Mehrfamilienhäuser

Glasfaserausbau: TKG-Novelle nach Kabinettsbeschluss


cable drum with fiberglass cable on the street city

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Dabei geht es besonders um Glasfaseranschlüsse in Gebäuden. Beim Recht auf Vollausbau gab es Nachbesserungen. Ein Überblick.

Rund ein Jahr nach der ersten Befassung im Bundestag hat das Kabinett am 10.6.2026 die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Damit soll der flächendeckende Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen vorangetrieben werden. Am Referentenentwurf gab es noch Nachbesserungen.

Verbände der Immobilienbranche und Wohnungsunternehmen begrüßen Erleichterungen beim Bereitstellungsentgelt, klarere Zugangsregeln für Anbieter und den Bürokratieabbau bei der gebäudeinternern Glasfaserinfrastruktur. Aber es gibt auch Kritik.

TKG-Novelle: Nachbesserungen beim Glasfaser-Vollausbau

In dem vom Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) vorgelegten Gesetz geht es besonders um Glasfaseranschlüsse in Gebäuden und um den Netzausbau in ländlichen Gebieten. Der Entwurf, den das Kabinett beschlossen hat, geht nun in das parlamentarische Verfahren.

Die geplanten Regelungen im Einzelnen:

Recht auf Vollausbau

Um den Ausbau von Glasfasernetzen im Gebäude zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden die Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze angepasst. Telekommunikationsunternehmen dürfen unter bestimmten Bedingungen im gesamten Gebäude Glasfaser verlegen. Durch den effizienteren Vollausbau eines Gebäudes statt dem Verlegen von Einzelanschlüssen für Wohnungen wird die Wirtschaft um rund 4,8 Millionen Euro jährlich entlastet Beim Vollausbau müssen bestimmte technische Mindestvorgaben eingehalten werden. 

In § 144 TKG-Änderungsgesetz 2026 heißt es konkret: "Bei Fehlen verfügbarer gebäudeinterner Glasfaserverkabelungen haben Betreiber gegenüber dem Gebäudeeigentümer das Recht, im gesamten Gebäude eine glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastruktur und Glasfaserverkabelung, einschließlich Verbindungen bis zu dem physischen Punkt, an dem der Endnutzer eine Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz hat, zu errichten."

Zugang zu Inhouse-Netzen

Der Zugang von Telekommunikationsunternehmen zu gebäudeinternen Netzinfrastrukturen wird neu geregelt. Telekommunikationsunternehmen erhalten hingegen diskriminierungsfreien Zugang zu den gebäudeinternen Netzen. Somit können Verbraucherinnen und Verbraucher aus einer größeren Anzahl an Anbietern auswählen.

Vereinfachung Genehmigungsverfahren

Der Ausbau in der Fläche wird durch Anpassungen am wegerechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt, so wird etwa die Genehmigungsfrist von drei auf zwei Monate verkürzt Alternativ zum wegerechtlichen Genehmigungsverfahren ist ein Anzeigeverfahren bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vorgesehen. In diesem Fall kann das Bauunternehmen bereits einen Monat nach Bauanzeige mit den Arbeiten beginnen und muss nicht mindestens doppelt so lang auf eine Genehmigung warten. Damit entlasten wir Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen.

Marktregulierung

Im Bereich der Marktregulierung enthält der Gesetzentwurf Anpassungen, die Diskriminierungsfreiheit sicherstellen und mehr Transparenz über die Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen und den Pfad der Migration hin zu einem reinen Glasfasernetz schaffen. Dies fördert den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen.

Bürokratieabbau und effizientere Verfahren

Weitere Änderungen dienen dem Bürokratieabbau, wie etwa die Streichung von Berichts- oder Informationspflichten. Hierdurch ist eine Entlastung der Wirtschaft im Umfang von rund 15 Millionen Euro pro Jahr zu erwarten. Daneben werden Verfahren bei der Bundesnetzagentur effizienter gestaltet und Anpassungen mit Blick auf eine effizientere Datennutzung vorgenommen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK- Netzausbau (Regierungsentwurf)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (Referentenentwurf)

VDIV sieht WEG und Verwalter ernst genommen

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) bewertete den aktuell vorgelegten Gesetzentwurf als wichtiges Signal für einen praxistauglicheren Glasfaserausbau im Gebäudebestand und sieht eingebrachte eigene Vorschläge umgesetzt.

"Wer Glasfaser bis in die Wohnungen bringen will, muss die Abläufe in Gebäuden, in WEG und in der Verwaltungspraxis ernst nehmen", sagte VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Positiv bewertete er die vorgesehene Streichung der Pflicht zur Einholung von drei Angeboten. Diese Vorgabe habe sich in der Praxis als erheblicher Hemmschuh erwiesen.

Auch die Verlängerung des Erhebungszeitraums beim Glasfaserbereitstellungsentgelt, die Regelung zur Kostenbeteiligung zugangsbegehrender Anbieter und klarere Vorgaben zur Mitnutzung gebäudeinterner Netze schaffen laut VDIV mehr Rechtssicherheit für Eigentümer und Verwaltungen und Telekommunikationsunternehmen. Zudem habe erst vor wenigen Wochen der Bundesgerichtshof die Praxis der drei Angebote kassiert.

Vollausbau mit WEGs kompatibel machen

Der Verband sieht im geplanten Recht auf Vollausbau noch Nachbesserungsbedarf: Das müsse so ausgestaltet werden, dass es mit den Beschluss-, Eigentums- und Umsetzungsstrukturen in WEGs vereinbar sei. Leitungsführung, Zutritt zu Sondereigentum, Beschlussvorbereitung, Fristen und mögliche Anfechtungsrisiken dürfen nicht in die Verwaltungspraxis verlagert werden, ohne klare gesetzliche Leitplanken zu setzen.

"Beschleunigung gelingt nicht gegen die Strukturen des Wohnungseigentums, sondern nur mit ihnen. Der Gesetzgeber hat jetzt die Signale der Praxis aufgenommen, aber dennoch muss gewährleistet sein, dass der Vollausbau rechtssicher, konfliktarm und praktikabel umgesetzt werden kann“, so Kaßler abschließend. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren will sich der VDIV daher weiterhin aktiv einbringen.

ZIA: Änderungspotenzial beim Zugang zu gebäudeinternen Netzen

"Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass der flächendeckende Glasfaserausbau partnerschaftlich abläuft – und nicht einseitig zulasten der Gebäudeeigentümer. Dass nun stärker darauf gedrungen werden soll, dass Ausbauangebote auch eingehalten werden, ist ein wichtiges, positives Signal für die Immobilienwirtschaft", sagte Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA).

Der Verband sieht noch Änderungspotenzial beim Zugang zu gebäudeinternen Netzen und der Europarechtskonformität. Um Gebäudeeigentümern den Selbstausbau besser zu ermöglichen, wäre eine praxisorientiertere Ausgestaltung der Fristen notwendig. Die vorgesehene 24-Monatsfrist bei Vollausbau-Anfrage sei nur einzuhalten, wenn der Ausbaupartner bestehende Ausbauplanungen zulasten anderer Projekte umstelle, was erhebliche finanzielle, logistische und operative Anpassungen erfordere.

Anpassungsbedarf bestehe außerdem beim gesetzlichen Mitnutzungsrecht für Gebäudeverkabelungen, das laut ZIA in der derzeitigen Ausgestaltung europarechtliche Fragen aufwirft. Zudem sollte den Renovierungsbegriff bei der Ausstattungspflicht geschärft werden, um tatsächliche Synergien bei Renovierungsmaßnahmen zu ermöglichen. 

Glasfaserausbau: Schlüsselrolle der Wohnungswirtschaft

Komplexität, Fachkräftemangel und unklare regulatorische Vorgaben bremsen den Fortschritt, wie eine Studie der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) und der TKI mbh von Oktober 2025 zeigt.

Die befragten Unternehmen fordern investitionsfreundliche Rahmenbedingungen und freiwillige Kooperationen mit Netzbetreibern. Zwangslösungen werden abgelehnt, fairer Wettbewerb durch offene Netze (Open Access) begrüßt.

Laut dieser Studie klafft eine Lücke zwischen Ausbauaktivität und tatsächlicher Anschlussquote ("Homes Connected") von etwa 27,3 Prozent, das liegt vor allem am Bestand. Außerdem kann die Mehrheit der Unternehmen nur zwischen 250 Euro und 499 Euro Netto-Baukosten pro Wohneinheit (Netzebene 4) investieren, um wirtschaftlich tragfähig zu bleiben. Zwangslösungen werden auch hier als Bedrohung der Investitionssicherheit betrachtet.

Ergebnisse der Studie im Kurzüberblick:

  • Die Mehrheit der Wohnungsunternehmen strebt eine flächendeckende, strukturierte FTTH-Erschließung bis 2035 an. Neubauten werden bereits konsequent mit Glasfaser ausgestattet, im Bestand wächst die Ausbaupipeline stetig.
  • Die Wohnungswirtschaft spricht sich klar gegen regulatorischen Zwang aus und setzt auf freiwillige Kooperationen mit Netzbetreibern, um Planungssicherheit und Akzeptanz zu gewährleisten.
  • Duldungspflichten, Mitnutzungsrechte und unklare TKG-Regelungen werden kritisch gesehen. Die Wohnungswirtschaft fordert klare Rahmenbedingungen und Schutz bestehender Ausbaukooperationen.
  • Statt kostspieligem Überbau und Doppelstrukturen soll der Wettbewerb auf Dienste- und Anbieterebene stattfinden. Offene Netze und Kooperationen sichern Investitionen und fördern faire Marktbedingungen.
  • Großflächiger Zwangsausbau wird abgelehnt. Die Wohnungswirtschaft fordert Ausbauprojekte mit klaren Investitionsplänen, abgestimmten Ausschreibungen und Kooperationen aller Beteiligten.
  • Komplexe Genehmigungsprozesse in der Netzebene 3 (NE 3), Engpässe bei Fachkräften und Komplexität des NE 4 (Netzebene 4)-Ausbaus verzögern Ausbauprojekte.
  • Die Wohnungswirtschaft plädiert für einheitliche technische Standards und eine transparente Kommunikation mit Mietern, Netzbetreibern und Behörden, um den Ausbau effizienter zu gestalten.
  • Strategischer Überbau durch das marktbeherrschende Unternehmen und mangelnde Open-Access-Modelle gefährden faire Investitionsbedingungen.

Studie "Die Wohnungswirtschaft als Schlüsselakteur zur Beschleunigung des FTTH-Ausbaus" (PDF)

Telekom und GdW: Fünf Millionen Glasfaser-Anschlüsse beauftragt

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und die Deutsche Telekom haben im Februar 2025 ihre Zusammenarbeit beim Glasfaserausbau noch einmal verstärkt. Auf erste Positionen hatten sich Verband und Konzern im Mai 2023 verständigt: Die Telekom bot den GdW-Unternehmen den Ausbau und Betrieb von Glasfasernetzen kostenlos an.

In der erweiterten Rahmenvereinbarung inklusive Musterregelungen sind erstmals Kooperationen beim Bau von Glasfaser-Gebäudenetzen möglich, unabhängig davon, ob das jeweilige GDW-Mitgliedsunternehmen selbst investiert oder ob die Telekom den kompletten Ausbau übernimmt – bis 2030 sollen alle Mieter schnelleres Internet haben. Aufgrund der Vereinbarung von 2023 wurden bereits zirka fünf Millionen Anschlüsse bei der Telekom beauftragt.

Mehr als 40 weitere Telekommunikationsanbieter – darunter viele regionale – nutzen nach Angaben der Telekom die Netze ebenfalls. Mit der neuen Vereinbarung werden die individuellen Glasfaserstrategien der Wohnungsunternehmen stärker eingebunden.

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Glasfaserausbau in Wohngebäuden: So soll es gelingen

dpa

0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion