Radfahrer kollidiert mit auf dem Radweg stehenden Mülltonnen – Schadensersatz?
Ein Radfahrer war auf einem Radweg in Richtung Bad Dürkheim unterwegs. Während des Fahrens bemerkte er, dass vor ihm auf dem Radweg zwei Mülltonnen standen. Obwohl er das potenzielle Hindernis frühzeitig erkannt hatte, gelang es ihm nicht, den Mülltonnen auszuweichen. Er fuhr gegen eine der Mülltonnen, stürzte und verletzte sich schwer.
Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vom Abfallentsorgungsunternehmen?
Von dem zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen verlangte er Schmerzensgeld und Schadensersatz. Seine Forderungen begründete er so: Die Müllwerker hätten die geleerten Tonnen auf dem Radweg abgestellt, so dass es ihm nicht möglich gewesen sei, gefahrlos an diesen vorbeizufahren. Dies stelle eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar.
Mülltonnen haben den Verkehrsfluss erheblich beeinflusst
Mit seiner Klage vor dem Landgericht Frankenthal hatte der Mann keinen Erfolg. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zwar aus, dass das Abstellen von Mülltonnen auf einem Radweg durchaus eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellen könne. Die Tonnen seien ein „ruhendes Hindernis“, durch das der Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigt werde.
Mülltonnen waren von Weitem erkennbar – Radfahrer hätte ausweichen müssen
Entscheidend sei für die Beurteilung des Falles aber, dass die Tonnen schon von weitem erkennbar gewesen seien, so wie dies der Radfahrer auch bestätigt hatte. Für den Radfahrer bedeute dies, dass er diesem ruhenden Hindernis mit einem ausreichenden Seitenabstand hätte ausweichen müssen.
Grobe Fahrlässigkeit des Radfahrers – keine Ansprüche gegen die Abfallfirma
Hält der Radfahrer, so wie im vorliegenden Fall, diesen Abstand nicht ein und stürzt, sei der Sturz ganz überwiegend auf seine grob fahrlässige Fahrweise zurückzuführen und nicht auf die in dem Hindernis liegende Gefahr.
Radfahrer hätte Mülltonnen weiträumig umfahren müssen
Dem Radfahrer sei es möglich gewesen, der Mülltonne weiträumig auszuweichen. Er habe sich bewusst dagegen entschieden und wollte knapp an den Mülltonnen vorbeifahren. Das habe nicht geklappt und er sei deshalb gestürzt.
Dieses Mitverschulden des Radfahrers schließe alle seine etwaigen Ansprüche gegen das Abfallentsorgungsunternehmen aus.
(LG Frankenthal, Urteil v. 24.09.2021, 4 O 25/21).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
8672
-
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
435
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
366
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
343
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
316
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2951
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
257
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
250
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
244
-
Gartenpflege durch Mieter - Kostenfragen und Verletzung der Gartenpflegepflicht
213
-
Auffahrunfall nach Schneeballwurf – wer haftet?
07.07.2026
-
Umfang erstattungsfähiger Mietwagenkosten
02.07.2026
-
Vorsatz bei Geschwindigkeitsverstößen: 40-Prozent-Grenze gilt nicht absolut
30.06.2026
-
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Sekundenschlaf
05.06.2026
-
Zweitunfall ändert nichts an der Haftung des Erstschädigers
28.04.2026
-
Autounfall: Kein Anspruch auf Kostenerstattung eines fehlerhaften Privat-Gutachtens?
21.04.2026
-
Trunkenheitsfahrt in kurzzeitig gesperrtem Parkhaus ohne Konsequenzen?
07.04.2026
-
Mithaftung von Falschparkern bei Unfallschäden
19.03.2026
-
Land haftet nicht für Glätteunfall in der Nähe der Sprinkleranlage
26.02.2026
-
Schaden in Duplex-Garage – müssen Nutzer private Hinweisschilder beachten?
24.02.2026