich. Immer wieder kommt es vor, dass schadhafte oder für anfallende Regenmengen nicht ausrei... mehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.4 Haftung aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis

Neben dem Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung kommt nach Auffassung des BGH auch ein Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis in Betracht, das auf einer entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Leistungsstörungen im Schuldverhältnis beruht.[1] Praxis-Beispiel Beschädigung der Abwasserrohrleitung durch Tiefbauarbeiten In... mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1 Amtshaftung

Um Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB gegen einen Beamten bzw. die dahinterstehende Behörde geltend machen zu können, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. 3.1.1 Schutzzweck der Amtspflichten Zunächst muss es sich um eine Amtspflicht handeln, die (auch) gegenüber dem konkret Geschädigten besteht. Zwischen ihm und der verletzten Amtspflicht muss eine besondere... mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2.1 Abgrenzung zur Amtshaftung

Werden Schadensersatzansprüche im Hinblick auf Fehler bei der Errichtung und Unterhaltung von Gewässern und Hochwasserschutzanlagen geltend gemacht, so sind sie nach den Grundsätzen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten[1] zu beurteilen. Denn die Gewässer- und Deichunterhaltungspflichten werden als Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht angesehen.[2] So... mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.5 Ermessen der Behörden

Die Amtshaftung setzt zudem einen Ermessensfehler des handelnden Beamten voraus. Meist besteht ein Ermessensspielraum, so etwa bei Entscheidungen über den naturnahen Gewässerausbau nach § 31 Abs. 1 WHG. Überschwemmungen durch Hochwasser führende Bach- und Flussläufe gab es zu allen Zeiten, und so hatte der BGH[1] bereits im Jahr 1970 über etwaige Versäumnisse eines Wasserverb... mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.6 Verschulden

Bei alledem muss der Beamte stets schuldhaft, d. h. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Allerdings kommt eine Amtshaftung für Fahrlässigkeit gemäß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nur in Betracht, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Auch eine früher vorhandene Ersatzmöglichkeit darf nicht schuldhaft versäumt worden sein.[1] mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 2 Wer haftet bei Überschwemmungen?

Nachbarrecht Die Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Nachbargrundstücken bezogen auf das wild abfließende Wasser sind in § 37 Abs. 1 WHG geregelt. So darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Ebenso darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nich... mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.2 Baurechtliche Versäumnisse

Belange der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes sind bereits nicht Prüfungsgegenstand im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Sie haben als öffentliche Belange nur für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich eine Bedeutung und sind nicht Gegenstand der Prüfung nach § 34 BauGB und des darin enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme. Gewisse ... mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.3 Mehrere Verursacher unzureichender Entwässerung

Kommt es nach Sanierungsarbeiten an einer Bundesstraße, in die ein Gemeindeweg einmündet, zu häufigen Überschwemmungen auf einem Anliegergrundstück, kann die Verantwortlichkeit streitig sein. In einem entsprechenden Schadensersatzprozess hat der BGH[1] klargestellt: Bei der Planung und Ausführung der Sanierung einer Bundesstraße hat der zuständige Straßenbaulastträger zum Sc... mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.1 Schutzzweck der Amtspflichten

Zunächst muss es sich um eine Amtspflicht handeln, die (auch) gegenüber dem konkret Geschädigten besteht. Zwischen ihm und der verletzten Amtspflicht muss eine besondere Beziehung bestehen (sog. Drittgerichtetheit von Amtspflichten).[1] Daran scheitert es, wenn die betreffende Amtspflicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit wahrzunehmen ist. Dies gilt beispielsweis... mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.4 Unterlassene Rettungsmaßnahmen

Die zuständigen Behörden sind bereits im Vorfeld verpflichtet, Anhaltspunkten für das Bestehen einer Überschwemmungsgefahr nachzugehen und die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen und notfalls zu evakuieren sowie sonstige Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die "Drittbezogenheit" wird hier vom BGH ohne Weiteres angenommen: Die Arbeit der Katastrophenschutzbehörden und die Mitwirkung ... mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Amtshaftung

Rz. 79 Verstoßen Amtsträger gegen Amtspflichten, kommt ein Amtshaftungsanspruch in Betracht, welcher im kostenpflichtigen Zivilrechtsverfahren geltend zu machen wäre. Auch hier sind Verstöße gegen Aufklärungs- und Beratungspflichten anspruchsrelevante Voraussetzungen. Ausgangspunkt ist die generelle Pflicht staatlicher Stellen, jegliche Auskunft sachgerecht, vollständig und r... mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / H. Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und zivilrechtliche Haftung

Rz. 74 Das Münchener Modell kommt grundsätzlich erst ab dem Monat in Betracht, ab dem ein entsprechender Rentenantrag gestellt wurde, § 99 SGB VI. Mangels Hinweise und Kenntnisse haben viele Beschäftigte, denen das Münchener Modell nicht bekannt war oder ist, einen entsprechenden Antrag nicht gestellt. Somit können ihnen Rentenzahlungen, welche sie hätten erhalten können, en... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Zulassung von Geboten

Rz. 310 Nur ein wirksames Gebot darf vom Vollstreckungsgericht zugelassen werden. Wirksam ist es, wenn es im Versteigerungstermin zu den Versteigerungsbedingungen abgegeben ist und wenn es als erstes mindestens die Höhe des geringsten Gebots hat, später, wenn es ein schon wirksames Gebot überschreitet (Übergebot § 72 Abs. 1 ZVG), ihm für den Fall, dass es das letzte bleibt u... mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 7 Die zulässige Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte den vom Kläger geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch im Ergebnis zu Recht als gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII ausgeschlossen erachtet. Rz. 8 Nach dieser Vorschrift sind Unternehmer den Versicherten, die für ihr Unternehmen tätig sind oder zu diesem in einer sonstigen die Versicherung begründenden ... mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 307 Das Berufungsgericht war der Auffassung, der Beklagte zu 1 sei in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig geworden. Deshalb treffe die Verantwortlichkeit nicht ihn persönlich, sondern gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG den Träger der Feuerwehr. Die Beklagte zu 2 hafte gemäß § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 3 Nr. 1 PflVG, wobei es nicht darauf ankomme, ob der Beklagte zu 1, seine Eh... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Muss-Inhalt

Rz. 178 Nach § 37 ZVG muss die Terminsbestimmung die dortigen Angaben enthalten. Es handelt sich hierbei um den notwendigen, wesentlichen Inhalt der Terminsbestimmung. Eine Verletzung dieser Regelung führt zu einer unheilbaren Zuschlagsversagung [229] nach §§ 83 Nr. 7, 84 ZVG. Notwendige Inhalte der Terminsbestimmung sind: mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 65 Die zulässige Revision hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz. Rz. 66 Das Berufungsgericht hatte gemeint, die Forderung der Klägerin scheitere an der fehlenden Ursächlichkeit der ihrem Vorbringen zufolge verzögerten Einleitung und Durchführung ihrer Rettung für die eingetretenen gesundh... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Vollstreckungsauftrag

Rz. 37 Der Vollstreckungsauftrag unterliegt nach § 754 ZPO zunächst keinem Formzwang.[13] Dieser Grundsatz erfährt allerdings insoweit eine Durchbrechung als der Gesetzgeber das Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung verbindliche[14] Formulare einführen kann. Hiervon hat der Gesetzgeber mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnun... mehr

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V / 56 Vorläufige Festnahme [Rdn 5553]

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021, 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021, 1043. Papier,... mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 33 Die Rentenversicherungsträger treffen aufgrund des Sozialrechtsverhältnisses, das zwischen Versicherten und Rentenversicherung besteht, die Pflicht zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I). Insbesondere besteht eine Pflicht zur Anlassberatung nach § 14 SGB I hinsichtlich der Anrechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt nach § 262 (BGH, Urteil v.... mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 132 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / ee) Hoheitliches Handeln

Rz. 42 Verletzt ein beamteter Arzt fahrlässig seine Dienstpflichten, tritt beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag (siehe Rdn 39) nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG die deliktische Haftung des Dienstherrn an die Stelle der persönlichen Haftung. Daneben besteht die deliktische Haftung des Krankenhausträgers.[79] Die Verweisungsmöglichkeit gilt auch im Rahmen einer Wahlleistung... mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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E / 13 Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1816]

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FF 10/2024, Die neuesten En... / c) Kindbezogene Verlängerungsgründe

Im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Vorgabe des Art. 6 Abs. 2 und 5 GG räumen beide vorgenannten Unterhaltstatbestände einem betreuenden Elternteil jedenfalls insoweit einen über die Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes hinausgehenden Unterhaltsanspruch ein, als kindbezogene Gründe eine fortdauernde persönliche Betreuung erfordern. Eine Verlängerung des Betreuung... mehr