Es kommt Bewegung ins Thema

Neustart beim Heizungsgesetz: Hick-Hack um Förderung


Neustart beim Heizungsgesetz: Hick-Hack um Förderung

Die schwarz-rote Bundesregierung will das Heizungsgesetz offiziell abschaffen. Details sind bisher nicht bekannt. Bei Förderung ist man sich uneins: Der Umweltminister will gar nicht daran rütteln, die Wirtschaftsministerin deutet Einschnitte an.

Es war umstritten wie kaum ein anderes Vorhaben der Ampel-Regierung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet. Schwarz-Rot plant den Neustart. Im Koalitionsvertrag ist sogar von "abschaffen" die Rede. CDU und CSU hatten darauf gedrängt. Aber wichtige Grundsätze werden sich wohl nicht ändern. Die Ausgestaltung ist noch zu klären – etwa bei der Förderung.

Umweltminister Schneider: Keine Änderung bei der Förderung

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) versprach am 9.11.2025 in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin", dass die Förderung für den Heizungstausch wie gehabt weitergehen soll. "Sie können bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, und das werden wir auch beibehalten." Die Bundesregierung fördere das mit zwölf Milliarden Euro sozial gestaffelt.

"Es wird eine Novelle geben, aber im Grundsatz wird es so bleiben", sagte Schneider mit Bezug auf die beabsichtigten CO2-Einsparungen. Da die Koalition geschlossen hinter dem Ziel stehe, das Land bis 2045 klimaneutral zu machen, müsse sie nun liefern. Im Gebäudebereich soll das Ziel durch einen schrittweisen Austausch von alten Öl- und Gasheizungen erreicht werden. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Umweltministerin Reiche: Förderung "zuschneiden"

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wiederum deutete Einschnitte bei der Heizungsförderung an. Es werde künftig mehr Eigenverantwortung gefragt sein, sagte sie in einer wirtschaftspolitischen Grundsatzrede in Berlin. Reiche bekräftigte ihr Ziel, in der Energiepolitik insgesamt die Kosten zu senken und sie marktwirtschaftlicher auszurichten. Dazu gehöre, dass Fördermaßnahmen effizienter ausgerichtet und im Zweifel auch stärker zugeschnitten werden sollten auf die Fälle, bei denen es tatsächlich auf die Förderung ankomme.

Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte sich bereits für eine sozial stärker gestaffelte Förderung ausgesprochen. 

GEG-Reform im Koalitionsvertrag

Das GEG, das Anfang 2024 in Kraft trat, sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diese 65-%-Regel gilt vorerst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Hauseigentümer sollen entscheiden können, was sie machen – ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine klimafreundlichere Heizung einbauen.

Die Große Koalition will ein Gebäudeenergiegesetz, das "technologieoffener, flexibler und einfacher" sein soll.

Im Koalitionsvertrag 2025 steht dazu im Wortlaut:

"Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen."

Doch was bedeutet das konkret? Eine Sprecherin des Wirtschafts- und Energieministeriums sagte dazu lediglich: Ziel der Bundesregierung sei es, so bald wie möglich einen Gesetzentwurf für das GEG vorzulegen. Das könnte noch 2025 passieren.

Zur Zeitplanung zählt auch, dass Deutschland bis Ende Mai 2026 EU-Sanierungsvorgaben umsetzen muss.

Kritik am § 71 GEG: Bleibt die 65-%-Vorgabe?

Im Zentrum der Kritik am GEG stand von Anfang an der § 71 GEG, in dem die 65-%-Regel enthalten ist. Der Paragraf sei extrem kompliziert, sagte etwa Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. "Er stellt in vielen Fällen eine Vorfestlegung für die Wärmepumpe dar."  Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach im "Handelsblatt" bereits von einem Zwang zur Wärmepumpe.

Ziel einer Reform müssten einfache, verständliche und praxistaugliche Regelungen sein, so die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. "Es muss gekürzt und klar formuliert werden, damit auch private Hauseigentümer das Gesetz verstehen können. Gerade für den Gebäudebestand müssen individuelle Lösungsmöglichkeiten mit klarer Zielvorgabe möglich sein."

SPD-Politiker Zorn wiederum ist dafür, dass die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen beibehalten wird: "Ein Rückschritt an dieser Stelle würde das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden." Auch Andreae sagte, die Vorgabe sollte nicht gestrichen werden.

In der endgültigen Version des Klimaschutzberichts 2025 ist das Heizungsgesetz "inklusive der 65-%-Regel" allerdings nicht mehr erwähnt.

Förderung beim Heizungstausch: Koalition uneins 

CSU-Chef Markus Söder drängte angesichts von Milliardenlücken in der Finanzplanung des Bundes auf Kürzungen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sprach sich für eine sozial stärker gestaffelte Förderung aus. Zorn formulierte es diplomatisch: "Viele Haushalte sind durch die oft großen Investitionen, die beim Heizungstausch nötig sind, überfordert. Es ist entscheidend, so viel wie nötig zu unterstützen, ohne die Staatskasse zu überfordern."

Und CSU-Politiker Lenz ist überzeugt, dass man das Förderregime smarter ausgestalten kann: "Über die Zeit ist es auch denkbar, die Anreize abzuschmelzen. Bei Privathaushalten mit hohen Einkommen wäre die Umstellung von Zuschüssen auf eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit sinnvoll, wodurch auch die Fördersummen geringer ausfielen." Um keine zu große Verunsicherung in den Markt zu bringen, sollte schnell ein tragfähiges Gesamtkonzept erarbeitet werden.

Was aktuell gilt:

Heizungstausch: Weiteres Geld für BEG-Förderung

Neues Heizungsgesetz: Verbände machen Druck

Verbände aus der Energie- und Immobilienwirtschaft verlangen in einem gemeinsamen Appell Klarheit, wie es mit dem Heizungsgesetz weitergehen soll. Es müsse schnell geklärt werden, wie das zu verstehen sei, so die 14 Unterzeichner des Papiers. "Um eine erfolgreiche Wärmewende sicherzustellen und das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken, ist eine Präzisierung der Zielrichtungen und Maßnahmen dringend erforderlich."

Verbändeappell "Zukunft Wärme Strategien, Kontinuität und Wandel" (PDF)

Wohnungsunternehmen wollen Kontinuität

Nötig seien Kontinuität und Planbarkeit, sagte vor Kurzem auch Maren Kern, Vorständin beim BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. Sie sprach sich gegen die vollständige Rückabwicklung des Heizungsgesetzes aus.

"Unsere Branche steht für CO2-Reduzierung und für Klimaschutz", so Kern. Jetzt auf diesem Weg wieder alles zu stoppen, stifte noch mehr Verwirrung, als es dem Wohnungsbau und der CO2-Reduzierung letztlich guttue. Wohnungsunternehmen, deren Planungen in der Regel auf zehn, 20 oder sogar 30 Jahre ausgerichtet seien, könne man jetzt nicht sagen: "In drei Jahren oder fünf Jahren ist alles wieder anders."

Auch seien viele Städte und Gemeinden gemeinsam mit Versorgern und Wohnungsunternehmen bereits dabei, die kommunale Wärmeplanung voranzubringen – das Gesetz steht in direkter Verbindung mit dem GEG.

Vor einer Abschaffung des Heizungsgesetzes warnte neben dem BBU auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB). "Wer die Wärmewende zum Erfolg führen will, muss verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen", sagte Energieexperte Timm Fuchs der "Rheinischen Post". Das GEG als Teil des Transformationsprozesses infrage zu stellen, könne "nicht der richtige Schritt" sein.

Streichung von Heizungsgesetz verfassungswidrig?

Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, Vorsitzender des Vereins Klimaunion, warnte vor einer Rücknahme des Heizungsgesetzes ohne Alternativen. Heilmann hatte 2023 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich für mehr Beratungszeit beim Heizungsgesetz der Ampel-Koalition geklagt.

Detailänderungen seien möglich, zum Beispiel um Regelungen unbürokratischer zu machen, so Heilmann, "aber wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen." Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hält eine Rückabwicklung des Heizungsgesetzes für "gefährlich".

Die geplante Novellierung des Heizungsgesetzes könnte zu einem der heikelsten Vorhaben auch der neuen Bundesregierung werden.

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