Reformpläne beim Elterngeld
Vorgegebene Einsparungen haben bereits 2024 für Änderungen beim Elterngeld gesorgt. Zuletzt wurde die Einkommensgrenze in zwei Schritten auf nunmehr 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen abgesenkt und der gleichzeitige Bezug eingeschränkt. Jetzt soll es neue Einsparungen geben. Diesmal soll die Bezugsdauer auf 12 Monate beschränkt werden und Väter sich mindestens drei Monate beteiligen. Der Gesetzentwurf aus dem Familienministerium befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Die neuen Regelungen betreffen Eltern, deren Kinder ab November 2027 geboren werden.
Welche Änderungen beim Elterngeld sind für 2027 geplant?
Bundesfamilienministerin Prien plant, die maximale Bezugsdauer von Elterngeld auf 12 Monate zu begrenzen. Damit es gezahlt wird, muss jeder Elternteil mindestens drei Monate Elternzeit nehmen. Die weiteren sechs Monate können die Eltern unter sich aufteilen oder auch sie gemeinsam nehmen. Alleinerziehende sollen weiter bis zu 12 Monate Elterngeld erhalten.
Änderungen sieht der Gesetzentwurf auch bei den Mindest- und Maximalbeträgen für das Elterngeld vor. Eltern mit sehr geringem Einkommen sollen statt bisher 300 Euro 330 Euro pro Monat bekommen. Der Höchstbetrag soll auf 1.900 Euro steigen.
Weiterhin soll es dabei bleiben, dass Paare, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro haben, kein Elterngeld erhalten.
Wann besteht Anspruch auf Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Arbeitnehmende und Selbstständige nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es beträgt in der Regel 65 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt. Derzeit sind es mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat, abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Den Anspruch auf Elterngeld regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Die Beratung, Berechnung und Auszahlung des Elterngelds sind staatliche Aufgaben. Den Arbeitgeber treffen verschiedene Mitwirkungspflichten.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus
Elterngeldbezug ist derzeit in drei Varianten möglich. Das Basiselterngeld wird grundsätzlich 12 Monate lang beziehungsweise maximal 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil kann mindestens zwei Monate und maximal 12 Monate Elternzeit nehmen. Die zusätzlichen Monate gibt es unter der Voraussetzung, dass sich beide Elternteile beteiligen. Meist ist es der Vater, der mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt.
Mit dem Elterngeld-Plus kann die Zahlungsdauer bis auf 28 Monate weiter gestreckt werden, dann sind die monatlichen Zahlungen kleiner.
Bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus ermöglicht der sogenannte Partnerschaftsbonus.
Parallelbezug von Elterngeld
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld für beide Elternteile ist seit den Änderungen 2024 für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen. Für Eltern, deren Kind bis einschließlich 31. März 2024 geboren wurde, gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Mehr Elterngeld bei Frühgeburten
Die besondere Situation bei Frühgeburten wird beim Elterngeldanspruch berücksichtigt. Eltern bekommen jeweils einen weiteren Monat Elterngeld, wenn die Kinder mindestens sechs, acht, zwölf oder 16 Wochen zu früh geboren wurden. Damit sollen die Eltern mehr Zeit erhalten, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder aufzufangen.
Ist Teilzeitarbeit während Elterngeldbezug möglich?
Für Arbeitnehmende, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, gilt: Die Arbeitszeit für Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen, beträgt mittlerweile von 15 bis zu 32 Stunden. Es ist also möglich, volle vier Tage die Woche zu arbeiten. Mit dem Modell ElterngeldPlus kann das Elterngeld dann über einen längeren Zeitraum verteilt werden.
Regeln für den Partnerschaftsbonus
Wenn beide Eltern in Teilzeit arbeiten und sich damit die Betreuung des Kindes oder der Kinder teilen, können sie ein zusätzliches Elterngeld für Paare, den Partnerschaftsbonus erhalten. Dieser kann bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden. Zudem können Eltern die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten wählen.
Kein Elterngeld für Besserverdiener
Topverdiener haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Hier hat sich die Einkommensgrenze für Paare, Getrennterziehende und Alleinerziehende seit April 2025 auf einen Verdienst von 175.000 Euro Jahreseinkommen geändert. Wer mehr verdient hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
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