Das Steuerrecht wollte die GroKo "kontinuierlich fortentwickeln, zugleich aber eine hohe Planungssicherheit für die Steuerzahler wie für die öffentliche Hand erreichen." Trotz Haushaltsüberschüssen in Milliardenhöhe und einem Haushaltsplan, der auch 2017 ohne Neuverschuldung auskommt, blieb eine große Steuerreform aus. Getan wurde, was getan werden musste.
Bürokratieabbau zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Im Fokus des Koalitionsvertrags stand vor allem das Thema Steuervereinfachung. So sollte die elektronische Kommunikation zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung gestärkt werden. Für das Faktorverfahren sieht der Koalitionsvertrag vor, den Faktor nicht mehr jährlich sondern für mehrere Jahre festzulegen. Zudem sollte das Verfahren bekannter gemacht und die Akzeptanz dafür gestärkt werden. Außerdem einigten sich die Koalitionspartner darauf, Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug zu bekämpfen und die Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung zu intensivieren.
Welche Vorhaben wurden in der Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt? Die wichtigsten Gesetzesänderungen nachfolgend kurz im Überblick:
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Im sogenannten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz wurde unter anderem geregelt, dass Arbeitgeber ab 2018 für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer mit Steuerklasse VI einen permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen dürfen, allerdings nur, wenn diese das ganze Jahr über beschäftigt waren.
Zudem wurde gesetzlich geregelt, dass bei einer Heirat beide Ehegatten programmgesteuert die Steuerklasse IV erhalten. Außerdem wurde mit dem Gesetz ein einseitiger Antrag auf Steuerklassenwechsel von III/V zu IV/IV eingeführt.
Weitere Neuregelungen wurden für das Kindergeld und den Kindergeldantrag umgesetzt.
Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
Im zweiten Bürokratieentlastungsgesetz sind auch lohnsteuerliche Erleichterungen für Unternehmen umgesetzt worden, beispielsweise die Erhöhung der Grenze für vierteljährliche Lohnsteueranmeldungen.
Mehr zum Thema lesen Sie hier:
>> Zweites Bürokratieentlastungsgesetz: Lohnsteuerliche Erleichterungen für Unternehmen
Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld
Mit mehreren Gesetzesänderungen wurden der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht. Die sogenannte kalte Progression beim Lohn- und Einkommensteuertarif wurde ebenfalls ausgeglichen.
Außerdem wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht.
Mehr zum Thema lesen Sie hier:
>> Höherer Grundfreibetrag und mehr Kindergeld ab 2017
>> Details zu den neuen Lohnsteuertabellen und –programmen
Gesetz zu steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
Der Gesetzgeber hat Steuervergünstigungen zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können seit 2017 von Lohnsteuervorteilen profitieren.
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Im Juni 2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Darin enthalten sind unter anderem Neuregelungen zu folgenden Themen:
- Lohnsteuerjahresausgleich: Frist
- ElStAM-Verfahren bei verschiedenen Lohnarten
- Datenübermittlung von Dritten
>> Dauerhafte Erleichterungen bei verschiedenen Lohnarten beschlossen
Bürokratieentlastungsgesetz
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wurde eine zweijährige Gültigkeit des Faktors im Faktorverfahren umgesetzt, damit der erhebliche Verwaltungsaufwand durch die jährlichen Antragsstellungen reduziert wird.
Mehr zum Thema lesen Sie hier:
>> Bundesrat macht Weg frei für lohnsteuerliche Änderungen
>> Freibeträge gelten künftig für zwei Jahre
>> Vereinfachungen im Lohnsteuerrecht geplant
Betriebsveranstaltungen: Freibetrag statt Freigrenze
Im sogenannten Zollkodex-Anpassungsgesetz wurde eine Neuregelung für Betriebsveranstaltungen umgesetzt. Statt einer Freigrenze gilt seit 2015 nun ein Freibetrag von 110 Euro.