Bundesregierung verlängert Fristen

Heizungsgesetz: 65-Prozent-Regel wird ausgesetzt


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Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, den Start der umstrittenen 65-Prozent-Regel im sogenannten Heizungsgesetz zu verschieben. Grund sind Verzögerungen bei der geplanten Reform. Das ist der Stand.

Die Bundesregierung will angesichts von Verzögerungen bei der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, noch bestehende Fristen verlängern. Damit soll verhindert werden, dass aktuelle Regeln am 1. Juli in Kraft treten – konkret geht es um die Vorgabe in § 71 GEG, dass in größeren Städten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Ein Sprecher von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, es solle im Sommer keine Rechtsunsicherheit geben, für den Fall, dass das Verfahren zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) nicht rechtzeitig abgeschlossen werde.

65-Prozent-Regel: Kabinett beschließt Fristverlängerung

Die 65-Prozent-Regelung gilt bisher nur für Neubaugebiete. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass in einem bestehenden Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern nur bis zum Ablauf des 30.6.2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht oder eine neue Heizungsanlage eingebaut werden kann, die nicht die Regel erfüllt. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30.6.2026 ein Wärmeplan erstellt werden.

In einem ersten Schritt soll nun der gesetzlich für den 1.7.2026 festgelegte Start der Regelung um vier Monate auf den 1.11.2026 verschoben werden – einen entsprechenden Beschluss für eine Änderung des GEG hat das Bundeskabinett am 29.4.2026 gefasst.

Eine Sprecherin aus dem Bundesbauministerium erklärte auf Nachfrage, die Bundesregierung habe "eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zu einem Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen beschlossen." In dieser Regelung werde § 71 Absatz 1 GEG "angefasst".

Aus Gründen der Rechtssicherheit solle verhindert werden, dass die 65-Prozent-Regel beim Einbau einer Heizung nicht mehr Geltung erlangen kann, bevor § 71 GEG mit dem Inkrafttreten des künftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes aufgehoben wird.

Der Bundestag muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.

GEG-Reform: Abschaffung der 65-Prozent-Regel

Die geplante Neuregelung soll an das Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign angehängt werden. In der Kabinettsvorlage heißt es, das GMG befinde sich in Vorbereitung. Angestrebt werde ein Kabinettstermin im Mai 2026. 

Dann sollen zentrale Vorgaben in dem von der Ampel-Regierung und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebenen Heizungsgesetz gekippt werden: vor allem die 65-Prozent-Regel. Eckpunkte für eine Reform sehen vor, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll, wenn ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden.

Union und SPD wollen mit dem GMG ein Gesetz auf den Weg bringen, das "technologieoffener, flexibler und einfacher" sein soll.

Im Koalitionsvertrag 2025 steht dazu im Wortlaut:

"Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen."

Der § 71 GEG stand von Anfang an im Zentrum der Kritik. Der Paragraf sei extrem kompliziert, sagte Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion.  Wirtschaftsministerin Reiche sprach im "Handelsblatt" von einem Zwang zur Wärmepumpe.

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Streichung von Heizungsgesetz verfassungswidrig?

Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, Vorsitzender des Vereins Klimaunion, warnte vor einer Rücknahme des Heizungsgesetzes ohne Alternativen. Heilmann hatte 2023 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich für mehr Beratungszeit beim Heizungsgesetz der Ampel-Koalition geklagt.

Detailänderungen seien möglich, um Regelungen unbürokratischer zu machen, so Heilmann, "aber wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen."


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