Überblick

Die grün-schwarze Regierung von Baden-Württemberg hat ihr novelliertes Klimaschutzgesetz am 6.10.2021 im Landtag beschlossen: Wer ein neues Haus bauen will, muss ab dem 1.5.2022 eine Solaranlage auf dem Dach installieren lassen – ab Januar 2023 gilt die Pflicht dann auch für Dachsanierungen.

In Baden-Württemberg kommt die Solarpflicht für Wohngebäude früher als bislang geplant. Die grün-schwarze Koalition hat am 13. Juli ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt, das Fotovoltaikanlagen auf den Dächern neu gebauter Häuser ab 1.5.2022 vorsieht – ursprünglich war der 1.7.2022 angepeilt gewesen. Und ab 1.1.2023 müssen Eigentümer dann auch bei einer "grundlegenden" Dachsanierung Solarpanels installieren lassen.

Auf eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude hatte man sich schon in der vergangenen Legislaturperiode geeinigt. Zudem müssen künftig auch auf Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen Sonnenkollektoren aufgebaut werden – bisher galt das nur für Parkplätze mit 75 Stellplätzen.

Das Umweltministerium schätzt die Kosten für eine durchschnittliche Solaranlage auf knapp 10.000 EUR. In dem Entwurf wird argumentiert, dass sich die Investition langfristig lohne, weil der Hauseigentümer den erzeugten Strom entweder einspeisen oder selbst verbrauchen könne. Haus und Grund Baden-Württemberg schätzt die Mehrkosten (plus Stromspeicher) beim Neubau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses auf mindestens 13.000 bis 15.000 EUR. Nach 15 bis 20 Jahren würden sich diese Kosten amortisieren, hieß es. Die Frage sei aber, ob sich die Anlage so lange halte.

Es sei das "modernste und fortschrittlichste Klimaschutzgesetz unter den Flächenländern" in der Bundesrepublik, sagte die grüne Umweltministerin Thekla Walker. Damit soll das Land bis 2040 klimaneutral werden – 5 Jahre schneller als der Bund – bisher waren 90 % bis 2050 das Ziel.

Berlin: Solaranlagen ab 2023 Pflicht

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung arbeitete schon länger an einer generellen Solarpflicht. Im März 2020 hatte der Senat beschlossen, dass auf möglichst allen öffentlichen Gebäuden Fotovoltaikanlagen installiert werden sollen. Mit dem "Solargesetz Berlin", dem das Abgeordnetenhaus am 17. Juni zugestimmt hat, sollen auch private Eigentümer in die Pflicht genommen werden. Die allgemeine Solarpflicht gilt ab dem 1.1.2023 für Neubauten sowie für Bestandsgebäude bei einer "grundlegenden Dachsanierung".

Es sind auch Ausnahmen vorgesehen: Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dach ungeeignet für eine Fotovoltaikanlage sind, sollen von der Solarpflicht befreit sein. Bei den Gebäuden, die unter die Solarpflicht fallen, müssen die Anlagen zur Gewinnung von Strom oder Wärme aus Sonnenlicht mindestens 30 % des Daches umfassen. Alternativ kann die Anlage auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.

Nach Einschätzungen liegt der Preis, den Eigentümer für die Anlagen bezahlen müssen, im "kleinen und tolerierbaren Bereich". Eine Solaranlage für ein Einfamilienhaus soll ca. 7.800 EUR kosten. Das wären im Durchschnitt rund 3 % der Gesamtkosten. Und eine Anlage für ein Mehrfamilienhaus soll bei ca. 20.000 EUR liegen, was die Baukosten um rund 1 % verteuern würde.

Schleswig-Holstein: Solarpflicht wohl nur für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze

In Schleswig-Holstein liegt dem Kabinett seit 16. Februar ein Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vor. Das soll auch eine Solarpflicht regeln – zunächst wohl aber nur für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze. Das neue Gesetz soll bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und noch vor der Landtagswahl 2022 in Kraft treten.

Umweltminister Albrecht verwies auf Studien, die ein Fotovoltaik-Potenzial auf Gebäuden im Land von 7 bis 9 Gigawatt sehen. Derzeit seien nur 1,1 Gigawatt realisiert. Bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie dem Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden soll eine Überdachung mit Solaranlagen zum Standard werden.

Hamburg: Ab 2025 müssen auf alten und neuen Gebäuden Solaranlagen installiert werden

Die konkrete Umsetzung einer Solardachpflicht für alle Gebäude und die Einbindung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch hat der Hamburger Senat am 22.12.2020 mit der ersten Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz beschlossen.

Die Regelungen sehen u. a. eine Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen ab 2023 auf allen Neubauten vor. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025. Noch 2021 sollen außerdem beim Austausch von Heizungen 15 % des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Auch diese Rechtsverordnung enthält Ausnahmeregelungen. So wurde ein Amortisationszeitraum von 20 Jahren für die Fotovoltaikanlagen zugrunde gelegt. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Pflicht. Ebenso bei technischer Unmöglichkeit der Installation einer Solaranlage. Eine Mindestgröße für die Anlagen ist nicht vorgesc...

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