Überblick

Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hat dem Kabinett einen Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt. Das regelt auch eine Solardachpflicht – zunächst wohl für Nichtwohngebäude und Großparkplätze. Für Unmut unter Eigentümern sorgt ein Passus zum Heizungstausch.

Schleswig-Holstein will konkrete Klimaschutzziele in einem neuen Gesetz verankern. Am 16. Februar hat Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) dem Kabinett einen Entwurf zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Geregelt ist darin unter anderem der Ausbau von Fotovoltaik und mehr erneuerbaren Energien im Wärmebereich – das betrifft auch den Austausch alter Heizungsanlagen. Das neue Gesetz soll bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und noch vor der Landtagswahl 2022 in Kraft treten.

Der Umweltminister verwies auf Studien, die ein Fotovoltaik-Potenzial auf Gebäuden im Land von 7 bis 9 Gigawatt sehen. Derzeit seien nur 1,1 Gigawatt realisiert. Bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie dem Neubau und der Renovierung von Nichtwohngebäuden soll eine Überdachung mit Solaranlagen zum Standard werden. Im September 2020 hatte Albrecht zudem angekündigt, dass er sich auch für eine Solaranlagenpflicht auf Dächern von neuen Wohngebäuden stark machen wolle – davon war jetzt aus dem Ministerium vorerst allerdings nicht mehr die Rede.

Außerdem soll mit der Gesetzesnovelle verpflichtend werden, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in allen Häusern, die vor 2009 gebaut worden sind, mindestens 15 % des Jahresbedarfs durch erneuerbare Energien zu decken sind. Mit harscher Kritik reagierte darauf der Eigentümerverband Haus & Grund: "Klimaschutz per ordre de Mufti wird ein Schuss in den Ofen", erklärte der Landesvorsitzende Alexander Blažek. Den Einbau erneuerbarer Energien beim Heizungsaustausch vorzuschreiben, sei kontraproduktiv für den Klimaschutz. Hauseigentümer würden die Erneuerung ihrer alten Heizungsanlage hinauszögern, um dem gesetzlichen Zwang zu entgehen.

Albrecht blende zudem aus, dass es nicht in jedem Fall wirtschaftlich sei, erneuerbare Energien einzubauen, so Blažek. Das Engagement der privaten Grundeigentümer im Klimapakt mit dem Innenministerium von Schleswig-Holstein seit 2009 werde abgestraft. Dieser Pakt sei gerade aufgrund der Freiwilligkeit erfolgreich gewesen.

Hamburg: Ab 2025 müssen auf allen Gebäuden Solaranlagen installiert werden

Hamburg hat sein Klimaschutzgesetz erst vor Kurzem in eine ähnliche Richtung präzisiert. Die konkrete Umsetzung der Solardachpflicht für alle Gebäude und die Einbindung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch hat der Senat am 22.12.2020 mit der 1. Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz beschlossen. Die Regelungen sehen unter anderem eine Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen ab 2023 auf allen Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025. Bereits ab Mitte 2021 sollen außerdem beim Austausch von Heizungen 15 % des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

In der Rechtsverordnung sind Details und auch Ausnahmeregelungen für die Solardachpflicht vorgesehen. So hat die Umweltbehörde etwa einen Amortisationszeitraum von 20 Jahren für die Fotovoltaikanlagen zugrunde gelegt. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Pflicht. Ausnahmen sollen auch gelten, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich ist. Eine Mindestgröße für die Anlagen ist nicht vorgeschrieben.

Die lokale Wohnungswirtschaft zeigte sich verärgert über die Regelungen. Die Verbände nannten den Beschluss "rücksichtlos, selbstherrlich und wenig vertrauenserweckend" und einen "Bruch mit den guten Sitten". Hunderttausende Mieter müssten durch die Verordnung mit höheren Wohnnebenkosten rechnen, erklärten der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der Immobilienverband IVD Nord und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) gemeinsam.

Berliner Solarpflicht: Kritik an zusätzlichen Kosten für den Wohnungsbau

Auch andere Bundesländer liebäugeln mit Vorschriften dieser Art. Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung arbeitet schon länger an einer generellen Solarpflicht auf den Dächern der Hauptstadt. Im März 2020 hatte der Senat einen "Masterplan Solarcity" beschlossen, der vorsieht, dass auf möglichst allen öffentlichen Gebäuden solche Anlagen installiert werden – in dem Entwurf für ein entsprechendes "Solargesetz Berlin", den Ramona Pop (Bündnis 90 / Die Grünen), Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, dem Senat am 8.12.2020 vorgelegt hat, sollen auch private Eigentümer in die Pflicht genommen werden.

Die Einführung einer Solarpflicht für Eigentümer auf den Berliner Dächern von Wohn- und Gewerbegebäuden wird voraussichtlich für Neubauten sowie für Bestandsgebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung ab dem 1.1.2023 gelten. Dann soll das Gesetz in Kraft treten.

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