(BGH, Urt. v. 21.1.2016 – III ZR 160/15) • Es kann einen sorgfaltswidrigen Pflichtverstoß darstellen, wenn ein Notar eine Annahmeerklärung der Verkäufer beurkundete, ohne den Anbietenden zuvor oder wenigstens bei Übersendung der Erklärung über die Zweifel zu belehren, die im Hinblick auf die Wirksamkeit einer in dem Kaufangebot enthaltenen unbefristeten Fortgeltungsklausel bestanden. Aufgrund einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung hätte der Notar in einer solchen Fallgestaltung erkennen müssen, dass das Kaufangebot des Anbietenden – nach Ablauf der Bindungsfrist – möglicherweise zwischenzeitlich erloschen war und der Kaufvertrag mithin nicht mehr durch die Annahmeerklärung der Verkäufer zustande kommen konnte. Infolge dessen oblag es dem Notar – wie er ebenfalls erkennen musste –, den Anbietenden über die veränderte Sach- und Rechtslage zu belehren und die weitere Vorgehensweise zu klären.

ZAP EN-Nr. 302/2016

ZAP 8/2016, S. 399 – 399

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge