BFH

Alle am 9.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen


Bundesfinanzhof Schild

Am 9.7.2026 hat der BFH vier sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

ThemaEntscheidungDatum und Az.
Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in LohnsteuerfällenAuch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt, steht dem Arbeitnehmer ein (Lohnsteuer-) Erstattungsanspruch nicht zu (Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil v. 21.10.2009, I R 70/08, BStBl II 2012, 493). Die bisherigen Grundsätze zur analogen Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. in den vorgenannten Fällen sind aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter anzuwenden, sofern entsprechende Erstattungsansprüche vom Steuerpflichtigen bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieser Entscheidung beim Finanzamt geltend gemacht wurden. Urteil v. 9.4.2026, VI R 12/24
Unzumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden. Urteil v. 9.4.2026, VI R 31/24
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStGEine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft oder einer Erbengemeinschaft zusammengeschlossen sind, ist kein Rechtsträger im zivilrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne und kann auch kein herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a Satz 3 und 4 GrEStG sein.  Urteil v. 8.4.2026, II R 2/23

Kindergeld; Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Austrittsabkommen)

Zur Pressemitteilung

Art. 32 Abs. 1 Buchst. d des Austrittsabkommens, schafft Bestandsschutz für Familienleistungen, auf die am Ende des Übergangszeitraums bereits ein Anspruch bestand. Die Bestimmung betrifft Fälle, in denen sich nur die Familienangehörigen in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, nicht jedoch die Person, von der sie ihre Ansprüche ableiten. Urteil v. 18.3.2026, III R 10/25

Alle am 2.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen

 


Schlagworte zum Thema:  Bundesfinanzhof (BFH) , BFH-Urteile
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