Immobilienmakler: Keine Angst vor neuer Provisionsteilung
Statt dem reinen Bestellerprinzip gilt für Immobilienkäufe künftig die neue HäIftelung – verbunden mit diversen Nachweispflichten: Beauftragt der Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung den Makler, kann er künftig höchstens die Hälfte der Courtage auf den Käufer abwälzen. Das führt natürlich zu Unruhe bei vielen Maklern. Denn künftig funktioniert es nicht mehr, ein Schild ins Schaufenster zu stellen: „Provisionsfrei für Verkäufer“. Wie können sich Makler hier wappnen? Und gibt es schon Ideen, wie Makler das neue Gesetz auch zu ihrem Vorteil nutzen können? Der L'Immo-Podcast mit Immowelt-Chef Cai-Nicolas Ziegler und mit Kai Enders, CEO DACH des Maklerunternehmens Engel & Völkers, gibt Antworten.
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