Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Benachrichtigung der Beteiligten.

Rn 9 Gläubiger und Schuldner sind von dem Versteigerungstermin besonders zu benachrichtigen, wenn er ihnen nicht bereits anderweit bekannt gegeben wurde (§ 92 IV GVGA). Unterbleibt die Benachrichtigung, kommt Amtshaftung in Betracht (RG JW 31, 2427, 2428). Ist der Aufenthalt des Schuldners nicht zu ermitteln, darf die Versteigerung ohne seine Benachrichtigung durchgeführt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Haftung, Kosten.

Rn 10 Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist förmlich im Wege der Erinnerung gem § 766 ZPO überprüfbar (vgl BGH 24.5.23 – VII ZB 73/21); der Gerichtsvollzieher ist nicht Beteiligter des Erinnerungsverfahrens. § 766 ZPO ist auch dann einschlägig, wenn der Gerichtsvollzieher innerhalb eines Vollstreckungsverfahrens eine Zustellung ablehnt (Stuttg 15.2.21 – 8 VA 1/21 = M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Übergabe der Sache bzw des Briefs gilt nicht erst mit Ablieferung an den Gläubiger, sondern bereits im Zeitpunkt der Wegnahme durch den GV als erfolgt. In diesem Moment wird der Schuldner deshalb von seiner Verpflichtung befreit. Gleichzeitig geht die Gefahr auf den Gläubiger über, so dass dieser bei einem späteren Untergang oder einer Beschädigung auf Ansprüche aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 13 Der Ort, an dem die unerlaubte Handlung begangen ist, wird als Begehungs- oder Tatort bezeichnet (s nur BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/Schultzky Rz 19; ThoPu/Hüßtege Rz 7; Musielak/Voit/Heinrich Rz 15). Nach allgM liegt der Begehungsort iSd § 32 überall, wo auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale verwirklicht worden ist (BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch § 1059 ZPO 37a ICSID-Übereinkommen § 1059 ZPO 37a Identität § 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache § 756 ZPO 8 Identitätsformel § 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile § 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme § 21 GVG 1 Ausreise § 18 GVG 9 Besatzungsmächte § 20 GVG 8 Botschaftsgebäude § 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kasuistik.

Rn 12 Gegenrechte: Die Gefahr der Widersprüchlichkeit besteht, wenn der Beklagte Gegenrechte und Einwendungen geltend macht, die sich gg den gesamten streitgegenständlichen Anspruch richten oder gar darüber hinaus gehen, so bei Aufrechnung (BGHZ 139, 117 f; BGH NJW 00, 958, 960; BGHZ 173, 328, 333 Rz 18), auch bei Verknüpfung mehrerer selbstständiger Forderungen durch die Hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff der Vollstreckungsklausel.

Rn 1 § 725 gibt eine, wenn auch unvollständige Inhaltsbestimmung der Vollstreckungsklausel wieder, die notwendiger Bestandteil der vollstreckbaren Ausfertigung ist (ThoPu/Seiler § 725 Rz 1; Zö/Seibel § 725 Rz 1: ›Mindestmaß der Anforderungen‹). Die vollstreckbare Ausfertigung setzt sich aus einer Ausfertigung des Titels iSv § 317 und dem Vollstreckbarkeitsvermerk zusammen, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Verstöße gg § 827 machen das Verfahren anfechtbar, nicht aber unwirksam (MüKoZPO/Gruber Rz 10; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7). Sie können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Ist der Erlös vollständig verteilt, kommen nur noch Amtshaftungs- und Bereicherungsansprüche in Betracht (MüKoZPO/Gruber Rz 10; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.3 Insolvenzantrag (Abs. 3)

Rz. 13 Der Insolvenzantrag kann ähnlich wie für das Kreditwesen im Kreditwesengesetz (§ 46b KWG) geregelt nur von der zuständigen Aufsichtsbehörde und nicht vom Vorstand gestellt werden (Satz 1). Auch Gläubiger der Krankenkasse sind dazu nicht berechtigt. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Funktionsfähigkeit des GKV-Systems gefährdet werden könnte, wenn auch...mehr

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Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 2.2.2.2 Ersatzansprüche bei Verstoß gegen den Sicherstellungsauftrag

Rz. 16 Ein Verstoß gegen den Sicherstellungsauftrag liegt vor, wenn den Rehabilitanden die Versorgung mit Teilhabeleistungen trotz geeigneter, leistungsfähiger und wirtschaftlich arbeitender, regionaler Dienste/Einrichtungen vorenthalten wird; dieses wäre z. B. der Fall, wenn geeignete Leistungsanbieter (z. B. Leistungsanbieter der mobilen Rehabilitation oder der interdiszip...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3 Schadenersatzanspruch des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat trotz fehlender Regelung über die Kostenerstattung im isolierten Rechtsbehelfsverfahren dennoch eine Möglichkeit, die Kostenerstattung zu verlangen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung geltend machen. Ein Amtshaftungsanspruch ist weder durch die AO noch durch § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ausgeschl...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.1 Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amts

Eine Haftung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass ein Beamter handelt, während Art. 34 Satz 1 GG lediglich fordert, dass jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amts tätig wird (haftungsrechtlicher Beamtenbegriff).[1] Bei der Amtshaftung gilt dieser weite haftungsrechtliche Beamtenbegriff.[2] Jede Person, die von der zuständigen Stelle mit der Ausüb...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.3.4 Drittbezug bei Rechtsetzungsmaßnahmen

Abgeordnete sind zu recht- und gesetzmäßigem Handeln verpflichtet, d. h. dürfen keine verfassungswidrigen formellen Gesetze verabschieden. Die entsprechende Amtspflicht der Abgeordneten resultiert aus Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Allerdings wird die Drittbezogenheit bei sog. legislativem Unrecht allgemein verneint.[2] Gesetzgebungsorgane üben ihre Aufgaben nicht im Interesse Einzel...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung immer komplizierter. Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen hinreichend zu prüfen. Für das Jahr 2023 hat das BMF fes...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.8 Verjährung

Ansprüche aus Amtshaftung verjähren grds. nach 3 Jahren (§ 195 BGB).[1] Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene Kenntnis von den den Anspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.[2] Die erforderliche Kenn...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.1 Außergerichtliche Regulierung vor Klageerhebung

Bevor Klage erhoben wird, sollte der Anspruch beim zuständigen FA bzw. der zuständigen OFD geltend gemacht werden. Falls das FA bereits gemahnt wurde, wird das FA regelmäßig zu erkennen geben, ob und in welchem Umfang es den Anspruch anerkennt oder nicht. Mit diesem Vorgehen wird die Kostenfolge des § 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis des Anspruchs durch die Finanzverwaltun...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.1 Subsidiaritätsklausel

Der Geschädigte hat bei fahrlässigem Handeln des Amtsträgers nur dann einen Amtshaftungsanspruch, wenn er nicht auf andere Weise (d. h. von einem Dritten) Ersatz verlangen kann (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB), was er – der Geschädigte – darzulegen und zu beweisen hat.[1] Obwohl diese Subsidiaritätsklausel ursprünglich den Sinn hatte, den persönlich haftenden leistungsschwachen Beam...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.2 Gerichtliche Zuständigkeit und Anwaltszwang

Für Schadenersatzansprüche aus Amtshaftung ist der Zivilrechtsweg eröffnet (vgl. Art. 34 Satz 3 GG). Erstinstanzlich zuständig ist – unabhängig vom Streitwert – ausschließlich die Amtshaftungskammer des Landgerichts (§ 40 Abs. 2 VwGO, § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG). Örtlich zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Behörde, die den Fiskus in der konkreten Sache zu vertreten...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2 Amtspflichtverletzung

Eine Definition bzw. Aufzählung von Amtspflichten enthält § 839 Abs. 1 BGB nicht. Sie sind nicht konkretisiert, sondern werden vorausgesetzt.[1] Amtspflichten wurden kontinuierlich durch Rechtsprechung und Rechtslehre aus Einzelfällen heraus entwickelt. Zwischenzeitlich wurden Fallgruppen gebildet, die überwiegend in Gesetzen Niederschlag gefunden haben.[2] 3.2.1 Definition d...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.3.5 Beispiele für Amtspflichten mit Drittbezogenheit

Einen abschließenden Katalog drittbezogener Amtspflichten gibt es nicht. Als Amtspflichten mit Drittbezogenheit werden z. B. genannt:[1] Pflicht zur rechtmäßigen Amtsausübung, Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, Pflicht zur Erteilung richtiger und vollständiger Auskünfte, Veranlagung, Erhebung und Beitreibung von Steuern nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzu...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.3 Nichtvermögensschaden

§ 253 BGB ist anwendbar. Ein Amtshaftungsanspruch kann deshalb auch auf Schmerzensgeld gerichtet sein (Ersatz eines immateriellen Schadens).[1] Nichtvermögensschäden sind zu ersetzen.[2] Darunter fallen z. B. Verletzungen des Körpers oder der Psyche durch Schock, Aufregung, Schlaflosigkeit, Schmerzen, Wesensveränderungen oder Einbußen der Lebensqualität.[3] Zu zahlen ist eine...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.5 Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der Finanzgerichte

Liegt bereits eine rechtskräftige Entscheidung eines FG bezüglich der Rechtswidrigkeit des Steuerbescheids vor, ist das Zivilgericht an diese Entscheidung gebunden[1], um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden. Bindungswirkung entsteht nur für die Frage der Rechtswidrigkeit des Bescheids. Die weiteren Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruchs sind durch das Zivilgerich...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.4.2 Fahrlässige Amtspflichtverletzung

Der Regelfall ist die fahrlässige Amtspflichtverletzung. Es gilt der zivilrechtliche Fahrlässigkeitsmaßstab. Danach handelt derjenige fahrlässig, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB), wobei auf die im Verkehr erforderliche, nicht auf die in der betreffenden Verwaltung übliche oder die nach dem Leistungsniveau des individuellen Amtsträ...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.2 Einzelne Schadenspositionen

Als Schadenspositionen kommen exemplarisch in Betracht: Gebühren des Rechtsanwalts oder Steuerberaters[1] als Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung[2], Zinsschaden durch zu zahlende Sollzinsen oder entgangene Guthabenzinsen (streitig ist oft der Zeitpunkt der Schadensentstehung bei verzögerter Bearbeitung und Auszahlung durch die Finanzverwaltung), Fahrtkosten, Aufwand für Instan...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.4.3 Fehlerhafte Rechtsanwendung

Der Amtsträger hat die Rechtslage unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen[1] und sich danach aufgrund vernünftiger Überlegungen eine Rechtsmeinung zu bilden.[2] Dazu muss er alle üblichen Erkenntnisquellen ausnutzen: ESt- Richtlinien und Hinweise, Veröffentlichungen im BStBl. oder in anderen Fachzeitschriften, Verf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.1 Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der Geschädigte eine in Geld bezifferbare Einbuße an seinen Vermögensgütern erlitten hat, d. h. beim Vergleich der Vermögenslage nach dem schädigenden Ereignis mit der Lage vorher unter dem Strich ein rechnerisches Minus bleibt (sog. Differenzmethode). Der Steuerpflichtige muss durch den Schadenersatz so gestellt werden, wie er stehen wür...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.3 Anspruchs- bzw. Klagegegner

Der Schadenersatzanspruch aus § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG richtet sich gegen diejenige Körperschaft, bei der der Beamte angestellt ist (Anstellungskörperschaft)[1], also den Dienstherrn des Handelnden.[2] Schadenersatzklagen sind gegen das betreffende Bundesland zu richten, wobei die Vertretung des Landes regelmäßig durch die zuständige OFD erfolgt.[3] Wenn der Beamt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.6 Kausalität zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden bzw. Beweislast

Zwischen dem amtspflichtwidrigen Verhalten des Amtsträgers und dem entstandenen Schaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Entscheidend ist, wie sich der Sachverhalt entwickelt hätte, wenn sich der Amtsträger pflichtgemäß verhalten hätte.[1] Die Amtspflichtverletzung war ursächlich für den eingetretenen Schaden, wenn der Geschädigte ohne die Amtspflichtverletzung v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.2 Spruchrichterprivileg

Eine Amtshaftung für Rechtsfehler in der Rechtsprechungstätigkeit von Richtern ist in der deutschen Rechtsordnung nur unter sehr strengen Voraussetzungen vorgesehen.[1] Wegen des sog. Spruchrichterprivilegs[2] des § 839 Abs. 2 BGB kommt bei einem Urteil in einer Rechtssache ein Amtshaftungsanspruch nur in Betracht, wenn die (vorsätzlich begangene) Amtspflichtverletzung straf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Rückgriff auf Amtspflichtverletzungen

Rz. 19 Wird die Anstellungskörperschaft wegen einer Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auf Schadensersatz in Anspruch genommen (z. B. wegen Abhaltens des Stpfl. von einem Rechtsbehelf durch unlautere Mittel, obwohl eine viel zu hohe Steuer festgesetzt war), so wäre bei einem Rückgriff der Anstellungskörperschaft auf den Amtsträger gem. § 78 BBG, § 48 Be...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichtanwendungserlass

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mit einem Nichtanwendungserlass (NAE) wird die FinVerw angewiesen, eine Entscheidung des > Bundesfinanzhof über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Berechtigung derartiger NAE ist umstritten: Einerseits wird die Auffassung vertreten, NAE seien rechtswidrig, weil die FinVerw an höchstrichterliche Urteile generell gebunden ist (...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.2 Auskunft und Rat

Rz. 6 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1.3 Durchführung der Beurkundung

Rz. 5 Bei der Beurkundung hat die Urkundsperson die Vorschriften des BeurkG zu beachten (vgl. § 1 Abs. 2 BeurkG). Danach muss eine Niederschrift über die Beurkundung aufgenommen werden ( § 8 BeurkG). Sie enthält neben der Erklärung selbst Feststellungen über Ort und Zeit der Verhandlung und die namentliche Bezeichnung der Urkundsperson und der erklärenden Personen. Zur Prüfun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.1 Anwendung der Bestimmungen des BGB

Rz. 3 Abs. 1 verweist für die Führung der Beistandschaft, der Vormundschaft und der Pflegschaft durch das Jugendamt als Generalverweisung unmittelbar auf die Bestimmungen des BGB, sofern das SGB VIII, hier insbesondere die Abs. 2 bis 4, nichts anderes bestimmt. Für die Amtsvormundschaft erfasst die Verweisung die §§ 1773 bis 1808 BGB. Die Verweisung erfasst auch die Sondervo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.1 Anspruch auf Veranlagung

Rz. 25 Die Veranlagung ist ein mehrstufiges förmliches Verfahren. Sie beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG) durch den Stpfl. aufgrund derer die zuständige Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen für einen vorgegebenen Zeitraum (§ 2 Abs. 7 S. 2 EStG) ermittelt. Das Ermittlungsergebnis ist Grundlage der ESt-Festsetzung (§ 25 Abs. 1 EStG), die dem Stpfl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 12.2 Haftung des Betreuers

Der Betreuer haftet nur, wenn das Haftungsrisiko Bestandteil der originären Betreuungsaufgaben ist oder der Betreuer eine entsprechende Schutzaufgabe übernommen hat. Eine allgemeine Aufsichtspflicht des Betreuers gegenüber dem Betreuten besteht dagegen nicht.[1] Der Betreuer haftet gegenüber dem Betreuten und seinen Erben für schuldhafte Pflichtverletzungen. Dagegen besteht z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.3 Amtshaftung

Die Sammlung und Beseitigung der Abwässer in einer Gemeinde ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine öffentliche Einrichtung und obliegt der Gemeinde als schlichthoheitliche Tätigkeit. Für Fehler bei der Planung, der Herstellung und dem Betrieb einer solchen Anlage, die nicht nur dem allgemeinen Interesse dient, sondern auch die Anlieger und Nutzer im Rahmen des Zumutb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / Zusammenfassung

Überblick Die Sammlung und Ableitung der Abwässer im Kanalnetz einer Gemeinde obliegt der Kommune als öffentliche Aufgabe, die sie im Rahmen schlicht-hoheitlicher Verwaltung wahrnimmt. Damit ist die Gemeinde für die Planung, Herstellung und Unterhaltung einer solchen Anlage verantwortlich. Immer wieder kommt es vor, dass schadhafte oder für anfallende Regenmengen nicht ausrei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.4 Haftung aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis

Neben dem Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung kommt nach Auffassung des BGH auch ein Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis in Betracht, das auf einer entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Leistungsstörungen im Schuldverhältnis beruht.[1] Praxis-Beispiel Beschädigung der Abwasserrohrleitung durch Tiefbauarbeiten In...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1 Amtshaftung

Um Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB gegen einen Beamten bzw. die dahinterstehende Behörde geltend machen zu können, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. 3.1.1 Schutzzweck der Amtspflichten Zunächst muss es sich um eine Amtspflicht handeln, die (auch) gegenüber dem konkret Geschädigten besteht. Zwischen ihm und der verletzten Amtspflicht muss eine besondere...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2.1 Abgrenzung zur Amtshaftung

Werden Schadensersatzansprüche im Hinblick auf Fehler bei der Errichtung und Unterhaltung von Gewässern und Hochwasserschutzanlagen geltend gemacht, so sind sie nach den Grundsätzen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten[1] zu beurteilen. Denn die Gewässer- und Deichunterhaltungspflichten werden als Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht angesehen.[2] So...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.5 Ermessen der Behörden

Die Amtshaftung setzt zudem einen Ermessensfehler des handelnden Beamten voraus. Meist besteht ein Ermessensspielraum, so etwa bei Entscheidungen über den naturnahen Gewässerausbau nach § 31 Abs. 1 WHG. Überschwemmungen durch Hochwasser führende Bach- und Flussläufe gab es zu allen Zeiten, und so hatte der BGH[1] bereits im Jahr 1970 über etwaige Versäumnisse eines Wasserverb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.6 Verschulden

Bei alledem muss der Beamte stets schuldhaft, d. h. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Allerdings kommt eine Amtshaftung für Fahrlässigkeit gemäß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nur in Betracht, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Auch eine früher vorhandene Ersatzmöglichkeit darf nicht schuldhaft versäumt worden sein.[1]mehr