Verbesserungen für Bundesbeamte geplant
Die Bundesregierung will das für die Privatwirtschaft und Tarifbeschäftigte bereits seit 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf Bundesbeamte übertragen.
Gleichstellung von Tarifbeschäftigten und Beamten
Neben der rechtlichen Gleichsetzung von Tarifbeschäftigten und Bundesbeamten begrüßte der dbb Beamtenbund und Tarifunion den damit einhergehenden Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit: Die Betroffenen erhalten während dieser Zeit Anspruch auf einen Vorschuss, um die während der Freistellung anfallenden Einkommensverluste zunächst auszugleichen.
Dienstherren sollen Schmerzensgeldansprüche übernehmen
Dienstherren sollen künftig Schmerzensgeldansprüche von Beamtinnen und Beamten übernehmen, die im Dienst tätlich angegriffen wurden und deren Forderungen sich nicht gegenüber den Schädigern durchsetzen lassen. „Es gibt hier zwar noch Konkretisierungsbedarf“, erklärte der der Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Hans-Ulrich Benra. „Dennoch unterstreicht die Neuregelung die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Das ist wichtiges Signal für Kolleginnen und Kollegen insbesondere im Vollzugsdienst bei Polizei und Justiz, die immer häufiger Opfer von Angriffen werden. Die Betroffenen werden nicht länger allein gelassen.“
Anpassungen an Rechtsprechung und EU-Recht
Weitere Regelungen der Gesetzesnovelle betreffen unter anderem eine Konkretisierung der gesetzlichen Beihilferegelungen und den Nachvollzug von Konsequenzen, die sich aus höchstrichterlichen Urteilen oder aus EU-Recht ergeben. Der Entwurf soll im März vom Bundeskabinett beschlossen werden.
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