Solarpflicht für Wohngebäude: Seit Juli in acht Bundesländern
Eine bundesweite Photovoltaikregel für private Hausdächer ist mit dem Ampel-Aus vom Tisch. Immer mehr Bundesländer haben eigene Gesetze und Verordnungen. Eine Zusammenfassung, was schon länger gilt und was am 1.7.2025 in Kraft getreten ist.
Baden-Württemberg: Solarpflicht bei Wohngebäuden
In Baden-Württemberg ist am 1.1.2023 die finale Stufe des Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten: Wer das Dach eines Wohngebäudes grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage möglich.
Vorher galt die Solarpflicht nur bei Nichtwohngebäuden für Baugenehmigungen, die den Behörden ab dem 1.1.2022 vorlagen, sowie bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen. Beim Neubau von Wohngebäuden greift die Solarpflicht seit dem 1.5.2022.
Das novellierte Klimaschutzgesetz wurde im Herbst 2021 verabschiedet und um Rechtsverordnungen ergänzt, in denen diese Bestimmungen konkretisiert werden.
Praxisleitfaden für Eigentümer zum Umgang mit der Photovoltaikpflicht
Soll-Vorschrift für Solaranlagen in Bayern
In Bayern trat am 1.1.2023 das "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" in Kraft. Die Solarpflicht betrifft neue Gewerbe- und Industriegebäude seit März 2023 und sonstige Nicht-Wohngebäude seit Juli 2023.
Seit dem 1.1.2025 müssen auch bestehende Nichtwohngebäude bei Erneuerung der Dachhaut eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren. Ein Soll-Vorschrift gilt für Solaranlagen auf neuen Wohngebäuden und bei Dachsanierungen bestehender Wohngebäude. Rechtliche Folgen hat es nicht, wenn die Empfehlung ignoriert wird.
Berlin: Solarpflicht für Neubau und Bestand
Das Berliner Solargesetz trat am 1.1.2023 in Kraft: Auf Neubauten müssen mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmeter für Photovoltaikanlagen genutzt werden – im Bestand gilt das bei umfangreicheren Sanierungsarbeiten. Ausnahmen: Denkmalschutz, wenn Dachflächen nach Norden ausgerichtet sind oder wenn es im Einzelfall zu besonderen Härten kommen würde.
Bereits seit März 2020 gilt der "Masterplan Solarcity", der die Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden verpflichtend macht. Mit dem "Solargesetz Berlin", dem das Abgeordnetenhaus am 17.6.2021 zustimmte, wurde die Solarpflicht auf private Eigentümer ausgeweitet.
Online-Tool Berlin: Gilt die Solarpflicht für Ihr Gebäude?
Solargesetz Berlin: Gesetzestext, Praxisleitfaden und Formulare
Brandenburg: Gesetz für Solarpflicht
Eine Änderung der Brandenburgischen Bauordnung trat im September 2023 in Kraft: Seit dem 1.6.2024 ist die Ausstattung von Dächern (mindestens 50 Quadratmeter groß) mit Photovoltaikanlagen (mindestens 50 Prozent der Dachfläche) Pflicht auf Gebäuden, die öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Erlaubt sind auch solarthermische Anlagen.
Bremen: Finale Stufe für Solarpflicht zündet
Das Bremer Solargesetz trat am 1.5.2023 in Kraft und wurde im Mai 2024 konkretisiert: Bei Dachsanierungen gilt eine Solarpflicht seit dem 1.7.2024 – bei Neubauten war der 1.7.2025 Stichtag. Die Pflicht gilt für 50 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten und im Bestand, wenn das Dach grundlegend saniert wird oder die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden. Ausgenommen sind Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen, die nicht geeinigt sind. Solarthermische Anlagen sind teilweise zugelassen.
Informationsplattform zum Bremischen Solargesetz
Solarpflicht bei Dachumbauten in Hamburg
Wer neu baut, muss in Hamburg seit 2023 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten und betreiben. Das regelt das Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG). Für Bestandsgebäude gilt die Solarpflicht seit Januar 2024 bei wesentlichen Dachumbauten (Klimaschutzstärkungsgesetz). Die Klimaschutzstärkungsverordnung (PVUmsVO), verabschiedet am 16.4.2024, regelt Details zum Umgang mit den Photovoltaikpflichten.
Es gilt eine Mindestbelegungsfläche von 30 Prozent Bruttodachfläche bei Neubau oder Nettodachfläche bei wesentlichen Umbauten des Daches, eine Solarpflicht für Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen und für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird. Ausnahmen: Die Monatge ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar. Solarthermische Anlage werden alternativ anerkannt. Eine Pflicht zum Solargründach soll zum 1.1.2027 kommen.
FAQ zur Photovoltaikpflicht in Hamburg
Hessen lockert Vorgaben für Photovoltaik auf Dächern
Der hessische Landtag hat am 16.11.2022 die Novelle des Energiegesetzes verabschiedet. Auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen und landeseigenen Gebäuden sind Photovoltaikanlagen Pflicht. Private Wohngebäude sind nicht betroffen. Gelockert wurden die Vorgaben für Photovoltaik auf Dächern: Es gelten geringere Mindestabstände zu Nachbardächern, wenn zwischen den Gebäuden eine Brandschutzmauer steht, sonst bleibt es beim Mindestabstand von 1,25 Metern.
Niedersachsen: Solarpflicht für alle Neubauten
In Niedersachsen gilt eine Solarpflicht für neu errichtete Wohngebäude (ab 50 Quadratmeter Dachfläche) und bei grundlegenden Dachsanierungen seit dem 1.1.2025. Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen mit Solarmodulen belegt werden. Ausnahmen: Die Installation ist technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar oder es gibt eine solarthermische Anlage. Das ist in der Bauordnung geregelt.
Bereits am 28.6.2022 wurde ein novelliertes Klimagesetz verabschiedet: Neue Gewerbeimmobilien ab 75 Quadratmeter Dachfläche müssen seit Januar 2023 mindestens zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen bestückt werden. Neue Wohnhäuser müssen seitdem zumindest ein Tragwerk vorweisen, das für Solaranlagen nachgerüstet werden kann.
NRW: Solarpflicht für Altbaudächer ab 2026
In Nordrhein-Westfalen (NRW) trat 2025 die Solarpflicht für Dachsanierungen bei neuen Wohngebäuden in der Landesbauordnung in Kraft, deren Bau ab dem 1.1.2025 beantragt wird. Die Module müssen mindestens 30 Prozent der Gesamtfläche bedecken.
Ab 2026 müssen bei Dachsanierungen auch Altbauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Die 30-Prozent-Mindestanforderung ist hier jedoch weniger streng: Bezugsgröße bei Bestandsgebäuden ist nicht die gesamte, sondern nur die geeignete Dachfläche. Ausschlaggebend ist der Beginn der Bauarbeiten.
Seit Januar 2023 gibt es bereits die Solarpflicht für öffentliche Liegenschaften, seit Anfang 2024 die Solarpflicht für gewerbliche Neubauten (Mindestgröße 30 Prozent der gesamten Dachfläche) und seit dem 1.7.2024 bei Dachsanierungen (30 Prozent der geeigneten Fläche) öffentlicher Gebäude.
Verbraucherzentrale NRW: Solarrechner
Solargesetz: "PV-ready"-Pflicht in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes am 8.11.2023 verabschiedet – für private Eigentümer gilt: Seit dem 1.1.2024 sind in neugebauten Wohnhäusern Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen ("PV-ready") Pflicht. Bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen von Gebäuden des Landes und der Kommunen müssen Photovoltaikzellen installiert werden. Grundlage ist das Landessolargesetz.
Für neue Gewerbeimmobilien und Parkplätze gibt es seit 2023 eine Solarpflicht, für landeseigene oder kommunale Neubauten oder Dachsanierungen seit 2024.
Saarland: Sonderweg bei Solarpflicht für Privathäuser
Die neue Landesbauordnung (LBO) soll bis Ende 2025 auf den Weg gebracht werden. Geplant ist eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und größere Dachsanierungen: Bei Flächen mit mehr als 100 Quadratmetern müssen dann mindestens 60 Prozent mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Bei Neubauten und Sanierungen ab einer Fläche von 50 Quadratmetern soll die Tragkonstruktion so bemessen werden, dass überall Photovoltaikanlagen errichtet werden können.
An öffentlichen und gewerblich genutzte neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen sollen mindestens 60 Prozent der geeigneten Flächen mit Solaranlagen überdacht werden müssen. Für private Gebäude will die Landesregierung es den Kommunen ermöglichen, Satzungen für eine Art Solarpflicht zu erlassen.
Fast-Solarpflicht bei Neubauten in Sachsen-Anhalt
Die Grünen-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt drängt auf eine Solarpflicht bei Neubauten. Ein Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung wurde im September 2024 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die Installation beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab 2027 verbindlich zu regeln, bei Wohngebäuden soll das ab 2028 gelten. Die Regelung soll zudem ab 2029 auch bei der Erneuerung von Dachflächen sowie beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 30 Stellplätzen greifen. Die Umsetzung soll gefördert werden.
Schleswig-Holstein: Solarpflicht für Nichtwohngebäude
In Schleswig-Holstein wird es voraussichtlich eine Solarpflicht für neue Wohngebäude geben bei Bauantrag oder Baubeginn ab März 2026. Die Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes hat der Landtag im Januar 2025 beschlossen.
Ein Klimaschutzgesetz regelt seit Anfang 2022 eine Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, bei Landesliegenschaften sowie beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden ist eine Überdachung mit Solaranlagen Standard.
Bundesweite Solarpflicht: Hintergrund
Im Juli 2021 regte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden in ganz Deutschland an. Anschließend legte die Grünen-Fraktion im August 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor.
Die Ampel-Regierung hat eine bundesweite Solarpflicht im Koalitionsvertrag folgendermaßen vereinbart: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden." Die neue Bundesregierung aus Union und SPD spricht sich im Koalitionsvertrag 2025 nicht für eine Solarpflicht aus.
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die im Mai 2024 verabschiedet wurde, sieht eine Solarpflicht für neu errichtete gewerbliche und öffentliche Gebäude ab 2026 vor. Auch eine Pflicht für neue und sanierte Wohnhäuser wurde im Europaparlament schon diskutiert, aber nicht beschlossen.
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