Radfahrer kollidiert mit auf dem Radweg stehenden Mülltonnen – Schadensersatz?
Ein Radfahrer war auf einem Radweg in Richtung Bad Dürkheim unterwegs. Während des Fahrens bemerkte er, dass vor ihm auf dem Radweg zwei Mülltonnen standen. Obwohl er das potenzielle Hindernis frühzeitig erkannt hatte, gelang es ihm nicht, den Mülltonnen auszuweichen. Er fuhr gegen eine der Mülltonnen, stürzte und verletzte sich schwer.
Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vom Abfallentsorgungsunternehmen?
Von dem zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen verlangte er Schmerzensgeld und Schadensersatz. Seine Forderungen begründete er so: Die Müllwerker hätten die geleerten Tonnen auf dem Radweg abgestellt, so dass es ihm nicht möglich gewesen sei, gefahrlos an diesen vorbeizufahren. Dies stelle eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar.
Mülltonnen haben den Verkehrsfluss erheblich beeinflusst
Mit seiner Klage vor dem Landgericht Frankenthal hatte der Mann keinen Erfolg. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zwar aus, dass das Abstellen von Mülltonnen auf einem Radweg durchaus eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellen könne. Die Tonnen seien ein „ruhendes Hindernis“, durch das der Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigt werde.
Mülltonnen waren von Weitem erkennbar – Radfahrer hätte ausweichen müssen
Entscheidend sei für die Beurteilung des Falles aber, dass die Tonnen schon von weitem erkennbar gewesen seien, so wie dies der Radfahrer auch bestätigt hatte. Für den Radfahrer bedeute dies, dass er diesem ruhenden Hindernis mit einem ausreichenden Seitenabstand hätte ausweichen müssen.
Grobe Fahrlässigkeit des Radfahrers – keine Ansprüche gegen die Abfallfirma
Hält der Radfahrer, so wie im vorliegenden Fall, diesen Abstand nicht ein und stürzt, sei der Sturz ganz überwiegend auf seine grob fahrlässige Fahrweise zurückzuführen und nicht auf die in dem Hindernis liegende Gefahr.
Radfahrer hätte Mülltonnen weiträumig umfahren müssen
Dem Radfahrer sei es möglich gewesen, der Mülltonne weiträumig auszuweichen. Er habe sich bewusst dagegen entschieden und wollte knapp an den Mülltonnen vorbeifahren. Das habe nicht geklappt und er sei deshalb gestürzt.
Dieses Mitverschulden des Radfahrers schließe alle seine etwaigen Ansprüche gegen das Abfallentsorgungsunternehmen aus.
(LG Frankenthal, Urteil v. 24.09.2021, 4 O 25/21).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
6392
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
296
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
292
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2851
-
Probleme des Zugangsnachweises von rechtlichen Erklärungen
220
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
208
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
203
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
196
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
182
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
172
-
Allgemeingültige Verhaltensregeln in der EU
11.08.2026
-
Verkehrsunfall in Italien
11.08.2026
-
Verkehrsunfall in Spanien
11.08.2026
-
Verkehrsunfall in Frankreich
11.08.2026
-
Verkehrsunfall in den Niederlanden
11.08.2026
-
Verkehrsunfall in der Schweiz
11.08.2026
-
Verkehrsunfall in Österreich
11.08.2026
-
Doppelt besetzt und entgegen der Fahrtrichtung: Volle Haftung bei Häufung von Verkehrsverstößen
10.08.2026
-
Auffahrunfall nach Schneeballwurf – wer haftet?
07.07.2026
-
Umfang erstattungsfähiger Mietwagenkosten
02.07.2026