Kurzbeschreibung

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Arbeitszeit.

Vorbemerkung

Der Begriff der Arbeitszeit wird in verschiedenen Zusammenhängen eingesetzt und wirft dadurch häufig Fragen auf. Arbeitszeit kann im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), aber auch im Betriebsverfassungsrecht oder bei vergütungsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Fragen relevant werden.

Lesen Sie hier Fragen und Antworten, die sich im Zusammenhang mit der Arbeitszeit stellen können.

Hinweis

Aufgrund der Aktualität gibt es zum Thema "Arbeitszeiterfassung" eine eigene FAQ-Liste. Bestehen Überscheidungen, wird darauf hingewiesen.

1. Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

1.1 Für wen gilt das ArbZG?

Das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre, mit Ausnahme von leitenden Angestellten i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG und den weiteren in § 18 ArbZG genannten Personengruppen.

Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Rechtsgrundlagen: § 18 ArbZG, § 5 Abs. 3 BetrVG
Weitere Informationen: Arbeitszeit, Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG
1.2 Gilt das ArbZG auch im Homeoffice und bei Mobilarbeit?
Ja. Daneben sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen sowie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten. Für Arbeitnehmer im Homeoffice ist auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wichtig.
Rechtsgrundlagen: Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung
Weitere Informationen: Homeoffice, Mobiles Arbeiten, Homeoffice und mobile Arbeit im Vergleich

2. Höchstarbeitszeit

2.1 Was ist die tägliche Höchstarbeitszeit?
Grundsätzlich darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten, § 3 Satz 1 ArbZG.
Rechtsgrundlagen: § 3 Satz 1 ArbZG
Weitere Informationen: Arbeitszeit, Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG
2.2 Inwiefern darf von den 8 Stunden täglich abgewichen werden?

Ausnahmen:

  • Gem. § 3 Satz 2 ArbZG kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
  • Weitere Ausnahmen können tarifvertraglich oder im Rahmen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden, siehe § 7 ArbZG.
Rechtsgrundlagen: § 3 Satz 2 ArbZG, § 7 ArbZG
Weitere Informationen: Arbeitszeit, Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG

3. Ruhepausen und Ruhezeit

3.1 Zählen Ruhepausen zur Arbeitszeit?
Ruhepausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.
Rechtsgrundlagen: § 4 ArbZG
Weitere Informationen: Arbeitszeit, Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG
3.2 Wie lange sind Ruhepausen zu gewähren?
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden betragen die Ruhepausen 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden betragen sie 45 Minuten. Die Ruhepausen können dabei in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 ArbZG
Weitere Informationen: Arbeitszeit, Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG
3.3 Zählen Raucherpausen zur Arbeitszeit?
Raucherpausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Bei der Inanspruchnahme einer Raucherpause handelt es sich um eine Arbeitsunterbrechung privater Natur, der betroffene Mitarbeiter, der eine Raucherpause einlegen will, erledigt private Dinge.[1] Arbeitnehmer können ihre normalen Ruhepausen zum Rauchen nutzen. Die Raucherpausen können dann nach § 4 Satz 2 ArbZG auch auf mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Satz 2 ArbZG
Weitere Informationen: Arbeitszeiterfassung, Abmahnung, Arbeitszeitbetrug
3.4 Zählt eine Betriebspause zur Arbeitszeit?
Eine Betriebspause, also etwa der Fall, dass die Arbeit aus technischen Gründen (z.B. Stromausfall, Maschinenschaden) ungeplant unterbrochen werden muss, zählt zur Arbeitszeit und ist demnach keine Ruhepause. Eine Betriebspause muss nach den Grundsätzen des Annahmeverzugs bzw. des Betriebsrisikos vergütet werden.
Weitere Informationen: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG
3.5 Wie lange ist Ruhezeit zu gewähren?
Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Rechtsgrundlagen: § 5 ArbZG
Weitere Informationen: Ruhezeiten, Arbeitszeit, Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG

4. Wegzeiten, Dienstreisen und Umkleidezeiten

4.1 Zählt die Umkleidezeit zur Arbeitszeit?

Umkleidezeiten gehören zur Arbeitszeit, wenn das Tragen einer bestimmten Kleidung vorgeschrieben ist und diese zwingend im Betrieb angelegt werden muss oder so auffällig ist und sie deshalb im Betrieb angezogen wird. Für die Einordnung als Arbeitszeit muss das Umkleiden dem Bedürfnis des Arbeitgebers dienen.[1]

Beispiele:

  • Besonders auffällige Dienstkleidung: Der Arbeitnehmer hat nach Auffassung des BAG außerhalb seiner Dienstzeit kein eigenes Interesse an der Offenlegung der von...

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