Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Der Bundestag hat das reformierte Klimaschutzgesetz beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat einen Eilantrag gegen die Abstimmung abgewiesen. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.

Die umstrittene zweite Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) wurde am 26.4.2023 in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Zwei Tage zuvor, am 24. April, hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie dem Entwurf der Bundesregierung "eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes" in der vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Das Gesetz soll im Mai 2024 in den Bundesrat eingebracht werden.

Entwurf der Bundesregierung "eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes" in der vom Ausschuss geänderten Fassung

BVerfG weist Eilantrag gegen Klimaschutzgesetz zurück

Einen Eilantrag des CDU-Politikers Thomas Heilmann gegen die Abstimmung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe am 26. April abgewiesen.

Heilmann hatte am 24.4.2024 beim BVerfG eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes beantragt, wie sein Büro der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte. Er begründete den Schritt ähnlich wie bei einem im Jahr 2023 erfolgreichen Verfahren in Karlsruhe im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit einem zu engen Zeitplan.

Klimaziele: Nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert

Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.

Neu ist, dass die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach verschiedenen Sektoren, wie etwa dem Gebäudesektor kontrolliert werden soll, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass das Klimaziel für 2030 nicht erreicht wird – bis dahin soll der Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 sinken  muss die Bundesregierung nachsteuern. In welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen, entscheiden die Koalitionäre dann gemeinsam.

Außerdem sollen die Regierungen künftig jeweils zu Beginn der Amtszeit ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung des Klimaziels für 2040 vorlegen müssen – das gilt aber erstmals 2026, also nach der nächsten Bundestagswahl, die regulär im Herbst 2025 stattfindet.

Klimaschutzgesetz: Kabinettsfassung als Grundlage

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) präsentierte im Juni 2023 einen Entwurf für die zweite Novelle des Klimaschutzgesetzes, der am 21.6.2023 vom Kabinett beschlossen worden ist. Die Reform haben die Ampel-Parteien bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Stand 13.6.2023)

Klimaschutzgesetz 2021: Die aktuelle Rechtslage

Das geltende Klimaschutzgesetz hatte der alte Bundestag am 24.6.2021 in der letzten Sitzung der zurückliegenden Legislaturperiode beschlossen mit schärferen Regelungen: Statt einer 65-Prozent-Reduktion war zunächst eine Treibhausgasminderung um 55 Prozent geplant. Bis zum Jahr 2040 soll die bei 88 Prozent liegen dieser Zwischenschritt wurde neu gesetzt. Und Klimaneutralität war zuvor erst 2050 anvisiert, statt wie jetzt im Jahr 2045.

Der Bundesrat billigte die erste Novelle am 25.6.2021. Das Gesetz trat am 31.8.2021 in Kraft.

Erste Novelle: Reaktion auf einen BVerfG-Beschluss

Hintergrund für die erste Novelle: Am 24.3.2021 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass das bisher geltende Klimaschutzgesetz, das im Dezember 2019 verabschiedet worden war, die Klimaziele nur unzureichend regelt. Moniert wurde vor allem, dass klar definierte Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen nach 2030 fehlten. Die im KSG 2019 getroffenen Regelungen bis zum Jahr 2030 sind verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis Ende 2022 nachzubessern.

Bundes-Klimaschutzgesetz 2021 mit markierten Änderungen zur Fassung von 2019

Die Europäische Union hatte das Klimaziel bis 2030 zuvor von 40 Prozent auf 55 Prozent angehoben. Das novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz sieht Evaluierungen vor. Ein Expertenrat für Klimafragen muss alle zwei Jahre einen Bericht über die bisherige Zielerreichung vorlegen.

Klimaschutzprogramm: Die Maßnahmen

Bereits zum KSG 2021 wurde ein gesonderter Klimapakt beschlossen das sogenannte Klimaschutz-Sofortprogramm mit einem Investitionsvolumen von acht Milliarden Euro. Mit den Zuschüssen sollte der Umstieg auf klimafreundliche Technologien unter anderem im Gebäudebereich forciert werden, um die nachgeschärften Klimaziele Net Zero bis 2045 erreichen zu können.

Im Plan festgeschrieben war auch das Vorhaben, ab 2023 die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten auf den Effizienzhaustandard 55 (EH55) anzuheben und ab 2025 auf EH40.

Das Klimaschutzprogramm 2023 hat das Bundeskabinett am 4.10.2023 beschlossen. Viele Maßnahmen, wie der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien sind bereits umgesetzt.

Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung

KSG-Novelle 2024: Klimaziel 2040 wird zur Messlatte

Die Regierungsfraktionen haben sich am 15.4.2024 auf die KSG-Novelle geeinigt.

Nach Darstellung der Grünen-Fraktion im Bundestag bekommt das Klimaziel für das Jahr 2040 mit der angepeilten Senkung der Emissionen um 88 Prozent gegenüber 1990 mehr Biss. Künftige Klimaschutzprogramme der Bundesregierung müssten sich daran messen lassen. Wenn sich abzeichnet, dass Deutschland das Ziel nicht erreicht, soll ein "verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus" dafür sorgen, dass die Regierung zusätzliche Maßnahmen beschließt.

"Die neue Fassung des Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit von 2030 bis 2040 aufzustellen und diese mit einem Umsetzungsmechanismus zu verbinden", heißt es in einem Hintergrundpapier für die Grünen-Fraktion, das der Haufe Online Redaktion vorliegt.

Am 15.4.2024 legte noch der Expertenrat für Klimafragen, ein unabhängiges Gremium aus Wissenschaftlern, seine Bilanz des CO2-Ausstoßes vor. Dabei bestätigten die Fachleute im Wesentlichen die bereits im März 2024 vorgestellten Daten des Umweltbundesamts (UBA). Der Gebäudesektor hat sein Ziel nach UBA-Berechnungen knapp verpasst, was der Expertenrat angesichts großer Unsicherheit bei den berechneten Daten jedoch weder bestätigen noch verwerfen wollte. Nach alter Gesetzeslage müsste Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ein Sofortprogramm vorlegen.


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dpa