Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Mit einem Nichtanwendungserlass wird die FinVerw angewiesen, eine Entscheidung des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Berechtigung derartiger NAE ist umstritten: Einerseits wird die Auffassung vertreten, NAE seien rechtswidrig, weil die FinVerw an höchstrichterliche Urteile generell gebunden ist (vgl Lange, DB 2005, 354 mwN). Dem wird entgegen gehalten, dass ein rechtskräftiges Urteil nur die am Rechtsstreit Beteiligten bindet (vgl zB Stellungnahme der Bundesregierung in BT-Drs 15/4614) und der NAE dem BFH Gelegenheit gibt, seine abweichende Rechtsauffassung zu überdenken. Ergänzend > Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts Rz 8, vgl zudem ausführlich Buhs, Die allgemeine Bindung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, Diss Kiel 1986; Lang, StuW 1992, 14; Herden, Festschrift Spindler 2011, 445; Djanani/Brähler/Krenzin, StuW 2011, 323 (empirische Auswertung zur Praxis der NAE) sowie Schlenk, DStR 2015, 2135 (Diskussion möglicher Amtshaftung).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge