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Ruhezeiten

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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter Ruhezeit ist die Zeit zu verstehen, die mit dem Ende der täglichen Arbeitszeit beginnt und mit dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit endet, also z. B. bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr die Zeit von 16 bis 8 Uhr am nächsten Morgen. Ruhezeiten dürfen nicht verwechselt werden mit Ruhepausen (Arbeitszeit). Zu Ruhezeiten bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft siehe unten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Zu beachten sind die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und die RL 2003/88/EG vom 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Für Jugendliche gilt § 13 JArbSchG. Für Kraftfahrer ist die EG-Verordnung Nr. 561/2006 vom 15.3.2006 anwendbar. Rufbereitschaft ist Ruhezeit (EuGH, Urteil v. 3.10.2000, C-303/98), kann nach den Umständen des Einzelfalls aber auch insgesamt als Arbeitszeit zu bewerten sein (EuGH, Urteil v. 21.2.2018, C-518/15; EuGH, Urteil v. 9.3.2021,C-580/19).

Arbeitsrecht

1 Arbeitszeitrechtlicher Grundsatz

Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.[1]

[1] § 5 Abs. 1 ArbZG.

2 Ruhezeitverkürzung

Ausnahmen sind in bestimmten Branchenzweigen möglich, wenn jede Verkürzung der Ruhezeiten innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.[1]

 
Praxis-Beispiel

Mögliche Ausnahmen

Eine Verkürzung der Dauer der Ruhezeit um bis zu einer Stunde ist insbesondere in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung möglich.

In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur ...

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