Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.[1]
Besonderheiten gelten für Jugendliche. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen sie nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.[2]
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