Hamburg zieht Solarpflicht bei Dachsanierungen vor
Der Hamburger Senat hat am 16.4.2024 die Klimaschutzstärkungsverordnung verabschiedet. Die beinhaltet unter anderem Regelungen zur Umsetzung der novellierten Pflichten für Photovoltaik auf Dächern und Stellplatzanlagen. Es gilt eine Mindestbelegungsfläche von 30 Prozent Bruttodachfläche bei Neubau oder Nettodachfläche bei wesentlichen Umbauten des Daches und eine Solarpflicht für Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen.
Am 22.12.2020 wurde die erste Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz beschlossen mit einer Solarpflicht bei Neubauten ab Januar 2023. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, sollte die Pflicht eigentlich erst ab 2025 gelten und wurde nun auf 2024 vorgezogen.
Die Verordnung konkretisiert die Solarpflichten nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (PVUmsVO) – insbesondere die geeigneten Dachflächen (mindestens 50 Quadratmeter), die Stellplatzflächen (geringfügig bis gar nicht verschattet) sowie die Ausnahmen für bestimmte Gebäudetypen, den Entfall dieser Pflichten (aufgrund technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Nichtvertretbarkeit oder unbilliger Härte im Einzelfall) und ihren Vollzug mitsamt Nachweisen.
FAQ zur Photovoltaikpflicht in Hamburg
Auch in anderen Bundesländern gelten Regelungen zu Solarpflicht für Wohnhäuser. Die Bundesregierung denkt über eine Lösung für ganz Deutschland nach.
Solargesetz: "PV-ready" ist Pflicht in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes am 8.11.2023 verabschiedet – für private Eigentümer gilt: Seit dem 1.1.2024 sind in neugebauten Wohnhäusern Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen ("PV-ready") Pflicht. Bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen von Gebäuden des Landes und der Kommunen müssen Photovoltaikzellen installiert werden.
Solarpflicht in Berlin auch bei Dachsanierungen
Das Berliner Solargesetz ist seit dem 1.1.2023 in Kraft und sieht vor, dass bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaikanlagen genutzt werden muss, die eine Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmeter haben – im Bestand gilt das, sobald umfangreichere Sanierungsarbeiten ausgeführt werden. Ausnahmen: Denkmalschutz, wenn Dachflächen nach Norden ausgerichtet sind oder wenn es im Einzelfall zu besonderen Härten kommen würde.
Die alte Berliner Landesregierung beschloss im März 2020 einen "Masterplan Solarcity", der die Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden verpflichtend machte. Mit dem "Solargesetz Berlin", dem das Abgeordnetenhaus am 17.6.2021 zustimmte, wurde die Solarpflicht auf private Eigentümer ausgeweitet.
Solargesetz Berlin: Gesetzestext, Praxisleitfaden und Formulare
Baden-Württemberg: Solarpflicht bei Dachsanierung gilt
In Baden-Württemberg ist am 1.1.2023 die finale Stufe des Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten: Wer das Dach seines Wohngebäudes grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Vorher galt die Solarpflicht nur bei Nichtwohngebäuden für Baugenehmigungen, die den Behörden ab dem 1.1.2022 vorlagen, sowie bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen seit Anfang 2022. Beim Neubau von Wohngebäuden greift die Solarpflicht seit dem 1.5.2022.
Das novellierte Klimaschutzgesetz wurde im Herbst 2021 verabschiedet und um Rechtsverordnungen ergänzt, in denen diese Bestimmungen konkretisiert werden. Auf eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude hatten sich Grüne und CDU schon in der Legislaturperiode davor geeinigt.
Ein Praxisleitfaden soll Eigentümer den Umgang mit der Photovoltaikpflicht erleichtern.
Bayern: Photovoltaikpflicht für neue Wohngebäude
Bayerns Regierung hat sich am 15.11.2021 auf einen Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" geeinigt. Am 13.12.2022 hat der Landtag die Novelle verabschiedet – das Gesetz trat am 1.1.2023 in Kraft und enthält eine Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude seit März 2023 und für sonstige Nicht-Wohngebäude ab Juli 2023. Ab dem 1.1.2025 müssen auch bestehende Nichtwohngebäude bei Erneuerung der Dachhaut eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren.
Bremen: Solarpflicht kommt mit Übergangsfristen
Der Bremer Senat hat ein Solargesetz am 21.3.2023 verabschiedet. Am 1.5.2023 trat es in Kraft. Es gelten Übergangsfristen für Dachsanierungen (1.7.2024) und bei Neubauten (1.7.2025) geben. Ausgenommen sind Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen, die nicht geeinigt sind. Solarthermische Anlagen sind auch zugelassen. Die Pflicht gilt für 50 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten und im Bestand, wenn das Dach grundlegend saniert wird oder die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.
Hessen lockert Vorgaben für Photovoltaik auf Dächern
Der hessische Landtag hat am 16.11.2022 die Novelle des Energiegesetzes verabschiedet. Künftig soll auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen sowie landeseigenen Gebäuden verpflichtend eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Vorgaben für Photovoltaik auf (Wohnhaus-)Dächern werden gelockert. Es gelten geringere Mindestabstände zu den Nachbardächern, wenn zwischen den Gebäuden eine Brandschutzmauer steht, sonst bleibt es beim Mindestabstand von 1,25 Metern.
Niedersachsen: Solarpflicht für alle ab 2025?
Die niedersächsische Regierung hat sich am 8.3.2022 auf Eckpunkte für eine Novelle des Klimagesetzes verständigt. Das Gesetz wurde am 28.6.2022 verabschiedet, enthalten ist eine Solarpflicht für Gewerbedächer. Sie müssen seit Januar 2023 mindestens zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen bestückt werden. Betroffen sind Neubauten ab 75 Quadratmetern Dachfläche. Neue Wohnhäuser sollen jetzt zumindest ein Tragwerk vorweisen, das später mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden kann. Ab dem 1.1.2025 soll auf allen Neubauten Photovoltaik installiert werden.
Brandenburg: Gesetz für Solarpflicht in der Pipeline
Solardächer auf neuen öffentlichen Gebäuden und Supermärkten sollen in Brandenburg zur Pflicht werden. Ein Gesetzentwurf für eine Neufassung der Bauordnung hat die Regierung am 21.2.2023 vorgestellt, der umfasst auch Dachsanierungen dieser Gebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Für Privatgebäude ist die Solarpflicht bisher nicht geplant.
Schleswig-Holstein: Solarpflicht für Nichtwohngebäude
In Schleswig-Holstein regelt ein Klimaschutzgesetz seit Anfang 2022 eine Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden ist eine Überdachung mit Solaranlagen Standard. Eine Solaranlagenpflicht auf Dächern von Wohngebäuden war in der Diskussion – davon war seitdem nicht mehr die Rede.
Thüringen: Reform des Solargesetzes geplant
In Thüringen ist laut Energieministerium ein Solargesetz in Planung: Mehr Dachflächen sollen dann für Photovoltaik oder Solarthermie genutzt werden. Ein Zeitplan steht aber nicht fest.
Solarpflicht für Wohngebäude für ganz Deutschland?
Die Länderenergieminister haben sich bei einem Treffen am 14.9.2022 in Hannover geschlossen für eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik ausgesprochen. Wörtlich heißt es in einem Beschluss der Minister: "Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden."
Im Europaparlament wird eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2032 diskutiert, wenn Eigentümer Wohngebäude umfassend sanieren – spätestens dann müsste Deutschland Vorgaben gesetzlich regeln.
Bundesweite Solarpflicht: Hintergrund
Im Juli 2021 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden in ganz Deutschland angeregt. Anschließend legte die Grünen-Fraktion im August 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor.
Die Ampel-Regierung hat eine bundesweite Solarpflicht im Koalitionsvertrag folgendermaßen vereinbart: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden."
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