News 07.07.2010 Arbeitsrecht

Nicht selten werden Arbeitnehmer angehalten, über die Höhe ihres Gehalts Stillschweigen zu bewahren, z. B. um bei den Kollegen keine Begehrlichkeiten zu wecken. Fraglich ist, wieviel Diskretion der Arbeitgeber eigentlich einfordern kann: Können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter wirksam verpflichten, Stillschweigen über die Höhe ihrer Einkünfte zu bewahren?

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